Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Das ist auch der Grund, warum wir den Antrag ablehnen: Er hat sich erledigt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Im Fachausschuss haben wir klar und deutlich gesagt: Im Rahmen des Föderalismus muss es weiterhin eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern geben. Wir werden uns da nicht unbedingt etwas Neues heranziehen.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Landesregierung hat bereits hinreichend dargestellt, dass sie sich für unsere Mehrgenerationenhäuser in der Landesförderung weiterhin an den Vorgaben des Bundes orientieren wird. Wir denken, das ist ein guter Weg, das ist eine gute Perspektive für unsere Mehrgenerationenhäuser. Wir als CDU unterstützen diese Bestrebungen zum Wohle der generationenübergreifenden Arbeit.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Pieper. - Zwei Kurzinterventionen liegen auf Ihre Wortmeldung vor. Zunächst spricht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Helmhold für anderthalb Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Pieper, genau das ist es, was mich richtig wundert. Ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt: Dieser Antrag ist bewusst so formuliert worden, dass wir gedacht haben, dem können sich alle Fraktionen anschließen, nämlich Wege zu suchen, wie die gute Arbeit der Mehrgenerationenhäuser - die hier alle betont haben - fortgesetzt werden kann. Dem hätten Sie sich anschließen können. Das müssen Sie heute eigentlich nicht ablehnen. Herr Riese ist mit dem Satz hier vom Podium gegangen: Die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ist gesichert. - Ich sage: Das ist sie nicht. Sie müssten schon erklären, warum sie gesichert sein soll.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Frau Pieper, Sie haben eingangs Ihrer Rede gesagt, den Häusern sei es zum großen Teil gelungen, ihre Finanzierung auf eigene Füße zu stellen, und sie seien auf einem guten Weg. Dann nennen Sie mir doch die Häuser, bei denen das bislang gelungen ist! Mir jedenfalls erzählen sie alle etwas anderes. Insofern verstehe ich nicht, warum Sie sich nicht die Größe geben können, diesem Antrag zuzustimmen, der das Problem beschreibt und sagt: Wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen, damit die Häuser weiterarbeiten können. - Warum Sie diesen Antrag ablehnen, versteht, glaube ich, kein Mensch.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Die geben sich lieber Blöße als Größe!)

Herr Humke hat seine Wortmeldung zurückgezogen, sodass Sie gleich antworten können, Frau Kollegin Pieper. Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Helmhold, wenn es noch keine Linie oder überhaupt noch keine Ideen geben würde, wie man das machen könnte, dann hätte man sich Ihrem Antrag anschließen können. Aber jetzt, am 25. Januar, wird der Pflock eingeschlagen. Warum sollen wir also jetzt noch einmal sagen „Liebe Landesregierung, wir fordern euch auf“, obwohl sie die Arbeit bereits macht? - Das ist doch Blödsinn!

(Beifall bei der CDU)

Sie fragen nach Häusern, die gesichert sind. Da nenne ich Ihnen beispielhaft Häuser, die ohne irgendeine Förderung auskommen, nämlich beispielsweise Zeven, Lindwedel und Hannover. Wie machen die das?

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das sind aber wenige!)

- Aber es gibt sie. Sie haben sich auf den Weg gemacht. Es gibt auch andere Häuser, die durchaus sagen: Wenn wir keine Förderung mehr bekommen, dann müssen wir vielleicht an einigen Stellen abspecken, um unser Angebot aufrechtzuerhalten. - Aber das grundsätzliche Aus steht doch gar nicht zur Debatte. Was zur Debatte steht, ist die Anschlussfinanzierung. Ich denke, mit dem Anschlussprogramm sind wir auf einem guten Wege. Das sollten wir jetzt abwarten. Es sind noch knapp 14 Tage. Ich glaube, die Landesregierung wird das schon machen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Ursula Helm- hold [GRÜNE]: Wir glauben das eben nicht! Das ist der Unterschied! - Pat- rick-Marc Humke [LINKE]: Glauben heißt nicht wissen!)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Pieper. - Die letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt liegt mir von Frau Ministerin Özkan vor. Bitte schön, Frau Özkan!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir uns einig sind - ich hatte auch nichts anderes erwartet -: Mehrgenerationenhäuser leisten mit ihrem generationenübergreifenden Ansatz und ihren Angeboten eine wichtige gesellschaftspolitische Arbeit. Sie bieten niedrigschwellige Angebote. - Die Zahlen haben Sie genannt, Beispiele haben Sie auch genannt. Einige von Ihnen kennen die Mehrgenerationenhäuser ja aus Ihren eigenen Wahlkreisen sehr gut. - Sie fördern das ehrenamtliche Engagement und nehmen eine wichtige Aufgabe im Generationendialog wahr.

Zurzeit werden 51 niedersächsische Mehrgenerationenhäuser aus Bundesmitteln gefördert. Die Landesregierung selbst fördert vier nicht vom Bundesprogramm übernommene Mehrgenerationen

häuser. Die Landes- und Bundesförderung war, wie eben noch einmal deutlich gemacht wurde, eine Anschubfinanzierung, konzipiert für längstens fünf Jahre. Die Förderung beträgt 40 000 Euro jährlich.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass die Bundesregierung für 2012 ein neues Förderprogramm für Mehrgenerationenhäuser aufsetzen möchte und angekündigt hat, dass sich die heute existierenden Mehrgenerationenhäuser bundesweit an diesem Bundesprogramm beteiligen können. Das erste Konzept des Bundes sieht vier inhaltliche Schwerpunkte vor: erstens Alter und Pflege, zweitens Integration und Bildung, drittens haushaltnahe Dienstleistungen und viertens freiwilliges Engagement.

