Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Mit der im laufenden Planfeststellungsverfahren vorgesehenen „Vermeidungslösung“ sollen die prognostizierten Veränderungen des Salzgehaltes infolge des bevorstehenden Ausbaus der Unterweser und der Außenweser vermieden werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Entsprechend der Anordnung im zugehörigen Planfeststellungsbeschluss hat der Träger des Vorhabens (TdV), das WSA Bremerhaven, u. a. über zehn Jahre die elektrische Leitfähigkeit an

mehreren Messstationen zu messen und die hierbei gewonnenen Daten sowie die Messergebnisse weiterer Landesstationen Bremens und Niedersachsens im Hinblick auf mögliche ausbaubedingte Veränderungen des Salzgehalts auszuwerten. Diese Auswertung hat der TdV zudem mit der zuständigen wasserwirtschaftlichen Landesdienststelle abzustimmen. Die Ergebnisse der Messung bis einschließlich des fünften Folgejahres sind im sechsten Folgejahr und alle Ergebnisse bis einschließlich des zehnten Folgejahres im elften Folgejahr jeweils einen Monat lang auszulegen.

Der Vorhabensträger kommt diesen Verpflichtungen nach. Anordnungsgemäß wurden vom 13. April bis 28. Mai 2004 die Ergebnisse der ersten fünf Folgejahre nach Abstimmung der Auswertung mit den zuständigen Landesbehörden öffentlich ausgelegt.

Das WSA Bremerhaven hat im Jahr 2009 zum Thema Leitfähigkeit einen Berichtsentwurf als einen Teil des Beweissicherungsberichtes erstellt. Dieser bildet die Grundlage für die noch laufenden Gespräche innerhalb der gemäß Anordnung im Planfeststellungsbeschluss zur Herbeiführung des Einvernehmens eingerichteten Bund-Länderarbeitsgruppe (Projektgruppe Einvernehmen We- ser/Elbe).

Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen sind bestrebt, die Einvernehmensgespräche so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen. Danach ist vorgesehen, die Beweissicherungsergebnisse in einem besonderen Termin zunächst zu erläutern. Hieran anschließend ist die öffentliche Auslegung des Berichts, und zwar noch in diesem Jahr und vor einer Entscheidung im jetzigen Planfeststellungsverfahren, vorgesehen.

Zu 2: Die Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen die Vertiefung der Außenweser auf 14 m hat, bedarf derzeit noch der Abstimmung in der Projektgruppe Einvernehmen Weser/Elbe (siehe Antwort zu Frage 1). Die Kompensation von ausbaubedingten Auswirkungen wird im jeweiligen Planfeststellungsverfahren geklärt. Da im Beschluss von 1998 keine mehr als unerheblichen negativen Folgen eines veränderten Salzgehaltes unterstellt worden sind, gibt es hierzu keine Festlegungen. Die im Beschluss festgelegte Beweissicherung und deren Bewertung bleiben abzuwarten, bevor über eine Kompensation gesprochen werden kann.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung ist nicht für Kompensationsmaßnahmen zuständig.

Diese hat der Träger des Vorhabens durchzuführen. Nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung muss der Träger des Vorhabens grundsätzlich Beeinträchtigungen z. B. der Landwirtschaft, der Gewässerökologie sowie Erschwernisse für Verbände durch geeignete Maßnahmen vermeiden. Art und Umfang dieser Maßnahmen sind im Planfeststellungsverfahren zu überprüfen und festzusetzen.

Unabhängig von der Frage, ob durch zurückliegende Ausbaumaßnahmen eine Verschlechterung festgestellt werden kann, und unabhängig von der beim bevorstehenden Ausbau der Unter- und Außenweser vorgesehenen Vermeidungslösung der WSV sind in einer Arbeitsgruppe des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) sowie den betroffenen Verbänden und örtlichen Vertretern der Landwirtschaft offene Fragen und Maßnahmen zur Verbesserung der Tränkewasserwasserversorgung erörtert worden. Die Ergebnisse der hierzu in Auftrag gegebenen Gutachten liegen noch nicht vollständig vor, sodass derzeit noch keine Aussage über das Vorgehen der Landesregierung getroffen werden kann.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 14 der Abg. Jürgen Krogmann und Ronald Schminke (SPD)

Teure Fehlplanung bei der Polizeiakademie - Warum müssen 100 Polizeistudentinnen und -studenten mitten im Studium die Umzugskartons packen?

Während die Landesregierung über Kürzungen bei wichtigen Einsatzmitteln der Polizei diskutiert (Hubschrauberstaffel, Wasserschutzpoli- zei), lässt sie offenbar gleichzeitig zu, dass Tausende Euro im System verloren gehen. Ein besonders krasses Beispiel wurde jetzt aus Oldenburg bekannt:

Zum 1. Oktober 2008 und 1. Oktober 2009 haben ca. 400 Polizeistudentinnen und -studenten am Standort Oldenburg der Polizeiakademie Niedersachsen ihr Studium aufgenommen. Viele haben für die Dauer des Studiums eine Wohnung angemietet oder mit Kolleginnen und Kollegen eine Wohngemeinschaft bezogen mit der Perspektive, ihre vollständige Ausbildung am Standort Oldenburg zu absolvieren.

