Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

damit erstens ihr Überleben gesichert werden kann und damit zweitens lebenslange Behinderungen möglichst vermieden werden können. Mindestmengen sind in fast allen medizinischen Bereichen umstritten. Aber sie sind zur Sicherheit von Mutter und Kind nach unserer Meinung durchaus sinnvoll.

Was bedeutet der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses für Deutschland und für Niedersachsen? - Wir werden in Deutschland noch immer mehr Level-I-Zentren haben - zur Erinnerung: Geburtsgewicht unter 1 250 g - als in anderen europäischen Ländern, in denen übrigens aber weniger Säuglinge sterben als in Deutschland. Frau Mundlos hat es vorhin erwähnt: Wir stehen unter 22 Ländern auf Platz 12. In Deutschland ist die Rate jedoch um ein Drittel höher als z. B. in Schweden.

Wir haben aber auch in Deutschland schon Vorreiter bei dieser Zentralisierung. In Sachsen ist die Zahl der Kliniken auf drei reduziert worden. Dort ist inzwischen die niedrige Sterblichkeitsrate von Schweden erreicht worden. Außerdem wird danach der Wegfall der Mindestmenge für Level II auch für eine große Versorgung in der Fläche sorgen. Laut Schätzungen wird sich die Zahl der Häuser von 14 auf 15 erhöhen. Frau Mundlos hat es schon erwähnt: Experten rechnen damit, dass dieser Beschluss deutschlandweit jährlich 100 Kindern das Leben retten kann. Meine Fraktion wird deshalb den Antrag der Fraktion der Linken nicht unterstützen.

Zum Schluss möchte ich noch aus dem veröffentlichten Brief des Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes „Das Frühgeborene Kind“ zitieren:

„Es geht um das Überleben der Kinder. Überleben hört nicht an der Stationstür auf, sondern dort beginnt es eigentlich und dauert dann das ganze weitere Leben an. Deshalb muss es die Akutmedizin in Zukunft als besonderen Auftrag verstehen, die Lebensqualität noch mehr in den Blick zu nehmen, als es bisher der Fall war.“

Dem, meine Damen und Herren, habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Herrn Professor Dr. Zielke das Wort.

Ich glaube, ich brauche meine Redezeit diesmal nicht auszunutzen; denn ich kann mich den Ausführungen meiner drei Vorrednerinnen, insbesondere denen von Frau Helmhold, voll und ganz anschließen. Aber doch noch einmal zu dem Antragsteller. Herr Humke-Focks, wer mit so üblen Unterstellungen arbeitet, wer unterstellt, Krankenhausteams würden potenzielle Frühchen noch früher als nötig zur Welt bringen, also ihr Leben gefährden um vager Vorteile willen, der disqualifiziert sich selbst.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die Rettung von extrem früh Geborenen ist eine medizinische Höchstleistung eingespielter Teams. Übung macht den Meister. Solche Höchstleistungen müssen ständig geübt, trainiert und im Echtfall angewandt werden. Da reichen 15 Fälle pro Jahr nicht. Qualität setzt ständige Übung voraus!

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für Qualität entschieden - zu Recht. Qualität rettet Leben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Ich erteile Frau Ministerin Özkan das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich und begrüße es, dass wir uns in diesem Haus doch einig sind, dass es bei den Frühgeborenen und bei dem Thema Neonatologie tatsächlich darum gehen muss, was für das Kind und für die Mutter bzw. die Eltern am Ende entscheidend ist.

Die Anzahl der Frühgeburten hat sich in den letzten zehn Jahren erhöht. Ungefähr 1 % - das ist genannt worden - der Neugeborenen kommt mit einem Gewicht von weniger als 1 500 g auf die Welt. In 2009 waren es in Niedersachsen 722 Geburten.

Diese Frühgeborenen machen aber auch über 50 % der Säuglingssterblichkeit aus. Wenn wir uns die werdenden Mütter ansehen, die ein Risiko für

eine Frühgeburt aufweisen, dann ist es besonders wichtig, dass sie von den besten medizinischen Händen betreut werden. Darüber sind wir uns alle einig.

Aber woran wollen wir festmachen, was die beste medizinische Versorgung ausmacht? - Sie haben es eben zitiert. Die Mehrheit der Fachleute sagt, dass eine hohe Qualität nur durch viel Praxiserfahrung, also hohe Fallzahlen, erzielt werden kann. Das sehen übrigens auch Elternvertreter so, die für ihre früh geborenen Kinder bessere Überlebens- und damit auch Zukunftschancen fordern.

Diesem Grundgedanken ist letztlich auch der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni mit einer Mindestmengenvorgabe und -vereinbarung gefolgt. Ab Neujahr 2011 dürfen deshalb nur bestimmte Krankenhäuser die Behandlung von extrem früh geborenen Kindern übernehmen.

