Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Der Gesetzentwurf wird von Herrn Hiebing von der CDU-Fraktion eingebracht. Bitte schön, Herr Hiebing, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahre 2005 ist die Aufgabe der überörtlichen Kommunal

prüfung auf die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt in Braunschweig übertragen worden.

(Unruhe)

Einen kleinen Moment, Herr Hiebing! Ich unterbreche Sie. Die Uhr für die Redezeit wird angehalten. - Meine Damen und Herren, bitte verlassen Sie den Plenarsaal, wenn Sie noch Privatgespräche führen müssen. Auch an der Regierungsbank sollten Sie sich ein bisschen zurückhalten. - Bitte schön, Herr Hiebing!

Durch die jetzt vorgesehene Übertragung der Aufgaben der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt auf den Präsidenten des Landesrechnungshofes erwarten wir eine weitere Verbesserung der Kommunalprüfung, weil die vorhandenen Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofes genutzt werden können. Auf diese Weise werden sich Synergieeffekte, wie ich meine, im erheblichen Umfang ergeben.

Damit einhergehend werden Einsparungen in Höhe von geschätzt bis zu 1,5 Millionen Euro erzielt, und es werden, wie ich meine, Doppelprüfungen in Zukunft mehr denn je vermieden.

Meine Damen und Herren, die Beratungen im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport sowie die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, aber auch des Hessischen Landesrechnungshofes und des Rechnungshofes des Landes Rheinland-Pfalz waren nach meiner Meinung ausgesprochen konstruktiv und haben mit den von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachten Änderungsvorschlägen zur heutigen endgültigen Beratungsfähigkeit dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses beigetragen.

Damit wird zugleich die Möglichkeit einer Dezentralisierung der Prüfung geschaffen. Die künftige Prüfungsbehörde kann Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise - natürlich mit deren Einvernehmen; an diesem Punkt waren sich die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich einig - mit der Durchführung der Prüfung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und Samtgemeinden, die ohne eigenes Rechnungsprüfungsamt sind, beauftragen.

Meine Damen und Herren, mit Wirkung zum 1. Januar 2011 sollen die Kommunalprüfungsanstalt aufgelöst und ihre Aufgaben an den Präsiden

ten des Landesrechnungshofs übertragen werden. Damit stehen den Kommunen auch weiterhin die geforderten und zugesagten Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung, um die Ausrichtung und Durchführung der Kommunalprüfung zu überprüfen.

(Zustimmung von Angelika Jahns [CDU])

Sehr wichtig ist - die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht großen Wert darauf gelegt -: Hierzu wird durch das Gesetz die Einrichtung eines Beirats angelegt, dessen Mitglieder, wie in der Vergangenheit, von den kommunalen Spitzenverbänden entsandt werden. Dieses Gremium besitzt - dies möchte ich deutlich machen - dieselben Befugnisse und Rechte wie der bisherige Verwaltungsrat des bislang dafür zuständigen Organs. Es wird auch entsprechend so besetzt.

Wichtig ist: Das Niedersächsische Kommunalprüfungsgesetz bleibt in seinem Kern unverändert. Änderungen sind lediglich redaktioneller Art und passen sich den Vorschriften der neuen Zuständigkeit an.

Ergänzend ist vorgesehen, dass die überörtliche Kommunalprüfung auf den Ergebnissen der Prüfung durch die Rechnungsprüfungsämter aufbauen soll und dass, wie bereits eingangs erwähnt, die Rechnungsprüfungsämter bei den Landkreisen mit der Prüfung beauftragt werden können.

Die Durchführung der Aufgaben soll nach den Zielen dieses Gesetzes weiter verbessert werden. Dazu sollen die Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofs zu ihrer Erledigung mit genutzt werden.

(Zustimmung bei der CDU - Angelika Jahns [CDU]: Sehr schön!)

Dies geschieht, indem die Aufgaben der Kommunalprüfungsanstalt auf den Landesrechnungshof übertragen und dort von der Präsidentin oder dem Präsidenten wahrgenommen werden.

Meine Damen und Herren, wenngleich Niedersachsen in vielen Bereichen häufig eine Vorreiterrolle einnimmt und zu Recht für besonders innovative Lösungen bekannt ist, betreten wir in diesem Fall kein Neuland, sondern wir kommen zu einer Lösung, die in anderen Bundesländern - ich nenne die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz - bereits in gleicher oder ähnlicher Weise praktiziert wird, und zwar mit Erfolg.

(Zustimmung bei der CDU - Reinhold Coenen [CDU]: Sehr gut!)

Substanzielle Bedenken gegen die beabsichtigte Art der Organisation wird es daher kaum geben können. Diesbezügliche Bedenken wurden zumindest nach meiner Einschätzung vom Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofs überzeugend ausgeräumt. Auch der GBD hat deutlich gemacht, dass es verfassungsrechtliche Bedenken nicht gebe.

