Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

2. Welche Position vertritt die Landesregierung - und insbesondere der mit Richtlinienkompetenz ausgestattete Ministerpräsident - zur Frage, ob die Existenz einer Nachlassbesteuerung grundsätzlich gerecht und im Hinblick auf das Prinzip einer leistungsgerechten Besteuerung angezeigt ist oder nicht?

3. Wie hoch wären die Einnahmeausfälle in Niedersachsen, auch unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleiches im Falle der Strei

chung der Erbschaftsteuer, und wie könnte diese kompensiert werden?

Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, neben einer realitätsgerechten Bewertung aller Vermögensarten die im Koalitionsvertrag festgelegte Erleichterung der Unternehmensnachfolge insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu gewährleisten. Deutlich höhere Freibeträge sollen garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit auch insbesondere von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis nicht zu einer Belastung mit Erbschaftsteuer kommt.

Die Landesregierung sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine solide Grundlage. Für Niedersachsen ist es von besonderer Bedeutung, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft und des Mittelstandes - insbesondere der Familienunternehmen - bei den Regelungen zur Unternehmensnachfolge ausreichend berücksichtigt werden. Die Landesregierung hat sich in diesem Sinne deshalb bereits frühzeitig in das Verfahren eingebracht und sieht insbesondere in dem für Land- und Forstwirtschaft gefundenen Bewertungsverfahren eine sachgerechte Regelung. In folgenden Punkten besteht aus Sicht der Landesregierung noch Verbesserungsbedarf. Insofern hat die Landesregierung die folgenden Punkte in die Beratung des Bundesrates eingebracht.

- Um in den Genuss der Verschonungsregelung zu kommen, sieht der Gesetzentwurf Haltefristen für Betriebsvermögen von 15 Jahren vor. Diese langen Zeiträume widersprechen der Dynamik des heutigen Wirtschaftslebens und dem erforderlichen Strukturwandel in der Landwirtschaft und sollten daher auf zumindest zehn Jahre verkürzt werden.

- Bei einem Verstoß gegen die Haltefristen entfällt nach dem Gesetzentwurf der Verschonungsabschlag in voller Höhe. Dieses Ergebnis ist wirtschaftlich nicht vertretbar und den Betroffenen nicht vermittelbar. Die Landesregierung hält die Beschränkung auf einen nur zeitanteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags für geboten.

- Die Lohnsummenklausel muss vereinfacht werden.

- An- und Verpachtung vor Unternehmensübergang sind insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich für ein Flächenland wie Niedersachsen von großer Bedeutung und im Entwurf bislang

nicht praxisgerecht geregelt. Hier besteht unbedingt Änderungsbedarf.

- Der Gesetzentwurf behandelt nahe Verwandte und fremde Dritte bei Freibeträgen und Steuersätzen weitgehend gleich. Die Landesregierung hält es für erforderlich, zwischen nahen Verwandten und fremden Dritten zu differenzieren.

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 15. Februar 2008 mit der Stimme Niedersachsens entsprechend votiert und insbesondere im Interesse der praktischen Umsetzung der Reform sowie der mittelständischen Wirtschaft eine Vielzahl von Änderungen und Prüfaufträgen beschlossen. Die Stellungnahme des Bundesrates beruht gerade im Hinblick auf die Frage der Haltefristen und der Verpachtungsfragen auf Anträgen, die Niedersachsen in die Beratungen des Bundesrates eingebracht hat.

Insoweit bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Die Landesregierung wird sich dabei weiter dafür einsetzen, praktikable, finanzierbare und verfassungsrechtlich unbedenkliche Lösungen zu ermöglichen, die das Prädikat „Generationenbrücke“ zu Recht tragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Landesregierung spricht sich für den Erhalt der Erbschaftsteuer aus. Der Erbe oder Beschenkte wird durch die Erbschaft oder Schenkung bereichert und seine Leistungsfähigkeit erhöht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Vermögenserwerb in einem ökonomischen Umfeld stattfindet, dessen Rahmenbedingungen wie Schulen, Universitäten, intakte Infrastruktur etc. Staat und Gesellschaft aus Steueraufkommen zur Verfügung stellen. Bei Erwerben im engen Familienkreis ist der erbschaftsteuerliche Zugriff jedoch derart zu ermäßigen, dass jeder dieser Personen der auf sie übergehende Nachlass je nach dessen Größe zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder - bei kleineren Vermögen vollständig - steuerfrei zugute kommt. Diesen Grundsätzen wird sowohl das derzeit geltende Erbschaftsteuerrecht als auch der Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes u. a. durch die vorgesehenen persönlichen Freibeträge gerecht. Darüber hinaus handelt es sich bei der Erbschaftsteuer um eine Ländersteuer, auf deren Aufkommen der Haushalt des Landes nicht verzichten kann.