Level I bedeutet dann ab 1. Januar 2011, dass jährlich mindestens 30 Neugeborene unter 1 250 g Geburtsgewicht versorgt werden müssen und zudem - das ist auch das Entscheidende, was wir im Auge behalten müssen - besondere personelle und strukturelle Anforderungen erfüllt werden müssen. Damit stünden in Niedersachsen 5 bis 7 statt bisher 16 Krankenhäuser für die Level-I-Versorgung zur Verfügung. Die verbleibenden Krankenhäuser mit neonatologischem Schwerpunkt würden die Versorgung Neugeborener mit einem Geburtsgewicht von 1 250 g bis 1 500 g sicherstellen, und das ohne Begrenzung einer Fallzahl.

Diese Fallzahlenfestlegung ist das Ergebnis von Experten und - auch das müssen wir wahrnehmen und feststellen - berücksichtigt die Situation in Deutschland auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Das ist heute auch erwähnt worden. Beispielsweise in den skandinavischen Ländern liegen die Überlebenschancen zu früh geborener Kinder deutlich höher als bei uns - wohl auch, weil sie die Frühgeburten in speziellen Zentren konzentrieren.

Aktuelle deutsche Studien und insbesondere Langzeit-Folgebeobachtungen zeigen auf, dass es wohl einen direkten Zusammenhang zwischen den jährlichen Fallzahlen einer Klinik und der Überlebensrate und gesundheitlichen Entwicklung der Frühgeborenen gibt.

Meine Damen und Herren, wir können als Sozialministerium in der Tat Ausnahmen von der Mindestmengenvereinbarung zulassen, falls die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung

für die Bevölkerung gefährdet sein könnte. Wenn wir über eine Aufweichung dieser Mindestmengenvereinbarung nachdenken, dürfen wir eines nicht vergessen: Frühgeburten kündigen sich in aller Regel vorher an. Es gibt nur selten Fälle - insofern widerspreche ich Ihnen und dem, was in der Fernsehsendung gezeigt wurde -, in denen die Entbindungen tatsächlich unplanbar sind. Zum allergrößten Teil sind sie planbar, und wir haben eine flächendeckende Versorgung mit Level-II-Krankenhäusern.

Wir müssen also auch über mögliche Kooperationsmodelle zwischen den Level-I- und den Level-II-Krankenhäusern nachdenken.

Alle Argumente, die eben in der Debatte genannt wurden, wägen wir sorgfältig ab. Genau in dieser intensiven Abstimmung sind wir im Moment mit den einzelnen Beteiligten, also vor allem mit der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen. Bei all unseren Entscheidungen hat für mich nur eines oberste Priorität, nämlich das Wohl der Frühchen und ihrer Mütter. Daran werden wir unser Vorgehen entsprechend ausrichten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1494 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17:

28. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/3000 (unstrittige und strittige Eingaben) - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3020 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3023 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3027 -

Zunächst geht es um die Behandlung der unstrittigen Eingaben.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 28. Eingabenübersicht in der Drs. 16/3000 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer den Ausschussempfehlungen zu diesen Eingaben zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist den Ausschussempfehlungen gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben und treten in die Beratung ein. Als Erster erteile ich der Kollegin Weddige-Degenhard von der SPD-Fraktion das Wort. Sie spricht zur Eingabe 01801/04/16. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Petent Helmuth Vicum aus Burgwedel bittet darum, dafür Sorge zu tragen, dass es Schulelternräten auf Schulveranstaltungen, z. B. auf einem Schulfest, ermöglicht wird, die Erziehungsberechtigten über das „Volksbegehren für eine gute Schule“ zu informieren und Unterschriften zu sammeln.

Die Landesregierung meint, der Schulträger könne in Ausübung seines Hausrechts den Elternräten einen Informationsstand auf einem Schulfest untersagen. Sie begründet es damit, dass - ich zitiere - schon der bloße Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden sei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wird auf unzulässige Weise in verfassungsmäßige Rechte eingegriffen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes darf die Teilnahme an einem Volksbegehren weder behindert noch erzwungen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das „Volksbegehren für eine gute Schule“ ist vom Landeswahlleiter anerkannt, es ist keine Parteiwerbung oder Ähnliches.

Wir sind uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, denke ich, alle einig, dass Schülerinnen und Schüler nicht beeinflusst, nicht in politische Auseinandersetzungen verwickelt oder mit parteipolitischen Forderungen indoktriniert werden dürfen. Aber, meine Damen und Herren, Elternvertretungen sind in ihrer Arbeit unabhängig. Die Schulen sind verpflichtet, sie soweit wie möglich zu unterstützen. Die Schulen haben jedoch keine Aufsichtsbefugnis und kein Weisungsrecht den Eltern gegenüber, soweit der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird. Das Erörterungsrecht der Elternvertretung umfasst

laut § 96 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes alle Fragen, die mit der Schule, der schulischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der Schulpflicht im weitesten Sinne im Zusammenhang stehen.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Sohn?

(Detlef Tanke [SPD]: Ja!)

(Detlef Tanke [SPD]: Doch!)

- Doch? - Na gut!

(Heiterkeit)

Manchmal gibt es einen Stimmungsumschwung. Also doch!