Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

1 394 1 466 1 617 1 763 1 833 1 814 2 209

Diebstähle gesamt 6 709 6 466 5 945 6 486 5 773 5 713 6 475

Vermögens- und Fälschungsdelikte 1 766 1 994 1 872 2 331 2 912 3 142 2 557

Sonstige Straftatbestände (StGB) 2 987 2 710 2 821 3 027 3 069 2 914 3 255

Strafrechtliche Nebengesetze 559 540 659 629 699 749 788

Straftaten gesamt 13 542 13 293 13 034 14 385 14 429 14 504 15 424

Im Ergebnis ist eine Verlagerung der Fallzahlen von den Eigentumsdelikten zu den Vermögensdelikten und dort hauptsächlich des Betruges festzustellen.

Die Entwicklung der Rohheitsdelikte ist von einem deutlichen Anstieg der Körperverletzungsdelikte geprägt. Dieser Anstieg geht maßgeblich auf eine hohe Anzeigebereitschaft der Bevölkerung zurück, da Gewalt allgemein nicht oder nicht mehr akzep-

tiert wird. Hinzu kommen auch Auswirkungen des 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes im Zusammenwirken mit Fällen häuslicher Gewalt. Auch im Landestrend ist eine Steigerung dieser Fallzahlen zu verzeichnen gewesen.

b) Bereich Verkehrsunfälle

Die Entwicklung der Verkehrsunfälle im Bereich der Polizeiinspektion Celle stellt sich wie folgt dar:

JAHR VU ge

samt

VU mit Personenschaden

Baum- unfälle

Getötete Schwer- verletzte

Leicht- verletzte

2003 4 329 892 216 21 170 950

2004 3 779 1 049 249 25 183 996

2005 3 655 737 157 25 142 772

2006 4 276 791 152 14 108 662

2007 4 338 834 166 12 155 899

2008 4 057 790 147 18 148 821

2009 4 157 760 119 14 138 804

2010 (1. bis 3.Quar- tal)

3 051 523 52 7 111 537

Mit den deutlichen Rückgängen im Bereich der besonders schweren Unfallfolgen, insbesondere der Getöteten und Schwerverletzten, wird auch für den Bereich der PI Celle die Richtigkeit der strategischen Grundentscheidung belegt, die für den Bereich der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung stehenden Ressourcen auf die örtlichen Unfallbrennpunkte, die Hauptunfallursachen

und die in besonderem Maße gefährdeten Zielgruppen zu konzentrieren.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 des Abg. Gerd Ludwig Will (SPD)

Zukunft des Förderprogramms Elektromobilität in Modellregionen

2008 wurde die Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) gegründet, deren Aufgabe es ist, Marktvorbereitungsprogramme für Produkte und Anwendungen aus dem Technologiefeld Wasserstoff, Brennstoffzelle und batterieelektrische Antriebe zu koordinieren. Sie setzt zudem das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie um. Dafür stehen bis 2016 insgesamt 1,4 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung zur Verfügung, 700 Millionen Euro kommen vom Bund, 700 Millionen Euro aus der Wirtschaft.

Im Konjunkturprogramm II wurden darüber hinaus 500 Millionen Euro bis Mitte 2011 bereitgestellt, um Innovationen im Transport- und Fahrzeugbereich zu fördern, insbesondere Brennstoffzellen- und Speichertechnologie sowie Hybridantriebe. Ein Teil davon ist das Förderprogramm Elektromobilität in Modellregionen, ebenfalls betreut von der NOW GmbH. Acht Regionen (Berlin-Potsdam, Bremen-Oldenburg, Hamburg, München, Rhein-Main, Rhein-Ruhr, Sachsen, Stuttgart) erhalten insgesamt 115 Millionen Euro. Gefördert werden schwerpunktmäßig die Markteinführung von Elektromobilität, der Aufbau eines Batterietestzentrums sowie Wasserstofftankstellen. Dieses Programm läuft Mitte 2011 aus.

Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, dass bis 2020 1 Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren sollen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die begonnene Arbeit in den Modellregionen über 2011 hinaus fortgesetzt werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Perspektiven sieht sie für die Fortsetzung des Programms, insbesondere in der Modellregion Bremen-Oldenburg?

2. Welche Anträge und Projekte werden zukünftig vom Land Niedersachsen gestellt bzw. sind geplant?

3. Welche ordnungspolitischen, flankierenden Maßnahmen hält die Landesregierung aus ihrer Sicht für nötig?

Die Bundesregierung wird die Technologien Batterie und Brennstoffzelle weiter technologieoffen nebeneinander fördern. Sie setzt dabei auf die Weiterentwicklung des Produktes und fördert daher, wie bereits mit dem Konjunkturpaket II, die Forschung und Entwicklung. Zentrale Ziele sind die Entwicklung und Markteinführung von elektrisch

betriebenen Fahrzeugen einschließlich ihrer technischen Komponenten wie Antriebsstränge und Stromversorgung, ihrer Infrastrukturen und der Schaffung der für Entwicklung und Einsatz erforderlichen Voraussetzungen. Angestrebt ist, die Förderhöhe auch nach Auslaufen des Konjunkturpaketes beizubehalten, wobei dies vorbehaltlich der Haushaltsentscheidung des Bundestages gilt.

Die Entwicklung leistungsfähiger Speichertechnologien und die Durchsetzung alternativer Antriebskonzepte und deren Marktdurchdringung ist eine der zentralen Herausforderungen im niedersächsischen Fokus.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Modellregion Bremen-Oldenburg ist aus niedersächsischer Sicht ein wichtiger Teil einer zukünftigen Strategie der Elektromobilität in Norddeutschland, in der umfangreiche Herausforderungen aus dem Umfeld der Elektromobilität gebündelt und bewältigt werden sollen.

Die Modellregion Bremen-Oldenburg erhält im Rahmen des Programms Elektromobilität in Modellregionen bislang Fördermittel in einer Höhe von ca. 11 Millionen Euro. Das Programm läuft bis zum 31. August 2011. Eine darüber hinaus folgende Förderung durch die Bundesregierung ist noch nicht entschieden. Innerhalb der acht Modellregionen in Deutschland hat die Modellregion BremenOldenburg aber gute Chancen, weiter gefördert zu werden, da, anders als in anderen Modellregionen, besonders auch die Stadt-Umland-Beziehungen betrachtet werden.

Das Land Niedersachsen setzt sich für die fortgesetzte Förderung der Modellregionen bei der Bundesregierung und für die stärkere Einbeziehung der Elektromobilität in ländlichen Räumen in die Strategie der Bundesregierung ein.

Zu 2: Die Einführung der Elektromobilität ist mit erheblichen Kosten verbunden. Das betrifft sowohl die Fahrzeuge, die Ladeinfrastruktur als auch weitere damit verbundene Kosten z. B. im Bereich der intermodalen Anbindung wie Park and Ride oder intelligente Verkehrssteuerung. Das Land Niedersachsen engagiert sich daher beim Bund für die Förderung von Leuchtturmprojekten, dies auch im Infrastrukturbereich und außerhalb der Modellregionen.

Zu 3: Im Zusammenhang mit der Förderung der Elektromobilität wird beim Bund geprüft, ob und, wenn ja, welche Anreize in Form von Benutzervor

teilen durch z. B. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gewährt werden könnten.