Protokoll der Sitzung vom 30.04.2010

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 23 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Provoziert eine fehlende Zusage der Landesregierung beim Ausgleich der Regionalisierungsmittel Angebotskürzungen beim ÖPNV?

Nach einem Bedarf von 4,954 Millionen Euro p. a. in den Jahren 2008 und 2009 steigt der Bedarf in 2010 nach Angaben des ZGB um 0,690 Millionen Euro auf 5,644 Millionen Euro. Grund hierfür ist ebenfalls der Fernverkehrswegfall der IC-Linie 26 im Leinetal und eine damit verbundene Bestellung von Mehrleistungen. In den Jahren 2011 bis 2014 erwartet der ZGB aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte eine Steigerung seines Bedarfs und damit der nötigen Kompensationszahlungen um durchschnittlich 2,24 % p. a.“

Die Aufgabenträger des ÖPNV müssen bereits in den nächsten Wochen ihre verbindlichen Bestellungen bei den Verkehrsunternehmen für 2011 abgeben. Ob und in welcher Höhe erneut zusätzliche Ausgleichsbeträge vom Land oder von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zur Kompensation der Bundeskürzungen bei den Regionalisierungsmitteln zur Verfügung gestellt werden, ist offen. Wenn keine zusätzlichen Mittel fließen, stehen 16 Nahverkehrsverbindungen in Niedersachsen auf dem Spiel. Es drohen damit Abbestellungen von acht Bahn- und Buslinien in der Region Hannover, und im Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) stehen 425 500 Zugkilometer im Jahr auf acht Strecken infrage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sich an diesen Fakten und den möglichen Konsequenzen für das ÖV-Angebot in der Region Hannover oder dem ZGB inzwischen etwas signifikant geändert?

2. Wie wird die Landesregierung die am 9. April 2010 von LNVG-Geschäftsführer Menn im Verkehrsausschuss zu dem Thema getroffene Aussage „Alle gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass keine Angebote zurückgenommen werden.“ unterstützen?

Die Ausgleichszahlungen des Landes sind im Jahr 2007 aufgrund der landesweiten Proteste wegen dieser drohenden Angebotseinschränkungen im ÖPNV erstmals zugesagt worden. Diese Zusage jetzt zur Disposition zu stellen, ohne dass sich die Finanzierungssituation des ÖPNV anderweitig durch Wettbewerbsgewinne in der Region Hannover oder im Bereich des ZGB entspannt hätte, erzeugt bei den Verkehrsträgern und den vielen Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr auf den betroffenen Verbindungen derzeit nutzen, Unverständnis.

3. Wird die Landesregierung hier wie in 2008 und 2009 selbst über Haushaltsmittel initiativ, oder will sie die bisher allein bei der LNVG durch Wettbewerbserfolge erreichten finanziellen Spielräume wie in 2010 auch in 2011 dazu nutzen, die notwendigen Ausgleichsmittel an die Region Hannover und den ZGB zum Erhalt des ÖV-Angebotes zu geben?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen am 27. März 2009 selbst klare Aussagen über die negativen Folgen ausbleibender Kompensationszahlungen bei den Regionalisierungsmitteln auch für 2011 und 2012 getroffen:

In den Jahren 2008 und 2009 sind den ÖPNVAufgabenträgern zusätzliche Landesmittel in Höhe von 15 Millionen Euro p. a. für die Bestellung von ÖPNV-Betriebsleistungen zur Verfügung gestellt worden. Diese freiwilligen Leistungen des Landes dienten der Teilkompensation für die unerwarteten Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch den Bund ab 2006.

„… Nach Angaben der Region Hannover besteht auch in 2010 ein zusätzlicher Bedarf an Kompensationszahlungen in gleicher Höhe wie 2008 und 2009 (1,793 Milli- onen Euro). Aufgrund vertraglicher Bindungen bei dem S-Bahn-Verkehr Hannover ist die Region Hannover mindestens bis Ende 2012 auf diese Kompensationszahlungen angewiesen.

Der Landesregierung ist bekannt, dass die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) teilweise durch langfristige Verkehrsverträge gebunden sind. Dennoch ist es den beiden Aufgabenträgern nach diesen Verträgen durchaus möglich, Verkehrsleistungen abzu

Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) :

bestellen, um dadurch im Rahmen der eigenverantwortlichen Aufgabenträgerschaft auf die vom Bund ausgelösten Veränderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren. Alternativ können die Aufgabenträger die Betriebsleistungen auch im bisherigen Umfang weiterbestellen, soweit die Finanzierung beispielsweise aus Rückzahlungen der Verkehrsunternehmen oder durch den Verzicht/die Verschiebung von Investitionsvorhaben möglich ist.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 24 der Abg. Marco Brunotte, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Alles nur heiße Luft? - Die zahlreichen Ankündigungen der Landesregierung zur Rauchmelderpflicht in Niedersachsen Grundsätzlich gilt: Die Aufgabenträger können nicht von längerfristigen zusätzlichen Zahlungen des Landes ausgehen. Neben der Finanzsituation des Landes ist bei den freiwilligen Leistungen auch das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Damit ist eine finanzielle Bedarfsprüfung verbunden. Soweit die Aufgabenträger die Betriebsleistungen aus vorhandenen Mitteln finanzieren können, sind zusätzliche Zahlungen des Landes unzulässig.

Mehr als 500 Menschen kommen nach Angaben des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen jährlich in Deutschland durch Wohnungsbrände ums Leben. Durch den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern in Niedersachsen aufgrund einer Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung hätten viele Menschen gerettet werden können.

Viele Bundesländer, wie z. B. Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, haben Rauchmelder mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Und auch Wohnungsgesellschaften wie die Kreissiedlungsgesellschaft Hannover haben ihre Wohnungen freiwillig komplett mit Rauchmeldern ausgestattet. Weil eine Rechtsgrundlage für den Einbau in Niedersachsen fehlt, ist es bereits zu mehreren Klagen von Mietern gegen den Einbau gekommen. Diese Klagen sind aber komplett abschlägig beschieden worden (z. B. Amtsgericht Wennigsen AZ.: 10C54/09).

Die Landesregierung prüft derzeit den Bedarf an zusätzlichen Mitteln. Eine Prüfung wird bis zum Ende der Bestellfrist für die Betriebsleistungen des Fahrplanjahres 2011 abgeschlossen sein.

Die von dem LNVG-Geschäftsführer im Verkehrsausschuss am 9. April 2010 getroffene Aussage bezog sich auf die Abstimmung sinnvoller, aufgabenträgerübergreifender Verkehrsangebote und nicht auf einen finanziellen Ausgleich zwischen den Aufgabenträgern. Zwar wurde in der Antwort auf eine Anfrage zur Novellierung der NBauO (LT-Drs. 16/1750) erklärt, dass das Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung kurz vor dem Abschluss stehe. Aber diese Antwort wurde am 30. Oktober 2009 gegeben. In den Landtag wurde bislang jedoch keine Initiative der Landesregierung zur Änderung der NBauO eingebracht. In der 15. Legislaturperiode hatte die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag in Abstimmung mit den Feuerwehren in Niedersachsen mehrere Initiativen in den Landtag eingebracht, die komplett von der CDU/FDPMehrheit und der Landesregierung abgelehnt wurden.

Dieses vorausgeschickt, wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die in der Anfrage genannten Mittelforderungen der Aufgabenträger bestehen weiterhin. Die Prüfungen für den zusätzlichen finanziellen Bedarf sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Landesregierung unterstützt die Aufgabenträger bei den Abstimmungen für nachfrageorientierte, aufgabenträgerübergreifende Verkehrsangebote.

Eine Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zur Änderung der NBauO und für den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern liegt seit Anfang 2008 vor, ohne dass die parlamentarischen Beratungen zu Ende geführt wurden.

Zu 3: Soweit den Aufgabenträgern zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Finanzierung aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes. Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt zulasten der ÖPNVInvestitionsförderung und damit nicht zulasten der LNVG.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Änderungen will die Landesregierung mit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung in Bezug auf den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern vornehmen?

2. Wann wird die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung durch die Landesregierung

in den Niedersächsischen Landtag eingebracht?

um Selbstständigkeit und die Anerkennung der durch die Schädigung bedingten Unterstützungsbedarfe. Dies begann mit der Durchsetzung besonderer Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote und setzte sich für das Arbeitsleben fort. Schon heute zeigt sich außerdem eine neue Herausforderung angesichts der durch die Schädigung in erhöhtem Maße notwendigen Frühverrentungen. Auch der Bedarf an Haushaltshilfen und Pflegeassistenzen wächst. Trotz Verbesserungen in den vergangenen Jahren und der grundsätzlichen Anerkennung der besonderen Verantwortung für die Opfer des Skandals durch die Bundesrepublik Deutschland bleiben nach Auffassung von Experten gravierende Defizite bis zur gleichberechtigten Teilhabe.