Zu 3: Ein Auslaufen der Erbschaftsteuer würde für Niedersachsen unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs Einnahmeausfälle in Höhe von rund 424 Millionen Euro für 2009 bedeuten. Die vergleichbaren Einnahmen für 2007 (Ist) und 2008 (Soll) lauten 392,7 und 410 Millionen Euro. Nach dem zu 1. und 2. Gesagten stellt sich die Frage einer Kompensation nicht.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 40 der Abg. Brigitte Somfleth, Petra Emmerich-Kopatsch, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Sigrid Rakow, Klaus Schneck und Andrea Schröders-Ehlers (SPD)

Vorgelegter Katalog zu Maßnahmen der Landesregierung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt

Im Zuge der Beratung des Entschließungsantrages „Artensterben bis 2010 stoppen - Land muss Aktionsplan auflegen“ von Bündnis 90/Die Grünen hat Umweltminister Sander dargelegt, dass im Haushalt 2008 rund 22 Millionen Euro für den Artenschutz bereitstünden.

Die SPD-Fraktion hat während der Fachausschussdiskussion beantragt, die bisherige und die zukünftige Verwendung der Mittel schriftlich darzustellen.

Mit Datum vom 14. April 2008 hat Minister Sander „zur Unterrichtung interessierter Abgeordneter“ eine Tabelle über die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das Jahr 2008 versandt, in der u. a. die Anschaffung einer neuen Motorsäge und von Schnittschutzkleidung im Wert von 5 000 Euro, 30 000 Euro für Wegebau und Abdämmung sowie einmalig die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer - Krötenwanderzäune - in Höhe von 100 Euro aufgelistet sind. Die Gesamtsumme dieser rund 250 dargestellten Maßnahmen beläuft sich auf 1,432 Millionen Euro.

Vor dem Hintergrund der Ministeraussage, dass in diesem Jahr fast 22 Millionen Euro gezielt für den Erhalt der biologischen Vielfalt eingesetzt werden, frage ich die Landesregierung:

Wir fragen die Landesregierung:

1. Für welche Projekte und Maßnahmen werden die restlichen, gut 20 Millionen Euro für den Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume, dem Erhalt der biologischen Vielfalt, im Jahre 2008 zur Verfügung gestellt, und wo sind diese Maßnahmen konkret dargestellt und im Haushalt erkennbar?

2. Inwiefern unterscheiden sich die im Haushalt ausgebrachten Mittel für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zum Erhalt der Natur- und

Artenvielfalt von den Darstellungen der vergangenen zehn Jahre, was ist - wenn sie sich unterscheiden - tatsächlich als neu für den Erhalt der biologischen Vielfalt anzurechnen, und was versteht der Minister genau darunter?

3. Welche der neuen angekündigten Programme wurden bereits aufgelegt, liegen deren Förderrichtlinien schon vor, und wer konkret ist Leistungsbezieher?

Die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) ist die zentrale Aufgabe der gesamten Naturschutzverwaltung. Sie bestimmt in Gegenwart und Zukunft die Zielsetzungen, das konkrete Handeln sowie den finanziellen Ressourceneinsatz insbesondere im Rahmen der Umsetzung Natura 2000. Bestandsrückgängen entgegenzuwirken und die Lebensbedingungen europaweit, bundesweit und landesweit gefährdeter Vogel-, Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume mit gezielten und effektiven Maßnahmen, insbesondere innerhalb der Natura-2000Schutzgebietskulisse, zu verbessern, ist eine Daueraufgabe der niedersächsischen Naturschutzverwaltung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Jahr 2008 setzt die Niedersächsische Landesregierung insgesamt rund 23,6 Millionen Euro (einschließlich EU-Mitteln) zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen ein. Der Naturschutzhaushalt 2008 (ohne Großschutzgebie- te) für Sachausgaben im Naturschutz beträgt an reinen Landesmitteln rund 14,3 Millionen Euro (Summe der Ausgaben des Kapitels 15 20 zuzüg- lich des Ansatzes der Titelgruppe 62 im Kapitel 15 56).

Darauf entfallen für:

- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten und innerhalb der Schutzgebietskulisse Natura 2000 rund 3,1 Millionen Euro (Ka- pitel 15 20 Titelgruppe 67/70),

- Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Vogel, Tier- und Pflanzenarten rund 1,1 Millionen Euro (Kapitel 15 20 Titelgruppe 61) ,

- Bestandserfassungen rund 1,2 Millionen Euro (Kapitel 15 20 Titelgruppe 65/66) ,

- Naturschutzprogramme (z. B. Weißstorch-, Fischotter- und investiver Feuchtgrünlandschutz) rund 1,5 Millionen Euro (Kapitel 15 56 Titelgrup- pe 62),

- Erschwernisausgleich und Vertragsnaturschutz 6,7 Millionen Euro (Kapitel 15 20 Titel 683 12, 683 13 und 683 14),

- Natur erleben rund 300 000 Euro (Kapitel 15 20 Titel 633 10 und 684 10),

- Naturschutzstationen und Bewirtschaftung landeseigener Naturschutzflächen rund 0,5 Millionen Euro (Kapitel 15 20 Titel 517 65 und 682 66).

