Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Für Biomasseanlagen, die nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert sind, besteht die Steuerungsmöglichkeit nach dieser Vorschrift nicht. Hier ist auf die anderen bauplanungsrechtlichen Instrumente zurückzugreifen.

Die Instrumente sind somit vorhanden und können von den Städten und Gemeinden als Trägern der kommunalen Planungshoheit angewendet werden.

Konkrete Hinweise werden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden - wenn sie dies zur Klärung einer speziellen planungsrechtlichen Situation wünschen - im Zuge der Beratung im Einzelfall durch die Landkreise gegeben, die für die Genehmigung von Bauleitplänen zuständig sind. Für die kreisfreien und großen selbstständigen Städte nimmt das Sozialministerium diese Aufgabe in den zuständigen Regierungsvertretungen wahr. Darüber hinaus bieten die regelmäßigen Dienstbesprechungen des Sozialministeriums mit den Landkreisen Gelegenheit zur Erörterung. Daneben können die Städte und Gemeinden Informationen über Biomasseanlagen in der Bauleitplanung auf dem vom Sozialministerium eingerichteten Internetportal „NIKiS“ - der Niedersächsischen Initiative für Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung - unter der Rubrik „Kommunale Handlungsfelder“4 erhalten.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 4 der Abg. Roland Riese und Björn Försterling (FDP)

Welche Weichen stellt das Land für die Betreuung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte?

Von den in Deutschland lebenden 82,1 Millionen Einwohnern hatten im Jahr 2008 15,6 Millionen Menschen eine Zuwanderungsgeschichte. Dabei ist der Anteil der Personen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesamtbevölkerung in den jüngeren Altersstufen am größten. So haben inzwischen 34,4 % der Kinder unter fünf

4 http://www.nikis-niedersachsen.de

Jahren eine Zuwanderungsgeschichte, bei Kindern bis zum zehnten Lebensjahr sind es 32,7 % (vgl. Bericht der Beauftragten der Bun- desregierung für Migration, Flüchtlinge und In- tegration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Juni 2010).

Angesichts der wachsenden Zahl von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte stehen die Kindertageseinrichtungen als Stätten der Bildung und Erziehung, aber auch die Kindertagespflege vor einer großen Herausforderung. Unter anderem sind Kindertageseinrichtungen zentrale Orte für die frühkindliche Sprachförderung. Vor diesem Hintergrund sollten auch möglichst viele Kinder mit Zuwanderungsgeschichte erreicht werden; denn gerade in der frühkindlichen Bildung werden die Weichen für die Sprachentwicklung gestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um Eltern mit Zuwanderungsgeschichte zu ermutigen, ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen?

2. Was hat die Landesregierung unternommen oder was beabsichtigt sie zu tun, um Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nicht nur für den Lehrerberuf, sondern auch für den Erzieherberuf zu begeistern?

3. In welcher Weise werden Erzieherinnen und Erzieher in ihrer Ausbildung darauf vorbereitet, in Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen die Integration zwischen Kindern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte zu gestalten?

Die frühkindliche Bildung und Erziehung ist gerade für Kinder mit Migrationshintergrund besonders wichtig. Deshalb hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren umfassende Maßnahmen eingeleitet, um diese Kinder zu erreichen und möglichst optimal zu integrieren. So investiert das Land beispielsweise insgesamt fast 50 Millionen Euro jährlich in die Sprachförderung.

Die bildungspolitischen Bemühungen der Landesregierung konzentrieren sich auf die frühe und effektive Sprachförderung der Kinder mit Migrationshintergrund bereits in der Kindertagesstätte; denn gute deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zum Bildungserfolg und zur Integration. Niedersachsen hat als erstes Bundesland die Sprachfeststellung im vorschulischen Bereich eingeführt. Der Orientierungsplan in Kindertagesstätten und das Brückenjahr zwischen Kindertagesstätte und Grundschule sind weitere Förderinstrumente. Der Fachkräftenachwuchs wird im Hinblick auf die Integrationsthematik kontinuierlich qualifiziert.

Um möglichst viele Kinder mit Migrationshintergrund zu erreichen, werden gezielt Eltern als

Partner der Bildungsinstitutionen gewonnen. Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um Eltern mit Migrationshintergrund noch besser als bisher zu erreichen:

- In Zusammenarbeit mit Vereinen unterschiedlicher Ethnien werden Informationsveranstaltungen geplant und durchgeführt. Das Niedersächsische Kultusministerium und die niedersächsische Integrationsbeauftragte unterstützen dieses Vorhaben. Ziel ist es, langfristig ein Elternnetzwerk von Migrantenvereinen aufzubauen, um gemeinsam mit den Eltern Wege zur erfolgreichen Bildung ihrer Kinder aufzuzeigen.

- Um die Bedeutung des Besuchs einer Kindertagesstätte als erste Bildungsinstitution zu bekräftigen, ist eine Neuauflage der in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung entwickelten mehrsprachigen Elternbriefe in Vorbereitung.

- Das konkrete Angebot für die Kindertagesbetreuung machen die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Sie gehen auf die örtlichen Bedarfe und auf die Bedarfe der Eltern und Kinder mit Zuwanderungsgeschichte ein. Das Land hat hier keine Zuständigkeiten.

Bei der Nachwuchsgewinnung für den Erzieherberuf arbeiten die berufsbildenden Schulen mit einer Vielzahl von Werbeinitiativen, um gerade auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund gezielt anzusprechen.

Die angehenden Erzieherinnen und Erzieher erwerben eine persönliche Integrationskompetenz auf der Grundlage der aktuellen Rahmenrichtlinien für die Erzieherausbildung. Die integrative Erziehung und die interkulturelle Arbeit sind ausdrücklich als Lernziel ausgewiesen. Der Umgang mit kultureller Heterogenität der Kinder wird in allen Lernfeldern berücksichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Um Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund gezielt anzusprechen, werden im Rahmen der Berufsorientierung und Nachwuchsgewinnung für den Erzieherberuf bereits heute folgende Maßnahmen durchgeführt:

- Berufsfindungsmärkte,

- Tage der offenen Tür,

- Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen,

- Betriebs- und Praxistage,

- Berufswahl-Pass-Aktion,

- Zukunftstag für Mädchen und Jungen,

- Zielvereinbarungen mit Ausbildungsschulen (Fachschulen, BBS) ,

- Werbung mit Berufs-, Einstellungsperspektiven sowie akademischen Weiterbildungsangeboten.

Zu 3: Die angehenden Erzieherinnen und Erzieher entwickeln differenzierte Einzelangebote und pädagogische Projekte zur Sprachförderung und zum interkulturellen Lernen und unterstützen insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund beim Erwerb der deutschen Sprache.

Viele aktuelle Unterrichtsbeispiele stehen allen an der Erzieherausbildung beteiligten Lehrkräften über den Niedersächsischen Bildungsserver zur Verfügung. Sie werden kontinuierlich im Rahmen landeseigener Innovationsvorhaben weiterentwickelt.

Im Rahmen bestehender EU-Förderprogramme können Schülerinnen und Schüler einen Ausbildungsabschnitt im europäischen Ausland absolvieren. Auf diese Weise erwerben sie Schlüsselqualifikationen im internationalen Kontext, um sich für die pädagogische Arbeit in multikulturellen Kindergruppen zu qualifizieren.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 5 der Abg. Enno Hagenah, Ursula Helmhold und Miriam Staudte (GRÜNE)

Missbrauch von Leiharbeit in niedersächsischen Kliniken?

Aktuelle Medienberichte zeigen auf, dass in niedersächsischen Kliniken das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zunehmend missbraucht wird, um Tarifverträge in der Pflege zu unterwandern. Das Ameos-Klinikum in Osnabrück verlängert z. B. laut NDR „Niedersachsen 19.30 DAS MAGAZIN“ (Sendung vom 19. Au- gust 2010) die Verträge bisher nach Tarif bezahlter befristet Beschäftigter nicht, um sie über die hauseigene Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter mit bis zu 800 Euro Bruttogehalt weniger wieder einzustellen. Das Land Niedersachsen verkaufte vor rund drei Jahren landeseigene psychiatrische Kliniken,

u. a. die in Osnabrück, an den Konzern Ameos - einen der großen Privatbetreiber von Krankenhäusern in Deutschland mit 43 Einrichtungen, über 5 000 Betten und mehr als 6 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im niedersächsischen Abschlussbericht (2. Februar 2006) der Projektgruppe zur Privatisierung der Landeskrankenhäuser heißt es: „Das Land Niedersachsen bleibt damit als Gewährsträger in der Pflicht, die Versorgungsqualität im Bereich der (stationären) Psychiatrie sicherzustellen (und dafür zu sorgen, dass) Ressourcen nicht (…) den Krankenhäusern entzogen werden.“

Ameos hat in einer Klinik im benachbarten Stadtstaat Bremen laut einem Beitrag von „Report Mainz“ (9. August 2010) 2008 mit 2,5 Millionen Euro 38 % mehr Gewinn als im Vorjahr erzielt. Ein außergewöhnliches Ergebnis in einer finanziell fragilen Branche, das Mitarbeiter der Psychiatrie auf die gestiegene Anzahl von Zeitarbeitskollegenpersonal und damit auf gesunkene Personalkosten zurückführen. Der Betriebsratsvorsitzende von Ameos in Niedersachsen sagt, dass die Leiharbeitskolleginnen und -kollegen bis zu 30 % weniger Gehalt erhalten. Dabei heißt es im Abschlussbericht aus 2006 weiter: „Das Land (…) stellt sicher, (…) die Beschäftigten so zu stellen, dass sie durch den Wechsel zum neuen Träger (…) keine nachteiligen Veränderungen im Vergleich zu den Rechten der Beschäftigten vor dem Betriebsübergang haben.“ Die Qualität der Betreuung leidet: Die befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fernsehbeiträgen sind demotiviert, „fühlen sich ausgebeutet“ und machen „Dienst nach Vorschrift“.

Ameos ist in der Gesundheits- und Pflegebranche in Niedersachsen kein Einzelfall: Auch andere Anbieter wie Hansa in Oldenburg, die Diakonie in Lilienthal und Soltau sowie die Caritas im Landkreis Cloppenburg zweckentfremden laut einer von Gewerkschaften Anfang August vorgestellten Übersicht das AÜG. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom Juli wird Zeitarbeit in der Pflege „nicht zur Kompensation von Auftragsspitzen“ eingesetzt - dem ureigenen Zweck des AÜG. Die Dynamik in der Gesundheitsbranche sei dabei ungleich stärker als in anderen Branchen: Die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in den Gesundheitsdiensten habe sich seit 2004 mehr als verfünffacht, während sich in den übrigen Branchen die Anzahl nur verdoppelt habe.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Kenntnis besitzt das Land Niedersachsen über den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in niedersächsischen Altenpflegeheimen und Kliniken, insbesondere in Ameos-Kliniken, und wie bewertet sie den Einsatz von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in den Heimen und Kliniken?

2. In welcher Weise wird die Landesregierung im Fall der Osnabrücker Ameos-Klinik ihrer Aufgabe als Gewährsträgerin gerecht, die Versorgungsqualität in der Klinik sicherzustellen

und zugleich dafür zu sorgen, dass keine Ressourcen wie qualifiziertes und motiviertes Personal abgezogen werden bzw. die Beschäftigten nach der Übernahme durch Ameos unter gleichen Bedingungen arbeiten wie vor dem Verkauf?

3. Würden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft, würde das System Lohndumping bei Ameos nicht funktionieren. Inwieweit sieht sich die Landesregierung vor diesem Hintergrund in der Lage, sich etwa über den Bundesrat oder in der öffentlichen Diskussion für die Änderung des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes einzusetzen, die eine Benachteiligung von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern beim Einkommen ausschließt?