„Der gerade erst erneuerte Boden des Talsperrendammes ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Festgestellt wurden ungewöhnliche Grundwasseraustritte direkt unterhalb der Thülsfelder Talsperre und an den Fugen im Anschlussbereich der Betonsohle des Auslaufbauwerkes“, stellte die örtliche Presse im Oktober 2007 fest. „Ursache des Wasseraustrittes ist der große Unterschied zwischen den Wasserständen in der Talsperre einerseits und der unterhalb gelegenen Soeste andererseits“, so das NLWKN. Diese Differenz führe dazu, dass das Wasser durch den sandigen Dammgrund sickere und am tiefsten Punkt austrete. Durch das stark eisenhaltige Grundwasser seien die Drainageleitungen verstopft und funktionierten nicht mehr hundertprozentig, so das NLWKN. Auch wenn einige Monate nach den Notmaßnahmen der Wasserstand der Talsperre wieder auf den jahreszeitlich üblichen Stand gebracht wurde, ist bis heute die Schadensursache nicht offiziell geklärt bzw. bekannt.
Es wurden nun vom Land Niedersachsen im Jahre 2008 erneut 350 000 Euro bereitgestellt als Teilmaßnahme im Bereich Hochwasserschutz im Binnenland, obwohl die Sanierungsmaßnahme haushaltsmäßig im Jahre 2006 zum Abschluss gebracht wurde.
1. Welche Ursachen gibt es für die mangelnde Funktionsfähigkeit der Thülsfelder Talsperre Ende 2007, und wer trägt dafür die Verantwortung?
2. Welche der seinerzeit angeführten Gründe (Unterschied zwischen den Wasserständen, sandiger Dammgrund, eisenhaltiges Wasser) waren während der Sanierungsmaßnahmen bis 2006 nicht bekannt?
3. Ist mit dem jetzt zugewiesenen Betrag von 350 000 Euro eine Sanierung der Sanierung beabsichtigt, oder für welche Maßnahmen soll diese Summe verwandt werden?
Aufgrund ihres Alters und des Zustandes der Bauwerke und Dämme wurde die Talsperre in den Jahren 2002 bis 2006 einer Sanierung unterzogen. Risse und Sandaustritt an den Bauwerken und die in den 20er-Jahren in unverdichteter Bauweise unzureichend errichteten Dämme hatten dazu geführt, dass die mögliche Stauhöhe seit 1984 nicht mehr ausgeschöpft werden konnte.
Entsprechend den behördlichen Vorgaben der Talsperrenaufsicht war die Funktionsfähigkeit der Thülsfelder Talsperre zu überprüfen. Dazu wurden im Herbst 2007 planmäßig größere Wassermengen abgelassen als üblich. Danach wurde die Talsperre wieder aufgefüllt. Von einer Notmaßnahme kann daher keine Rede sein.
Durch die Sanierung der Thülsfelder Talsperre ist eine deutliche Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Region erreicht worden. In Abstimmung mit der Talsperrenaufsicht kann die Talsperre für den Hochwasserschutz der Unterlieger heute planmäßig betrieben werden. Die Funktionsfähigkeit der Talsperre Thülsfeld ist durch die vorhandenen lokalen Probleme unterhalb des Auslaufbauwerks nicht beeinträchtigt. Auch bei Volllast ist die Sicherheit der Anlage durch entsprechende Einsatzpläne des NLWKN stets gewährleistet. Die von der Fragestellerin auf der Grundlage von Presseinformationen des NLWKN beschriebenen Mängel haben sich im Normalbetrieb der Thülsfelder Talsperre gezeigt.
Bei der anstehenden Maßnahme handelt es sich um Restarbeiten. Sie konnten aufgrund des erhöhten Grundwasseranfalls im Auslaufbereich sowie der damit verbundenen Problematik nicht mehr im Jahre 2007 ausgeführt werden.
