Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

Ferner bietet die Landesstelle Jugendschutz regelmäßig zahlreiche Fortbildungen und Veranstaltungen für pädagogische Fachkräfte sowie Informationsmaterial zu dieser Thematik an. Speziell seien folgende Veranstaltungen/Arbeitshilfen erwähnt:

- Hauptsache cool - Gangsta Rap und HipHop Musik (Mai 2006)

- Die MTV-Generation - Grenzüberschreitung als Lebensprinzip? (April 2007)

- Rechtsextreme Gefahr im Internet - Über die Musik zur Ideologie (Mai 2005)

- Porno - Jugendsexualität im Zeichen der Medien (Oktober 2008)

- Arbeitshilfen zum Thema Rechtsextremismus: „Es geht um Courage“ und „Kompetent für Courage“

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat gerade im Monat April 2008 zusammen mit Jugendschutz.net ein Faltblatt zum Thema der technischen Sicherungen/Filter im Internet herausgeben, das Jugendschutz.net im Auftrag und mit Fördergeldern des Landes Niedersachsen erstellt hat. Mit diesem werden Eltern und pädagogische Fachkräfte über technische Sicherungsmöglichkeiten zur Abwehr jugendgefährdender Inhalte informiert, sodass sie ihre Kinder auch durch die Installation von technischen Möglichkeiten schützen können.

Niedersachsen beteiligt sich auch am Aufbau eines landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus. Mit Bundesmitteln in Höhe von etwa 700 000 Euro aus dem Bundesprogramm „Kompetent für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ wurde beim Landespräventionsrat eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet. Damit ist gewährleistet, dass mit einem Beratungsnetzwerk und einem mobilen Interventionsteam unter einem Dach Steuerungs- und Beratungsarbeit geleistet wird. Die mobilen Interventionsteams reagieren anlassbezogen auf Anfragen der Kommunen und beraten die jeweils Zuständigen vor Ort. Damit wird mit fachkompetenter Beratung von außen in lokalen Krisensituationen Hilfe geleistet und der Verfestigung rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Strukturen im Gemeinwesen begegnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Über die Herstellung und den Konsum von gewaltverherrlichender Musik in Niedersachsen liegen keine gesicherten, systematisch erfassten Erkenntnisse vor. Es ist nicht messbar, wie viele Personen sich in welcher Anzahl einzelne Lieder oder komplette Tonträger aus Internettauschbörsen herunterladen und wie viele Tonträger illegal gebrannt oder weitergegeben werden. Die Herstellung und der Konsum von gewaltverherrlichender Musik werden jedoch zweifelsfrei auch in Niedersachsen betrieben. So ist über die o. a. Indizierungsentscheidung der BPjM bekannt, dass ein

Hersteller - die Firma „Distributionz“ - in Osnabrück angesiedelt ist.

Des Weiteren ist bekannt, dass in Niedersachsen etwa sieben Musikbands aktiv sind, die mit eindeutig rechtsextremistischen Texten auf die Bühne gehen. Dazu zählen u. a. die Bands Nordfront und Terroritorium. Diese Bands sind in Langenhagen bzw. in der Region Hannover und Celle angesiedelt.

Im jüngsten Verfassungsschutzbericht 2007 wird auf einen Rückgang der Zahl der Skinheadkonzerte hingewiesen. Es wird als Erfolg der Sicherheitsbehörden gewertet, dass ein Rückgang der Zahl der Skinheadkonzerte von elf im Vorjahr auf drei im Jahr 2007 zu verzeichnen ist. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht verweist darüber hinaus auf die hohe Anzahl von 80 rechtsextremistischen Vertrieben mit ihrem einschlägigen Angebot an CDs, Kleidung und Devotionalien.

Zu 2: Der Konsum gewaltverherrlichender Musik kann eine erhebliche Gefährdung in der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellen. Es ist davon auszugehen, dass derartige Musik ebenso wie andere Medien insbesondere bei Jugendlichen mit entsprechender Ansprechbarkeit und Gewaltbereitschaft dazu führen kann, die Aggressionsschwelle zu senken.

Zu 3: Die Verbreitung rechtsextremistischer Musik zu unterbinden, bildet einen Aufgabenschwerpunkt des niedersächsischen Verfassungsschutzes, auch wenn die einschlägigen niedersächsischen Vertriebe derzeit nur eine nachgeordnete Bedeutung für die rechtsextremistische Subkultur haben. Gleichwohl steht die Auseinandersetzung mit rechtsextremistischer Musik im Mittelpunkt der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes, weil die modernen Verbreitungswege via Internet an Niedersachsen nicht vorbeiführen. Die Wanderausstellung „Demokratie schützen - Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus“ stellt die Bandbreite der rechtsextremistischen Musik an 24 kommentierten Musikbeispielen dar. Die Referenten konfrontieren die von ihnen durch die Ausstellung geführten Schülergruppen mit diesen Beispielen, um die Schüler und die sie begleitenden Lehrer für die Gefahren dieser Musik zu sensibilisieren. Mittlerweile haben nahezu 20 000 Schüler die Ausstellung besucht.