Wir konnten auch erfahren, dass die Ausschreibung Mitte 2011 kommen wird. Die Mehrgenerationenhäuser sind ausdrücklich aufgefordert, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen, natürlich auch mit diesen neuen Schwerpunkten. Ich halte es für sinnvoll, dass man neue Schwerpunkte auch in eine sich entwickelnde Gesellschaft hineinträgt und sich auch die Mehrgenerationenhäuser darauf ausrichten.

Weitere Einzelheiten - auch das ist hier erwähnt worden - werden in einem Bund-Länder-Gespräch ausgearbeitet, das am 25. Januar stattfinden wird. Insofern muss ich Ihnen ein Stück weit widersprechen, Frau Groskurt: Die Länder bringen sich in diesen Dialog ein. In der Jugend- und Familienministerkonferenz haben wir einstimmig einen gemeinsamen Länderbeschluss gefasst, in dem die Bundesministerin zu neuen Konzepten und einem möglichen Folgeprogramm aufgefordert wird. Sie wissen, dass wir haushaltstechnisch eine solche Förderung nicht einfach 1 : 1 fortsetzen können. Die Länder haben die Bundesministerin zeitig aufgefordert, ein neues Konzept aufzulegen. Das ist geschehen. Die Länder sind an den Gesprächen beteiligt. Es gibt keine Arbeitsgruppe. In den Gesprächen gibt es eine koordinierende Gruppe, in der Niedersachsen mit dabei ist. Über das Ergebnis werden wir Sie im Sozialausschuss unterrichten.

Es gibt eine sehr positive Entwicklung, die uns die Häuser bestätigt haben und über die sie sich gefreut haben: Es war für mich entscheidend, für die Häuser, deren Landesförderung 2010 bzw. 2011 ausgelaufen wäre, eine Übergangsregelung zu schaffen, damit sie die gleiche Chance haben wie die mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt geförder

ten Häuser, sich für dieses neue Programm bewerben zu können. Wir haben für drei Mehrgenerationenhäuser - das betrifft Bergen, Buchholz und Celle - kurzfristig eine einmalige Weiterfinanzierung des Landes bis Ende 2011 bewilligt. Die Förderung für die vierte Einrichtung - Papenburg - endet erst im Frühjahr 2012. Insofern bestand dort kein Handlungsbedarf. Damit haben alle betroffenen Häuser eine Weiterfinanzierung. Alle anderen Häuser können sich auf das neue Bundesprogramm bewerben.

(Beifall bei der CDU)

Dann werden wir sehen, wer alles übernommen wird. Das ist eine sehr gute Entwicklung. Ich freue mich, dass wir jetzt in die konkreten Gespräche einsteigen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin Özkan. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2762 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 18 auf:

31. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/3220 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3241 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3252

Wir kommen zunächst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben und auch gleich zur Abstimmung.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 31. Eingabenübersicht in der Drs. 16/3220 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer den Ausschussempfehlungen zu diesen Eingaben zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen nun zur Behandlung der strittigen Eingaben. Dazu liegen mir bisher zwei Wortmeldungen vor. Herr Humke von der Fraktion DIE LINKE hat sich zur Eingabe 1888 gemeldet. Herr Humke, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Petent, Jörg Resner, hat uns eine Eingabe gesandt, in der er sich mit dem Bestattungswesen auseinandergesetzt hat. Zum einen geht es in seiner Petition darum, wie mit Zahngold umzugehen ist. Dazu gibt es eine rechtliche Regelung. Dieser Teil der Petition hat sich erledigt. Im zweiten Punkt geht es ihm um den Umgang mit Urnen. Die konkrete Frage ist, ob man Urnen bestatten muss oder ob man sie - überspitzt gesagt - mit nach Hause nehmen kann.

In der dritten Frage von ihm ging es um die mögliche Einrichtung von Streuwiesen, auf denen man die Asche verstreuen kann.

Die Ausschussempfehlung ist „Sach- und Rechtslage“. Wir beantragen „Material“, weil wir der festen Überzeugung sind, dass man auch auf EU-Ebene irgendwann zu einer Harmonisierung kommt, was den Umgang mit den beiden Punkten, nämlich den Urnen und den Streuwiesen, betrifft; denn in anderen Ländern ist es durchaus gängig, dass man Urnen beispielsweise im heimischen Garten bestatten oder auch so mit nach Hause nehmen kann und dass Streuwiesen eingerichtet sind.

Ein weiterer Punkt, der die Notwendigkeit, die Petition als Material zu überweisen, deutlich macht, ist die Formulierung der Landesregierung auf die dritte Frage zu den Streuwiesen. Dort behauptet die Landesregierung:

„Hierdurch wird gewährleistet, dass die Asche bis zur vollständigen Verwesung zusammenbleibt und sich nicht mit der Asche anderer Verstorbener vermischt.“

Was passiert denn, wenn Leichen verbrannt werden? Was gibt es da noch zu verwesen? - Wir sehen auch aus diesem Grund den dringenden Bedarf, diese Petition der Landesregierung als Material zu überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Humke. - Zu derselben Eingabe hat Frau Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass sich die Linke unserem Antrag im Ausschuss angeschlossen hat.

Der Petent kritisiert im Wesentlichen zwei Regelungen, nämlich zum einen den Friedhofszwang für Urnen und zum anderen das Verbot der Verstreuung von Asche.