Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

2005 wurden 759 Anträge bewilligt; das Bewilligungsvolumen betrug fast 35,1 Millionen Euro.

2006 wurden sogar 919 Anträge bewilligt; die Höhe der gewährten Zuwendungen betrug insgesamt 36,7 Millionen Euro.

2007 begann eine neue Förderperiode. Es konnten 706 Anträge mit einem Fördervolumen von 50,5 Millionen Euro berücksichtigt werden.

Das im Vergleich zu den beiden Vorjahren höhere Fördervolumen und die vergleichsweise geringere Zahl der bewilligten Anträge sind u. a. auf geänderte Förderbedingungen, aber auch darauf zurückzuführen, dass Zuwendungen für teurere Investitionen beantragt und gewährt wurden.

Zu 2: Für die Grafschaft Bentheim ergibt sich folgende Situation:

2005 wurden 23 Anträge auf Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des AFP bewilligt. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro gewährt.

2006 wurden 21 Anträge bewilligt und dafür Zuwendungen in Höhe von 0,53 Millionen Euro gewährt.

Demgegenüber wurden 2007 33 Anträge berücksichtigt und Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2,7 Millionen Euro gewährt.

Zu 3: In der alten wie auch in der neuen Förderperiode wurde ein Bruttoinvestitionsvolumen initiiert, das erheblich über der Höhe der gewährten Zuwendungen liegt. Dieses kommt nicht nur den geförderten landwirtschaftlichen Betrieben, sondern z. B. auch der Bauwirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zugute. Genauere Aussagen dazu können zurzeit noch nicht getroffen werden, weil die Evaluierung zur Förderung im Rahmen des AFP noch nicht abgeschlossen ist.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 38 der Abg. Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Frank Oesterhelweg (CDU)

Auswirkungen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf die Forstwirtschaft

Deutschland ist mit 11,1 Millionen ha zu rund einem Drittel der Fläche mit Wald bedeckt. Der Wald wird seit Generationen nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit bewirtschaftet, womit gesichert wird, dass nicht mehr Holz genutzt wird, als nachwächst. Neben seiner Funktion als Holzlieferant dient der Wald auch dem Klima- und Bodenschutz, fungiert als Trinkwasserspeicher, ist Lebensraum für die meisten heimischen Tiere und Pflanzen und hat einen hohen Wert für die Erholung und Gesundheit der Menschen.

Wald ist eine ausgesprochen naturnahe Form der Landnutzung und leistet damit auch einen großen Beitrag zum Erhalt und zur Mehrung der biologischen Vielfalt. Insbesondere der naturnahe Waldbau vereint gleichzeitig Strukturvielfalt und nachhaltige Nutzung in ökologisch sinnvoller und ökonomisch günstiger Art und Weise.

Der sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich seit Jahrzehnten stattfindende Waldumbau hat das Ziel, die Fläche standort- und klimaangepasster, damit stabiler und leistungsfähiger Wälder weiter zu vergrößern.

Wie die letzte Bundeswaldinventur aus dem Jahr 2002 belegt, ist der Anteil der Laubbäume in Deutschland seit 1970 um zehn Prozentpunkte auf 39 % angestiegen. Allein in den letzten 15 Jahren hat sich die Buchenfläche um 150 000 ha in Deutschland vergrößert.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat nun im Oktober 2007 die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt veröffentlicht. Im Rahmen dieser Strategie wurden u. a. die Ziele formuliert, dass bis „2020 (…) der Flächenanteil der Wälder mit

natürlicher Entwicklung 5 % der Waldfläche und 10 % der öffentlichen Waldfläche“ betragen soll.

Nach Expertenmeinungen kommen diese Ziele einer Flächenstilllegung gleich, da diese Flächen aus der aktuellen Produktion genommen werden sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Niedersächsische Landesregierung diese Zielfestlegung des Bundesumweltministeriums?

2. Welche Auswirkungen hätte dieses Ziel für die Forst- und Holzwirtschaft?

3. Welche Konzepte und Maßnahmen werden für die niedersächsische Forstwirtschaft zum Erhalt der Biodiversität favorisiert?

