Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

- Das ist so. - Seit dem 12. Februar 2009 ist die Bundesverordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut in Kraft. Diese verbietet die Einfuhr, sehr geehrter Herr Wenzel, das Inverkehrbringen und auch die Aussaat von Maissaatgut, das mit einem Pflanzenschutzmittelwirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide behandelt wurde. Bienenschutz geht hier vor Vermeidung von Drahtwurmschäden. Das können Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen. Es ist eine nicht einfache, aber sehr klare Entscheidung zu diesem Thema.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Hinzu kommt, dass, meine Damen und Herren, im Zulassungsverfahren eines Pflanzenschutzmittels durch Vorlage entsprechender Studien zu belegen ist, dass das beantragte Mittel die Zulassungsvoraussetzungen, u. a. die Maßgaben der Bienenschutzverordnung, erfüllt. Andernfalls gibt es keine Mittelzulassung. Der Antrag der Grünen erweckt hier - ich weiß nicht, ob unwissend oder vorsätzlich - einen völlig anderen Eindruck. Das ist nicht sachdienlich, weil wir dann nicht darüber diskutieren können.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Gentechnik ist in diesem Zusammenhang immer wieder ein Diskussionspunkt. Fakt ist aber auch hier, dass eine Risikobewertung stattfindet und die

Ergebnisse der Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, mitgeteilt werden. Für den Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen gibt es in Deutschland ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk, u. a. die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung.

(Beifall bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Völlig unzureichend!)

Zudem ist es so - auch das wurde schon angesprochen -: In Deutschland ist nur der Anbau der Maissorte MON810 zugelassen, deren Anbauerlaubnis 2009 ausgesetzt wurde, sodass es einen kommerziellen Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanzenart 2009 gar nicht gegeben hat. Das heißt, die Bienen konnten folglich nicht anfliegen, auch wenn sie Mais ohnehin eher weniger anfliegen.

(Beifall bei der CDU)

Gerne angeflogen werden hingegen die sogenannten Blühstreifen - auch das ist inhaltlich schon Thema gewesen -, die mit Mischungen aus verschiedenen standortangepassten Blühpflanzen den Bienen Nahrung und Schutz geben. Auch hier sind wir sehr gut aufgestellt. Ich möchte Ihnen noch mit einer Zahl verdeutlichen, wie aktiv Niedersachsen dort ist: Wir fördern über die ELERVerordnung 2010 eine Fläche von 3 100 ha mit einer Fördersumme von 1,7 Millionen Euro. Ich glaube, das ist ein sehr entscheidendes Argument, das seitens der Landesregierung positiv verfolgt wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Entscheidend ist zudem, dass die Landesregierung die Imkerschaft auch aktiv unterstützt, und zwar durch das LAVES-Institut für Bienenkunde in Celle. Herr Schminke, immerhin haben wir ein Institut für Bienen. Das ist mir im Rinder-, Puten- und Schweinebereich nicht bekannt.

(Zustimmung bei der CDU)

Das Institut ist auch aktiv in der Nachwuchsförderung. Die Aufgaben der Einrichtung liegen in der Beratung, in der Aus- und Weiterbildung der Imkerschaft sowie in der Forschung, wobei Bienengesundheit ein Schwerpunkt ist. Mit Celle haben wir ein Fachkompetenzzentrum, das weit über die Grenzen von Niedersachsen hinaus innerhalb Deutschlands und Europas anerkannt ist. Damit sollten wir auch weiterhin wuchern.

(Beifall bei der CDU)

Das Institut in Niedersachsen ist koordinierende Stelle für das Bienenmonitoring in Deutschland, und zwar unabhängig von industrieller Unterstützung. Auch das ist ein sehr entscheidender Punkt.

Die finanzielle Unterstützung der niedersächsischen Imkerschaft erfolgt in den Bereichen Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker sowie züchterische Arbeiten zur Verbesserung der Toleranz der Honigbiene gegenüber der Varroa-Milbe. Hier ist die Meinung der Fachleute ganz eindeutig: Diese Milbe trägt sehr wohl sehr entscheidend dazu bei, dass vermehrt Bienenvölker sterben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich möchte zusammenfassend sagen: Die Landesregierung war bisher bienenfleißig. Wir sehen keine Veranlassung, Ihrem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat hat den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vorgeschlagen. Widerspricht jemand? - Enthält sich jemand? - Niemand. Dann ist so beschlossen.

Ich komme jetzt zum Tagesordnungspunkt 30:

Erste Beratung: Aufklärung der Leukämiefälle in der Elbmarsch vorantreiben: Neue Bodenproben unter notarieller Aufsicht erheben und analysieren! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2698

Zur Einbringung darf ich der Kollegin Staudte das Wort geben.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Leukämie in der Elbmarsch ist ein Thema, das die Menschen in der Region, die Wissenschaft, zwei Expertenkommissionen und die Landtage in Niedersachsen und Schleswig-Holstein schon seit Jahren beschäftigt. Es ist aber nicht nur ein Thema der Vergangenheit, sondern auch der Gegenwart; denn die Leukämieserie

in der Elbmarsch reißt immer noch nicht ab. Seit Ende der 80er-Jahre sind 19 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Leukämie erkrankt. Der letzte bekannt gewordene Fall dieser äußerst seltenen Krankheit wurde erst im vergangenen Frühjahr diagnostiziert: ein achtjähriges Mädchen aus Horburg im Landkreis Lüneburg. Damals hat die Landesregierung allerdings gleich Entwarnung gegeben. Der Fall sei, wie die damalige Staatssekretärin im Sozialministerium schriftlich mitteilte, gar nicht dem Elbmarsch-Leukämiecluster zuzuordnen. Warum nicht? - Das Kind wohnte 500 m hinter der offiziellen Samtgemeindegrenze Elbmarsch.

(Zuruf von den GRÜNEN: Unerhört!)

Hier hat leider die Statistik über den gesunden Menschenverstand gesiegt. Wir hoffen, dass sich daran etwas ändert.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Aber auch so haben wir es hier mit der höchsten Leukämierate weltweit zu tun. Die Fragen zu radioaktiven Dachbodenstäuben, Baumringuntersuchungen und radioaktiven Kügelchen stehen seit Langem - und immer noch - im Raum. Immer noch können darauf keine Antworten gegeben werden. Wir sind der Überzeugung, dass sich der Niedersächsische Landtag in Hannover nicht damit zufriedengeben darf.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir Grüne sind seit den letzten Monaten sehr verärgert darüber, dass alle Anträge, die sich derzeit zum Thema Leukämie und Atomkraft in der Beratung befinden, so schleppend bearbeitet werden. Ich erinnere z. B. an den Antrag zur Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters. Hauptbefund dieser Studie war, dass bei Kindern unter fünf Jahren, die im 5-km-Radius um deutsche Atomkraftwerke leben, mit einer Steigerung der Wahrscheinlichkeit, an Leukämie zu erkranken, von 120 %

(Zuruf von der CDU: Das ist falsch!)

- das ist richtig - und bei den übrigen Kinderkrebsarten von 60 % zu rechnen ist.

Wir haben damals die Landesregierung aufgefordert, Konsequenzen aus dieser Studie zu ziehen. Bis heute - obwohl die Anhörung zu diesem Antrag im Ausschuss schon vor über einem Jahr abgeschlossen worden ist - konnten wir über diesen Antrag nicht ein zweites Mal im Plenum beraten,

weil CDU und FDP im Sozialausschuss - ohne Angabe von Gründen - die Abstimmung verweigern.

(Roland Riese [FDP]: Die war noch nicht abgeschlossen!)