3. Wie begründet die Landesregierung die Verzögerungen bei der Einbringung der Novelle zur Niedersächsischen Bauordnung in den Landtag?

In den Antworten auf die Mündlichen Anfragen mehrerer Abgeordneter der Fraktion der SPD zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 3 im März und Oktober 2009 hat die Landesregierung das bisherige und weitere Verfahren und den jeweiligen Stand zur Erarbeitung einer umfassenden Neufassung der NBauO dargestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Wir fragen die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, wonach die Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Contergangeschädigten nicht nur einen allgemeinen sozialstaatlichen Schutz zu gewährleisten hat, sondern durch den Eingriff in privatautonome Regelungen eine besondere Verantwortung übernommen hat?

Zu 1: Aussagen zu den konkreten Inhalten der NBauO-Novelle können erst nach Beschlussfassung durch die Landesregierung getroffen werden.

Zu 2 und 3: Der Gesetzentwurf zur umfassenden Novellierung der NBauO bedurfte weiterer und zum Teil komplexer Abstimmungen innerhalb der Landesregierung, die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Mündlichen Anfrage im Oktober 2009 noch nicht absehbar waren. Dieser Abstimmungsprozess ist inhaltlich abgeschlossen. Der Entwurf der NBauO liegt den Ressorts nunmehr zur abschließenden Mitzeichnung vor. Es ist davon auszugehen, dass er nach Beschluss der Landesregierung den Verbänden und Kammern im Mai/Juni 2010 zur Anhörung zugehen wird. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung zahlreicher Contergangeschädigter, wonach allein die Feststellung der Schädigung ausreichen muss, um entsprechende Unterstützung sowie einen eigenen Rechtsstatus im Sozialrecht zu erhalten?

3. Hält die Landesregierung die Unterstützung der Contergangeschädigten durch Haushaltshilfen und Pflegeassistenz für notwendig, und, falls ja, wie tut sie dieser Notwendigkeit Genüge?

Am 1. Oktober 1957 kam das thalidomidhaltige Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan der Firma Chemie Grünenthal GmbH auf den Markt. Kurze Zeit später wurden im In- und Ausland zahlreiche Kinder von Müttern, die während der Schwangerschaft Contergan eingenommen hatten, mit schwersten körperlichen Fehlbildungen ihrer Gliedmaßen und anderen Körperschäden geboren. Wegen dieses Sachverhalts wurden Schadenersatzforderungen gegen die Arzneimittelherstellerin erhoben. Über Jahre hinweg wurden langwierige Prozesse zwischen den Anwälten der geborenen Kinder, deren Familien und der Firma Grünenthal geführt.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 25 der Abg. Ulrich Watermann, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz und Petra Tiemann (SPD)

Situation von Contergangeschädigten in Niedersachsen: Stillstand statt umfassender Teilhabe?

Die Opfer des größten Arzneimittelskandals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind mittlerweile zwischen 45 und 50 Jahre alt. Von Beginn an ist die Lebenssituation von Contergangeschädigten geprägt vom Kampf

Mit dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ regelte die Bundesregierung im Dezember 1971 die finanzielle Aufarbeitung des Conterganskandals. Die Stiftung wurde als öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet und mit einem Stiftungskapital in Höhe von 100 Millionen DM plus Zinsen der Firma Grünenthal sowie 100 Millionen DM aus Bundesmitteln ausgestattet.

3 Anlage 20 des Stenografischen Berichtes der 35. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, S. 4247 f.; Anlage 12 des Stenografischen Berichtes der 50. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, S. 6371

Mit dem ersten Änderungsgesetz 1976 wurden die Bundesmittel um 50 Millionen DM aufgestockt. Eine weitere Aufstockung erfolgte mit dem zweiten Änderungsgesetz 1980 um weitere 170 Millionen DM. Der Stiftungszweck bestand in erster Linie in der Gewährung von Leistungen an contergangeschädigte Kinder.

Nicht zu diesen Kernelementen bzw. Tatbestandsvoraussetzungen gehört die Ursache für beispielsweise eine wesentliche Behinderung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) oder für eine erhebliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI). Über öffentlich-rechtliche Sozialleistungsansprüche ist vielmehr unabhängig von der Ursache der Entstehung von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu entscheiden. Nicht relevant sind Verursachungs- oder Verschuldensfragen, sei es in Form von Fremd- oder Eigenverschulden.