Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

- 18 Professuren mit einer fachwissenschaftlichen Orientierung aus verschiedenen Fakultäten.

Zu 3: Die Ständige Akkreditierungskommission der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) hat am 13. Juli 2010 den Akkreditierungsantrag der Universität Lüneburg für die Lehrer ausbildenden Studiengänge positiv entschieden.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 20 der Abg. Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Brigitte Somfleth, Marcus Bosse und Rolf Meyer (SPD)

„Gutes Vorbild für unsere Kinder“ - Missbraucht Minister Sander sein Amt?

Der Tägliche Anzeiger Holzminden vom 14. Mai 2010 hat eine Lesermeinung abgedruckt. Anlass war der Besuch von Herrn Sander in der Homburg Haupt- und Realschule in Stadtoldendorf. Hier soll er vor den Schülerinnen und Schülern seine persönliche Auffassung zur Umweltzone dargestellt haben. So habe er auf die Frage eines Schülers, die Feinstaubplakette für Hannover betreffend, nur wenig Fachliches von sich gegeben. Er stellte offenbar vielmehr seine private Einstellung zu deren Sinn in geradezu unglaublicher Weise dar, so die Ausführungen im Leserbrief. Nicht nur, dass er die von einer Kommune getroffene Entscheidung als „blödsinnig“ deklariert habe, darüber hinaus gab er dem Leserbrief zufolge noch den Tipp, wie diese amtliche Entscheidung zu unterlaufen sei.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Funktion hat sich Herr Sander in dieser Schule geäußert?

2. Inwiefern hält die Landesregierung das in der Presse beschriebene Verhalten eines ihrer Mitglieder in diesem konkreten Fall - insbesondere Wortwahl und die Aufforderung zum Rechtsbruch - für angemessen und zulässig?

3. Wie bewertet die Landesregierung dieses Verhalten insbesondere vor dem Hintergrund, dass Herr Sander auf die Verfassung einen Eid geschworen hat, zum Wohle Niedersachsens zu handeln und „die Gesetze zu wahren und zu verteidigen“?

Die Frage nimmt Bezug auf einen Leserbrief im Täglichen Anzeiger Holzminden (TAH) vom 14. Mai 2010, durch den ein Bürger einen Bericht

im TAH vom 4. Mai 2010 kommentiert. Die sowohl in der Anfrage als auch im Leserbrief formulierten Annahmen bzw. Andeutungen geben den Ablauf und die Inhalte des Gesprächs zwischen Herrn Minister Sander und den Schülerinnen und Schülern der Homburg Haupt- und Realschule Stadtoldendorf verkürzt bzw. unrichtig wieder.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Herr Minister Sander sprach am 3. Mai 2010 im Rahmen des „4. EU-Projekttages an Schulen“ als Landesminister mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 b u. a. über das Thema Europa. Anlässlich dieses Projekttags haben bundesweit Minister der Bundesregierung, der Landesregierungen sowie Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage Schulen besucht, um mit den Jugendlichen zu diskutieren.

Zu 2: Die Landesregierung weist die Unterstellung, Herr Minister Sander habe während der Veranstaltung zum Rechtsbruch aufgefordert, entschieden zurück.

Zu 3: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2.

Anlage 19

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 21 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Servicewüste Landesregierung?

Die Firma Qualiance führte im Auftrag der Zeitschrift Politik & Kommunikation eine Studie zur Kommunikation und Servicefreundlichkeit der deutschen Landesregierungen durch, deren Ergebnis in der Ausgabe 4/2010 veröffentlicht wurde.

Dabei stellten Tester, die sich als Bürger mit einem Anliegen ausgaben, pro Bundesland jeweils fünf telefonische Anfragen und fünf Anfragen per Mail an Staatskanzleien und Ministerien. Gegenstand dieser sogenannten MysteryCalls oder Mystery-Mails, die üblicherweise zum Testen von Unternehmensservices dienen, waren landesspezifische Themen aus der Innen-, Wirtschafts- und Bildungspolitik. Die Fragen zielten in der Regel auf regionale und landesspezifische Besonderheiten wie spezielle Förderprogramme ab. Getestet wurden die Reaktionszeit und -sicherheit, die Freundlichkeit sowie die formelle und inhaltliche Richtigkeit der Antworten. Die Niedersächsische Staatskanzlei schnitt in diesem Länderranking wie folgt ab:

Service: vorletzter Platz,

Kompetenz: fünftletzter Platz,

Kommunikationsverhalten und Empathie: letzter Platz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das desaströse Abschneiden von Staatskanzlei und Ministerien?

2. Gibt es ein veröffentlichtes Serviceleitbild der Landesregierung und Hinweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie dieses gegebenenfalls konkret auszufüllen wäre?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach Bekanntwerden des Ergebnisses ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um den niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern künftig einen besseren Service bieten zu können?

In der Ausgabe Juli/August 2010 berichtet die Zeitschrift Politik & Kommunikation unter der Schlagzeile „Servicewüste Staatskanzlei“ von einem „Qualitätstest Bürgerkommunikation“ in allen 16 Bundesländern. Danach haben sich Tester der Firma Qualiance vom 29. März bis zum 7. Mai dieses Jahres als Bürger ausgegeben und in je fünf Fragen per Mail und fünf telefonischen Anfragen Reaktionszeit und Reaktionssicherheit, Freundlichkeit sowie formelle und inhaltliche Richtigkeit der Antworten aus Staatskanzleien und Landesministerien geprüft.

Der Autor des Berichts, Florian Renneberg, fasst das Ergebnis des Tests für alle Bundesländer wie folgt zusammen:

„Insgesamt ist es um die Bürgerfreundlichkeit nicht gut bestellt. […] Durchweg positiv heben die Tester in ihrem Bericht jedoch allein die sprachliche und inhaltliche Verständlichkeit der Mitarbeiter hervor. In allen anderen Bereichen gibt es ein großes Steigerungspotenzial.“

In unregelmäßigen Abständen werden immer wieder solche und ähnliche Tests durchgeführt und deren Ergebnisse veröffentlicht. So belegte Niedersachsen beispielsweise in einem Ranking des prmagazins Platz eins mit einer Durchschnittsnote von 1,3. Getestet wurden hier die Presseämter der 16 Bundesländer. Über das Ergebnis für Niedersachsen schrieb das prmagazin damals:

„Die Öffentlichkeitsarbeiter überzeugten sowohl durch Schnelligkeit als auch durch den Inhalt ihrer Auskunft.

Besonders lobenswert: Die Ansprechpartner sind im Internet einfach zu finden. […] Bewertet wird nach den Kriterien ‚Zeit bis zum Finden des richtigen Gesprächspartners’, ‚Zeit bis zur Reaktion’ und ‚Inhalt der Auskunft’.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung kann ohne Kenntnis der Hintergründe und Einzelheiten das Ergebnis nicht abschließend bewerten.

Einer sachgerechten und angemessenen Beurteilung des Ergebnisses müssten die konkreten Hintergründe und Details zugrunde liegen, und sie müsste zumindest folgende Aspekte berücksichtigen:

- Wenn bei diesem Test fünf Mails verschickt und fünf Telefongespräche geführt wurden, dann hat höchstens jedes zweite Ministerium in Niedersachsen eine Mail und einen Telefonanruf der Tester bekommen.

- Von dem Test wurden innerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung maximal zehn Bedienstete angesprochen (fünf Mails, fünf Anrufe). Insgesamt arbeiten in den Ministerien und der Staatskanzlei 4 889 Beschäftigte (Stand: 30. Juni 2008). Demnach waren nur rund 0,205 % der Regierungsbediensteten an dem Test beteiligt.

Zudem: Eine pauschale Abqualifizierung der Landesbediensteten („desaströs“) wird dem Engagement, der Kompetenz und der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der niedersächsischen Landesverwaltung nicht gerecht.

Wie dargelegt, gibt es Tests, die gut ausfallen, und Tests, die weniger gut ausfallen. Weder in dem einen noch in dem anderen Fall würde die Landesregierung dazu neigen, voreilig und voreingenommen zu reagieren. Gefragt sind Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Zu 2: Es gibt keinerlei Grund für die Landesregierung, daran zu zweifeln, dass alle Bediensteten der Ministerien und der Staatskanzlei ihrer Arbeit kompetent, engagiert und serviceorientiert nachgehen. Trotzdem kann es bei rund 5 000 Bediensteten und Anrufen, Briefen und Mails, die täglich zu Tausenden eingehen, vorkommen, dass vereinzelt Anfragen und Bitten nicht zur vollkommenen Zu

friedenheit der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden.

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) gibt den Bediensteten konkrete Hinweise für den Umgang mit Anfragen an die Landesregierung bzw. die Dienststelle. So heißt es beispielsweise in § 17 Abs. 1 Satz 1 GGO:

„Alle dem Ministerium oder einzelnen Bediensteten zugeleiteten Eingänge sind unverzüglich durchzusehen, mit Sicht- und Arbeitsvermerken zu versehen und der weiteren Bearbeitung zuzuführen.“

Weiter heißt es in § 18 Abs. 1 Satz 1 GGO:

„Zugewiesene Aufgaben werden unter Beachtung der festgelegten Ziele zügig, zweckmäßig und wirtschaftlich in eigener Verantwortung erledigt.“

Und § 18 Abs. 2 GGO gibt vor:

„Sind Anfragen und Beschwerden voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zu erledigen, so soll eine Zwischennachricht gegeben werden.“