tigt die Landesregierung, den betroffenen Kommunen die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen, indem mehrere Jahresraten der voraussichtlich auch künftig zu zahlenden Bedarfszuweisungen, zusammengefasst als kapitalisierte Bedarfszuweisung, bewilligt werden. Durch die damit in deutlich geringerem Maße anfallenden Aufwendungen für Kassenkreditzinsen werden einzelne Kommunen mittelfristig in die Lage versetzt werden können, die bei einer Teilentschuldung verbleibenden Defizite durch strukturelle Überschüsse auszugleichen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit kann durch diese gezielte Entschuldungshilfe dauerhaft wiederhergestellt werden; die Notwendigkeit weiterer Bedarfszuweisungszahlungen wird entbehrlich.
In anderen Kommunen wird durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten oder auch durch beabsichtigte Zusammenschlüsse von kommunalen Körperschaften zukunftsfähige Haushaltskonsolidierung betrieben. Auch diesen Konsolidierungsansätzen wird sich die Landesregierung nicht verschließen. Sofern durch eine Fusion eine leistungsfähige kommunale Einheit entsteht, wird auch diese mit einer kapitalisierten Bedarfszuweisung als Entschuldungshilfe rechnen können. Diese Zuweisungen werden einen wirksamen Beitrag dazu leisten, um einer neu gebildeten kommunalen Verwaltungseinheit den Start in eine auskömmliche finanzielle Zukunft zu ermöglichen und zu sichern.
Die beabsichtigte Änderung der Bedarfszuweisungspraxis ist der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände schriftlich mitgeteilt und ergänzend in einem Gespräch erörtert worden.
Zu 1: Die Verteilung des Bedarfszuweisungsfonds erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und bleibt an strenge und transparente Verteilungsparameter geknüpft. Dies sind eine außergewöhnliche Lage, eine besondere Finanzschwäche und die besondere Bedürftigkeit der antragstellenden Kommune. Bedarfszuweisungen werden seit 2005 an die Konsolidierungsbemühungen der antragstellenden Kommune gekoppelt. Die Landesregierung beabsichtigt, besonders finanzschwache Kommunen, die durch eigene Konsolidierungsanstrengungen einschließlich etwaiger Fusionsüberlegungen einen strukturellen Haushaltsausgleich herbeiführen können, durch die Gewährung einer kapitalisierten Bedarfszuweisung als Entschul
dungshilfe zu unterstützen und zu begleiten. Von dieser erweiterten Verfahrensvariante können ausschließlich Kommunen profitieren, die auch nach dem bisherigen Verteilungsverfahren Bedarfszuweisungen erhalten. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.
Zu 2: Die Beteiligung des Landes am Ausgleich entstehender Härten beim Zusammenschluss von Kommunen zu neuen Körperschaften bedarf unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einer vertieften Erörterung, die nach der Haushaltsklausur des Kabinetts begonnen werden soll.
Zu 3: Derzeit liegen rund 15 allgemeine Anfragen auf Entschuldungshilfen, auch im Rahmen von Fusionsprozessen, vor. Welche Beträge im Einzelfall erforderlich sein werden, bleibt einer abschließenden Bewertung der Haushaltssituation der beteiligten Kommunen vorbehalten. Bei Entschuldungshilfen im Rahmen kommunaler Fusionsprozesse wird auch die zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit einer neu geschaffenen Verwaltungseinheit zu bewerten sein.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 27 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)
Das Land Sachsen-Anhalt hat per Gesetz eine Gemeindegebietsreform beschlossen. In diesem Rahmen werden Gemeinden, die bis zum Beginn der gesetzlichen Phase freiwillig eine leitbildgerechte Einheits- oder Verbandsgemeinde bilden, verschiedene finanzielle Zuschüsse gewährt.
Die Landesregierung in Niedersachsen hat mehrfach betont, dass sie allein auf freiwillige Zusammenschlüsse setzt. Im Landkreis Goslar finden zurzeit Diskussionen um Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in der Samtgemeinde Oberharz, der Bergstadt Sankt Andreasberg und der Stadt Braunlage statt. Keine dieser Gemeinden hat einen genehmigten Haushalt. Der weitere Verlauf der Diskussion wird auch davon abhängen, inwieweit das Land - für den Fall einer Einigung - eine Entschuldung der beteiligten Gemeinden in Aussicht stellen kann, da nur in einem solchen Fall mit einer Haushaltsgenehmigung zu rechnen ist.
