Herr Kollege Bachmann, in einem Punkt haben Sie sich allerdings deutlich verrannt: Sie weisen gemeinschaftlich mit der GdP darauf hin, dass im Rahmen der Dienstpostenkonzeptionen jedem Polizisten, der in Niedersachsen im Rahmen der zweigeteilten Laufbahn eingestellt wird, sozusagen von vornherein zugesichert werden müsse, dass er am Ende seiner Dienstzeit - egal, was kommt - A 11 wird.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Er muss auf seiner Sachbearbeiterstelle eine Chance haben! Darum geht es!)
- Herr Kollege Bachmann, uns verbindet nicht viel. Aber wir sind am selben Tag in diesen Landtag gewählt worden. Deswegen weiß der Kollege Bachmann noch aus frühen Zeiten, dass bei der Einführung der zweigeteilten Laufbahn Vertreter aller Fraktionen - der Kollege Bartling wird das, weil er ehrlich ist, bestätigen - gesagt haben: Wenn
man die zweigeteilte Laufbahn einführt, muss man wissen, dass in der Regel jeder Polizist während seiner beruflichen Tätigkeit mit maximal einer Beförderung rechnen kann.
Jetzt wird so getan, als hätte man damals zugesagt: Jeder wird Hauptkommissar. - Das hat hier aber keiner gesagt. Das Gegenteil ist damals gesagt worden, und wer es nicht glauben will, braucht eigentlich nur im Protokoll nachzulesen.
Erstens. Das war eine gute Idee des Landesfeuerwehrverbandes. Wir sind der Landesregierung und besonders dem Innenminister außerordentlich dankbar, dass er das aufgenommen hat. Daraufhin haben Gespräche u. a. mit dem Landkreis Celle und der Stadt Celle stattgefunden. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man sich zwischen Land, Kommunen und Landesfeuerwehrverband auf eine Konzeption geeinigt hat.
Herr Kollege Bachmann, in den letzten Jahren war das Aufkommen aus der Brandschutzsteuer alles andere als stetig. Es ging auf und ab, meistens mehr ab als auf. Die jüngsten Steuerschätzungen haben ergeben, dass das Brandschutzsteueraufkommen deutlich ansteigen wird. Das Ministerium macht nun nichts anderes, als den kommunalen Anteil auf dem Niveau der letzten Jahre
Niemand wird bestreiten, dass die Ausbildung der Feuerwehrleute für die Kommunen, die dort stattfindet, auch den Kommunen zugute kommt.
Deswegen ist es richtig, dass zum einen die Ausstattung der Feuerwehren in den Kommunen garantiert wird und zum anderen dieser Betrag völlig zu Recht aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung gestellt wird.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Sohn? - Nein. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das auch generell.
Ich möchte zum Schluss noch einmal deutlich machen. Was wir hier in Niedersachsen machen, dass wir die Summe aus der Feuerschutzsteuer pauschal den Kommunen überweisen - weil wir das im Brandschutzgesetz so geregelt haben -, ist mitnichten in allen anderen Bundesländern so. Es gibt eine Reihe anderer Bundesländer - das betrifft übrigens gerade auch Feuerwehren in SPD-regierten Ländern -, in denen die Kommunen ihre Anschaffungen beim Ministerium beantragen können, und dann wird das entweder genehmigt oder nicht.
Dazu gehören Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen - SPD-regiert -, RheinlandPfalz - SPD-regiert - und Sachsen und Thüringen.
Herr Kollege Bachmann, ich wollte damit nur sagen: Diese Landesregierung überlässt den Kommunen selbst die Entscheidung, welche Anschaffungen gemacht werden sollen.
