trag der Linken zu sprechen. Ich hatte während der Ausschussberatung zeitweilig den Eindruck, als wenn wir doch in einer großen Mehrheit diesen Antrag ablehnen wollten, weil er in seiner detaillierten Ausführung über das Maß dessen, was die Ministerpräsidenten in ihrem Eckpunktepapier vorgelegt haben, hinausgeht. Dass das jetzt nicht der Fall ist, nehme ich zur Kenntnis. Die FDP-Fraktion bleibt dabei: Sie wird diesen Antrag ablehnen.
Ich komme zu dem zweiten Antrag, nämlich zu dem gemeinsamen Antrag. Frau Helmhold hat freundlicherweise gesagt: Was lange währt, wird endlich gut. - Dieser Antrag ist im Grunde genommen, wie ich einmal sage, Stand der Technik; denn er steht auf der Basis dessen, was bereits in der Ministerpräsidentenkonferenz und mit dem Eckpunktepapier verabschiedet worden ist. Dieser Antrag ist ein Rahmen, eine Basis für die weitere Diskussion.
In diesem Antrag steht zwar, dass das Gebührenaufkommen nicht steigen soll, und es steht auch in diesem Antrag, dass das Gebührenaufkommen pro Haushalt nicht steigen soll, dass es also bei den 17,98 Euro bleiben soll.
Es steht aber nicht in diesem Antrag, dass dieses Gebührenaufkommen reduziert werden könnte, wobei auch ich mich natürlich zum Auftrag der Daseinsvorsorge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekenne. Dennoch bleibt es bei meinem Appell, auch darüber nachzudenken.
In diesem Antrag wird nicht detailliert auf das Problem der Betriebsstättenabgabe eingegangen. Ich hatte in meinen Ausführungen im letzten Plenum auf die Möglichkeit und die Notwendigkeit hingewiesen, Kleinst- und Mittelbetriebe doch gesondert zu betrachten. Also auch die Diskussion um die Betriebsstättenabgabe auf der Basis dieses Antrags wird uns - das ist auch von meinen vier Vorrednern gesagt worden - noch ausführlich beschäftigen.
In diesem Antrag steht auch nicht drin, was mit der GEZ zu passieren hat. Wir haben auch im Ausschuss immer wieder kritische Petitionen zum Verhalten, zur Vorgehensweise der GEZ gehabt. Das werden wir sicherlich im Verlauf dieser Diskussionen noch ausführen müssen.
Alles in allem ist dieser Antrag, wie ich schon ausgeführt habe, eine sehr gute Grundlage. Wir werden dann sicherlich am Ball bleiben und uns mit diesem Antrag und seinen detaillierten Ausführun
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sich nach dieser Debatte abzeichnende Einigung zwischen den Fraktionen im Hause zum Thema Neuordnung der Rundfunkgebühr ist aus mindestens zwei Gründen sehr erfreulich.
Erstens. Sie ist allein schon deshalb erfreulich, weil es ein weiteres Mal gelungen ist, ein wichtiges medienpolitisches Thema, welches unter den 16 Länderministerpräsidenten behandelt werden muss, deutlich vor der Verständigung dieser 16 im Niedersächsischen Landtag mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen zu erörtern.
Das ist keine Selbstverständlichkeit, und das ist auch nicht ganz einfach. Ich erinnere dazu an unsere Debatte im September-Plenum, und ich erinnere auch an etliche frühere Debatten in diesem Hause. In diesen Debatten haben nicht nur die Oppositionsfraktionen, sondern gelegentlich auch die Koalitionsfraktionen beklagt, dass die politischen Debatten im Landtag erst dann beginnen, wenn sich die Länder auf einen Staatsvertrag bereits verständigt haben und die Unterzeichnung kurz bevorsteht oder sogar schon erfolgt ist.
Mich freut deshalb umso mehr, dass es uns in letzter Zeit gerade bei den medienpolitischen Themen unter Federführung der Staatskanzlei mehrfach gelungen ist, diese frühzeitige Diskussion hier im Hause möglich zu machen. Meine Damen und Herren von der Opposition, das ist ein weiteres Indiz dafür, wie unzutreffend Ihre Kritik an der Staatskanzlei und an dem Ministerpräsidenten heute Vormittag in der Aktuellen Stunde war.
Zweitens. Noch erfreulicher ist, dass als Ergebnis dieser Gespräche und Diskussionen gemeinsame Positionen und Forderungen entstanden sind, nämlich politische Forderungen, die von der ganz überwältigenden Mehrheit dieses Hauses getragen werden und die ich daher sehr gern in die Ver
handlungen mit den anderen Ländern mitnehme; denn sie sind gleichwohl so gehalten, dass es noch hinreichend Spielraum für die anstehenden Gespräche und Verhandlungen mit den anderen Landesregierungen gibt.
Meine Damen und Herren, es kann nicht garantiert werden - und ich glaube, das erwartet auch niemand -, dass die jetzt vorgesehene Entschließung des Landtags, wie sie heute zur Abstimmung kommen soll, mit jedem Punkt und jedem Komma im Vertragswerk enthalten sein wird. Aber ich sehe dafür sehr gute Chancen. Insbesondere sehe ich die Entschließung als eine gute Basis für die jetzt anstehenden Verhandlungen mit den Ländern.
Auf die Einzelheiten des zukünftigen Rundfunkfinanzierungsmodells möchte ich nicht näher eingehen. Das haben bereits die Vorrednerinnen und Vorredner getan. Wir haben uns darüber auch bereits im September-Plenum ausgetauscht.
Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Für den 11. Oktober ist zunächst eine bundesweite Anhörung auf Fachebene anberaumt. Dort werden die Interessenvertreter der unterschiedlichsten Gruppen und Organisationen noch einmal Gelegenheit haben, ihre Anregungen und Kritikpunkte einzubringen. Anschließend folgt sehr zügig die Auswertung. Dann werden wir sehen, ob und in welchen Bereichen es eventuell zu Veränderungen der im Juni beschlossenen Eckpunkte oder bei den bislang vorgelegten weiteren Ausarbeitungen kommt.
Wenn sich die 16 Landesregierungen schnell verständigen können - und das wäre aus meiner Sicht begrüßenswert -, dann könnten wir bereits am 22. und 23. Oktober auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg ein konkretes Ergebnis erzielen. Darüber werden Sie als Abgeordnete, Frau Behrens, selbstverständlich unverzüglich informiert; denn schließlich würde die Unterzeichnung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Dezember erfolgen mit der dann anschließenden Einbringung in die Landtage und der darauf folgenden Verabschiedung als Landesgesetz.
Wenn die Verständigung im Oktober in Magdeburg nicht gelingen sollte, dann dürfte die Unterzeichnung für Dezember ausscheiden und sich wahrscheinlich kaum vor Juni 2011 realisieren lassen.
Sie erkennen daran: Das Interesse an einer baldigen Verständigung ist groß, insbesondere auch bei mir als Person. Wenn ich mir unseren gemeinsamen Entschließungsantrag ansehe, bin ich in ei
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/2891 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1492 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie jetzt so abstimmen müssen, dass wir anschließend noch über den gemeinsamen Änderungsantrag beschließen können. Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über den Änderungsantrag ab. Ich glaube, das muss ich nicht noch weiter erläutern.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1700 - diesen in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2806 - ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Meine Damen und Herren, das ist eine ähnliche Abstimmung wie vorhin beim Thema Europa. Ich will den Text gerne noch einmal vorlesen: Um zu einer Abstimmung über den interfraktionellen Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit - was ich vorhin vorgelesen habe - den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1700 - diesen in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2806 - ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen.
- Meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung ist jedenfalls - so ist es für mich erkennbar - nicht zugestimmt worden.
Damit ist zugleich der interfraktionelle Änderungsantrag in der Drs. 16/2919 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit - - -