kalkulatorische Personalkosten **Die Eigenmittel der Universitäten werden ebenfalls aus Epl. 06 erbracht.
Zu 2: Die Inhalte und Positionen der Gentechnik werden nach dem Stand des Wissens vermittelt. Zu den zentralen Themen gehören Experimente sowie ethisch-moralische Erwägungen über den verantwortungsvollen Umgang mit der Grünen Gentechnik. Sie werden im Einklang mit dem Bildungsauftrag des Modellprojektes ausgewogen bearbeitet. Das Experimentieren soll den Zugang zur Molekularbiologie und Gentechnik erleichtern. Der Erwerb von ethischer Bewertungskompetenz soll die moralische Urteilsfähigkeit der Projektteilnehmer fördern; dadurch setzt sich das Modellprojekt von anderen Projekten ab, die „nur“ Wissen vermitteln wollen, aber keine gesellschaftlichethischen Aspekte der Gentechnologie behandeln.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Was unternimmt die Landesregierung, um den im Zuge der Bahnprivatisierung drohenden Fernverkehrsabbau und den Rückzug des IC aus der Flächenerschließung zu stoppen?
Der Kompromiss der Großen Koalition im Bund zur Bahnprivatisierung hat nach dem Ergebnis eines Gutachtens, das im Auftrag mehrerer Bundesländer an die Unternehmensberatung kcw vergeben wurde, verheerende Folgen für die Bahnkunden, weil damit ein Wegfall wesentlicher Teile der Flächenerschließung durch die Bahn droht. Der Einstieg in das Holdingmodell erscheint damit durch die vorläufige Begrenzung privater Anteilseigner auf 24,9 % keinesfalls verträglich, zumal keine Garantie dafür besteht, dass es langfristig bei dieser Minderheitsbeteiligung bleibt.
Die Studie von kcw zeigt auch für Niedersachsen erhebliche Angebotsverschlechterungen durch die Gewinnerwartungen der privaten Miteigentümer auf. Nicht nur 15 Mittelzentren bundesweit würden laut kcw kurzfristig vom Intercity abgehängt, sondern auch kleinere IC-Halte wie Northeim oder Kreiensen in Niedersachsen. Außerdem droht durch die Beibehaltung der Einheit von Netz und Betrieb im teilprivatisierten Unternehmen aufgrund des dann maßgeblichen Gewinnstrebens ein massiver Druck auf Streckenstilllegungen gerade in den dünner besiedelten Teilen von Flächenländern wie Niedersachsen.
Allerdings können die Bundesländer den Kompromiss im Bund zulasten der Bahnkunden und der Länder über den Bundesrat noch abwenden. Die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 16./17. April 2008 u. a. mit der Forderung eines Fernverkehrssicherungsgesetzes gäben dazu einen konkreten gemeinsamen Handlungsrahmen vor.
1. Teilt sie die im kcw-Gutachten festgehaltene Kritik am nun von der Bundesregierung betriebenen Holdingmodell bei der Bahnprivatisierung, oder wie bewertet die Landesregierung das Holdingmodell hinsichtlich der damit verbundenen Folgen für Niedersachsens Bahnverkehrsangebot und die Entwicklung der Bahninfrastruktur?
2. Welche Folgen für den in Niedersachsen in den vergangenen Jahren vorangetriebenen Wettbewerb auf der Schiene erwartet die Landesregierung durch die Zusammenfassung von Netz und Betrieb unter dem Dach einer Holding?
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um den im Zuge der Bahnprivatisierung drohenden Fernverkehrsabbau und den Rückzug des IC aus der Flächenerschließung zu stoppen?
Der jetzt von der Regierungskoalition in Berlin gefundene Kompromiss zur Bahnreform wirft in der Tat Fragen auf. Das betrifft auch die Frage, inwieweit der Bund künftig seinem Verfassungsauftrag gerecht werden will, bei den Verkehrsangeboten, so auch dem Fernverkehr, dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, Rechnung zu tragen. Dem wollen wir entschlossen und zügig nachgehen. Das haben die Verkehrsminister der Länder bereits auf ihrer letzten Konferenz am 16. und 17. April einmütig beschlossen.
Zu 1: Die Aussagen im kcw-Gutachten sind ernst zu nehmen. Die Frage ist allerdings weniger, ob die Teilprivatisierung der Bahn richtig ist oder nicht. Die Frage ist vielmehr, wie die Teilprivatisierung seitens des Bundes flankiert wird, um den nach wie vor bestehenden Verfassungsauftrag nach gleichwertigen Lebensverhältnissen erfüllen zu können - also genau das, was wir Länder im Schienenpersonennahverkehr seit Jahren mit wachsendem Erfolg leisten. Die Verantwortung dafür liegt also weniger bei der Bahn als vielmehr beim Bund. Deswegen haben wir Länder bereits im Zuge der Beratungen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes im Bundesrat im Herbst letzten Jahres ein Fernverkehrssicherstellungsgesetz
Zu 2: Netz und Betrieb sind seit Jahren unter dem Dach einer Holding zusammengefasst. Insofern erschließt sich der Sinn der Frage nicht.
Sofern der Fragesteller darauf abhebt, welche Folgen durch die nun beabsichtigte Einrichtung einer Zwischenholding für die Infrastruktur erwartet werden, so gilt auch hier - und zwar unabhängig von Art und Umfang einer Teilprivatisierung -: Es müssen endlich klare und transparente Regelungen getroffen werden, wie das Netz künftig zu bewirtschaften ist.
Die Instandhaltung und der Zustand der Schienenwege sind ja kein neues Thema - dieses ist ein Dauerbrenner. Im Interesse aller Eisenbahnunternehmen, aber auch der Kunden und der Regionen als Betroffene brauchen wir endlich nachvollziehbare, verlässliche Vorgaben, wie das vorhandene Schienennetz zu bewirtschaften ist - einschließlich der Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen. Bei der Erarbeitung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung müssen die Länder, nicht zuletzt wegen ihres erheblichen finanziellen Beitrages für die Infrastruktur, beteiligt werden.
Zu 3: Die Verkehrsminister der Länder haben, wie bereits gesagt, beschlossen, auf der Grundlage der Bundesratsbeschlüsse vom Oktober letzten Jahres schnellstmöglich ein Gesetz zur Sicherung des Fernverkehrs in den Bundesrat einzubringen. Niedersachsen hat sich im Vorfeld aktiv in die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes und die Formulierung der Länderposition zur Bahnprivatisierung insgesamt eingebracht. Niedersachsen wird diese gemeinsame Position der Länder auch weiterhin aktiv vertreten.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 23 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Flächendeckend in Niedersachsen Qualität und angemessene Versorgung mit Postdienstleistungen erhalten?
Die Deutsche Post AG hat verkündet, bis zum Jahr 2011 bundesweit 700 ihrer 800 Postfilialen zu schließen und sie durch Postagenturen oder Postpoints zu ersetzen. In Niedersachsen will die Post rund 80 ihrer Filialen aufgeben. Laut
Konzernsprecher Heinz-Jürgen Thomeczek seien zumeist kleinere Filialen mit ein bis zwei Mitarbeitern betroffen. Tatsächlich sind von der geplanten Schließung aber auch größere Filialen mit mehr als zwei Mitarbeitern und mit einem hohen Kundenaufkommen betroffen, die zudem gewinnbringend wirtschaften. Aus einer Umfrage des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes geht hervor, dass die bisherigen Umstrukturierungen der Post bereits zu erheblichen Problemen in Städten und Gemeinden geführt haben. Unter anderem sei das Leistungsangebot ausgedünnt worden. Oftmals würde kein Postbankservice mehr angeboten werden. Viele Betreiber von Postagenturen beschwerten sich, dass die Vergütungszahlungen nicht ausreichten, um den Betrieb zu sichern. Meist sei der Raum in Postagenturen oder den Postpoints beengt, sodass der herkömmliche Service nur unzureichend angeboten werden könne. Die befragten Gemeinden und Städte gaben zudem an, dass oft die Postagenturen nicht in der Nähe zur ehemaligen Postfiliale angesiedelt würden. Die Wege für die Bürger würden damit länger. Auch die Leerung der Briefkästen erfolge zum Teil nicht zufriedenstellend. Laut Postgesetz (PostG) ist aber eine „flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen“ sicherzustellen.
1. Welche Kenntnisse hat sie über die aktuelle Qualität der postalischen Versorgung in Niedersachsen, und teilt sie die Einschätzung vieler Gemeinden und Städte, dass sich durch die bisherige Umstrukturierung der Post der Service bereits verschlechtert hat?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die bisherige Qualität und das herkömmliche Angebot bei der Versorgung mit Postdienstleistungen flächendeckend in Niedersachsen zu erhalten?