Nun wurde überraschend mitgeteilt, dass zum 1. Oktober 2010 ca. 50 Studierende dieser Jahrgänge - mitten im laufenden Studium - von Oldenburg an den Standort Nienburg versetzt werden sollen. Ähnlich soll es 50 Studierenden des Teilstandortes Hannoversch Münden ergehen. Nach Auskunft von Betroffenen war ein Ortswechsel bei Beginn des Studiums nicht absehbar. Eine Begründung für den abrupten Wechsel wurde offenbar nicht mitgeteilt. Nun werden die Studierenden aus ihrem bestehenden sozialen Umfeld und ihren Studiengruppen gerissen. Für den Umzug muss das Land wohl die Kosten erstatten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie konnte es zu dieser Versetzungsentscheidung kommen?

2. Welche Umzugserstattung steht den Polizeianwärterinnen und -anwärtern zu, und welche Gesamtkosten werden dem Land durch die Umzüge aus Oldenburg und Hannoversch Münden voraussichtlich entstehen?

3. Hält die Landesregierung eine Einschränkung und gegebenenfalls eine Abschaffung von Einsatzmitteln wie z. B. dem Polizeihubschrauber in Weser-Ems für gerechtfertigt, solange es innerhalb des Ministeriums offenbar noch kostenintensive Entscheidungen in einem solchen Ausmaß gibt?

Mit Neuordnung der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst wurden am 1. Oktober 2007 die Fakultät der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen unter dem Dach der neu gegründeten Polizeiakademie Niedersachsen (PA) zusammengeführt. Damit wurden eine weitere Qualitätssteigerung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit dieser zentralen Aufgaben erzielt.

Im Zuge der Gründung der PA und der Einführung des neu gestalteten und akkreditierten Bachelorstudiengangs war es erforderlich, einen Großteil der Studierenden des ersten Bachelorstudiengangs, Einstellungstermin 1. Oktober 2007, dem neuen Studienort Nienburg zuzuweisen, sodass diese Studierenden ihr Studium zunächst überwiegend am Studienort Nienburg und in geringen Teilen am Studienort Hann. Münden aufnahmen. Begründet lag dies in der Notwendigkeit, den Bachelorstudiengang im laufenden Studienbetrieb einzuführen und parallel den auslaufenden Diplomstudiengang weiter gewährleisten zu können.

Die Verteilung der Studierenden und die daraus resultierende ungleichmäßige Lastenverteilung für das Lehrpersonal zwischen den Studienorten erschweren den praktischen Studienbetrieb, führen zu regelmäßig wiederkehrend und auf Dauer nicht vertretbar hohen Belastungen einzelner Lehrkräfte

und erforderen einen übermäßigen studienortsübergreifenden Einsatz des Lehrpersonals, hier insbesondere der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (Polizeitrainer/-innen). Je nach Modullage ist es erforderlich, regelmäßig Lehrkräfte für besondere Aufgaben zwischen den Studienorten pendeln zu lassen. Diese Situation setzt sich in Belastungen bei Modulprüfungen und Betreuungen von Bachelorarbeiten fort.

Mit Abschluss des ersten Bachelorstudienganges zum 30. September 2010 besteht nun die Möglichkeit, diese der Startphase der PA geschuldete Situation zu modifizieren und den Studienbetrieb zu optimieren.

Die PA hat daher entschieden, mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 jeweils zwei Studiengruppen aus den Studienorten Hann. Münden und Oldenburg nach Nienburg zu verlagern. Die Maßnahme zielt ab auf einen Ausgleich der Belastungen des Lehrpersonals, die Weiterentwicklung einheitlicher Standards im Studienbetrieb, die Verhinderung studienortübergreifender personeller Unterstützungen und eine bestmögliche Ausnutzung der an den Studienorten vorhandenen materiellen und personellen Ressourcen.

Von dieser Situation sind 88 Studierende betroffen. Von der PA wurden im Einvernehmen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und dem Personalrat der PA Kriterien entwickelt, nach denen sie die Umsetzungsentscheidungen durchgeführt hat. Als wesentliches Entscheidungskriterium wurde neben der Freiwilligkeit die letzte bekannte Wohnanschrift vor Aufnahme des Studiums festgelegt. Damit sollten unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange unverhältnismäßige persönliche Härten vermieden werden. Die Studierenden wurden erstmalig Anfang März 2010 von der PA schriftlich über die Umsetzungspläne informiert. Zugleich fand eine Abfrage über freiwillige Wechselwünsche statt. Zusätzlich fanden an den betroffenen Studienorten Informationsveranstaltungen für alle Studierenden statt. Nach Abschluss der Planungen hat die PA die betroffenen Studierenden Ende März durch ein persönliches Anschreiben über die jeweilige Umsetzung informiert. Die förmlichen Umsetzungsverfügungen wurden den Studierenden Anfang Juni 2010 zugestellt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2 und 3: Eine Umzugskostenvergütung richtet sich nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Die Höhe dieser Vergütung hängt insbesondere von vielfältigen individuellen Faktoren wie etwa dem künftigen Wohnort oder der Menge des Umzugsgutes ab. Eine genaue kostenmäßige Aufschlüsselung ist daher noch nicht möglich.

Den einmaligen Umzugskosten stehen dauerhafte Optimierungen im Studienbetrieb sowie bei den zeitlichen und personellen Ressourcen des Lehrpersonals gegenüber.

Die von der PA eingeleiteten Ausgleichsmaßnahmen im Studienbetrieb stehen in keinem Zusammenhang mit den Maßnahmen der Landesregierung zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 13

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 15 der Abg. Markus Brinkmann und Renate Geuter (SPD)

Prüfmethode der niedersächsischen Finanzverwaltung bei Friseursalons

Der wöchentliche Informationsdienst Friseurintern berichtet seit geraumer Zeit in kritischer Weise über die Prüfungen von Friseursalons durch die niedersächsischen Finanzbehörden. In dem Blatt wird vom Einsatz einer „neuen computergestützten Prüfmethode“ berichtet, die nach Auffassung der betroffenen Betriebe zu unrichtigen Einnahmeschätzungen führt.

Im Einzelnen werden folgende Punkte kritisiert: Vom angeblichen Verbrauch verschiedener Produkte in einem Salon werde auf die Anzahl entsprechender Behandlungen geschlossen. Aufgrund von Preislisten werde dann auf den durchschnittlichen Umsatz pro Behandlung geschlossen. Daraufhin werde die Anzahl der geschätzten Behandlungen mit dem ermittelten Durchschnittspreis multipliziert, um anschließend einen Umsatz festzusetzen. Dies werde durch Hilfsrechnung unterstützt, etwa den Verbrauch an Halskrausen.

Diese Ermittlungsmethode sei jedoch nach Auffassung zahlreicher in Friseur-intern zitierter Steuerpflichtiger verfehlt, da die Berechnung häufig zu fehlerhaften Ergebnissen zum Nachteil des Steuerpflichtigen führe. Als Beispiel wird angeführt, dass Haare zum Teil auch mehrfach pro Behandlung gewaschen würden, was zwar den Shampooverbrauch erhöhe, nicht aber die Anzahl der daraus geschlossenen Haarbehandlungen und somit den Umsatz.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass es zwischen der Friseurbranche und der Finanzverwaltung laufend zu Unstimmigkeiten über die Richtigkeit der computergestützten Prüfmethode kommt, und wie bewertet sie die Kritik des Friseurhandwerks?

2. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass die Steuerpflichtigen im Friseurhandwerk nicht aufgrund unzureichender EDV-Programme mit fehlerhaften Umsatzschätzungen konfrontiert werden?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vergleichbare Vorkommnisse mit EDV-gestützten Prüfverfahren in anderen Branchen?

Ein Friseurbetrieb arbeitet bekanntermaßen im Wesentlichen mit Barerlösen, d. h. die Kunden bezahlen die Friseurleistung unmittelbar im Geschäft mit Bargeld oder ec-cash.

Bei Betrieben mit Barerlösen - wie im Übrigen z. B. auch bei Gaststätten - kann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, d. h. die Vollständigkeit der Erfassung der Einnahmen, in aller Regel nur durch eine sogenannte Nachkalkulation überprüft werden. Diese Verprobungsmethode dient allein dem Zweck, zu prüfen, ob nach den jeweiligen individuellen Verhältnissen des Betriebes mit der gebotenen Sicherheit alle erzielten Erlöse auch tatsächlich Eingang in die Buchführung gefunden haben, und dient damit auch der Erfüllung einer der grundlegenden Aufgaben der Außenprüfung, nämlich der Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Damit dient sie zugleich auch der Fairness des Wettbewerbs der Leistungsanbieter.

Im Jahre 2005 ermittelte die Steuerfahndung Freiburg-Land gegen eine Firma, die Kassensoftware für Friseure vertreibt, mit der umfangreiche Manipulationen bei den Einnahmen möglich sind. Nach den Ermittlungen ermöglicht die Software die manuelle Stornierung von Einzelbelegen und die prozentuale Kürzung von z. B. Dienstleistungen über Zusatzprogramme.

Im Zuge der Bestrebungen, im Rahmen von Außenprüfungen - insbesondere bei Betrieben mit Bareinnahmen - die Umsätze zu verproben, und vor dem Hintergrund der bundesweiten Steuerfahndungsermittlungen wurde von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) zunächst im Jahre 2006 eine Musterkalkulationsvorlage zur Verprobung bei Friseurbetrieben entwickelt. Erste Schulungen des Kalkulationsschemas für niedersächsische Betriebsprüfer erfolgten in 2006. Im An

schluss an diese Schulungen wurden landesweit stichprobenweise Betriebsprüfungen durchgeführt. Die auf diesem Wege gesammelten Erfahrungen wurden 2007/2008 in Workshops ausgewertet und flossen direkt in die Weiterentwicklung des Kalkulationsschemas ein. Das erheblich verbesserte Verprobungsschema wurde im Laufe des Jahres 2008 in Form einer Open-Office-Kalkulationsvorlage umgesetzt.