Wald und Forstwirtschaft leisten schon seit etwa Ende der 80er-Jahre mit der schrittweisen Umstellung der schlagweisen Hochwaldbewirtschaftung auf eine multifunktional ausgerichtete naturnahe Waldwirtschaft, die bewusst auch den Arten- und Lebensraumschutz einschließt, bundesweit einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und zur Vermehrung der biologischen Vielfalt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Wald als langlebige Vegetationsform im Rahmen gezielter nachhaltiger Bewirtschaftung nur über mehrere Generationen entwickelt werden kann. Insbesondere Wälder sind vor diesem Hintergrund als dynamische Systeme zu betrachten.

Gerade auch unsere niedersächsischen Wälder sind u. a. durch die Reparationshiebe nach dem Zweite Weltkrieg, die Waldbrände in den 70erJahren sowie die häufigen Sturmschäden in den zurückliegenden Jahrzehnten massiv in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Bilder der damaligen Waldverwüstungen sind der heutigen Generation nur noch teilweise präsent. Die jüngsten Leistungen der Forstwirtschaft wie z. B. Wald- und Mischwaldvermehrung, Wiederbewaldung oder Holzvorratserhöhung in Verbindung mit der Weiterentwicklung der forstpolitischen Rahmenbedingungen durch die Landesregierung sind daher als besonders vorbildlich einzustufen.

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass sich die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zahlreiche integrative Ansätze forstlichen Ursprungs zu eigen gemacht und diese teilweise nicht sachgerecht erweitert hat. Darüber hinaus werden die bisherigen Leistungen der Forstwirtschaft in der Strategie des Bundes nicht ausreichend berücksichtigt und gewürdigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aus Sicht der Landesregierung steht die Forderung nach einer zusätzlichen Flächenstilllegung nicht mit der besonderen Bedeutung von Wirtschaftswäldern als CO2-Senke im Einklang und berücksichtigt nicht den weltweit steigenden Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Produktion sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Clusters Forst und Holz.

Im Landeswald Niedersachsens sind schon heute rund 4 500 ha Naturwälder ausgewiesen. Im Waldnationalpark „Harz (Niedersachsen)“ sind derzeit bereits 46 % der Schutzgebietsfläche Naturdynamikzone; das sind mehr als 7 000 ha. Bis zum Jahr 2022 sollen ca. 75 % der Fläche des gesamten Nationalparks der eigendynamischen Entwicklung überlassen werden. Hinzukommen die Flächen des Habitatbaumkonzeptes in den Niedersächsischen Landesforsten. Private Wälder sind ebenfalls im Naturwaldkonzept integriert, und weitere Flächen werden seit 2002 im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen gezielt aus der Bewirtschaftung genommen. Im Ergebnis sind schon heute Waldflächen in nennenswertem Umfang unbewirtschaftet.

Zu 2: a) Forderung nach 5 % Waldfläche mit natürlicher Entwicklung: Dies entspricht der Stilllegung einer Fläche von etwa 550 000 ha in Deutschland mit einem Nutzungspotenzial von ca. 3 bis 5 Millionen m3 Holz pro Jahr. Selbst wenn man berücksichtigt, dass bereits heute Flächen gezielt der natürlichen Entwicklung überlassen sind, verbleibt ein ganz erheblicher zusätzlicher jährlicher Nutzungsverzicht.

b) Forderung nach 10% Waldfläche mit natürlicher Waldentwicklung im öffentlichen Wald: Allein im Landeswald Niedersachsens (nur 6 % des gesam- ten öffentlichen Waldes) müssten zusätzlich zu bestehenden Naturwäldern und dem Nationalpark Harz 15 000 ha Wald der eigendynamischen Entwicklung überlassen werden. Dies entspricht einem Nutzungspotenzial von rund 100 000 m3 pro Jahr mit einem Wert von etwa 7 bis 8 Millionen Euro. Die negativen Auswirkungen einer zusätzlichen Stilllegung von Wäldern auf Arbeitsplätze, Wertschöpfung etc. im Cluster Forst und Holz in Deutschland und die ersatzweisen Holzlieferungen aus nicht nachhaltiger Produktion aus anderen Ländern liegen damit auf der Hand.

Zu 3: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass das in der nationalen Strategie zur biologi

schen Vielfalt formulierte Ziel einer natürlichen Waldentwicklung nicht nur die Flächenstilllegung, sondern auch die gezielte naturnahe Entwicklung bewirtschafteter Waldflächen einbeziehen muss. Für diese Position hat ML bei der letzten AMK am 11. April 2008 geworben.

Die Landesregierung wird darüber hinaus den eingeschlagenen Weg, den Landeswald im Rahmen des niedersächsischen Regierungsprogramms zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung in den Niedersächsischen Landesforsten (LÖWE) nachhaltig weiterzuentwickeln und zu nutzen, fortsetzen. Dies trägt außerordentlich dazu bei, die Vielfalt der Lebensraumfunktionen für Tier- und Pflanzenarten nicht nur zu erhalten, sondern auch zu vermehren. Fußend auf einem umfassenden Nachhaltigkeitsgedanken und der multifunktionalen Ausrichtung, verfolgt unser von allen Parteien seinerzeit - und ich denke, auch heute noch - getragenes LÖWE-Programm das Leitbild eines standortgerechten, ungleichaltrigen, mehrschichtigen und leistungsfähigen Mischwaldes. Es hat sowohl innerhalb Niedersachsens waldbesitzartenübergreifend als auch bundesweit Vorbildcharakter und ist umfassend anerkannt. Die EUKommission bewertet es beispielhaft als geeignet für die Umsetzung der Natura-2000-Ziele.

Die Etablierung von Leitgedanken eines naturnahen Waldbaus über die gesetzlichen Regelungen hinaus werden wir auch in Wäldern anderer Besitzart im Rahmen unserer Förderprogramme oder durch Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes weiterhin betreiben. Darüber hinaus ist eine grundlegende Anpassung der vorhandenen zukunftsfähigen Rechtsvorschriften an die Forderungen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aktuell nicht erforderlich.

Anlage 37

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 39 der Abg. Swantje Hartmann, Heinrich Aller, Markus Brinkmann, Renate Geuter, Dieter Möhrmann, Wiard Siebels und Detlef Tanke (SPD)

Will die Landesregierung das Ende der Erbschaftsteuer?

Mit Beschluss vom 7. November 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Erbschaftsteuer in der gegenwärtigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Insbesondere sei die bisherige Ungleichbe

handlung von Geldvermögen mit Immobiliarvermögen verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen, andernfalls könne die Erbschaftsteuer nicht mehr erhoben werden.

Die Große Koalition hat mit der Entscheidung gerechnet und ein entsprechendes Vorgehen in den Koalitionsvertrag aufgenommen:

„Jährlich steht für eine große Zahl von Unternehmen der Generationenwechsel an. Vor diesem Hintergrund werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren.

Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.“

Zu einer Einigung ist es bisher nicht gekommen. Innerhalb der Union werden weitere Vergünstigungen für den Unternehmensbereich, insbesondere längere Haltefristen, gefordert. In der CSU wird offen das Ende der Erbschaftsteuer gefordert. In der Onlineausgabe der Wirtschaftswoche (www.wiwo.de) ist mit Datum vom 19. April 2008 zu lesen:

„In einem Interview mit der Wirtschaftswoche stellt der CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer die in der Koalition beschlossene Reform infrage. Die Erbschaftsteuer sei nicht nur eine steuerpolitische Spezialfrage, so der CSU-Politiker, sondern stehe ‚für die politische Achtung des Eigentums in Deutschland’. Ramsauer: ‚Und dies betrifft nicht nur den Unternehmer, sondern auch die vielen Leistungsträger bei Angestellten und klassischen Arbeitnehmern, die hart gearbeitet haben, um sich ihr Haus und Eigentum zu ermöglichen. Deshalb wäre es das Beste, wenn die Erbschaftsteuer Ende 2008 ausläuft’, sagte Ramsauer der Wirtschaftswoche.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Position vertritt die Landesregierung zu der in der CSU und in Teilen der CDU vertretenen Auffassung, die Erbschaftsteuer solle am besten am 31. Dezember 2008 auslaufen?

2. Welche Position vertritt die Landesregierung - und insbesondere der mit Richtlinienkompetenz ausgestattete Ministerpräsident - zur Frage, ob die Existenz einer Nachlassbesteuerung grundsätzlich gerecht und im Hinblick auf das Prinzip einer leistungsgerechten Besteuerung angezeigt ist oder nicht?