Zu 3: Ebenfalls ein gutes Stück weiter ist die Planung der Unterführung der Landesstraße 472 in Broistedt. Die Fortsetzung der Planung, die sehr sorgfältig mit der Gemeinde Broistedt abzustimmen ist, ist bereits angelaufen. Nach deren Abschluss ist ein Planfeststellungsverfahren durchzu
führen. Zunächst einmal müssen Verlauf und Ergebnis dieses Verfahrens abgewartet werden. Erst dann kann ein konkreter Baubeginn ins Auge gefasst werden.
Die Cellesche Zeitung hat in den vergangenen Tagen mehrfach über ein Geschehen an der Blumläger Hauptschule in Celle berichtet: Weil der Vater das an dieser Schule obligatorische Mittagessen nicht bezahlen konnte - 242 Euro waren aufgelaufen -, hatte die Schulleitung die beiden betroffenen Schülerinnen - 12 und 13 Jahre alt - aus dem laufenden Unterricht herausgeholt und zwangsweise an eine andere Hauptschule versetzt.
Die beiden Mädchen mussten in psychologische Behandlung, weil sie diese Vorgehensweise nicht verkraften konnten.
Erst nach 14 Tagen und massiven Protesten machte offenbar die Landesschulbehörde die Entscheidung rückgängig. In der CZ vom 26. April 2008 heißt es dazu: „Es sei keine Entscheidung der Landesschulbehörde, sondern der Blumläger Schule gewesen. Der Sinneswandel habe schulpsychologische Gründe.“
1. Gibt es in Niedersachsen weitere Ganztagsschulen, an denen der Besuch davon abhängig gemacht wird, dass die Eltern einen Vertrag zur Teilnahme am Mittagessen verpflichtend unterschreiben müssen?
2. Wie will sie verhindern, dass Schulleitungen zukünftig zu solchen nach Auffassung von Beobachtern völlig unangemessenen und unpädagogischen Maßnahmen greifen können?
3. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Landeschulbehörde über die Entscheidung der kommissarischen Schulleiterin informiert, und trifft die zitierte Aussage zu, die Rückkehr der Kinder sei keine Entscheidung der Landesschulbehörde gewesen?
In Ganztagsschulen ist ein Mittagessen anzubieten. Die Bereitstellung des Mittagessens ist vom Schulträger sicherzustellen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat der Schulträger ein hohes Maß an Organisationsfreiheit. In niedersächsischen Ganztagsschulen wird die Organisation des Mittagessens daher unterschiedlich gehandhabt.
In vielen Schulen sehen die Lehrkräfte und die anderen Landesbediensteten die Planung und Umsetzung der Verpflegungsangebote als eine gemeinsame Aufgabe der Schule und des Schulträgers. Seitens des Landes bestehen keine Bedenken, dass sich Landesbedienstete im Einvernehmen mit dem Schulträger im Rahmen ihrer pädagogischen Aufgaben in die Angelegenheiten des Schulmittagessens einbringen.
In einem Teil der Ganztagsschulen kümmern sich Lehrerinnen und Lehrer und andere Landesbedienstete intensiv um die vollständige und gesunde Ernährung von Schülerinnen und Schülern. Die gemeinsame Einnahme des Mittagessens im Klassenverband in Begleitung von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften ist eine Maßnahme, mit der bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für eine vollständige und gesunde Ernährung, für ein angemessenes Miteinander bei Tisch und für die Sozialkompetenz gefördert werden kann. Aus diesem Grunde steht in einem Teil der Ganztagsschulen der gemeinsame Mittagstisch im Mittelpunkt der in einer Ganztagsschule verpflichtenden Mittagspause.
Zu 1: Die Organisation, die rechtliche Ausgestaltung und das Verfahren der Mittagessensangebote in niedersächsischen Schulen obliegt den Schulträgern. Der Landesregierung liegen daher keine Informationen darüber vor, ob es in Niedersachsen weitere Ganztagsschulen gibt, an denen der Besuch davon abhängig gemacht wird, dass die Erziehungsberechtigten einen Vertrag zur Teilnahme am Mittagessen verpflichtend unterschreiben müssen.
Zu 2: Das Niedersächsische Kultusministerium wird alle Ganztagsschulen schriftlich darüber informieren, dass eine Verpflichtung zur Abnahme eines in der Schule angebotenen Mittagessens unzulässig ist. Es muss in Ganztagsschulen möglich sein, dass Schülerinnen und Schüler beim gemeinsamen Mittagstisch auch selbst mitgebrachte Speisen verzehren. Im Hinblick auf eine ausgewogene Ernährung der Schülerinnen und Schüler kann die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts einen Rahmen für die mitgebrachten Speisen setzen.
Zu 3: Die Landesschulbehörde wurde am 14. April 2008 über einen Angriff des Vaters gegenüber der kommissarischen Schulleiterin informiert; in die
sem Zusammenhang bekam die Landesschulbehörde erste Informationen über den Konflikt und seine Ursachen. Ein detaillierter Bericht der Schule über die Vorkommnisse ging am 22. April 2008 bei der Landesschulbehörde ein. Die Schule teilte den Eltern am 25. April 2008 mit, dass die Töchter der Familie weiterhin die Blumläger Schule besuchen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 30 der Abg. Björn Thümler und Wittich Schobert (CDU)
Gewaltverherrlichende Musik ist in verschiedenen jugendkulturellen Szenen verbreitet. Dies gilt in besonderem Maße für die Hip-HopJugendkultur, die bereits mehrfach durch gewaltverherrlichende, frauenfeindliche, pornographische und homophobe Texte in negativer Weise auffiel. Auch einige Musikstücke der Black-Metal-Jugendkultur haben gewaltverherrlichende Texte zum Inhalt.
Darüber hinaus ist gewaltverherrlichende Musik insbesondere ein bekanntes Phänomen der rechtsextremistischen Szene, vor allem der rechtsextremistischen Skinheadszene. Hier kursieren Tonträger mit gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen, rassistischen und/oder antisemitischen Liedtexten.
Das Aufkommen neuer Technologien und speziell des Internets hat dazu geführt, dass auch gewaltverherrlichende Musik viel schneller, einfacher und billiger Verbreitung finden kann als noch vor einigen Jahren. Wie bei Computerspielen und Filmen, so wird auch im Bereich der Musik häufig ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von entsprechenden Medien und gewalttätigen Handlungen vermutet.
Wissenschaftler sind der Ansicht, dass ein grundlegendes Problem in der fehlenden Auseinandersetzung der Erwachsenen mit den Werten aus der Jugendkultur besteht. Im Grunde wollten die Jugendlichen Konflikte mit den Erwachsenen austragen, in denen sie ernst genommen werden. Das aber gelinge nur, wenn sich die Erwachsenen mit den Werthaltungen der Jugendlichen ebenso auseinandersetzten wie mit ihren eigenen.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Herstellung und den Konsum von gewaltverherrlichender Musik in Niedersachsen?
3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Herstellung und Verbreitung gewaltverherrlichender Musik noch effektiver zu unterbinden?
Musik ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendkultur. Sie gehört zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und dient der Unterhaltung, Entspannung, der Kommunikation. Gerade Jugendliche drücken über Musik Empfindungen und Bedürfnisse aus und suchen darüber auch die Auseinandersetzung mit der Erwachsenenwelt und deren Werten sowie mit den Problemen des Alltags. Häufig soll Musik auch provozieren. Über die Musik definieren und identifizieren sich Jugendliche. Sie drücken darüber ihre Zugehörigkeit zu verschiedenen Gruppierungen aus.
Die Phänomene gewaltverherrlichender Musik in verschiedenen Jugendkulturen, insbesondere in der rechtsextremen Szene, sind in Niedersachsen bekannt. Rechtsextremisten verbreiten über die Musik rassistisches, gewaltverherrlichendes Gedankengut und nutzen damit die Musik als Mittler ihrer Ideologie.
Besondere Gefahren drohen durch das schwer kontrollierbare Internet. Kinder und Jugendliche nutzen das Internet mittlerweile ganz selbstverständlich in der Schule und in der Freizeit und können dabei auf Musik mit gewaltverherrlichenden, pornografischen und rechtsideologischen Inhalten stoßen. Gerade Rechtsextreme nutzen gern die Anonymität des Netzes, um ihre Ideologie an die jugendlichen Surfer zu vermitteln. Viele Neonazis verwenden auf ihrer Website die Songs ihrer Lieblingsbands als Intro- und Hintergrundmusik, integrieren sie in Animationen oder bieten einige Stücke zum Download an. Musik als Gestaltungselement macht ein Angebot attraktiv und lädt zum Verweilen und weiteren Stöbern ein. Eltern und Pädagogen erfahren nicht immer von dieser Beeinflussung.
Der Kinder- und Jugendschutz versucht, diesen Phänomenen mit rechtlichen wie pädagogischen Mitteln entgegenzuwirken. Als wesentliche Einrichtungen sind hier beispielsweise die Institutionen Jugendschutz.net sowie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu nennen.
