Protokoll der Sitzung vom 07.09.2010

Weiterhin war immer in der Diskussion, dass Unternehmen und Behörden - dies findet auch unsere Zustimmung - nicht überproportional belastet werden sollen und dass darauf zu achten ist, dass Behörden eine gerechte, maßvolle und einfach strukturierte Abgabe entrichten. In diesem Zusammenhang geht es uns als FDP-Fraktion in der Tat auch um Kleinstunternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht zu stark belastet werden sollten. Die gesamte Betriebsstättenstruktur, die in dem bereits vorliegenden Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags enthalten ist, halten wir für diskussionswürdig.

Wir stimmen auch zu, dass der Finanzbedarf und die Gebührenfestsetzung durch die KEF als staatsferne Einrichtung ermittelt werden bzw. erfolgen soll. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass wir bei der letzten Gebührenerhöhung, auch was die Rolle der KEF anbetrifft, einen gewissen Diskussionsbedarf hatten. Wir haben aber gelernt, dass wir an den Entscheidungsvorschlägen nicht ohne Weiteres vorbeikommen können.

Dass wir die GEZ als Gebühreneinzugszentrale kritisch sehen, ist hier bereits gesagt worden. Wir werden im Fachausschuss immer wieder mit Petitionen konfrontiert, die das doch sehr bürokratische und manchmal nicht sehr höfliche Vorgehen der Rundfunkbeauftragten der GEZ betreffen. Das ist ein Ärgernis. Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass die GEZ bei dem geänderten Gebüh

renmodell auf Dauer nicht mehr die Rolle spielt, die sie bisher spielt. Ich will hier nicht von einer Abschaffung reden. Man müsste sonst Alternativen entwickeln. Dafür ist es vielleicht noch etwas zu früh.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Dafür, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt gehört werden kann, sind allein die technischen Möglichkeiten ausschlaggebend. Auch das steht in Ihrem Antrag. Natürlich müssen wir auch über die Frage des Programmauftrages nachdenken. Um Beitragsstabilität langfristig sichern und Kosten reduzieren zu können, ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgefordert, sich aktiv, dauerhaft und konstruktiv an einer Überprüfung seines Programmauftrages und seiner sich ausweitenden Programmangebote zu beteiligen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich stelle hier durchaus einmal die Frage, ob es dann gerechtfertigt ist, dass das ZDF sich über ein ZDF2 Gedanken macht. Ich will hier nicht in Medienschelte verfallen. Es muss aber erlaubt sein, auch die Frage zu stellen, ob die Vorabendserien der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr der Volksverdummung als der Volksinformation oder -aufklärung helfen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Dann schauen Sie mal auf das Privatfern- sehen!)

- Das sind aber Programme, die nicht von den Gebühren der Rundfunkteilnehmer alimentiert werden. Sie werden auf andere Weise finanziert. Wir finanzieren mit unseren Gebühren Sendungen, die von ihrem Anspruch oder ihrem Niveau her vielleicht nicht das gewährleisten, was wir von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Rickert. - Nun hat sich für die Landesregierung Herr Ministerpräsident McAllister zu Wort gemeldet. Herr Ministerpräsident McAllister, Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den neu vorgelegten Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen halte ich in weiten Teilen für konsensfähig. Ich

freue mich, dass die Debatte dazu geführt hat, dass wir über diesen Antrag heute noch nicht abschließend befinden, sondern ihn noch einmal an den Ausschuss zurückgeben.

In der Grundausrichtung besteht in der deutschen Politik ja auch Einigkeit darüber - unter den 16 Ministerpräsidenten und, wie ich der Debatte entnehmen konnte, unter vier der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen -, dass der Systemwechsel hin zu einer Betriebsstätten- und Haushaltsabgabe richtig ist.

Die Ministerpräsidenten haben sich im Juni dieses Jahres auf Eckpunkte geeinigt. Das haben mehrere Rednerinnen und Redner bereits thematisiert. Jetzt kommt es darauf an, diese Eckpunkte im Einzelnen zu diskutieren und zu prüfen, ob die Verteilungsmaßstäbe angemessen sind. Diese Eckpunkte tatsächlich einzuhalten, erfordert viel Bereitschaft zur Einigung im Detail. Jeder einzelne Punkt in diesem Regelungswerk ist zwar veränderbar, aber am Ende müssen die Einnahmen zur Verfügung stehen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch heute schon hat. Das ist zwingende Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das heißt: Am Ende müssen 16 Landesregierungen und 16 Landtage einvernehmlich eine Gesamtlösung beschließen. Dabei sind die einzelnen Punkte sehr eng miteinander verknüpft.

Ich möchte noch auf den Verfahrensstand hinweisen, weil es hier offensichtlich unterschiedliche Informationsstände gibt. Richtig ist: Auf der Grundlage der beschlossenen Eckpunkte haben die Rundfunkreferenten der Länder den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags erarbeitet. Dieser Entwurf wird nun zunächst in der Rundfunkkommission und dann möglicherweise in der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. und 22. Oktober in Magdeburg diskutiert. Ich glaube, ehrlich gesagt, aber nicht, dass wir in Magdeburg schon zu endgültigen Beschlüssen kommen werden. Das zeigen aktuelle Hinweise z. B. aus Sachsen, das davon schon wieder Abstand genommen hat. Bisher war auch vorgesehen, im September eine Anhörung zu dem Staatsvertrag durchzuführen. Das aber ist jetzt wieder offen. Und dann ist es logisch: Wenn die Anhörung im September nicht stattfindet, dann kann auch die Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg im Oktober nichts Entsprechendes beschließen.

Wie auch immer: Wir in Niedersachsen werden die Rundfunkkommission und die Ministerpräsidentenkonferenz nutzen, um die zukünftige Verteilung der

Belastung innerhalb des Bereichs der Wirtschaft noch einmal zu überprüfen. Bei dem Anteil von 7 % der Wirtschaft an der Rundfunkfinanzierung insgesamt wird es bleiben. Aber den Befürchtungen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen, durch Rundfunkbeiträge zu hoch belastet zu werden, werden wir in aller Sorgfalt nachgehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Einen ganz engagierten Vertreter des niedersächsischen Handwerks haben wir glücklicherweise als Abgeordneten in unserer Fraktion. Lieber KarlHeinz Bley, ich danke dir für deine kritischen Hinweise, die du uns in unseren Fraktionssitzungen gegeben hast.

(Beifall bei der CDU)

Damit will ich also sagen: Sollte das aktuell diskutierte Modell noch Unwuchten enthalten, werden wir versuchen, ohne Gefährdung des Gesamtvolumens nachzusteuern.

Ich möchte noch auf etwas Weiteres hinweisen, was mir aufgefallen ist. Auch die Frage der Rundfunkbeiträge für beruflich genutzte Fahrzeuge und die Frage der Staffelung der Beiträge für Betriebsstätten werden wir uns noch einmal sorgfältig anschauen. Meine Damen und Herren, diese Zeit können und diese Zeit werden wir uns nehmen, im Interesse der betroffenen Betriebe.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema ist sehr komplex. Das hat auch die heutige Debatte gezeigt. Bei sämtlichen Modellüberlegungen darf aber nicht vergessen werden, dass es auch Berechnungsunsicherheiten gibt. Maßstab sind die Daten und Berechnungen, die uns aus den Statistiken und aus den Erfahrungen der Rundfunkanstalten und der GEZ zur Verfügung stehen. Auf der Grundlage der vielen Hinweise und Anregungen, die uns jetzt täglich erreichen, werden mögliche Alternativen wieder neu gerechnet und neu verhandelt werden. Es ist daher nicht sinnvoll, bereits jetzt frühzeitig Festlegungen aus dem Parlament heraus zu treffen; denn diese würden die Beratungen innerhalb der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz weiter erschweren. Es nutzt nichts, Pflöcke einzuschlagen, solange konkrete Berechnungen die Machbarkeit noch nicht untermauern.

Deshalb ist es gut, Frau Kollegin Helmhold, dass der Antrag zurück in den Ausschuss geht. Ich sage Ihnen mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonfe

renz aber auch: Es würde wenig bringen, schon in der nächsten Landtagssitzung eine Entschließung zu verabschieden.

(Beifall bei der CDU)

Weil es in dieser Frage einen großen Konsens zwischen Christdemokraten, Liberalen, Grünen und Sozialdemokraten gibt, möchte ich abschließend noch einen Hinweis an Sie geben, Frau Helmhold: Ich habe mir Ihren neuen Antrag vorhin genau angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen: Unter dem ersten Spiegelstrich Ihres Antrages bitten Sie die Landesregierung, sich auf Bundesebene für ein anderes Gebührenmodell einzusetzen. Sie wissen genau wie ich, dass dies nicht ganz richtig ist. Richtigerweise hätte es heißen müssen, dass sich die Landesregierung auf der Ebene der 16 Bundesländer für ein anderes Gebührenmodell einsetzen soll. Rundfunkrecht ist Ländersache. Dabei sollte es auch bleiben. Ich sage das deshalb, Frau Helmhold, weil Sie immer so hohe Maßstäbe an das Tun und Handeln anderer stellen.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ganz herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Frau Helmhold hat beantragt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien zurückzuüberweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend bei der Parlamentariergruppe Bahn oder vor dem Fernseher beim Fußballspiel Deutschland : Aserbaidschan. Ein schönes Wiedersehen mit Berti Vogts!

Schluss der Sitzung: 19.09 Uhr.