Die Samtgemeinde Oberharz und die Bergstadt Sankt Andreasberg erhalten Bedarfszuweisungen vom Land. Die dafür erforderlichen Zielver
einbarungen haben die Handlungsfähigkeit der Gemeinden beschnitten; ein weiteres Einsparpotenzial, das für zukünftige Bedarfszuweisungen notwendig wäre, wird vor Ort nicht gesehen. So haben auch Vertreter der CDU-Fraktion im Rat der Bergstadt Sankt Andreasberg anlässlich der Haushaltsberatung gefordert, Unterstützung von Landesregierung und Kommunalaufsicht energisch einzufordern („Nicht bet- teln sondern einfordern“, Bericht der Goslar- schen Zeitung vom 18. April 2008).
1. Ist sie bereit, den o. g. Gemeinden im Falle eines freiwilligen Zusammenschlusses untereinander oder mit anderen Gemeinden eine finanzielle Unterstützung zur Entschuldung zu gewähren, und wenn ja, in welcher Form und Höhe?
2. Welche finanziellen Mittel wird die Landesregierung einem solchen Zusammenschluss darüber hinaus zukünftig zur Verfügung stellen, um der Strukturschwäche und den Auswirkungen des demografischen Wandels wirksam zu begegnen, da diese Gegebenheiten auch durch einen Zusammenschluss nicht beseitigt werden?
3. Wie wird die Landesregierung verfahren, wenn es in dem genannten Bereich nicht zu einem freiwilligen Zusammenschluss kommt?
Im vierten Quartal des Jahres 2007 ist der Gesamtbetrag der aufgenommenen Liquiditätskredite auf kommunaler Ebene erstmalig seit Jahren leicht rückläufig. In vielen Kommunen zeigen die ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen, die seit 2004 konsequent auch über die Bedarfszuweisungsverfahren begleitet werden, Wirkung. Bei anderen Kommunen bleibt dieser positive Trend in den kommunalen Haushalten jedoch aus. Die Landesregierung hält es für unabdingbar, die Kommunen auch weiterhin zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung anzuhalten, um die Belastungen aus aufgelaufenen Liquiditätskrediten kontinuierlich zurückzuführen. Insoweit bedarf es weiterhin konsequenter Aktivitäten der Kommunalaufsicht. Daneben wird sich die Landesregierung Vorhaben aus der kommunalen Ebene nicht verschließen, die eine Steigerung oder die Wiederherstellung der kommunalen finanziellen Handlungsfähigkeit zum Ziel haben.
Die Haushaltskonsolidierung wird auf kommunaler Ebene überwiegend sehr ernsthaft betrieben. Es wird in vielfältiger Weise nach Mitteln und Möglichkeiten gesucht, die eigene finanzielle Handlungsfähigkeit zu steigern oder wiederherzustellen. Diese Anstrengungen wird die Landesregierung weiterhin nach Kräften unterstützen.
Eine Vielzahl kommunaler Akteure hat erkannt, dass bei der Suche nach Konsolidierungsansätzen keine Handlungsfelder tabuisiert werden können und dass durchaus auch in der eigenen kommunalen Gebiets- oder Verwaltungsstruktur Konsolidierungspotenziale benannt und beziffert werden können, die sich weniger auf die Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde auswirken als Einschnitte in eine gewachsene, freiwillig vorgehaltene kommunale Infrastruktur.
Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Kommunen sämtliche Lösungsansätze untersuchen und befördern, um dem Problem der zum Teil weiter ansteigenden Verschuldung zu begegnen. So können interkommunale Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten oder auch Zusammenschlüsse von kommunalen Körperschaften entsprechende Ansätze sein, letztere jedoch nur, wenn die betroffenen Kommunen damit einverstanden sind. Innerhalb des letzten Jahres hat die Landesregierung beispielsweise Projekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit rund 415 000 Euro gefördert. Das Programm wird auch 2008 fortgesetzt und findet von kommunaler Seite weiterhin regen Zulauf.
Die Bergstadt Sankt Andreasberg und die Stadt Braunlage sind mit Überlegungen zu Fusionen mit verschiedenen Nachbarkommunen an die Landesregierung herangetreten. Die Landesregierung ist bereit, solche Prozesse zu unterstützen, wenn sie auf Freiwilligkeit beruhen und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Dann können auch gezielte Entschuldungshilfen, wie sie in der Koalitionsvereinbarung benannt sind, einen wirksamen Beitrag dazu leisten, einer neu gebildeten kommunalen Körperschaft den Start in eine auskömmliche finanzielle Zukunft zu ermöglichen und zu sichern.
Gezielte Entschuldungshilfe muss darüber hinaus aber auch denjenigen Kommunen zuteil werden können, die ihre laufenden Haushalte zwar durch eigene konventionelle Konsolidierung in Ordnung gebracht haben, deren fortdauernde Finanzprobleme aber aus einem aufgelaufenen, aus eigenen Kräften nicht zu bewältigenden Altfehlbetrag stammen.
Zu 1: Die Landesregierung beabsichtigt, Kommunen, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Fusion steigern, mit einer gezielten Entschuldungshilfe zu unterstützen, sofern gewährleistet
Für die Entschuldungshilfe von Kommunen, die Bedarfszuweisungen erhalten, soll zunächst ein Teil des Bedarfszuweisungsfonds bereitgestellt werden. Dies dient - neben dem Entschuldungseffekt - vor allem auch einer nachhaltigen Verwendung dieser knappen Mittel. Es ist beabsichtigt, einen jeweils im Einzelfall zu ermittelnden Anteil an den aufgelaufenen Altfehlbeträgen abzudecken. Eine vollständige Entschuldung wird weder möglich noch mit Blick auf die übrigen Kommunen des Landes angemessen sein. Die Höhe des jeweils anzulegenden Entschuldungsfaktors wird sich ganz wesentlich danach richten, in welcher Höhe die neu gebildete kommunale Körperschaft verbleibende Altdefizite durch entstehende strukturelle Überschüsse realistisch abdecken kann und ob sie dadurch künftig aus der Kreis der Bedarfszuweisungsempfänger ausscheiden dürfte.
Zu 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit einzelner Kommunen durch eine Fusion und eine gezielte Entschuldungshilfe wiederherzustellen ist. Diese Auffassung wird von kommunaler Seite geteilt.
Eine nachhaltige Entschuldung von Kommunen, die Bedarfszuweisungen erhalten, wird, wie schon in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, über das Instrument der Bedarfszuweisung erfolgen. Ob und inwieweit dieser Solidarfonds weiterentwickelt werden kann, ist Teil der angestrebten umfangreichen Erörterung und Aufgabenkritik zwischen Landesregierung und Kommunen. In Fusionsprozessen möglicherweise erforderlich werdende externe Beratungsleistungen können darüber hinaus im Einzelfall aus Landesmitteln finanziert werden.
Um die vom demografischen Wandel in besonderer Weise negativ betroffenen Kommunen zu unterstützen, hat die Landesregierung mit der Einführung des demografischen Faktors im vergangenen Jahr entsprechende Maßnahmen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs getroffen. Nach § 17 NFAG wird zur Berechnung des Bedarfsansatzes einer Kommune auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der vergangenen fünf Jahre zurückgegriffen, wenn diese höher ist als die aktuelle Einwohnerzahl. Dadurch werden die aus einer kontinuierlich absinkenden Einwohnerzahl resultierenden finanziellen Einbußen reduziert, und die Kommune hat einen längeren Zeitraum zur Verfügung, um sich auf den Bevölkerungsrückgang einzustellen.