Zu 1: Bei der Durchführung von Erdbaumaßnahmen besteht stets ein besonderes Risiko bei der Ermittlung und Bewertung von Bodenkennwerten. Das Baugrundrisiko liegt generell beim Bauherrn. Im vorliegenden Fall ist der Untergrund in dem Problembereich in den Planungsunterlagen nicht so dargestellt worden, wie er sich im Nachhinein herausgestellt hat.
Zu 2: Während der Sanierungsarbeiten unmittelbar nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes wurden lokale Wasseraustritte unterhalb des Auslaufbauwerkes festgestellt, die wegen der damit verbundenen möglichen lokalen Sandausspülungen nicht hingenommen werden konnten. Als übliche Maßnahme wurden daraufhin Drainageleitungen eingebaut. Diese funktionierten zunächst auch reibungslos; die Leistungsfähigkeit ließ jedoch aufgrund eintretender Verockerungen nach.
Zu 3: Das vom NLWKN in Auftrag gegebene Konzept sieht als mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung eines gefahrlosen Grundwasserabflusses entweder Entspannungsmaßnahmen oder den Fließweg verlängernde Maßnahmen oder aber eine Kombination von beidem vor. Sobald die Ursachenforschung abgeschlossen ist, sind umgehend die erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen. Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat dafür 350 000 Euro bereitgestellt.
Die Presse hat in den letzten Tagen mehrfach über einen Dissens unter den norddeutschen Bundesländern über die Neuregelung der Kompetenzen auf See berichtet. Der schleswigholsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen fordert demnach eine nationale Küstenwache unter Führung des Bundes mit allen Kompetenzen für die Sicherheit auf See. Der Niedersächsische Minister für Inneres, Sport und Integration will die Zuständigkeiten für die Seesicherheit weiterhin bei den Ländern wissen.
1. Wie wird die Sicherheit der norddeutschen Küsten derzeit gewährleistet, und wie sind die Kompetenzen verteilt?
2. Gibt es einen Anlass, die bisherige Zusammenarbeit und die jeweiligen Zuständigkeiten neu zu regeln?
Am 6. September 2005 haben die fünf Küstenländer und der Bund die „Vereinbarung zur Einrichtung eines Maritimen Sicherheitszentrums“ in Cuxhaven paraphiert. In dieser Einrichtung sind alle auf See tätigen Institutionen des Bundes und der Länder vertreten, um so - unter Beibehaltung der gesetzlich festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten - die Voraussetzung für ein unbürokratisches, behördenübergreifendes Handeln durch kurze Wege und eine optimale Kommunikation zu schaffen. Die fünf Küstenländer sind mit der gemeinsamen Leitstelle ihrer Wasserschutzpolizeien sowie über das Havariekommando im Maritimen Sicherheitszentrum vertreten. Aus niedersächsischer Sicht besonders erfreulich ist dabei auch, dass es gelungen ist, diese wichtige Einrichtung in Cuxhaven anzusiedeln.
Seit 1. Januar 2007 ist mit dem Gemeinsamen Lagezentrum See die „Informationszentrale“ als Kernstück des Maritimen Sicherheitszentrums in einer Übergangslösung im Wirkbetrieb, um schon während des Aufbaus des Maritimen Sicherheitszentrums in seiner endgültigen Ausgestaltung die Synergien der neu geschaffenen Einrichtung weitgehend nutzen zu können. Vollständig werden die Vorteile des Maritimen Sicherheitszentrums im Sinne eines optimierten Netzwerkes dann genutzt werden können, wenn der Bund seiner Verpflichtung aus der Vereinbarung nachkommt und in
Auf der Konferenz Norddeutschland (KND) haben die Regierungschefs der norddeutschen Länder sich - dem Vorschlag Niedersachsens folgend - klar für den Erhalt der bisherigen Strukturen ausgesprochen und gleichzeitig deutlich gemacht, dass sie sich des Themas erneut annehmen werden, wenn aufgrund der Ergebnisse der in der Verwaltungsvereinbarung verbindlich festgeschriebenen Evaluation der Arbeit des Maritimen Sicherheitszentrums hierzu Anlass besteht.
Zu 1: Die gewählte Konzeption eines Maritimen Sicherheitszentrums sieht unter Beibehaltung der gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgaben eine weitgehende Kooperation durch Zusammenführung der Informationen aller auf See tätigen Behörden vor. Mit dieser Struktur einer engen Vernetzung aller beteiligten Institutionen sind die maritimen Sicherheitsinteressen umfassend gewahrt.
Die Zuständigkeiten im Bereich der Bundespolizei und der Wasserschutzpolizeien der Länder sind dabei klar geregelt. Der Bundespolizei obliegen gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG i. V. m. §§ 2 und 6 BPolG polizeiliche Aufgaben außerhalb des deutschen Küstenmeeres und grenzpolizeiliche Aufgaben. Innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind die Wasserschutzpolizeien der Länder als Teil der Landespolizeien zuständig; die Bundespolizei verfügt hier über Eilkompetenzen.
Sonderlagen im Bereich komplexer Schadenslagen und im polizeilichen Bereich sind durch bestehende Vorschriften geregelt. Das Management komplexer Schadensfälle wird bereits durch das Havariekommando abgedeckt, das im Bedarfsfall über eine besondere Aufbauorganisation unter einheitlicher Leitung verfügt. Im polizeilichen Bereich ist nur eine verschwindend geringe Anzahl von Fällen als besondere Lage einzustufen, die unter Umständen eine besondere Aufbauorganisation erfordern. Für den Fall, dass es zu einer polizeilichen Sonderlage kommen sollte, sind Abläufe und Aufbauorganisation in der Polizeidienstvorschrift 100, auf die die Verwaltungsvereinbarung Bezug nimmt, eindeutig geregelt.
Zu 2: Nein. Defizite des Netzwerkes Maritimes Sicherheitszentrum sind hier bisher nicht bekannt geworden und werden auch von den Befürwortern
einer Kompetenzübertragung auf den Bund nicht vorgetragen. Die Kompetenzverteilung ist Ausdruck der bestehenden Aufgabenvielfalt, wie sie auch an Land vorliegt. Es besteht kein Grund, hiervon im maritimen Bereich abzuweichen. Seit der Entscheidung für ein Maritimes Sicherheitszentrum sind keine neuen Tatsachen oder Argumente bekannt geworden, die eine andere Bewertung als die, die zur Errichtung des Maritimen Sicherheitszentrums geführt hat, nahelegen würden.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 37 des Abg. Reinhold Hilbers (CDU)
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen über das Agrarinvestitionsförderprogramm im Rahmen des Programms zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013 (PROFIL) gefördert werden.
Diese Förderung soll insbesondere zur Stabilisierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen, zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen beitragen.
Von dieser Fördermöglichkeit haben zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Grafschaft Bentheim Gebrauch gemacht und in ihre Betriebe in den zurückliegen Jahren erheblich investiert.
1. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den Jahren 2005, 2006 und 2007 Fördermittel aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm erhalten?
2. Wie hoch war die Summe der Fördermittel in den Jahren 2005, 2006 und 2007, die an die Landwirte im Landkreis Grafschaft Bentheim geflossen ist?
Im Rahmen des AFP können Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen gefördert werden. Mit diesem soll die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Betriebe verbessert werden. Dabei sind wichtige Ansatzpunkte z. B.
- die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die auf den landwirtschaftlichen Betrieben Tätigen,
Daneben sind der Tierschutz und die Tierhygiene Anliegen, die bei der Förderung des AFP in besonderer Weise Berücksichtigung finden. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 % des Nettoinvestitionsvolumens; in bestimmten Fällen beträgt er sogar 30 %. Das AFP ist Bestandteil von PROFIL (= Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013). Die Förderung erfolgt aus Mitteln der EU sowie aus Mitteln von Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz.
Zu 1: Für die Jahre 2005 bis 2007 stellt sich die Situation hinsichtlich der Förderung im Rahmen des AFP landesweit wie folgt dar: