Zu 3: Die Landesregierung hat die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt ReduFix bereits weitervermittelt.
Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) hat 2008 und 2009, im Auftrag des Landes Niedersachsen und anderer Trägerländer, jeweils eine ReduFix-Multiplikatorenschulung durchgeführt. Die Schulungen basierten auf den Erkenntnissen des Modellprojektes ReduFix
der Fachhochschule Freiburg. An beiden Veranstaltungen nahmen insgesamt ca. 55 Personen aus Pflegeberufen bzw. dem Pflegeumfeld teil.
Das NDZ hat sowohl auf seiner Internetseite als auch auf zahlreichen Messen und Fachkongressen öffentlich über das Projekt ReduFix, die durchgeführten Multiplikatorenschulungen sowie die bestehenden Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren informiert.
Darüber hinaus haben das Justiz- und das Sozialministerium im Jahre 2003 gemeinsam das Projekt „Hilfestellung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach § 1906 BGB“ an der Medizinischen Hochschule Hannover aufgelegt, weil innerhalb von Niedersachsen markante regionale Unterschiede bei der Anzahl der gerichtlich verfügten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach § 1906 BGB festgestellt worden waren. Das Projekt lief über einen Zeitraum von drei Jahren. Das Sozialministerium hat das Projekt mit einem Betrag in Höhe von 46 500 Euro gefördert.
Ziel des Projektes war es, mittelfristig eine Vereinheitlichung der gerichtlichen Entscheidungspraxis und eine damit unter Umständen verbundene Verringerung der Anzahl von Unterbringungsbeschlüssen zu erreichen. Ein interdisziplinärer Expertenkreis hat die Unterbringungspraxis untersucht und darauf aufbauend Qualitätsanforderungen entwickelt, die an die in diesem Feld tätigen Akteure übermittelt wurden.
Die Ergebnisse dieses Projektes wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und in der Zeitschrift Betreuungsrechtliche Praxis (Ausgabe 2/2009) veröffentlicht.
Ein Nachfolgeprojekt „Erprobung qualitätsgesicherter Vorgehensweise bei Unterbringungen“ untersucht die Implementierung und Bewährung der entwickelten Verfahren in der Praxis in den Amtsgerichtsbezirken der Region Hannover. Hierfür hat das Sozialministerium eine Förderung in Höhe von 50 000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Dokumentationsunterlagen werden 2011 ausgewertet und in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Die Landesregierung erwartet, dass auf Basis der Projektergebnisse künftig Alternativen zu Zwangsmaßnahmen eher erkannt und damit für die Betroffenen weniger beeinträchtigende Lösungen gefunden werden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 9 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Das Internetportal der Schaumburger Zeitung titelte am 30. Oktober 2010 einen Beitrag zur Vorbereitung eines Neubaus des Klinikums Schaumburger Land mit „Krankenhaus: Förderbescheid im Frühsommer“. Der im Landkreis Schaumburg bislang verbreiteten Auffassung, wonach bereits in den kommenden Wochen mit einem Förderbescheid des Landes Niedersachsen zu rechnen sei, habe Klinikumgeschäftsführer Christian von der Becke widersprochen. Er gab vielmehr an, dass mit dem Fördermittelbescheid voraussichtlich erst im Mai/Juni 2011 zu rechnen sei. Bis Ende 2010, spätestens aber Anfang kommenden Jahres, wolle das Klinikum, so von der Becke, die dazu erforderliche Haushaltsunterlage erarbeiten und anschließend zur Prüfung an die zuständige Oberfinanzdirektion weiterleiten. Danach wiederum solle, von der Becke zufolge, die Haushaltsunterlage an den Krankenhausplanungsausschuss des Landes Niedersachsen eingereicht werden.
Diesbezüglich sei der Klinikumgeschäftsführer auch Befürchtungen entgegengetreten, dass die angestrebte Landesförderung von 80 % plus x ausgeschlagen werden könne. Die für den Klinikneubau zur Verfügung stehenden Eigenmittel bezifferte Geschäftsführer von der Becke im Übrigen auf maximal 30 Millionen Euro. Der Klinikneubau stünde, der im Internetportal zitierten Auffassung von der Beckes zufolge, weiterhin auf Rang 1 der förder- und unterstützungswürdigen Vorhaben. Es zeichne sich, Expertenkreisen zufolge, jedoch ein Anstieg der geplanten Gesamtkosten für den Neubau des Klinikums von bisher angenommenen 80 Millionen Euro auf voraussichtlich 140 Millionen Euro ab.
1. Wird sie auch bei einem sich abzeichnenden Anstieg der geplanten Gesamtkosten für den Neubau des Klinikums Schaumburger Land von 80 Millionen Euro auf voraussichtlich 140 Millionen Euro an ihrer Zusage für eine Förderquote von 80 % festhalten?
2. Welche Auswirkungen auf den Klinikneubau hätten nach Expertenkreisen eventuell zu erwartende Änderungen der Förderrichtlinien der Landesregierung?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die von Expertenkreisen vertretene Auffassung, wonach sie ein Konzept fördert, in dem die Gemeinnützigkeit lediglich im „Rumpf“-Klinikum gesichert wird, aber alle sogenannten Tertiärbe
reiche privatisiert werden mit wiederum weitreichenden negativen Folgen wie Lohndumping oder prekären Arbeitsverhältnissen?
Das Verfahren für die Förderung von baulichen Investitionen der Krankenhäuser nach § 9 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - Krankenhausfinanzierungsgesetz - (KHG) richtet sich in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Gesetz zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - Nds. KHG - und nach der Richtlinie über das Verfahren über die Gewährung von Fördermitteln nach § 9 Abs. 1 KHG (RdErl. des MS vom 1. November 2004 - 404 - 41201/5106 – Nds. MBl. S. 744 - VORIS 21065 -).
- Anerkennung der förderungsfähigen Flächen für die stationäre Nutzung durch MS und Abstimmung der Ziel- und Entwicklungsplanung des Krankenhauses
Zu Beginn der Planungen wird das zu erwartende Gesamtkostenvolumen von den Beteiligten geschätzt; erst am Ende kann die tatsächliche Haushaltsbelastung des Landes exakt beziffert werden.
Die für eine belastbare Finanzplanung erforderliche HU Bau des Schaumburger Klinikums liegt dem Land noch nicht vor. Wann und in welcher Höhe eine Förderung erfolgen wird, ist erst nach
Zu 1: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2008 bei der Zuerkennung der Prioritätsstufe „vorrangige Antragsprüfung“ eine zu erwartende Landesförderung in Höhe von 70 Millionen Euro zugrunde gelegt. Dieser Betrag wird nach Vorlage der HU Bau durch den Krankenhausträger unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse der OFD gegebenenfalls anzupassen sein.
Zu 2: Die Förderrichtlinien haben sich bewährt; die Landesregierung beabsichtigt nicht, sie inhaltlich zu ändern. Redaktionelle Änderungsnotwendigkeiten sind davon unbenommen.
Zu 3: Gemeinnützigkeit ist keine Voraussetzung für eine Förderung von Krankenhausinvestitionskosten. § 1 Abs. 2 KHG sieht ausdrücklich vor, dass die Gewährung von Fördermitteln nicht mit Auflagen verbunden werden darf, durch die die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Krankenhäusern über die Erfordernisse der Krankenhausplanung und der wirtschaftlichen Betriebsführung hinaus beeinträchtigt werden.
Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag brachte in einem Interview bei Hit-Radio Antenne Niedersachsen am 14. Oktober 2010 mit Blick auf die wachsende Protestbewegung gegen den Atommülltransport ins Zwischenlager Gorleben die Möglichkeit ins Gespräch, „dass der Castor nicht ans Ziel kommt, weil es die Proteste nicht zulassen“. Wenige Tage zuvor hatte sich Stefan Wenzel laut Hamburger Abendblatt vom 8. Oktober 2010 wie folgt geäußert: „Es wird zivilen Ungehorsam geben, aus meiner Sicht ist das aber keine Straftat. (…) In der Vergangenheit haben Gerichtsurteile erwiesen, dass ziviler Ungehorsam als Ordnungswidrigkeit bewertet wird.“
Der heutige Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte sei
ne Parteifreunde im Vorfeld der Castortransporte im Frühjahr 2001 noch eindringlich ermahnt, von Protesten gegen den Castor abzusehen. Wörtlich hieß es damals in einem Brief an die niedersächsischen Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Januar 2001: „Genauso verhält es sich mit Aktionen gegen die notwendige Rücknahme von Atommüll aus Frankreich. Hiergegen zu demonstrieren hält der Parteirat - unabhängig von der Form des Protestes, ob durch Sitzen, Gehen oder Singen - für politisch falsch. (…) Wir stehen zur Verantwortung der Bundesrepublik, für die Entsorgung des deutschen Atommülls eine nationale Lösung zu finden.“
In ähnlicher Weise hatte sich die heutige Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Roth, laut Welt vom 20. Februar 2001 geäußert: „Die designierte Parteivorsitzende der Grünen, Claudia Roth, sprach sich erneut gegen Blockaden von Atommülltransporten aus. Im ZDF sagte sie, die Castortransporte seien ‚notwendige Folgen aus dem Konsens’ und aus der verantwortungslosen Energiepolitik der vergangenen Jahre, die sich ‚um Entsorgung nie gekümmert’ habe.“
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Einlassungen des Fraktionsvorsitzenden Wenzel zu den Aktionsformen zivilen Ungehorsams vor dem Hintergrund gewaltsamer Aufrufe zum „Schottern“ der Bahngleise im Wendland?
2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Sinneswandel führender Politiker der Grünen, was die Bewertung möglicher Proteste gegen die Castortransporte anbelangt, eng damit zusammenhängt, dass die Grünen 2001 in der Regierung waren und heute in der Opposition sind?
3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die jetzt in der Opposition von grünen Bundes- und Landespolitikern eingenommene Position zum Thema „ziviler Ungehorsam“ geeignet ist, die Legitimität und Bestandskraft rechtsstaatlich ordnungsgemäß zustande gekommener Entscheidungen und damit die Basis für eine zukunftsorientierte Fortentwicklung unseres Gemeinwesens generell infrage zu stellen?
Die Bundesrepublik Deutschland kommt mit der Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen in sogenannten Castortransportbehältern (im Fol- genden: Castortransport) ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nach, den bei der Wiederaufarbeitung von in deutschen Kernkraftwerken verwendeten Brennstäben entstehenden radioaktiven Abfall aus dem Ausland zurückzunehmen. Die Castortransporte von La Hague nach Gorleben sind in den vergangenen Jahren - wie auch in diesem Jahr - von zahlreichen Protesten begleitet worden.