Zu 3: Sämtliche Vorstellungen zur interkommunalen Zusammenarbeit beruhen auf einer Freiwilligkeit der jeweiligen Partner. Vonseiten der Landesregierung wird es auch bei Kommunen mit strukturellen Haushaltsdefiziten keinen Zwang zu Fusionen geben.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 28 der Abg. Stefan Klein und Matthias Möhle (SPD)
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im November 2007 entschieden, Mittel für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hildesheim–Braunschweig zur Verfügung zu stellen. In den Haushaltsplan des Bundes für 2008 wurde daraufhin der zweigleisige Ausbau aufgenommen. Die Gesamtkosten für das Projekt sollen 120 Millionen Euro betragen. Der Bund hat sich verpflichtet, davon 80 Millionen Euro zu übernehmen. Die restlichen 40 Millionen sollte das Land aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BeSchwAG) tragen. Nach heutigem Stand ist der Vertrag zur Finanzierung des Ausbaus seitens des Landes Niedersachsen noch nicht unterzeichnet. Zudem hat die Fortsetzung der Planungen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges Lengede/Broistedt ebenfalls noch nicht begonnen.
1. Warum ist noch keine vertragliche Fixierung der Übernahme der Landesanteile in Höhe von 40 Millionen Euro erfolgt?
2. Wann beendet die Landesregierung die Verzögerung dieses Projektes und erklärt durch ihre Unterschrift die Übernahme der Landesanteile an der Finanzierung?
3. Wann werden die Planungen zum Bau einer Bahnuntertunnelung in der Gemeinde Lengede (Bahnübergang Lengede/Broistedt) fortgesetzt, und wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zur Untertunnelung des Bahnübergangs zu rechnen?
Es stimmt, dass der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2008 entschieden hat, 80 Millionen Euro explizit für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hildesheim–Braunschweig bereitzustellen, wenn das Land 40 Millionen Euro aus Mitteln des Schienenwegeausbaugesetzes, die für Nahverkehrsvorhaben bestimmt sind, zur Verfügung stellt.
Ich begrüße ausdrücklich, dass damit ein Vorschlag des Landes, den wir bereits früher unterbreitet haben, aufgegriffen wurde. Dieser Erfolg ist ohne die parteiübergreifende Unterstützung, die dieses Projekt erfahren hat, kaum vorstellbar. Dieser Erfolg ist nicht hoch genug einzuschätzen - sind doch viele andere Projekte des Bundesverkehrswegeplans aufgrund der massiven Unterfinanzierung dieses Programms und immer neuer Herausforderungen ohne Aussicht auf Dotierung!
Dem Bundesverkehrsminister und dem Vorstandsvorsitzenden der DB Netz AG wurde bereits im Februar mitgeteilt, dass Niedersachsen die 40 Millionen Euro entsprechend den Vorgaben des Bundeshaushaltes bereitstellen wird. Um die Bereitstellung der Mittel zu beschleunigen und - weil ohne Beispiel - um langwierige Verhandlungen zwischen Bund, Land und der Bahn zu vermeiden, wurde dem Bundesverkehrsminister vorgeschlagen, die Quote, die dem Land nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz für Nahverkehrsprojekte zusteht, vorab um diese 40 Millionen Euro zu reduzieren. Damit kann der Bund - wie üblich - eine Finanzierungsvereinbarung mit der DB AG über das Gesamtprojekt „aus einem Guss“ abschließen. Davon erwarten wir uns eine schnellere, einfachere und damit letztendlich unbürokratischere Abwicklung der notwendigen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Fragen.
Der Bundesverkehrsminister hat mir soeben mitgeteilt, dass er unserem Vorschlag zustimmt. Zudem hat er gebeten, hierüber eine schriftliche Vereinbarung mit der DB AG abzuschließen. Wir werden kurzfristig Kontakt zur Bahn aufnehmen, um diese Vereinbarung schnellstmöglich abschließen zu können.
Eine Verzögerung durch die Landesregierung ist nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Hätte der Bund unseren Vorschlag, den wir in dieser Form bereits Anfang 2006 unterbreitet hatten, seinerzeit aufgegriffen, wären wir heute ein gutes Stück weiter!
Zu 3: Ebenfalls ein gutes Stück weiter ist die Planung der Unterführung der Landesstraße 472 in Broistedt. Die Fortsetzung der Planung, die sehr sorgfältig mit der Gemeinde Broistedt abzustimmen ist, ist bereits angelaufen. Nach deren Abschluss ist ein Planfeststellungsverfahren durchzu