Deswegen sage ich Ihnen: Insbesondere auch durch das Engagement der örtlichen CDU-Abgeordneten hat dieses Konzept umgesetzt werden können. Die CDU steht dahinter. Das wird so finanziert. Die Kommunen können ihre Ersatzbeschaffungen auskömmlich durchführen. Es ist ein guter, solider Haushalt, den wir am Ende beschließen werden.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Sehr gut! - Hans-Henning Adler [LINKE]: Ein Trickserhaushalt ist das!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten gab es in der Debatte um Gefahren durch den internationalen Terrorismus durchaus unterschiedliche Tonlagen. Auf der einen Seite mahnte Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur Besonnenheit und forderte Mitte November, man solle die aktuelle Terrorgefahr nicht für Gesetzesänderungen missbrauchen.
Auf der anderen Seite lässt sich der niedersächsische Innenminister nicht beirren und fordert genau diese Gesetzesänderungen. Herr Schünemann, Sie sollten Ihrem CDU-Parteifreund zuhören, bevor Sie wieder mit gesetzgeberischen Schnellschüssen aufwarten!
Sie haben Ihr 17-Punkte-Programm vorgelegt. Da fordern Sie z. B. ein Handy- und Computerverbot für islamistische Gefährder. Aber es gibt von Ihnen kein Wort dazu, welchem Zweck das dienen soll und wie Sie es praktisch umsetzen wollen.
Sie fordern z. B. auch eine verstärkte Polizeipräsenz in Hannover-Linden. Herr Schünemann, damit haben Sie den Bogen endgültig überspannt. Im Ausschuss und auch sonst sind Sie den Beweis oder auch nur ein Indiz dafür bisher völlig schuldig geblieben, dass in Hannover-Linden oder in anderen Vierteln in Niedersachsen der Islamismus gedeihen würde.
Ohne Belege stigmatisieren und diffamieren Sie sowohl einen Stadtteil als auch eine Religion und ihre Glaubensanhänger.
Herr Schünemann, ich habe mich gefragt, was Sie an Linden stört, dass Sie diesen Stadtteil mit verstärkten Polizeistreifen aufs Korn nehmen.
Zuckerbrot-und-Peitsche-Politik? Stört es Sie vielleicht, dass der Kollege Wolfgang Jüttner den Wahlkreis mit großem Vorsprung direkt gewonnen hat
und dass er bei der nächsten Landtagswahl vielleicht noch die Grünen fürchten muss, aber ganz sicher nicht Ihre Partei, Herr Schünemann?
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die CDU ist da immerhin noch zweistellig! - Unru- he - Glocke des Präsidenten)
Wie auch immer: Ihre Vorschläge, Herr Innenminister, sind für das reale Problem wenig hilfreich, größtenteils unpraktikabel und in Teilen auch stigmatisierend.
Nicht zuletzt sind sie mit keinem einzigen Haushaltsposten hinterlegt. Wenn Sie verstärkte Polizeistreifen und Computer und Telefone beschlagnahmen wollen, müssten Sie das ja mit Haushaltsposten für Sondereinheiten belegen. Dazu findet sich in Ihrem Haushaltsentwurf nichts.
Ein weiteres Ihrer Lieblingsprojekte ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Dabei ist auch diese vom Bundesverfassungsgericht längst kassiert worden. Die Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, prüft zum Glück sehr gründlich, ob wir sie überhaupt brauchen. Das ist, so meinen wir, sehr vernünftig. Eine gründliche Prüfung ist besser als ein schnelles Vorpreschen, wie wir es von Ihnen in dieser Debatte wieder einmal hören mussten, Herr Schünemann.
Auch in diesem Bereich drücken Sie sich um die Kostenfrage herum. Die Telekommunikationsunternehmen haben sich zu Recht darüber beklagt, dass ihnen die Kosten für die Sicherheitsfantasien der Innenminister Europas aufgebürdet worden sind; denn die Unternehmen sollen auf eigene Kosten riesige Datenspeicher anlegen. Meine Damen und Herren, das kann nicht sein. Telekommunikationsunternehmen sind nicht die Hilfssheriffs dieser Landes- oder dieser Bundesregierung.
Niedersachsen braucht Ihre Vorschläge nicht. Niedersachsen braucht qualifiziertes und motiviertes Personal bei der Polizei - das hat der Kollege Bachmann schon angesprochen - und keine Überforderung der Polizei wie beim diesjährigen Castor