Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Alle im Rahmen der Investitionsschwerpunkte realisierbaren Projekte des Hochwasserschutzes bzw. zur Altlastensanierung werden umgesetzt. Die Projektziele werden vollständig erfüllt,

indem im kommunalen Bereich dauerhaft Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Produktionsflächen vor Hochwassergefahren geschützt werden. Die Altlastensanierung ermöglicht die unbefristete Nutzung bislang brachliegender Flächen für kommunale Aufgaben, entfaltet somit positive städtebauliche Wirkungen und verbessert Grundwasser- und Bodenqualität. Eine Einschränkung für den kommunalen Bereich ergibt sich durch die Umschichtung nicht. Vielmehr profitieren Kommunen oder Verbände, weil zusätzliche Investitionen in den Hochwasserschutz ohne deren finanzielle Eigenbeteiligung ermöglicht werden.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Abwicklung der in den Investitionsschwerpunkten des Hochwasserschutzes geplanten Projekte ist zügig erfolgt. Weit überwiegend sind die Maßnahmen beendet bzw. stehen unmittelbar vor ihrem Abschluss. Die Haushaltsmittel sind dementsprechend bereits an die begünstigten Kommunen und Verbände abgeflossen bzw. werden in Kürze ausgezahlt sein.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Kosten ausgewählter Autobahnbauprojekte in Niedersachsen

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Niedersachsen, kritisiert in der Pressemitteilung 22/2010, dass die RegioStadtBahn von Uelzen über Braunschweig nach Bad Harzburg offenkundig vor dem Aus stehe, während in der gleichen Region Zigmillionen Euro - von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt - verschwendet würden.

Das Autobahnumbauprojekt BraunschweigSüdwest z. B. sei schon zur Halbzeit viel teurer als geplant. Noch vor Kurzem hätte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Kosten in Höhe von 72,5 Millionen Euro für den im Jahr 2009 begonnenen Umbau des Autobahndreiecks Braunschweig-Südwest angegeben, so der VCD in besagter Pressemitteilung. Inzwischen sollen die Gesamtkosten aber schon auf 92 Millionen Euro gestiegen sein, so der VCD. Das entspräche einer Kostensteigerung von fast 27 % in nur anderthalb Jahren. Rechne man die Entwicklung bis zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin 20102 hoch, wird nach Auffassung des VCD dieses Verkehrsprojekt die Konditionen, zu denen es geplant wurde, erheblich überschreiten.

Der VCD Niedersachsen vermutet eine ähnliche Steigerung der tatsächlichen Kosten im Vergleich zu den ursprünglich veranschlagten Kosten ebenfalls beim Neubau der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg. Ursprünglich sei von Kosten in Höhe von 660 Millionen Euro ausgegangen worden. Der VCD rechnet aber realistischerweise zwischenzeitlich mit einem Anstieg der Kosten für den Bau der A 39 auf mindestens 1 Milliarde Euro. Das sei nach Auffassung des stellvertretenden VCD-Landesvorsitzenden, Hans-Christian Friedrichs, ein Betrag, der dieses Autobahnbauprojekt angesichts seiner ohnehin schlechten Wirtschaftlichkeit in der verkehrspolitischen Bedeutungslosigkeit versinken lassen müsste. Der VCD Niedersachsen erwartet von der niedersächsischen Landesregierung endlich eine auf aktuellen Zahlen beruhende Neubewertung dieses Projektes. Das könne nur den Stopp der weiteren Planungen zur Folge haben. Die frei werdenden Mittel stünden dann potenziell für zukunftsfähige und umweltschonende Projekte wie das RegioStadtBahn-Projekt zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie entwickeln sich die tatsächlichen Kosten für das Autobahnumbauprojekt BraunschweigSüdwest im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen?

2. Was sind Hauptursachen für die Abweichung der ursprünglich geplanten von den tatsächlichen Kosten dieses Autobahnprojektes?

3. Welche Kosten wurden für den Neubau der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg geplant, und wie ist die tatsächliche Kostenentwicklung dieses Autobahnprojektes mit Stand Oktober 2010?

Die A 39 hat eine herausragende Bedeutung für die Verkehrsabwicklung in Ostniedersachsen. Sie stellt als „Eckverbindung“ zwischen dem Autobahndreieck Salzgitter (A 7) und dem Autobahnkreuz Königslutter (A 2) die überregionale Verkehrsbeziehung zwischen den Autobahnen A 7 und A 2 und damit zwischen den Wirtschaftsräumen Göttingen, Braunschweig und Salzgitter sicher. Mit der Weiterführung der A 39 nördlich der A 2 werden diese Wirtschaftsräume auf östlicher Trasse über Wolfsburg an Hamburg und die Küstenregion angeschlossen. Der Bedeutung als Hafenhinterlandanbindung wird durch den gesetzlich festgestellten vordringlichen Bedarf im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen besonders Rechnung getragen.

Die Ermittlung von Kosten erfolgt im Rahmen eines Kostenmanagements zu bestimmten Kostenprüfstationen (Raumordnung, Linienbestimmung, Ent- wurf, Planfeststellung, Bau), wobei sich grundsätzlich Aus- und Umbauprojekte von Neubauprojekten schon in der Anzahl der Prüfstationen unterschei

den. Mit jeder Kostenprüfstation steigen die Planungstiefe und der Detaillierungsgrad eines Projektes, was zu Anpassungen in der Kostenermittlung führen kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Kosten entwickelten sich von ursprünglich 72,5 Millionen Euro auf aktuell 91,9 Millionen Euro.

Zu 2: Als Hauptursache für die Kostensteigerung sind folgende Gründe aufzuführen:

- Anpassung des Entwurfes an Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren,

- Anpassung des Entwurfes an geänderte Regelwerke (z. B. Asphaltoberbau, Schutzeinrichtun- gen, Entwässerung),

- die Entwicklung des Baupreisindex (16 % Erhö- hung von 2006 auf 2010),

- Auswirkungen verkehrlicher und topografischer Zwänge bei der Baudurchführung.

Zu 3: Die Gesamtkosten für die A 39, Abschnitt Lüneburg–Wolfsburg, wurden in Prüfstation Linienbestimmung mit 628 Millionen Euro ermittelt. Für die Querverbindung (B 190 n) sind dies 57 Millionen Euro. Die nächste Kostenfortschreibung erfolgt zur Kostenprüfstation „Entwurf“.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 35 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Einsatz der Bundeswehr bei Castortransporten

Im Vorfeld des Castortransportes 2010 wurde bekannt, dass die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe beim nächsten Castortransport nach Gorleben eingesetzt werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lautet die genaue Anfrage auf Amtshilfe an die Bundeswehr?

2. Welche Logistik, Immobilien bzw. Grundstücke und welche Personalkapazitäten sollen in Anspruch genommen werden, und wer trägt die Kosten?

3. Soll es auch Hilfe bei der Aufklärung aus der Luft geben, und wird der Einsatz von TornadoAufklärern definitiv ausgeschlossen?

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Unterstützung der Bundeswehr bei der Sicherung der Castortransporte ist angesichts des jeweils geplanten Einsatzumfanges regelmäßig erforderlich und wird deshalb im Rahmen der Amtshilfe durch das Land Niedersachsen beim Bundesministerium der Verteidigung beantragt.

Für den diesjährigen Transport hatte Niedersachsen um Unterstützung gebeten für

- die Nutzung von bundeswehreigenen Unterkunftsgebäuden sowie Küchen, Speisesälen, Freizeiteinrichtungen und Sporthallen in Bergen, Munster und Ehra-Lessin,

- die Nutzung von Freiflächen sowie die Überlassung von einzelnen Gebäuden in der TheodorKörner-Kaserne in Lüneburg,

- die Verpflegung eines Teils der Einsatzkräfte im Bedarfsfall,

- personelle und sächliche Unterstützung bei der Unterbringung und Verpflegung eines Teils der Einsatzkräfte.

Zu 2: Die Nutzung von bundeswehreigenen Immobilien bzw. Grundstücken ist wie folgt vorgesehen:

in der Theodor-Körner-Kaserne Lüneburg überlässt der Bund dem Land Flächen zum Aufstellen von ortsveränderlichen Containern, einen Serverraum sowie sechs Gebäude zur alleinigen Nutzung bzw. Mitnutzung, insbesondere für die Unterbringung und Versorgung von Einsatzkräften. Darüber hinaus werden auf dieser Liegenschaft Parkplätze zum Aufstellen von mobilen Containern sowie Stellflächen für Einsatzfahrzeuge genutzt.

Auf den Truppenübungsplätzen in Bergen, Munster und Ehra-Lessin werden von der Bundeswehr Unterkunftsplätze für Einsatzkräfte während der Einsatzdauer des Castortransportes bereitgestellt.

Die durch die Amtshilfe der Bundeswehr entstehenden Kosten trägt das Land Niedersachsen.

Zu 3: Durch das Land Niedersachsen ist über die zu Frage 1 und 2 aufgeführten Unterstützungsmaßnahmen hinaus ein Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des bevorstehenden Castoreinsatzes nicht vorgesehen. Dieses schließt auch jegliche Hilfe bei der Aufklärung aus der Luft ein.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 36 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)