schluss an diese Schulungen wurden landesweit stichprobenweise Betriebsprüfungen durchgeführt. Die auf diesem Wege gesammelten Erfahrungen wurden 2007/2008 in Workshops ausgewertet und flossen direkt in die Weiterentwicklung des Kalkulationsschemas ein. Das erheblich verbesserte Verprobungsschema wurde im Laufe des Jahres 2008 in Form einer Open-Office-Kalkulationsvorlage umgesetzt.
Im ersten Halbjahr 2009 erfolgte ein ausführlicher Test durch eine Arbeitsgruppe. Hierbei wurde die von Betrieben und Fachpresse geäußerte Kritik in die weiteren Überlegungen mit einbezogen. Im August 2009 wurde die überarbeitete Kalkulationsvorlage Betriebsprüfern während einer Fachprüferbesprechung zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Anregungen der Betriebsprüfer konnte das Kalkulationsschema noch einmal verbessert werden.
Das in Bezug genommene Beispiel zur Haarwäsche wird in der Regel bei Anwendung des Kalkulationsprogramms nicht zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Die Verbrauchsmengen werden grundsätzlich betriebsbezogen mit dem Betriebsinhaber ermittelt. Sofern nicht ohnehin Einzelportionen (eine Portion = eine Anwendung) genutzt werden, können die Verbrauchsmengen z. B. anhand von Kundenkarteien betriebsbezogen ermittelt werden. Lediglich in Fällen, in denen eine Ermittlung nicht möglich und/oder die Mitwirkung des Steuerpflichtigen verweigert wird, liegen keine betriebsbezogenen Verbrauchsmengen vor. Um aber eine Verprobung auch in diesen Fällen zu ermöglichen, wurden anhand etlicher Betriebsprüfungs- und Fahndungsfälle durchschnittliche Verbrauchsmengen ermittelt und in der Kalkulationsvorlage zur Verfügung gestellt. Diese dienen zur Orientierung und sollen nur in den o. b. Ausnahmefällen als Verbrauchsmengen angesetzt werden.
Darüber hinaus bleibt zu sagen, dass diese Mengen im Rahmen vieler Außenprüfungen verifiziert wurden und weiterhin werden, da die Kalkulation anhand dieser Erfahrungswerte in diesen Fällen keine Umsatzdifferenzen aufgeworfen hat. Zur Sicherheit wird nicht nur je Umsatzgruppe die Hauptchemikalie zur Verprobung herangezogen. Vielmehr wird eine (mit Ausnahme der Tönungen bei allen Chemiebehandlungen benötigte) zweite chemische Komponente ebenfalls zur Kontrolle herangezogen. Übermäßige Angaben des Steuerpflichtigen z. B. zum Schwund werfen ebenso wie
von dem Prüfer falsch angesetzte Verbrauchsmengen sofort Differenzen auf, die eine Plausibilitätsprüfung ermöglichen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Markus Brinkmann und Renate Geuter im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Seit Herbst 2008 ist das Niedersächsische Finanzministerium über die Erarbeitung eines Kalkulationsprogramms für Friseurbetriebe informiert. Dass es in diesem Bereich „laufend zu Unstimmigkeiten kommt“, kann dabei nicht bestätigt werden. Sachliche Argumente fanden und finden Eingang in die Kalkulation wie auch in die Fortentwicklung der Kalkulationsprogramme. Die Verprobung erfolgt nicht pauschal, sondern unter Berücksichtigung der Verhältnisse des zu prüfenden Betriebes. Sie basiert auf Erfahrungen aus Vergleichsbetrieben.
Zu 2: Alle niedersächsischen Kalkulationsprogramme unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle. Im Rahmen der Weiterentwicklung der hier angesprochenen Prüfmethode ist dabei insbesondere darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des diesjährigen Finanzforums das Thema „Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen - Einsatz von Kalkulationsprogrammen im Außendienst“ erörtert wird. Eine Beteiligung des Landesinnungsverbandes des niedersächsischen Friseurhandwerks ist dabei ausdrücklich vorgesehen. Es findet ein offener Dialog bezüglich des Einsatzes von Kalkulationsprogrammen statt.
Zu 3: Hinsichtlich der Kalkulation im Friseurhandwerk wurde durch die OFD im März 2010 eine Informationsveranstaltung zur niedersächsischen Kalkulationsvorlage für die anderen Länder durchgeführt.
Die Rückmeldungen der Länder sind im Hinblick auf die vorgestellte niedersächsische Kalkulationsvorlage durchweg positiv. Mehr als die Hälfte plant, sie einzusetzen, bzw. setzt sie bereits ein. Weitere Länder testen derzeit die niedersächsische Kalkulationsvorlage. Lediglich vereinzelt haben sich Länder gegen den Einsatz entschieden.
Die niedersächsische Finanzverwaltung hat bereits 1994 mit der Entwicklung von Programmen zur Erlöskalkulation begonnen und sich dabei zunächst auf die Gastronomiebranche konzentriert. Es entstanden nach und nach verschiedene Programme, die auf die einzelnen Gaststättentypen bezogen waren. Die Programme wurden seitdem
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 der Abg. Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD)
Ölförderung im Weltnaturerbe Wattenmeer für 30 weitere Jahre genehmigt - Falschaussage der Landesregierung?
Laut HAZ vom 24. Juni 2010 fordert Umweltminister Sander schärfere Kontrollen von Ölplattformen. Anlass für ihn war demnach die Sorge der EU um die Sicherheit von Ölbohrungen in der Nordsee. Günther Oettinger, Energiekommissar der EU, erwog laut Artikel strengere Sicherheitsauflagen sowie eine Überprüfung der Notfallpläne der Firmen und der geltenden Haftungsregelungen.
Die TAZ vom 8. Juli 2010 berichtet über die Verlängerung der Ölförderung im Wattenmeer um weitere 30 Jahre. Demnach hat das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bereits Ende Mai die Förderkonzession für eine Ölplattform des Konzerns RWE Dea verlängert. Laut Artikel kam diese Information erst am Rande der Feiern zum ersten Jahrestag des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer am 27. Juni eher zufällig ans Licht. Der Leiter des Wattenmeersekretariats in Wilhelmshaven wird wiedergegeben mit der Erklärung: „Eigentlich darf in einem Weltnaturerbe keine Ressourcennutzung stattfinden. Aber es gibt Rechtsansprüche. Deshalb wurde die Mittelplate aus dem Naturerbegebiet herausgeschnitten.“
Die MdL Ronald Schminke und Sigrid Rakow haben Mitte Mai 2010 mit einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung nach einer Einschätzung der Landesregierung zu genau dieser Ölförderung gefragt. Die Antwort der Landesregierung vom 10. Juni 2010 lautet sinngemäß: Erdölgewinnung sei im Weltnaturerbe ausgeschlossen, nähere Informationen zu der o. g. Erdölförderung lägen der Landesregierung nicht vor.
1. Wie erklärt sie die Antwort auf die Fragen der Abgeordneten Schminke und Rakow, nachzulesen im Protokoll der 74. Plenarsitzung, die mit der bereits Ende Mai erteilten Genehmigung durch das LBEG nicht übereinstimmt?
2. Warum genau und auf welcher Rechtsgrundlage wurde nach Einschätzung der Landesregierung die Verlängerung der Ölförderung im Weltnaturerbe für weitere 30 Jahre genehmigt, und mit welchen Auflagen welcher zusätzlicher Sicherheitsstandards wurde dem besonderen
3. Inwieweit passt zu diesem Vorfall die Aussage von Umweltminister Sander, dem das LBEG nachgeordnet ist, dass er schärfere Kontrollen für die Ölplattformen fordere, wenn er offenkundig über die erteilten Genehmigungen aus Niedersachsen nicht im Bilde ist?
Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abg. Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD) zur Sicherheit der Bohrtürme in der Nordsee dargelegt, obliegt die Zuständigkeit für die Genehmigung und Überwachung von bergbaulichen Aktivitäten in der Deutschen Nordsee den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die flächenmäßige Abgrenzung dieser Zuständigkeiten ergibt sich für den deutschen Anteil am Festlandsockel der Nordsee aus einem Verwaltungsabkommen und im Bereich der Küstengewässer aus der Landesgrenze, wobei das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowohl im niedersächsischen als auch im schleswig-holsteinischen Zuständigkeitsbereich als Bergbehörde für das jeweilige Land tätig ist. Die Tätigkeit des LBEG als schleswig-holsteinische Bergbehörde basiert auf dem Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein vom 14. Oktober/4. Dezember 1954 in der Fassung vom 22. September/21. Dezember 2008.
Die Fachaufsicht über das LBEG nimmt, soweit es in der Nordsee Tätigkeiten als niedersächsische Bergbehörde ausübt, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und, soweit es Tätigkeiten als schleswig-holsteinische Bergbehörde ausübt, das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein wahr.
Zu 1: Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate-A liegt in Schleswig-Holstein. Insofern hat das LBEG bei der Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung zur Gewinnung von Erdöl aus dem Feld Mittelplate als schleswig-holsteinische Landesbehörde gehandelt. Die Landesregierung wurde über die Verlängerung dieser Bewilligung nicht informiert.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 17 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers, Ronald Schminke, Wiard Siebels, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann und Rolf Meyer (SPD)
Die dpa meldet am 5. Juli 2010, dass die ökologische Landwirtschaft nach Informationen der Passauer Neuen Presse (PNP) in Deutschland weiter auf Expansionskurs sei. Jeder 18. Betrieb - insgesamt 21 047 - wirtschaftete im vergangenen Jahr bereits ökologisch, so die PNP. Das entspreche im Vorjahresvergleich einem Zuwachs von 6,2 % auf nunmehr 5,6 % aller Betriebe. Die Fläche für Bioanbau sei um 4,3 % gestiegen. Die Steigerungsraten würden sich damit fortsetzen. Dies gelte neben der reinen Landwirtschaft auch für die Zahl der verarbeitenden Betriebe und Importeure. Insgesamt waren demnach im vergangenen Jahr 31 295 Unternehmen - Erzeuger, Verarbeiter und Importeure - im Ökosektor tätig.
1. Wie stellen sich die Entwicklung und Situation des Ökolandbaus in Niedersachsen unter Anwendung der o. g. Zahlenangaben auf Landesebene heruntergebrochen dar, und auf welchem Rang liegt Niedersachsen demnach im Ländervergleich?
2. Nach welchem Konzept und welchen Zielsetzungen wird der Wirtschaftsfaktor Ökolandbau in Niedersachsen weiterentwickelt?
3. Niedersachsen wird von der Landesregierung im Ländervergleich als Agrarland Nummer eins bezeichnet, Inwieweit wird die Landesregierung sicherstellen, dass dies auch für den vom Verbraucher immer stärker nachgefragten Ökolandbau zutreffen wird?
Zu 1: Nach den Anfang Juli von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgelegten Zahlen ist die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr von 907 786 ha auf 947 115 ha gestiegen (= 4,3 % Wachstum; Stand: 31. De- zember 2009). In Niedersachsen ist im gleichen Zeitraum die Fläche von 71 245 ha auf 74 728 ha gewachsen (= 4,9 % Wachstum). Bezogen auf die vergangenen sieben Jahren (Jahre 2002 bis 2009), ist in Deutschland die ökologisch bewirtschaftete Fläche um 35,9 % gestiegen (= 250 000 ha). In Niedersachsen ist im gleichen
Zeitraum die Fläche um 43,7 % bzw. um 22 700 ha gewachsen. Die Bundesländer mit der derzeit meisten Ökofläche sind: Bayern (186 210 ha), Brandenburg (139 868 ha), Mecklenburg-Vorpommern (118 111 ha) , Baden-Württemberg (100 080 ha) und Niedersachsen (74 728 ha).
Ein wichtiger Indikator für die Entwicklung des Ökomarktes ist auch die Zahl der Unternehmen, die ökologische Erzeugnisse verarbeiten. Die Zahl dieser Unternehmen ist in Niedersachsen in den vergangenen Jahren erfreulicherweise ebenfalls kontinuierlich gewachsen. Bezogen auf die vergangenen sieben Jahre (Jahre 2002 bis 2009), ist in Deutschland die Zahl der Unternehmen, die ökologische Lebensmittel verarbeiten, um 122 % gestiegen (= 6 120 Unternehmen). In Niedersachsen ist dagegen im gleichen Zeitraum die Zahl dieser Unternehmen um 130 % bzw. 600 Unternehmen gewachsen. In Niedersachsen hat sich die Zahl dieser Unternehmen in den letzten sieben Jahren damit mehr als verdoppelt. Die Bundesländer mit den derzeit meisten Unternehmen, die Ökolebensmittel verarbeiten, sind: Bayern (2 623), Baden-Württemberg (2 306), Nordrhein-Westfalen (1 308) , Niedersachsen (1 061) und RheinlandPfalz (830).
Zu 2: Der Markt für Biolebensmittel hat sich in den vergangenen sieben Jahren von rund 3 Milliarden Euro im Jahr 2002 auf rund 5,8 Milliarden Euro im Jahr 2009 annähernd verdoppelt. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahl Niedersachsens, ist damit der Umsatz von Biolebensmitteln in unserem Bundesland von rund 291 Millionen Euro im Jahr 2002 auf rund 565 Millionen Euro im Jahr 2009 gestiegen. Um den ökologischen Landbau in Niedersachsen weiterzuentwickeln und die gestiegene Nachfrage nach Biolebensmitteln mit Erzeugnissen aus heimischer Bioerzeugung zu sichern, hat die Landesregierung einen umfassenden Katalog von Maßnahmen initiiert. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
- Umstellungs- und Beibehaltungsprämie (Maß- nahme NAU C) im Rahmen der Niedersächsischen Agrarumweltprogramme,
- Unterstützung von verschiedenen Marketingaktionen, u. a. Förderung des Niedersächsischen Gemeinschaftstandes auf der BioFach,
- Niedersächsischer Fachbeirat zur Förderung des Ökologischen Landbaus (berufen durch die Lan- desregierung; derzeit 24 Mitglieder aus den Be- reichen Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Bera- tung und Wissenschaft).