Protokoll der Sitzung vom 30.04.2010

Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitlicher Kriminalpolizeilicher Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen.

Dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität - rechts - werden danach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.

Die extremistische Kriminalität bildet einen Teilbereich der politisch motivierten Kriminalität ab und umfasst Straftaten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder durch dar

auf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten.

Ausgehend von den Umständen der Tat wird gemäß diesem Definitionssystem ein Delikt als fremdenfeindlich erfasst, wenn es aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion oder Herkunft des Opfers verübt wurde.

Niedersachsen gewährleistet hinsichtlich der Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität aufgrund der vereinbarten Erfassungsvorgaben eine ständige Aktualität, auch für bereits zurückliegende Zeiträume. Ergebnisse aus Ermittlungsverfahren oder Gerichtsurteilen finden auch für vergangene Jahre Berücksichtigung in der Statistik. Dies führt dazu, dass Änderungen bzw. Nacherfassungen notwendig werden, die die Vergleichbarkeit von Daten insbesondere in Abhängigkeit vom Erhebungszeitpunkt beeinflussen. Die Zahlen unterliegen demzufolge teilweise starken Veränderungen. Insofern können zuverlässige Aussagen zur Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in Niedersachsen anhand der nachfolgenden Fallzahlen im vorgesehenen Erfassungszeitraum noch nicht vorgenommen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen rechtsextremistischen Straftaten in Niedersachsen im ersten Quartal 2010 (Stand: 22. April 2010):

Landkreis/kreisfreie Stadt 1. Quartal 2010

LK Ammerland 5

LK Aurich 14

LK Celle 13

LK Cloppenburg 2

LK Cuxhaven 5

LK Diepholz 4

LK Emsland 7

LK Friesland 1

LK Gifhorn 5

LK Goslar 7

LK Göttingen 7

Zu 2: Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen rechtsextremistischen Gewaltdelikte in Niedersachsen im ersten Quartal 2010 (Stand: 22. April 2010):

LK Grafschaft Bentheim 3

LK Hameln-Pyrmont 6

LK Harburg 29

LK Helmstedt 4 Landkreis/kreisfreie Stadt 1. Quartal 2010

LK Hildesheim 9 LK Aurich 1

LK Holzminden 2 LK Celle 3

LK Leer 4 LK Harburg 6

LK Lüchow-Dannenberg 2 LK Hildesheim 1

LK Lüneburg 2 LK Osterholz 1

LK Nienburg 3 Stadt Delmenhorst 1

LK Northeim 4 Stadt Emden 1

LK Oldenburg 1 Stadt Hannover 4

LK Osnabrück 8 Stadt Oldenburg 1

LK Osterholz 7 Gesamt 19

LK Osterode 1

Zu 3: Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen rechtsextremistischen Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund in Niedersachsen im ersten Quartal 2010 (Stand: 22. April 2010):

LK Peine 4

LK Rotenburg (Wümme) 5

LK Schaumburg 4

Landkreis/kreisfreie Stadt 1. Quartal 2010 LK Soltau-Fallingbostel 8

LK Aurich 4 LK Stade 15

LK Celle 3 LK Uelzen 3

LK Cuxhaven 2 LK Vechta 4

LK Emsland 1 LK Verden 12

LK Grafschaft Bentheim 1 LK Wesermarsch 0

LK Harburg 4 LK Wittmund 4

LK Helmstedt 1 LK Wolfenbüttel 2

LK Hildesheim 2 Region Hannover 17

LK Holzminden 1 Stadt Braunschweig 10

LK Lüchow-Dannenberg 2 Stadt Delmenhorst 6