Zur Kofinanzierung der oben genannten Maßnahmen stehen in 2008 zusätzlich rund 7,5 Millionen Euro EU-Mittel aus dem Förderprogramm PROFIL (Kapitel 15 02 Titelgruppen 92 und 93) sowie 1,86 Millionen Euro aus dem EFRE-Programm (Kapitel 08 02 Titelgruppen 68 und 69) zur Verfügung.

Zu 2: Die Struktur der Darstellung im Haushaltsplan des Landes hat sich in den vergangenen zehn Jahren im Grundsatz nicht verändert. Der Veranschlagung der Haushaltsmittel für den Naturschutz liegen die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik zugrunde. Diese Bestimmungen ermöglichen es, bei der Etatisierung sowohl den fachlichen Notwendigkeiten zu folgen als auch zu einer angemessenen Form der Bewirtschaftung dieser Mittel im Vollzug zu kommen. Es bestand bislang keine Veranlassung, diese Struktur in eine andere Darstellungsweise zu überführen.

Da sich die Darstellungsweise nicht verändert hat und die gesamten Naturschutzmittel der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu dienen bestimmt sind, lassen sich die neu für den Erhalt der biologischen Vielfalt eingesetzten Mittel nicht im Verhältnis zu den anderen Mitteln des Naturschutzes gesondert beziffern.

Für die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zum Erhalt der Natur- und Artenvielfalt in Naturschutz- und Natura-2000Gebieten sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. Gemäß § 29 Abs. 4 NNatG trägt das Land Niedersachsen nach Maßgabe des Landeshaushalts die Kosten. Die jährlich notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden von den unteren Naturschutzbehörden vorgeschlagen und von der Fachbehörde für Naturschutz nach landesweiten Kriterien bewertet, nach Prioritäten ausgesucht und durchgeführt. Dadurch wird landesweit ein gezielter und effizienter Mitteleinsatz zur Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes von Arten und Lebensräumen gewährleistet. Je nach naturschutzfachlichem

Handlungsbedarf variieren die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen und entsprechend dem jährlich hierfür bereitgestellte Mitteleinsatz.

Zu 3: Für die am 1. Januar 2007 begonnene neue PROFIL-Förderperiode ist auf der Grundlage der EG-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein RichtlinienEntwurf Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) erarbeitet worden. Das Kooperationsprogramm Naturschutz fasst im neuen PROFILProgramm die bisherigen einzelnen Kooperationsprogramme Biologische Vielfalt, Biotoppflege, Dauergrünland und Feuchtgrünland zusammen. Das Programm teilt sich in die vier Teilbereiche Acker (FM-Nrn. 431/432) , Besondere Biotoptypen (FM- Nrn. 441/442), Dauergrünland (FM-Nrn. 411/412) und Nordische Gastvögel (FM-Nrn. 421/422) auf.

Im Rahmen des Kooperationsprogramms werden Landwirten und anderen Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen Zahlungen im Rahmen von Vereinbarungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung gewährt. Hierdurch werden für den Naturschutz wertvolle Biotope sowie Lebens- und Zufluchtstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten erhalten. Es handelt sich vorwiegend um Flächen, die Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sind. Die Bewirtschaftungsvereinbarungen werden jeweils für fünf Jahre getroffen.

Die EU beteiligt sich aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit 55 % in Nicht-Konvergenzgebieten und mit 80 % in Konvergenzgebieten (alle Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Lü- neburg) an diesen Zahlungen. Für den Förderzeitraum von 2007 bis 2013 sind derzeit insgesamt rund 31,6 Millionen Euro an Fördermitteln eingeplant (s. Erläuterung zu Kapitel 15 02 Titelgruppen 92 und 93).

Neue Bestandteile des Kooperationsprogramms sind insbesondere erweiterte Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes auf dem Acker sowie zu regionalspezifischen Besonderheiten je nach Standort, Betriebsstruktur und Naturausstattung und die ergebnisorientierte Honorierung auf Dauergrünland zum Zwecke einer Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns.

Durch den Richtlinienentwurf „Kooperationsprogramm Naturschutz“ wird außerdem die Vernetzung mit der NAU/BAU-Förderung (ebenfalls Be- standteil von PROFIL-Schwerpunkt 2) des ML wesentlich verbessert. Dies kommt nicht nur da

durch zum Ausdruck, dass Antragstermine, Antragsformulare, Sanktionsregelungen oder andere Eckdaten der Förderung, soweit wie möglich, angeglichen worden sind, sondern insbesondere an der Einführung eines modularen Baukastensystems im Teilbereich Dauergrünland. Zahlungsempfänger sind die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen.