Protokoll der Sitzung vom 21.01.2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb brauchen wir das schwere Geschütz eines gesetzlichen, allgemein verbindlichen, branchenübergreifenden Mindestlohns nicht.

Herr Minister Bode, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Kollegen Lies zu beantworten?

Das machen wir gleich. Ich möchte erst einmal im Zusammenhang vortragen.

Außerhalb des gesetzlichen Mindestlohns, den Sie immer fordern, haben wir in Deutschland für Branchen, in denen es wegen des tatsächlich eher niedrigen Lohnniveaus eventuell zu den von Ihnen aufgezeigten Entwicklungen kommen könnte, bereits ein Paket an bestehenden Handlungsmöglichkeiten, nämlich das Arbeitnehmerentsendegesetz, das Mindestarbeitsbedingungsgesetz und ausreichende rechtliche Instrumente unterhalb eines branchenübergreifenden tariflichen Mindestlohns, beispielsweise durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifvertragsrecht, die sehr umfänglich und völlig ohne emotionale öffentliche Diskussion in den vergangenen Jahren gleichsam auf der Tagesordnung gestanden haben und angewandt worden sind, und zwar immer unter der Maßgabe der dafür vorgeschriebenen Verfahren.

Sie haben zwei Bereiche angesprochen. Zum einen die NGG. Meine Damen und Herren, wenn die Bedingungen noch nicht erfüllt sind und die Unterlagen sowie die Zahlen noch nicht geliefert sind, dann können wir auch noch nicht tätig werden. Das muss erst nachgeliefert werden.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Das läuft jetzt schon ein halbes Jahr lang! - (Enno Hagenah [GRÜNE]: Aber die NGG hat alles!)

Zum anderen das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Dort gibt es noch kein Votum der Tarifkommission. Ich will Ihnen auch den Grund dafür sagen. Dort gab es bislang zwei Anläufe. Gegen das Ergebnis des ersten Anlaufs haben die Gewerkschaften gestimmt und gegen das Ergebnis des zweiten Anlauf die Arbeitgeber, weil sie sich noch nicht einig waren. Das heißt, hier muss die Branche selbst noch nachliefern, hier sind die Voraussetzungen für das Handeln noch nicht erfüllt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass dieses vorhandene Maßnahmenpaket ausreicht, um die Befürchtungen nicht eintreten zu lassen.

Aber ich will Ihnen auch deutlich sagen, dass ich bei der vorhin ebenfalls diskutierten Zeitarbeitsbranche eine andere Position habe, als sie von Ihnen vielleicht vermutet wird. Ich glaube, dass wir in der Zeitarbeitsbranche nicht nur eine andere Lösung als vorzugswürdig ansehen, sondern dass wir tatsächlich Handlungsbedarf konstatieren müssen. Das betrifft zum einen das, wozu die Bundesregierung jetzt einen Entwurf vorgelegt hat - Stichwort Drehtüreffekt; das haben wir auch schon im Zusammenhang mit anderen Punkten diskutiert.

Ich bin aber auch fest davon überzeugt, dass wir eine Lohnuntergrenze - nicht einen Mindestlohn! - einführen müssen - der Unterschied ist eigentlich nur von Fachleuten zu verstehen; denn in der Wirkung und in der öffentlichen Debatte sind beide Instrumente ähnlich -, um zu verhindern, dass durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit über die Zeitarbeitsbranche die Tarifverträge aus den Zeitarbeitsbereichen anderer europäischer Länder, vorzugsweise aus dem Osten, mit durchaus niedrigeren Bedingungen gleichsam importiert werden. Also nicht die Arbeitnehmer, sondern die Tarifverträge! Hier ist, wie der Kollege Toepffer dargestellt hat, eine Lösung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erforderlich.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Erklären Sie das einmal Frau König von der FDP!)

Das ist übrigens etwas anderes als das, was der Kollege Hagenah gerade gesagt hat. Herr Hagenah, auch für Ausländer gelten, wenn sie hier in Deutschland arbeiten, die hiesigen allgemein verbindlichen Tarifverträge. Das ist der Unterschied!

Wir müssen dort eine Lösung haben, wo das Problem ist, und nicht dort, wo es gar kein Problem gibt, Sie es aber emotional diskutieren wollen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Lieber Herr Lies, auch ich finde, dass wir in der Frage des Equal Pay Handlungsbedarf haben. Da Sie hier so emotional und laut geredet haben, sage ich Ihnen aber eines: Es war die FDP-Bundestagsfraktion, die das Thema Equal Pay im letzten Jahr auf die Tagesordnung gesetzt hat - als Sie noch gar nicht an Equal Pay gedacht haben. So ist es gewesen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie haben die Debatte zu einem gesetzlichen Mindestlohn durch die Republik getragen, und wir haben durch die Bundestagsfraktion der FDP den Anstoß zur Beratung des Themas „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bekommen.

(Zuruf von Kreszentia Flauger [LINKE])

Wissen Sie, wo das eigentliche Problem liegt, über das wir diskutieren müssen? - Das eigentliche Problem ist, dass bei der Schaffung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes der Grundsatz vorherrschte, dass tarifvertraglichen Regelungen Vorrang vor gesetzlichen Regelungen gegeben werden muss. Deshalb wurde der Grundsatz des Equal Pay mit der Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen, aufgrund tarifvertraglicher Regelungen hiervon abzuweichen. Wir mussten feststellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch gewisse Gewerkschaften diese Möglichkeit so ausgestaltet haben, dass sich der Grundsatz tatsächlich umgekehrt hat. Das kann ein Gesetzgeber nicht akzeptieren.

Das heißt, wir brauchen meiner Meinung nach eine Regelung, die weiterhin den Vorrang tarifvertraglicher Regelungen gewährleistet, gerade was die speziellen Fragen von Equal Treatment, Einarbeitung etc. angeht. Gleichzeitig muss aber eine Grenze eingezogen werden, bei der der Gesetzgeber sagt: Darüber hinaus aber nicht. - Diese Grenze muss sehr gut gewählt sein. Sie darf einerseits nicht die Stammbelegschaften diskriminieren, die aufgrund von Einarbeitung und Erfahrung bessere Arbeitsergebnisse und mehr Produktivität erzielen als jemand, der völlig neu in ein Unternehmen hineinkommt. Sie darf aber auch nicht dazu führen, dass die Branche Zeitarbeit, die gute Erfolge bei der Arbeitsvermittlung, bei der Aktivie

rung in Arbeit erzielt hat und auch bei hoch qualifizierten Ingenieuren in Zeiten von Auftragsschwankungen unternehmensübergreifend Flexibilität ermöglich hat, zerstört wird. Bei uns gibt es nämlich eine andere Zeitarbeitsbranche als in westeuropäischen Nachbarländern, z. B. in Frankreich, wo es nur eine Vermittlung gibt. Hier in Deutschland besteht auch ein Arbeitsverhältnis mit der Folge, dass auch in verleihfreien Zeiten ein Entgelt an den Arbeitnehmer gezahlt wird, damit er in der verleihfreien Zeit nicht auf der Straße sitzt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die richtige Größenordnung diejenige ist, die standardmäßig für die Probezeit in Arbeitsverträgen vorgesehen ist, nämlich sechs Monate mit einer Abweichungsfrist nach unten. Es gibt ja jetzt schon unterschiedlichste Tarifverträge mit einer Schwankungsbreite von einem Tag - etwa in der Stahlindustrie - bis zu drei bis sechs Monaten. Deshalb wäre es ein fairer Kompromiss, eine gute Lösung auch für die Branche und für die Beschäftigten selbst, sich bei der Regelung an die normale Probezeit von sechs Monaten anzulehnen und die Möglichkeit zu schaffen, tarifvertraglich nach unten abzuweichen, um den Vorrang der Tarifvertragsparteien zu generieren.

Equal Pay ist also der richtige Ansatz, über den wir reden müssen. Das hat übrigens auch Ihr Kollege Heil immer wieder attestiert. Er hat in seinen Gesprächen und Angeboten in der Hartz-IV-Vermittlungsrunde, in der wir über dieses Thema intensiv diskutieren, gesagt, die FDP wollte bei Equal Pay und andere beim Mindestlohn vorangehen. Daher hat er beides zusammengefasst und dachte, man käme dann zusammen. Aber man kann nicht die einzelnen Forderungen addieren in der Hoffnung, dass sich dann alle in der Lösung wieder finden. Ganz so einfach ist es in der Tat nicht.

Ich kann Ihnen nur sagen: Ich hoffe, dass wir in der Hartz-IV-Vermittlungsrunde schnell zu einer Lösung kommen, insbesondere natürlich wegen des Bildungspaketes für die Kinder, bei der auch das Thema Zeitarbeit, Lohnuntergrenze und Equal Pay geregelt wird. Wenn es in der Hartz-IV-Vermittlungsrunde nicht gelingt, ist es erforderlich, dass die Regelung entweder durch den Bundestag oder durch uns im Bundesrat verändert wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Zu beiden Punkten wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr tätig werden soll. - Ich sehe und höre keine Gegenstimmen. Insofern haben Sie so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 35 - Daseinsvorsorge erhalten und kommunale Abfallentsorgung sichern - direkt an den Ausschuss überweisen zu lassen.

Jetzt komme ich zum nächsten Tagesordnungspunkt, dem Tagesordnungspunkt 30:

Erste Beratung: Umfassende Verbrauchertransparenz durch Positivkennzeichnung - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3218

Zur Einbringung hat sich von der CDU-Fraktion Herr Kollege Deneke-Jöhrens gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU und FDP setzen sich schon seit Langem für mehr Klarheit und Wahrheit sowie mehr Ehrlichkeit im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ein. Verbraucher und Landwirte sollen und wollen wissen, wo gentechnisch veränderte Bestandteile in der Nahrungskette enthalten sind und wo nicht. Gleichzeitig müssen wir die Realitäten des weltweiten Anbaus von genveränderten Pflanzen beachten und dies zur Grundlage unseres politischen Handelns machen.

Beim Einkauf von Lebensmitteln will der Verbraucher schlicht wissen: Ist in der Verpackung am Ende auch das drin, was draufsteht? - Laut einer aktuellen Studie zur Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln, die an der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth entstanden ist, kann man sich bei der bestehenden GVO-Kennzeichnung da eben nicht sicher sein. Die heute geltende Positivkennzeichnung „enthält genetisch veränderten Organismus“ oder „enthält GVO“ ist durch Verord

nung europaweit verpflichtend geregelt. Obwohl bei vielen Produkten die Gentechnik eine Rolle spielt, müssen jedoch nur wenige Nahrungsmittel den Zusatz „gentechnisch verändert“ in der Zutatenliste ausweisen. Das ist aus Verbrauchersicht völlig unbefriedigend.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Regelung der sogenannten Negativkennzeichnung bleibt hingegen den Mitgliedstaaten überlassen und ist von Staat zu Staat zum Teil sehr unterschiedlich. In Deutschland gibt es das seit 2008 auf Initiative der SPD eingeführte Label „ohne Gentechnik“. Repräsentative Verbraucherumfragen wie auch eine Studie der Universität Gießen haben ergeben, dass Verbraucher von einem Lebensmittel, das mit „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet ist, erwarten, es habe keinerlei Kontakte mit Gentechnik gehabt. Das entspricht nun leider nicht der Realität.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Angabe „ohne Gentechnik“ bei tierischen Produkten ist nämlich auch dann möglich, wenn bestimmte Abstinenzfristen bei der Fütterung der Tiere eingehalten wurden. Das Tier muss also nicht sein gesamtes Leben GVO-frei ernährt worden sein, sondern nur für einen gewissen Zeitraum vor der Schlachtung. Unabhängig von den Fütterungsfristen kann das verwendete Futtermittel zudem bis zuletzt durchaus einen GVO-Gehalt von bis zu 0,9 % aufweisen. Auch dies steht einer Bezeichnung der aus diesem Tier gewonnenen Produkte als „ohne Gentechnik hergestellt“ nicht entgegen.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Hört, hört!)

Zulässig ist darüber hinaus sogar die absichtliche Gabe von GVO-Arzneimitteln oder GVO-Fermentationsprodukten.

Meine Damen und Herren, der Direktor der Bayreuther Forschungsstelle kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber mit dem derzeitigen Label „ohne Gentechnik“ Verbrauchertäuschung zulässt.

Folgen Sie unserem Antrag, haben auch die Allergiker oder die, die im heimischen Garten mit homöopathischen Mitteln düngen, ein Stück mehr Sicherheit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie fragen sich, wie denn nun eine für die Verbraucher transparente Kennzeichnung aussehen müsste, die ihnen eine freie Auswahlentscheidung beim Lebensmittelkauf ermöglicht.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Schwarz- Gelb!)

In Betracht kommt vor allem ein Modell, das den Verbraucher über jeden Kontakt eines Lebensmittels mit der Gentechnik informiert, die absolute Positivkennzeichnung. Im Unterschied zur heutigen Regelung würde dies eine Kennzeichnung auch geringer nachweisbarer Beimischungen unterhalb des bisherigen Schwellenwertes erforderlich machen, Stichwort: Nulltoleranz. Zu lösen sind dabei freilich praktische Probleme bei der Festlegung von Nachweisgrenzen bzw. Analysemethoden.

Als weitere Ergänzung zum aktuellen System müsste eine absolute Positivkennzeichnung tatsächlich alle Kontakte eines Produkts offenlegen. Zu kennzeichnen wären daher auch die während des Produktionsprozesses verwendeten technischen GVO-Hilfsstoffe sowie weiterhin Fleisch, Milch oder Eier, die aus Tieren gewonnen worden sind, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Da ein solcher vorangegangener Kontakt unter Umständen im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist, bedarf es dann zusätzlicher Dokumentationspflichten und Kontrollmaßnahmen.

Jetzt werden Sie fragen, was das in der Praxis für den Verbraucher bedeutet, und sagen, dass dann der Karton oder die Flasche möglicherweise komplett beschrieben oder bedruckt ist. - Ja, meine Damen und Herren, und wenn schon! Dann weiß der Verbraucher aber auf jeden Fall Bescheid. Darauf, auf Transparenz und Wahrheit und Klarheit, hat derjenige, der es wissen möchte, auch Anspruch.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Und für die anderen? - Sie müssen es ja nicht lesen, aber sie können es, sie haben die Möglichkeit.

Meine Damen und Herren, die Opposition wird nachher höchstwahrscheinlich darauf hinweisen, dass wir uns wieder einmal zum verlängerten Arm der Futtermittelindustrie oder der industriellen Landwirtschaft machen lassen.