(Zustimmung bei der CDU)

Präsident Höptner hat in der Anhörung im Ausschuss außerdem deutlich gemacht, dass die Zusammenführung der überörtlichen Kommunalprüfung und externer Finanzkontrolle ausdrücklich begrüßt wird, weil auch nach seiner Auffassung durch die Prüfung von Auftragsketten - dazu darf ich den Präsidenten zitieren - für beide Seiten ein deutlicher Mehrwert entstehen könne.

(Zustimmung bei der CDU und von Jan-Christoph Oetjen [FDP])

Sowohl Herr Direktor Hilpert vom Hessischen Rechnungshof als auch Leitender Ministerialrat Utsch vom Rechnungshof des Landes RheinlandPfalz haben in der Anhörung sehr deutlich die organisatorischen, strukturellen, inhaltlichen und damit am Ende natürlich auch finanziellen Vorteile einer Zusammenführung der Prüfungen bzw. der Ansiedlung der Kommunalprüfung bei einem Präsidenten des Landesrechnungshofs unterstrichen.

Meine Damen und Herren, Hebung von Synergien und damit Senkung von Kosten bei einer mindestens gleichbleibenden, tendenziell sogar besser werdenden Qualität unter gleichzeitiger Reduzierung des Aufwands - was kann man eigentlich mehr erreichen wollen?

(Zustimmung bei der CDU und von Jan-Christoph Oetjen [FDP])

Ich glaube schon - auch wenn es nur ein kleinerer Beitrag und ein Bereich ist, den wir vielleicht nicht sofort als wichtig ansehen -, dass dies die richtige Entscheidung ist. Das werden am Ende auch die Kommunen so sehen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In der Reihenfolge der Wortmeldungen hat nun Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf wollen CDU und FDP die Bestimmungen zur Auflösung der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt zum 1. Januar 2011 regeln. Mit der Auflösung soll laut Gesetzesbegründung der bisherige jährliche Zuschuss in Höhe von 4,5 Millionen Euro entfallen. Insgesamt soll somit durch die Übertragung der Aufgaben auf den Landesrechnungshof eine Reduzierung der Kosten für den Landeshaushalt um insgesamt 1,5 Millionen Euro zustande kommen. Begründet wird dies mit der Hebung sogenannter Synergieeffekte.

Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick scheint das unproblematisch zu sein. Beim Lesen der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände des Landes wird man allerdings eines Besseren belehrt. Sie lehnen nämlich eine Auflösung der erst mit Beginn des Jahres 2005 gebildeten Kommunalprüfungsanstalt und die damit vorgesehene Aufgabenübertragung auf den Landesrechnungshof nachdrücklich ab und haben dafür aus meiner Sicht gute Gründe.

Sie erinnern daran, dass die Anstalt damals einvernehmlich zwischen Land und kommunaler Ebene errichtet wurde und Konsens darin bestand, dass die Kommunalprüfung von einem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen den Beteiligten geprägt sein sollte.

Mit dem jetzigen Schritt wird dieser Konsens aufgegeben. Die Verlässlichkeit des Handelns aufseiten des Landes ist infrage gestellt. Zudem wird das Einsparpotenzial angezweifelt, da es an keinem Punkt in der Debatte im Einzelnen ausgewiesen werden konnte.

Hingewiesen wird außerdem auf ein verfassungsrechtliches Problem. So ist auf der einen Seite der Rechnungshof ein unabhängiges und mit verfassungsrechtlichem Sonderstatus ausgestattetes Organ, soll aber auf der anderen Seite nunmehr Teil der Aufsicht des Landes über die Kommunen werden - ein Widerspruch, welcher auch nicht durch vorgenommene Änderungen während der Beratungen im Ausschuss vollständig aufgelöst werden konnte.

Meine Damen und Herren, das alles spricht dafür, die geplante Auflösung der Kommunalprüfungsanstalt nicht, wie jetzt vorgesehen, übers Knie zu brechen. Gerade die Tatsache, dass man diese Anstalt erst 2005 eingerichtet hat, spricht gegen

das jetzt vorgenommene Prinzip: Rein in die Pantoffeln, und dann ganz schnell wieder raus.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das ist völ- lig falsch!)

Das ist kein seriöser Umgang mit der kommunalen Ebene.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir schließen uns der Argumentation der Spitzenverbände an und lehnen den Gesetzentwurf ab.

Es wäre eine gute Idee, weitere Evaluationen der Anstalt anzustreben, um dann anschließend einen einvernehmlichen Weg gemeinsam mit der kommunalen Ebene hinsichtlich der Kommunalprüfung im Land zu finden.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Bartling. Sie haben das Wort, Herr Bartling.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hiebing hat am Ende seines Beitrags gesagt, er glaube, dass das eine Verbesserung sei. Herr Hiebing, Glaube versetzt Berge - das weiß ich -, aber Ihren Glauben teile ich nicht. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der SPD - Reinhold Coe- nen [CDU]: Schade!)

- Das ist aber so.

Wegen einer Sache muss ich die Mehrheitsfraktionen loben: Sie haben hier das erste Mal einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Sie dokumentieren, dass Sie mit diesem Teil der Verwaltungsreform grandios gescheitert sind.