Die rechtsextremistische Musik bildet außerdem das Kernstück der zahlreichen Vorträge von Vertretern des Verfassungsschutzes an Schulen. Ihre Bedeutung im Kontext des Gesamtphänomens

Rechtsextremismus wird ferner in der vom niedersächsischen Verfassungsschutz erstellten Broschüre „Neonazistische Kameradschaften - Rechtsextremistische Skinheads - Rechtsextremistische Musik“ herausgestellt. Lehrer werden darüber hinaus in zentralen Fortbildungsveranstaltungen von Vertretern des Verfassungsschutzes gezielt über die Gefahren der rechtsextremistischen Musik aufgeklärt. Bislang haben zwölf dieser Veranstaltungen stattgefunden. Weitere Veranstaltungen sind in enger Kooperation mit dem Kultusministerium in Planung. Vorrangig für Lehrer, aber auch für Multiplikatoren der politischen Bildung, hat die Verfassungsschutzbehörde als weitere Maßnahme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus eine CD mit Materialien mit Hintergrundinformationen über den Rechtsextremismus zusammengestellt. Kommentierte Beispiele rechtsextremistischer Musik stehen auch hier im Mittelpunkt der Darstellung.

Im Bereich der Polizei werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Phänomenbereich „Rechts“ nachdrücklich und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt. Mit der „Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger politisch motivierter Kriminalität - rechts -“ wurde ein wirkungsvolles Werkzeug zur Bekämpfung des Rechtsextremismus geschaffen, welches umfangreiche Leitlinien, Ziele und Maßnahmen für die Polizei formuliert. Diese Konzeption ist von einer sehr niedrigen Einschreitschwelle für polizeiliche Maßnahmen und einem hohen Repressionsdruck geprägt. Sie gilt nicht nur für die spezialisierten Beamtinnen und Beamten des polizeilichen Staatsschutzes, sondern bietet auch im Rahmen des Einsatz- und Streifendienstes dezidierte Handlungsrichtlinien. Darüber hinaus enthält die Rahmenkonzeption eine Sammlung typischer Sachverhalte u. a. im Zusammenhang mit rechten Veranstaltungen, rechter Symbolik oder Musik unter Darstellung damit verbundener möglicher Rechtsverstöße und in Betracht kommender polizeilicher Eingriffsmaßnahmen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Mediums Internet auch im Zusammenhang mit der Verbreitung von rechtsextremistischer oder gewaltverherrlichender Musik hat die niedersächsische Polizei im Oktober 2006 eine Organisationseinheit zur Anlassunabhängigen Recherche im Internet (AuR) im LKA eingerichtet. Diese ist mit acht speziell aus- und fortgebildeten Beamtinnen und Beamten besetzt. Anlassunabhängige Re

cherche ist die nicht extern initiierte Suche nach polizeilich relevanten Inhalten im Internet und den Onlinediensten zum Zwecke der Gefahrenabwehr einschließlich der Weiterverfolgung von dabei festgestellten strafrechtlich relevanten Sachverhalten mit Beweissicherung bis zur Feststellung der Verantwortlichen und der örtlichen Zuständigkeiten von Polizei und Justiz. Die Arbeit der AuR erfolgt in Abstimmung mit anderen Recherchedienststellen der Länder und des Bundes und in enger Kooperation mit der Justiz. Des Weiteren sind die bereits begonnenen Maßnahmen der Niedersächsischen Landesregierung fortzuführen.

Anlage 29

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 31 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Einführung lokalen kommerziellen Rundfunks in Niedersachsen

CDU und FDP haben in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen: „Die Koalitionspartner wollen prüfen, ob lokaler kommerzieller Rundfunk die einheimische Medienlandschaft zusätzlich beleben könnte.“

Die Einführung eines lokalen kommerziellen Rundfunks setzt eine Novellierung des Niedersächsischen Mediengesetzes voraus. Zudem könnte aufgrund der eingeschränkten Rundfunkfrequenzen die Zulassung lokalen kommerziellen Rundfunks die Vertreibung anderer Rundfunkangebote bedeuten.

Bei einer Beteiligung örtlicher Medienkonzerne am lokalen kommerziellen Rundfunk könnte die Meinungsvielfalt leiden, insbesondere wenn gleichzeitig ergänzende Angebote wie der Bürgerrundfunk zurückgedrängt würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für wann plant die Landesregierung eine Novellierung des Niedersächsischen Mediengesetzes, um die Grundlage für lokalen kommerziellen Rundfunk zu schaffen?

2. Wie sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit einer Einführung lokalen kommerziellen Rundfunks die Zukunft des lokalen nicht kommerziellen Bürgerrundfunks?

3. Hat die Landesregierung vor, bei einer Einführung lokalen kommerziellen Rundfunks die Beteiligung solcher Personen oder Unternehmen zu beschränken, die im Verbreitungsgebiet bereits eine marktbeherrschende Stellung innehaben?

In Niedersachsen gibt es im Bereich des privaten Rundfunks drei landesweite Hörfunkketten und den lokal/regional begrenzten nicht kommerziellen

Bürgerrundfunk. Wie zwischen CDU und FDP vereinbart, wollen die Koalitionspartner prüfen, ob lokaler kommerzieller Rundfunk die einheimische Medienlandschaft zusätzlich beleben könnte. Hessen und Niedersachsen sind inzwischen die einzigen Länder, in denen werbefinanzierter Rundfunk nur mit landesweiter Verbreitung zugelassen ist.

Gedacht ist an ein oder mehrere kommerzielle lokale Radio- und Fernsehpilotprojekte. Die Durchführung auf der Grundlage einer dazu von der Staatskanzlei zu erlassenden Rechtsverordnung würde der Niedersächsischen Landesmedienanstalt obliegen, die nach einer Ausschreibung auch über die teilnehmenden Veranstalter entscheiden würde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit § 34 des Niedersächsischen Mediengesetzes ist bereits jetzt eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Modellversuchen mit neuartigen Rundfunkübertragungstechniken, neuen Programmformen oder multimedialen Angeboten gegeben. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmung wären nähere Einzelheiten eines Pilotprojekts von der Staatskanzlei durch Verordnung festzulegen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse eines solchen Pilotprojektes ist über eine entsprechende Änderung des Mediengesetzes zu entscheiden.

Zu 2: Die Gründung werbefinanzierter lokaler Rundfunksender hätte Auswirkungen auf vorhandene Marktteilnehmer. Dazu zählen neben landesweiten Hörfunkanbietern auch Tageszeitungen und Bürgermedien. Dieser wichtige Aspekt sollte neben anderen Gegenstand einer Studie sein, auf deren Grundlage dann über die Durchführung der bereits erwähnten Pilotprojekte entschieden werden kann.

Zu 3: Für ein Pilotprojekt mit kommerziellem Lokalrundfunk sollten medienkonzentrations- und kartellrechtlich die gleichen Rahmenbedingungen gelten wie für einen etwaigen späteren Regelbetrieb. Zurzeit fordert das Niedersächsische Mediengesetz für Veranstalter eines Rundfunkvollprogramms oder eines Spartenprogramms mit dem Schwerpunkt Information u. a., dass eine einzelne Beteiligung an dem Veranstalter unter 50 % gehalten werden muss, wobei sich diese Grenze im Falle der Beteiligung eines marktbeherrschenden Zeitungsverlegers auf 25 % reduziert. Unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen z. B. die Verpflichtung zu vielfaltsichernden Maßnahmen

gehört, könnte wie in anderen Ländern auch eine neue Beteiligungsobergrenze festgelegt werden. An deren generelle Aufhebung ist nicht gedacht.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 32 der Abg. Karl-Heinz Bley, Karsten Heineking, Jörg Hillmer, Carsten Höttcher, ErnstAugust Hoppenbrock, Gisela Konrath, Axel Miesner und Björn Thümler (CDU)

Erfolg der Innovationskampagne in der Medien- und Werbewelt

Die Kampagne „Innovatives Niedersachsen“ hat zum Ziel, überregional für das Land als zukunftsweisenden Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort zu werben. Durch Anzeigen in verschiedenen Medien und andere Aktivitäten möchte die Landesregierung auf Innovationen „Made in Niedersachsen“ aufmerksam machen und so kreative Menschen und Unternehmen für den Standort Niedersachsen begeistern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist die bisherige Resonanz der Innovationskampagne in der Medien- und Werbewelt?

2. Wie hat die Innovationskampagne dazu beitragen können, Niedersachsen als innovativen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort überregional stärker zu positionieren?

3. In welcher Form soll die Innovationskampagne fortgeführt bzw. weiterentwickelt werden?

Kampagnen, die das Ziel haben, die Wahrnehmung einer Region oder eines Landes zu verändern, müssen langfristig angelegt sein. Insofern handelt es sich bei der im März 2007 gestarteten Kampagne „Innovatives Niedersachsen“ um eine noch sehr junge Kampagne. Niedersachsen hat sich mit der Kampagne inhaltlich und in der Darstellung für eine völlig neue Art von Standortkampagne entschieden. Inhaltlich konzentriert sich die Kampagne darauf, die Qualitäten als Innovationsstandort hervorzukehren. Dies geschieht mit Texten, die Vorurteile aufgreifen und zu niedersächsischen Vorteilen ummünzen. Selbstbewusstsein, Humor und die Bereitschaft zum Wettstreit mit anderen Bundesländern prägen die Inhalte. Gestalterisch setzt die Kampagne auf norddeutsche Klarheit und Schnörkellosigkeit. Dass diese Maßnahmen schon 2007 deutliche Spuren hinterlassen haben, zeigt ein Zitat aus dem Ländervergleich der Bertelsmann-Stiftung 2007. Hier heißt es: „Die Imagekampagne des Landes zeigt deutlich, dass das Land die norddeutsche Zurückhaltung abge

legt hat. Insbesondere die Forschungslandschaft ist in einigen Bereichen vorbildlich.“