Das nennt man „aussitzen“, und dafür sollten Sie sich eigentlich schämen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Auch was den Antrag zu den Leukämiefällen in der Elbmarsch aus der letzten Wahlperiode angeht, der glücklicherweise nicht der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, kommen wir nicht weiter. Der Expertenstreit entzündete sich ja an der Frage, ob im Erdreich um die Atomanlagen in Krümmel denn nun Kügelchen aus Kernbrennstoffen zu finden sind oder nicht. Professor Mironov aus Minsk hatte in den ihm zugesandten Bodenproben sogenannte PAC-Kügelchen gefunden - wie andere Wissenschaftler zuvor auch schon -, Dr. Gerdes aus Frankfurt hingegen nicht.

Wir haben dann im Sozialausschuss versucht, Antworten zu finden - es gab einen Fragenkatalog aus der letzten Wahlperiode, der noch abgearbeitet werden sollte -, um diesen Expertenstreit zu klären. Einige dieser Fragen sind inzwischen beantwortet worden, aber es konnten nicht alle Details hinreichend geklärt werden. Professor Mironov hatte damals die Bodenproben nicht selbst genommen, konnte die Fragen dazu also auch nicht beantworten.

Letztendlich stehen wir jetzt vor der Situation, dass weitergeforscht werden muss, weil so keine Klärung herbeigeführt werden kann. Wir wollen nicht, dass an dieser Stelle gesagt wird: Wir haben alles versucht; wir können nichts tun; und beerdigen die ganze Geschichte. - Wir wollen, dass mit diesem neuen Antrag ein neuer Anlauf genommen wird, und fordern von der Landesregierung, dass auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse ein abgestimmtes Untersuchungsprogramm für die Entnahme neuer Bodenproben, für die Aufbereitung dieser Proben, für die Messung und die Auswertung der Messergebnisse entwickelt wird.

Mit der Durchführung dieses Untersuchungsprogramms wollen wir zwei bislang noch nicht beteiligte Behörden oder Institutionen beauftragen. Ganz besonders wichtig ist uns dabei, dass die Bodenprobenentnahme unter notarieller Aufsicht und in Anwesenheit der Aktiven vor Ort, der Bürgerinitiati

ven, durchgeführt wird, damit in Zukunft nicht mehr gesagt werden kann, dass bei der Entnahme oder bei der Untersuchung manipuliert worden ist. Dieser Antrag ist notwendig, weil wir keine andere Möglichkeit haben, Klärung in diesen Expertenstreit zu bringen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Entnahme neuer Bodenproben ist überfällig. Man hatte sich am Rande der damaligen Anhörung im Prinzip schon darauf verständigt, aber das ist bisher im Sande verlaufen. Mit keinem anderen Mittel kann eine echte Transparenz herbeigeführt werden.

Ich weiß, dass viele, die die Diskussion schon in der letzten Wahlperiode verfolgt haben, eigentlich kein richtiges Interesse mehr daran haben, Zeit, Geld und Arbeit in dieses Thema zu investieren, aber der Landtag ist allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, den Kindern wie den Erwachsenen. Die Leukämiefälle in der Elbmarsch sind vielleicht auch nur die Spitze des Eisbergs. Andere Krebserkrankungen bei Kindern in der Region werden nicht öffentlich bekannt, auch wird die Häufigkeit von Missbildungen nicht erhoben. Als jemand, der in dem Gebiet wohnt, wundere ich mich nur, dass Fälle von Kinderkrebs und Fehlbildungen in meinem engsten Bekanntenkreis vorkommen. Ich will für meine Bekannten, für mich und meine Kinder endlich wissen, ob die Kinder unbesorgt Löcher im Boden buddeln können oder ob dort radioaktive Belastungen vorliegen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Böhlke gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahre 1990 wurde ein Expertenteam im Auftrag des Landes in Sachen Leukämiefälle in der Elbmarsch eingesetzt. Diese Experten haben nach 14-jähriger Tätigkeit, im Jahre 2004, ihre Arbeitsergebnisse, die sehr lebhaft und auch sehr unterschiedlich bewertet wurden, präsentiert. Das Ergebnis lautete letztlich: Es sind keine Belege für den nahe liegenden Verdacht gefunden worden, es gebe einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Erkrankungen der Kinder aus