Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

(Johanne Modder [SPD]: Was? Doch! - Weitere Zurufe von der SPD)

da es noch keine Abfrage der Enthaltungen gegeben hatte.

(Zurufe von der SPD: Natürlich hat es die gegeben! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Jeder blamiert sich, so gut er kann! - Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Vor dem Hintergrund hatte ich das Gefühl, dass der Antrag auf eine Zurücküberweisung in den Ausschuss noch rechtzeitig erfolgt ist. Zur Feststellung des Ergebnisses bedarf es keiner Erläuterung der Geschäftsordnung; sie ist mir an der Stelle natürlich bekannt. Und es bedarf schon gar nicht des unflätigen Herumschmeißens mit Geschäftsordnungen auf meinen Arbeitsplatz.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Insofern ist völlig klar: Wenn der Präsident - er ist dafür nämlich zuständig - gleich feststellt, dass er bereits ein Ergebnis festgestellt hat,

(Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Das hat er schon!)

dann kam mein Geschäftsordnungsantrag zu spät, und er hat sich erledigt. Dann geht die Eingabe zur Berücksichtigung an die Landesregierung. Das war der Antrag.

(Zuruf)

- Zur Erwägung, Entschuldigung. - Das ist dann auch völlig in Ordnung.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das ist dann ein Beschluss dieses Landtages. Wenn das Ergebnis noch nicht festgestellt worden ist, dann ist mein Geschäftsordnungsantrag rechtzeitig eingegangen, und wir werden darüber abstimmen. Da gibt es doch gar keine Probleme. Ich weiß auch gar nicht, warum alle mit dem grünen Heft nach vorne kommen und hier damit herumwedeln.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen: Ich habe gesagt, dass der Änderungsantrag nicht abgelehnt

worden ist und es daher nicht mehr zu einer Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses kommt - und zwar in aller Eindeutigkeit.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Insofern ist das Ergebnis, wie es ist. Der Abstimmungsprozess über diese Eingabe ist für mich damit erledigt.

Ich rufe jetzt die nächste Eingabe auf: 01730/04/16.

(Unruhe)

- Ich bitte um Aufmerksamkeit.

Die Eingabe betrifft die Lernmittelfreiheit. Dazu liegen Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD lautet auf Berücksichtigung. Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Johanne Modder [SPD]: Na, na?)

Gegenstimmen?

(Oh! bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf Material lautet. Über diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Ja!)

Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde ebenfalls abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf Sach- und Rechtslage lautet. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen jetzt zu einem gleichlautenden Antrag, den wir eigentlich mit hätten abstimmen können. Er betrifft die Eingabe 01730/04/16. Das ist ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und er lautet auf „Material“. Darüber lasse ich abstimmen. Wer ihm seine Zu

stimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Insofern haben wir Tagesordnungspunkt 16 jetzt im wahrsten Sinne des Wortes erledigt.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 17:

Einzige (abschließende) Beratung: Abschluss eines Zukunftsvertrages II zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Hochschulen - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/2655 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/2835

Der Ausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung, dem Antrag zuzustimmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile dem Kollegen Dr. Siemer von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Innovation, Investition und Qualität - das sind die Merkmale der Hochschulpolitik der CDU und FDP seit 2003.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Zukunftsvertrag verstärkt diese Merkmale.

Für Innovation an den niedersächsischen Hochschulen möchte ich Ihnen drei Beispiele nennen: Niedersachsen hat als erstes Bundesland die offene Hochschule umgesetzt. In Niedersachsen kann nun jeder, der eine berufliche Ausbildung absolviert und eine dreijährige Berufspraxis nachgewiesen hat, ein fachbezogenes Studium aufgreifen. Der Meisterbrief ist nun eine allgemeine Studienberechtigung. So hat Niedersachsen als Vorreiter die formalen Zugangshürden für das Studium gesenkt und hält gleichzeitig die Qualitätsstandards aufrecht.

Ein weiteres Beispiel für Innovation ist die NTH, die Niedersächsische Technische Hochschule, in der schon zahlreiche gemeinsame Forschungsprojekte

aufgesetzt wurden. Ich nenne z. B. die „School For Contacts in Nanosystems“ und „Life Cycle Engineering“, Projekte, in denen sich Wissenschaftler aus Physik, Elektrotechnik und verwandten Disziplinen zusammengeschlossen haben.

Es ließen sich weitere Beispiele nennen. Auf die European Medical School wird noch meine Kollegin Swantje Hartmann zu sprechen kommen. Ich möchte hier auch den neu etablierten Studiengang der Gerontologie an der Universität Vechta nennen.

Ein weiteres Merkmal der Hochschulpolitik von CDU und FDP sind Investitionen. Auch hier wieder drei Beispiele: Jedes Jahr fließen allein 1,8 Milliarden Euro in den Hochschulbereich. Das Land Niedersachsen wendet über 8 100 Euro pro Studierendem auf und liegt damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Mit unserem Landesprogramm „Initiative Niedersachsen“, das ein Volumen von fast 300 Millionen Euro gehabt hat, haben wir ganz erheblich in die Hochschulen investiert. Technische und grundlegende energetische Sanierungen haben an vielen Hochschulen stattgefunden, sodass die Betriebskosten für die Gebäude gesenkt werden können.

Auch hier fällt mir wieder ein Beispiel aus meiner Heimat ein: Mit den Mitteln des Landes Niedersachsen aus diesem Programm wurde vor Kurzem das R-Gebäude in Vechta saniert. Es hat eine ganz hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Universität und dem Staatlichen Baumanagement gegeben, dem ich an dieser Stelle noch einmal danken möchte.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Das dritte Merkmal: Qualität des Studiums in Niedersachsen. Die Studienqualität in Niedersachsen ist beispielgebend. Früher kamen vierzehn Studierende auf einen Lehrenden, jetzt sind es zehn. Damit erzielt Niedersachsen einen Spitzenwert. Die weiteren Verbesserungen aus den Studienbeiträgen sind hier nicht eingerechnet. An dieser Stelle möchte ich den Studierenden für das Erbringen der Studienbeiträge ausdrücklich danken.