3. Wenn das globale Unternehmen Post sein Filialnetz mit den jetzt geplanten Maßnahmen nahezu aufgibt und sich damit als lokaler Dienstleister zurückzieht, ist diese Entwicklung mit den Vorgaben des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 PostG zu vereinbaren?
Mit dem Ende der Exklusivlizenz zum 31. Dezember 2007 in Deutschland sind seit Anfang dieses Jahres die Postmärkte für den Wettbewerb freigegeben. Damit ist auch die gesetzliche Verpflichtung der Deutschen Post AG (DP AG) zur Erbringung des Universaldienstes ausgelaufen.
Die Universaldienstleistungen werden seit dem 1. Januar 2008 gemäß Artikel 87 f des Grundgesetzes vielmehr von der DP AG und den Wettbewerbern erbracht. Ein Universaldienstdefizit ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die DP AG gegenüber der Bundesregierung zugesagt hat, den Universaldienst weiterhin zu erbringen, derzeit nicht zu erwarten. Falls die Marktmechanismen
dennoch versagen sollten, stehen mit den §§ 12 bis 17 des Postgesetzes gesetzliche Instrumente zur Verfügung, um die Grundversorgung mit Postdienstleistungen weiterhin zu gewährleisten.
Zu 1: Trotz der durch die Umstrukturierungsmaßnahmen beim Filialnetz der DP AG aufgetretenen Probleme hat die Umfrage des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes auch ergeben, dass die Umwandlung der bisher posteigenen Filialen zu rund 60 % positiv bei der Bevölkerung angenommen wurde. Die Gründe dafür liegen darin, dass die Postagenturbetreiber im Regelfall das gleiche Leistungsangebot vorhalten, das auch von den posteigenen Filialen angeboten wurde, und dazu verlängerte Öffnungszeiten anbieten. Zudem sind die meisten Postagenturen auch weiterhin in den örtlichen Zentren präsent. Im Übrigen ist der Umfang des Universaldienstes in der PostUniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) festgelegt. Damit ist der Grundversorgungsanspruch der Bevölkerung bezüglich des Angebots an Postdienstleistungen, der Qualität der Erbringung, des vorzuhaltenden Filialnetzes, der Briefkastendichte und der einzuhaltenden Laufzeiten bei der Brief- und Paketbeförderung definiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Bundesnetzagentur überwacht.
Zu 2: Die Öffnung des Briefmarktes zum 1. Januar 2008 hat bereits im Vorfeld für positive Entwicklungen gesorgt. Private Anbieter haben eigene flächendeckende Netze von Annahmestellen aufgebaut. In naher Zukunft könnten den Postkunden vielfältige Postdienstleistungen angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass faire Wettbewerbsbedingungen bei den Marktteilnehmern herrschen. Davon ist der Postmarkt allerdings noch weit entfernt. Insbesondere der Erhalt der Mehrwertsteuerbefreiung für die DP AG und die Einführung des Mindestlohns im Briefmarkt erschweren die weitere Marktöffnung erheblich.
Sowohl in Bezug auf die PUDLV als auch in Bezug auf das Postgesetz besteht ein Anpassungsbedarf, der den geänderten Rahmenbedingungen in einem wettbewerblichen Umfeld Rechnung trägt. Die Bundesnetzagentur hat hierzu bereits vor zwei Jahren Anpassungsvorschläge unterbreitet, die sowohl vom Bundesrat als auch von der Bundesregierung weitgehend positiv aufgenommen wurden. Hieran anknüpfend, hat der Bundesrat am 14. März dieses Jahres (BR-Drs. 944/07 Be
schluss) erneut darauf hingewiesen, dass er Handlungsbedarf in Bezug auf die Weiterentwicklung des Universaldienstes im Postbereich sieht, und die Einleitung entsprechender Schritte der Bundesregierung angemahnt. Unabhängig davon wird sich der politische Beirat der Bundesnetzagentur - in dem auch die Landesregierung vertreten ist - in seiner nächsten Sitzung am 26. Mai 2008 dem Schwerpunktthema Post widmen. Dabei ist der Beirat ebenso wie die Landesregierung der Auffassung, dass die postalische Grundversorgung der Bevölkerung bürger- und servicefreundlich zu gestalten ist. Im Rahmen der anstehenden Novellierungen wird sich die Landesregierung daher auch weiterhin für chancengleiche Rahmenbedingungen auf den Postmärkten einsetzen, damit Privatkunden und Kleingewerbetreibende vom Wettbewerb im Briefmarkt stärker profitieren.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 24 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)