Die BPjM ist zuständig für die Indizierung von Medien. Die Indizierung erfolgt, sofern der Inhalt für Kinder und Jugendliche sozialethisch desorientierend sein kann. Gemäß § 18 des Jugendschutzge
setzes sind Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, von der BPjM in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien. So hat die BPjM u. a. CDs diverser Künstler indiziert. Darunter fällt auch die CD „Untergrund Solo Vol. 2“ der Gruppe „Frauenarzt“, die in Niedersachsen von „Distributionz“ hergestellt wurde.
Die Indizierung hat zur Folge, dass die Händler ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Indizierung im Bundesanzeiger die CDs aus den Regalen entfernen müssen, sie nicht an Jugendliche verkaufen und keine Werbung mehr betreiben dürfen. Die Indizierung gilt gerade wegen des Werbeverbots als sehr wirksame Maßnahme. Die Abgabe an Jugendliche steht nach § 27 des Jugendschutzgesetzes unter Strafe.
Indizierungsanträge können alle Jugendbehörden stellen. Anregungen kann jede öffentliche Behörde und jeder anerkannte Träger der Jugendhilfe geben. Im Jahr 2007 wurden bundesweit 624 Anträge gestellt und 298 Anregungen eingebracht, davon kamen 122 Anträge und 55 Anregungen aus Niedersachsen.
Jugendschutz.net ist eine Einrichtung der Länder, die speziell Verstöße gegen das Jugendschutzrecht im Internet verfolgt. Diese Institution, die auch vom Land Niedersachsen mit jährlich 24 000 Euro unterstützt wird, beschäftigt sich mit gewaltverherrlichender Musik im Bereich des HipHops und des Rechtsextremismus. Gewaltverherrlichende Musik ist über das Internet problemlos zugänglich, es gibt aber auch effektive Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
Im Bereich des Hip-Hop werden die meisten Tonträger sofort aus dem Netz genommen, sobald sie indiziert wurden. Wenn jugendschutz.net Kenntnis über unzulässige oder rechtsextreme Musik oder Liedtexte bekommt, kann von dort in der Regel auch im Ausland erfolgreich dagegen vorgegangen werden. Deutsche und österreichische Anbieter, die auf diese Art beanstandet wurden, haben indizierte Inhalte in der Regel zeitnah entfernt.
Jugendschutz.net sucht im Rahmen des Rechtsextremismus- und des Suchmaschinenprojektes gezielt nach rechtsextremer Musik in Videoplattformen wie YouTube oder Tauschbörsen wie Rapids
hare. Bei YouTube wurden auf Veranlassung von jugendschutz.net im letzten Dreivierteljahr mehr als 1 000 Musikvideos gelöscht, bei Rapidshare konnte im letzten Jahr die Sperrung von 90 rechtsextremen CDs erreicht werden.
Ein effektiver Schutz vor problematischen Medieninhalten kann durch staatliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz allein nicht gewährleistet werden. Als Erschwernis kommt hinzu, dass viele problematische Server im Ausland stehen und somit deutsches Recht keine Anwendung findet. Daher kann nur durch eine erweiterte internationale Zusammenarbeit versucht werden, Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen. Jugendschutz.net ist auch hier erfolgreich tätig.
Das Land Niedersachsen versucht, den Schutz vor problematischen Medieninhalten besonders durch Vermittlung von Medienkompetenz zu optimieren.
Vor allem Eltern müssen zur Medienerziehung geschult werden. Sie sind in erster Linie gefragt, wenn es um die Auseinandersetzung mit den Lebensvorstellungen und Werten ihrer Kinder und Jugendlichen geht. Ferner müssen pädagogische Fachkräfte in Schulen und Jugendeinrichtungen über besondere Kenntnisse verfügen. Aber auch die Medien selbst sowie der Handel tragen Verantwortung für die Inhalte und Vermittlung von Medienkompetenz.
Neben der Unterstützung von Jugendschutz.net führt das Land Niedersachsen eigene Programme zur Stärkung der Medienkompetenz, insbesondere der Jugendlichen, der Eltern sowie der pädagogischen Fachkräfte durch. Dazu gehört das Projekt „Elternmedientrainer“, in welchem Multiplikatoren aus allen Regionen Niedersachsens ausgebildet werden, um Kurse für Eltern zur Erlangung höherer Medienkompetenz zu geben. Im Juni 2008 endet der dritte Kurs, sodass dann landesweit 73 Elternmedientrainer zur Verfügung stehen.
Ferner bietet die Landesstelle Jugendschutz regelmäßig zahlreiche Fortbildungen und Veranstaltungen für pädagogische Fachkräfte sowie Informationsmaterial zu dieser Thematik an. Speziell seien folgende Veranstaltungen/Arbeitshilfen erwähnt: