Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Landesförderung beim Windkraftanlagenbauer AMBAU GmbH?

Die AMBAU GmbH ist ein führender Hersteller für Offshore- und Onshore-Turmsegmente. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die AMBAU Personalservice GmbH. Hier werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt, die hauptsächlich bei AMBAU selbst arbeiten.

Ein wichtiger Unternehmensstandort ist Cuxhaven. Im Werk werden Offshore-Türme mit großen Durchmessern und hohen Bauteilegewichten gebaut. Von 108 Beschäftigten im Cuxhavener Werk arbeiten 51 Personen in der hauseigenen Leiharbeitsfirma. Für die Beschäftigten in der Leiharbeit gilt der sogenannte AMPTarifvertrag. Danach erhalten Beschäftigte in der untersten Entgeltstufe derzeit 7,60 Euro je Stunde. Festangestellte wiederum haben bisher keinen Tarifvertrag, ihre Löhne werden individuell ausgehandelt. Die Löhne für die Leiharbeitsbeschäftigten liegen in der Regel zwischen 4 Euro und 5 Euro unter denen der Stammbeschäftigten, vergleichbare Tätigkeiten vorausgesetzt.

Nach vorliegenden Informationen soll AMBAU für die Errichtung der Betriebsstätte in Cuxhaven (Anlage zur seriellen Herstellung von Stahl- rohrtürmen für Offshore-Windkraftanlagen) im Jahr 2008 eine Förderung in Höhe von zusammen 6 637 500 Euro erhalten haben. Eine Hälfte soll aus EU-Mitteln (EFRE-Programm) und die andere Hälfte zu gleichen Anteilen jeweils vom Bund bzw. vom Land Niedersachsen stammen. Zusätzlich soll die AMBAU GmbH an der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten im Bereich Stahlverarbeitung und für das Führen von Gabelstaplern und Kranen durch ESF-Mittel in Höhe von ca. 100 000 Euro profitiert haben.

Wird der Definition der Bundesregierung gefolgt, wonach missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit dort vorliegt, „wo Zeitarbeit dazu genutzt wird, systematisch Stammbeschäftigte durch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeiter zu ersetzen“ - Bundestagsdrucksache 17/1321 -, so dürfte dies auf den Windkraftanlagenbauer AMBAU GmbH zutreffen. Bei diesem Unternehmen werden Stammbeschäftigte durch Leiharbeitskräfte ersetzt. Neueinstellungen erfolgen nahezu ausschließlich über Leiharbeitskräfte. Ein Einsatz der Leiharbeit ausschließlich für die Deckung von Auftragsspitzen liegt offenkundig nicht vor. AMBAU plant nach eigenen Angaben, wie das Sonntagsjournal der Nordsee-Zeitung vom 11. Juli 2010 berichtet, bereits für das Jahr 2012, ein neues Werk in Cuxhaven zu errichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Förderungen aus Landesmitteln hat die Firma AMBAU GmbH in den Jahren 2008 bis 2010 erhalten?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Landesförderung angesichts des offensichtlichen Missbrauchs von Leiharbeit in der Firma AMBAU GmbH, unter Zugrundelegung der entsprechenden Definition der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/1321?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Vergabe von Fördermitteln an Unternehmen künftig an Kriterien zu koppeln, die Beschäftigte der Unternehmen vor Lohndumping infolge des Einsatzes von Leiharbeit schützen?

Die Landesregierung leistet mit der Entwicklung von Infrastrukturen für die Offshore-Windenergiebranche und bei Bedarf auch mit der einzelbetrieblichen Förderung von Unternehmen dieser Branche einen erheblichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Außerdem verbessern die Förderprojekte zur Qualifizierung von Fachkräften für die Offshore-Windkraftbranche die Wachstumschancen des Wirtschaftsstandortes Cuxhaven sowie der EU-Förderzielregion „Konvergenz“ des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg deutlich.

Mit der Ansiedelung der AMBAU GmbH Stahl- und Anlagenbau konnte ein wichtiger Ankernutzer für die Offshore-Basis Cuxhaven gewonnen werden. AMBAU hat die Produktion in ihrer neu errichteten Betriebsstätte am Standort Cuxhaven im Herbst 2008 aufgenommen. Dieses Werk ist speziell auf die Produktion von Großrohrsegmenten und Türmen mit großen Durchmessern und hohen Bauteilgewichten ausgerichtet. Damit reagiert AMBAU auf die steigende Nachfrage nach großen Türmen und günstigen logistischen Lösungen für den Bereich der Offshore-Windenergie. Die Bauteile können direkt vom Produktionsstandort in Cuxhaven in die Projektgebiete verschifft werden.

Nach Auskunft der Geschäftsführung sind bei der AMBAU GmbH am Standort Cuxhaven zurzeit 108 Beschäftigte, darunter 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMBAU Personalservice GmbH, für das Unternehmen tätig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Firma AMBAU GmbH Stahl- und Anlagenbau hat mit Bewilligungsbescheid vom 16. Juli 2008 eine Förderzusage in Höhe von 6 637 500 Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten. Die GRWMittel setzen sich zu je 50 % aus Landes- und Bundesmitteln zusammen, sodass der Landesanteil 1 659 375 Euro beträgt. Außerdem profitierte die AMBAU GmbH von dem überbetrieblichen Qualifizierungsprojekt „Profiling und Qualifizierung von Beschäftigten in Betrieben des Offshore-Anlagenbaus in Cuxhaven“.

Zu 2: Die Landesregierung missbilligt selbstverständlich den Missbrauch von Leiharbeit. Ihr liegen allerdings keine Erkenntnisse über einen solchen Missbrauch bei der Firma AMBAU vor.

Zu 3: Die Vergabe von Fördermittel an Unternehmen richtet sich nach den Vorgaben des GRWGesetzes aus 2007 und des GRW-Koordinierungsrahmens aus 2009 sowie nach den auf diese gesetzlichen Regelungen aufbauenden Förderregeln. Eine Differenzierung der Förderregeln, bezogen auf verschiedene legale Arbeitsverhältnisse, ist außerhalb der besonderen Berücksichtigung von Ausbildungsplätzen, die bereits im GRW-Koordinierungsrahmen verankert ist, nicht zulässig.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 30 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Blockiert Niedersachsen die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabismedizin?

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Betäubungsmittelrecht dahin gehend zu ändern, dass in bestimmten Fällen der medizinische Gebrauch von cannabishaltigen Fertigarzneimitteln ermöglicht wird. Insbesondere Schwerstkranke und sterbende Menschen sollen in Deutschland künftig cannabishaltige Arz

neien auf Rezept bekommen können. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verwies zur Begründung auf positive wissenschaftliche Erkenntnisse.

Zahlreiche Experten und Wissenschaftler begrüßten die Initiative zwar grundsätzlich, kritisierten sie jedoch als unzureichend. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) kritisierte, dass die Koalition lediglich beschlossen habe, dass Medikamente zugelassen werden dürfen, wenn ein Pharmaunternehmen einen entsprechenden Antrag stellt. Bisher gebe es aber nur einen derartigen Antrag für ein Präparat gegen Multiple Sklerose. Patienten mit anderen Erkrankungen hätten dann nach wie vor keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten.

In der Antwort auf die Große Anfrage „Cannabispolitik in Niedersachsen“ der Fraktion DIE LINKE (Drs. 16/2396) teilte die Landesregierung im April 2010 mit, dass sie nicht beabsichtige, „eine Initiative für eine Erweiterung des medizinischen Gebrauchs von Cannabis zu ergreifen oder zu unterstützen“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sie die Initiative der Bundesregierung zur Erweiterung des medizinischen Gebrauchs von Cannabis unterstützen? Wie wird sie sich im Bundesrat verhalten?

2. Falls sie die Initiative der Bundesregierung unterstützt: Welche Erkenntnisse haben die Kehrtwende bei der Positionierung ausgelöst?

3. In welchen medizinischen Fällen sollte aus ihrer Sicht eine Schmerzbehandlung mit cannabishaltigen Arzneien möglich werden?

Mit der Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (25. BtMÄndV) sollen in Deutschland cannabishaltige Arzneimittel hergestellt und als weitere Therapieoption für Patienten z. B. mit Multipler Sklerose verschrieben werden können. Das generelle Verkehrsverbot für Cannabis zu medizinischen Zwecken wird damit aufgehoben. Bezüglich des Handelns und des Besitzes von Cannabis zu Rauschzwecken bleibt die Rechtslage unverändert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt die Initiative der Bundesregierung zur Erweiterung des medizinischen Gebrauchs von Cannabis und wird der 25. BtMÄndV im Bundesrat zustimmen.

Zu 2: Sowohl die internationalen Suchtabkommen als auch das deutsche Betäubungsmittelgesetz lassen es grundsätzlich zu, Cannabisprodukte im Einzelfall therapeutisch anzuwenden. Bereits 2009

erteilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von natürlichem Cannabis als Medikament. Dies ist von der Landesregierung immer begrüßt und unterstützt worden, da damit für einen kleinen Kreis von Schwerstkranken die therapeutische Nutzung von Cannabis als Arzneimittel möglich ist.

Zu 3: Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft über die Wirkung und Risiken der medizinischen Anwendung von Cannabis wird ein positiver Effekt bei spastischen Paresen im Zusammenhang mit Multipler Sklerose, teilweise auch bei anderen spastischen Lähmungen, chronischen neuropathischen Schmerzen und in der palliativen Behandlung von Krebs und Aids diskutiert.

Da in Europa (Großbritannien) eine Zulassung für ein Fertigarzneimittel mit Cannabisextrakt zur Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose erteilt wurde, werden mit der Verordnungsänderung auch in Deutschland dafür die Voraussetzungen geschaffen.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Wurde die Palmölraffinerie Wilmar in Brake aus öffentlichen Mitteln gefördert?

Ende 2006 hat Wilmar International, der weltweit größte Raffinierer tropischer Öle und Fette mit Sitz in Singapur, die Fettraffinerie in Brake übernommen. Der Wilmar-Konzern hat die Fettraffinerie, die heute unter dem Namen Wilmar Edible Oils firmiert, seit 2007 erheblich ausgebaut und dafür nach Presseberichten rund 100 Millionen Euro investiert. Mit endgültiger Fertigstellung nach dem Umbau wurde die Tagesproduktion von Pflanzenölen und Fetten auf rund 2 500 t gegenüber der vorherigen Kapazität versechsfacht.

Als Rohstoff verwendet Wilmar Edible Oils Palmöl, ein aus dem Fruchtfleisch der Ölpalme gewonnenes Pflanzenfett. Die Ölpalme wird in Indonesien in Plantagen auf Standorten ehemaliger tropischer Regen- oder Sekundärwälder angebaut.

Der Wilmar-Konzern steht bei Umweltschützern deshalb seit Jahren in der Kritik. Nach Angaben der Umweltorganisation Robin Wood soll das Unternehmen in Indonesien über die bisherigen rund 200 000 ha Plantagen hinaus Nutzungsrechte für rund 370 000 ha derzeit von ausge

dehnten Primär- oder Sekundärwäldern bestandene Flächen haben.

Auch mit der örtlichen Bevölkerung in den Anbaugebieten soll Wilmar zum Teil sehr rüde umgehen. Wie Robin Wood in einer Pressemitteilung vom 13. August 2010 berichtete, sollen 16 Bewohnerinnen und Bewohner eines Dorfes auf Sumatra auf Veranlassung des Wilmar-Konzerns deshalb im Gefängnis gelandet sein, weil sie ihre seit Generationen bewirtschafteten Felder weiter nutzen wollten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gegebenenfalls in welcher Höhe hat Wilmar Edible Oils für den Erwerb bzw. die Erweiterung seines Standortes in Brake Fördermittel oder Bürgschaftszusagen des Landes Niedersachsen oder der NBank bekommen?

2. Wurden beim Ausbau des Hafens Brake besondere Belange oder Anforderungen der Firma Wilmar berücksichtigt, und welche Investitionssumme musste gegebenenfalls für die Berücksichtigung dieser Belange bereitgestellt werden?

3. Sind der Landesregierung andere öffentliche Förderungen für Planung, Erweiterung und Betrieb der Wilmar Edible Oils in Brake (z. B. aus Mitteln des Bundes oder der EU) bekannt?

Namens der Landesregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1: Nach der Übernahme der alten Fettfabrik KUOK durch die Wilmar Edible Oils im Jahre 2007 hat die Niedersächsische Landesregierung keine Förderung ausgesprochen - weder GRW-, EFRE- Zuschüsse noch Bürgschaften. Ein Bewilligungsbescheid an die Vorgängerfirma KUOK vom 11. Oktober 2006 wurde nicht umgesetzt. Verschiedene spätere Antragsversuche kamen bei dem konzernabhängigen übernommenen Betrieb in Brake nicht zum Erfolg. Inzwischen wird die Förderung von Brennstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen durch einen neuen Erlass des Jahres 2009 nur noch im Ausnahmefall zugelassen und auf innovative Anlagen zur Produktion von Biokraftstoffen der zweiten Generation begrenzt. Es entstehen bei sehr hohen Investitionskosten regelmäßig zu geringe Arbeitsplatzeffekte, sodass nach den neuen Bepunktungsregeln für derartige Projekte nicht mehr mit einem Fördererfolg zu rechnen ist.

Auch aus Mitteln des ML-Förderprogramms für Forschung und sonstige Förderung auf dem Gebiet nachwachsender Rohstoffe wurden in dem genannten Zeitraum keine Biokraftstoffprojekte gefördert.