Dieser Gesetzentwurf könnte im normalen parlamentarischen Verfahren bereits in Kraft sein, während die Regierung noch am Referentenentwurf strickt. Wir laden Sie daher ein, auf Basis unseres Entwurfes zu beraten und zu beschließen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! In China sagt man, dass Abschreiben und Kopieren die höchste Form der Anerkennung ist.
Insofern, Herr Kollege Dr. Genthe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, freue ich mich sehr über die späte Anerkennung, die Sie der Grünen-Landtagsfraktion und auch mir persönlich für unseren Gesetzentwurf, den wir hier in der vergangenen Legislaturperiode zur Informationsfreiheit eingebracht haben, zollen, indem Sie nämlich weite Teile dieses Gesetzentwurfs - nicht alles - einfach kopiert und neu aufgelegt haben. Vielen Dank für diese späte Genugtuung!
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört auch, dass die FDP leider auf Landesebene, wenn sie irgendwo in Deutschland an einer Regierung beteiligt war, in keinem Fall ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht und durchgesetzt hat - in keinem Fall. Die FDP entdeckt das Thema Informationsfreiheit in Deutschland immer nur dann, wenn sie sich - wie so oft - in der Oppositionsrolle befindet.
- Ehe Sie jetzt wieder protestieren, Herr Bode: Ich verschweige das nicht und will es gerne würdigen.
Ich suche ja immer wieder nach Gründen, um Sie auch mal zu loben. Es gibt nicht so viele, aber einen Grund gibt es - darauf haben Sie in der letzten Wahlperiode auch hingewiesen -: Sie haben in der Tat bei der Durchsetzung des rot-grünen Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene, im Bundesrat, eine nicht ganz unbedeutende Rolle gespielt. Das erkenne ich ausdrücklich an. Aber darüber hinaus haben Sie sich weder in einem deutschen Landtag noch im Deutschen Bundestag in Regierungsverantwortung jemals für dieses Thema eingesetzt. Auch das ist leider die Wahrheit.
Sie haben eben davon gesprochen, Herr Kollege Dr. Genthe, Sie hätten sozusagen die Regierung vor sich hergetrieben, die Regierung hätte Ihre Initiative aufgreifen müssen. Ganz so war es dann, glaube ich, doch nicht. Ich erinnere mich noch gut an die Sitzung im Rechtsausschuss vor etlichen Wochen - da saßen wir ja beide zusammen -, als die Frau Ministerin mitgeteilt hat, dass selbstverständlich an einem Gesetzentwurf für ein niedersächsisches Transparenzgesetz gearbeitet wird, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Limburg, ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie sich erklären, dass sich Ihre Ministerin nicht in der Lage sieht, vor Anfang 2014 einen Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl Sie, wie Sie hier ausgeführt haben, doch Ihren eigenen Gesetzentwurf in der Grünen-Fraktion schon vorher erarbeitet hatten.
Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Oetjen. Darauf gehe ich gerne gleich noch ein. Im Übrigen empfehle ich Ihnen aber sehr, bei der Rede der Ministerin ganz genau zuzuhören. Ich bin sicher, dass sich diese Frage für Sie dann umfassend erledigen wird.
Aber um es vorwegzunehmen: Eine riesige Schwäche des Gesetzentwurfes, den Sie hier einbringen, ist nämlich in der Tat, dass Sie einfach aus einem Gesetzentwurf von 2009 kopiert haben, den selbst wir Grüne im Jahr 2013 so nicht einbringen würden. Warum nicht? - Weil mittlerweile die Zeit über diese Form der Informationsfreiheit hinweggegangen ist. Heute diskutieren wir doch längst über viel mehr, nämlich über aktive Transparenz, über aktive Informationspolitik der Behörden. Das ist der Ansatz der Grünen und der SPD und auch der Justizministerin Frau NiewischLennartz.
Zweitens zu Ihrem Entwurf: Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass Sie - in Abänderung zu unserem Entwurf - den NDR bei den Ausnahmen ausdrücklich nicht mehr aufführen. Ich bin unsicher, ob Sie der Auffassung sind, das sei nicht notwendig, oder ob sich darin wieder die alte Gegnerschaft der FDP zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk zeigt. Aus meiner Sicht wäre es geboten - auch wenn das nicht in allen Landesgesetzen so geregelt ist -, um gar nicht erst Zweifel oder Fragen aufkommen zu lassen und den so wichtigen Norddeutschen Rundfunk ohne Probleme arbeiten zu lassen, ihn in diesem Gesetz ausdrücklich auszunehmen, meine Damen und Herren.
Über das Thema Umweltinformationsgesetz haben wir in 2009 bereits mit dem Kollegen Zielke gestritten. Sie haben den Weg gewählt, es daneben bestehen zu lassen. Ich meine, das müssen wir diskutieren. Ich glaube, der bessere Ansatz wäre, wenn man sämtliche Informations- und Auskunftsansprüche in einem Gesetz bündelt, um nicht so ein Nebeneinander von Regelungen zu haben. Aber wir werden in den Ausschussberatungen ausführlich darüber diskutieren, welcher der beste Weg ist, ob es der ist, den Sie vorschlagen, oder ein anderer.
Meine Damen und Herren, abschließend: ich freue mich auf die Ausschussberatungen zu diesem Gesetzentwurf und auch zu dem - wenn er vorliegt - Gesetzentwurf des Justizministeriums. Ich bin optimistisch, dass wir im Rechtsausschuss zu einer fraktionsübergreifenden Lösung kommen können und alle gemeinsam für mehr Informations
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Kathrin Rühl für die SPDFraktion.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der freie Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen über die öffentlichen Angelegenheiten, also über ihre Angelegenheiten, gehört für uns Sozialdemokraten zu einer offenen, modernen Gesellschaft. Denn was ist unser Land Niedersachsen? - Es ist doch nichts anderes als die Gesamtheit der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger und ihrer eigenen Belange.
Wenn wir Politik machen, dann machen wir das doch im Auftrag der Menschen in unserem Land. Und wenn die Verwaltung verwaltet, dann regelt sie doch auch nur die Angelegenheiten der Menschen in unserem Land. Das ist doch der Kern unseres Landes. Und dann kann es doch auch nur folgerichtig sein, wenn man den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu eben diesen Angelegenheiten, die sie selbst mittelbar und unmittelbar betreffen, öffnet.
Die SPD ist seit jeher eine Partei der Bürgerrechte und der Freiheit. Wir haben uns schon immer dafür eingesetzt, dass die einfachen, normalen Menschen mehr Rechte bekommen, auch gegenüber der staatlichen Gewalt. Daher ist es uns ein Herzensanliegen, Informationsfreiheit für unsere Bevölkerung zu schaffen.
Der Kollege Limburg hat eben schon einiges dazu gesagt: Das Informationsfreiheitsgesetz ist in der letzten Legislaturperiode von der Fraktion der Grünen eingebracht worden. Die FDP hat es damals abgelehnt, was sie allerdings nicht davon abgehalten hat, sich zum jetzigen Zeitpunkt bei dem hier
und heute vorliegenden Gesetzentwurf - ich sage es mal ein bisschen verklausuliert - ein wenig daran zu orientieren, was Herr Limburg damals eingebracht hat.
Das geht so weit, dass sogar die Gesetzessystematik in weiten Teilen übernommen worden ist. Teilweise stimmen sogar die Überschriften überein. So schlecht kann der Entwurf von damals also nicht gewesen sei.
Wir als SPD-Fraktion stehen einem Informationsfreiheitsgesetz positiv gegenüber. Sie werden es schon bemerkt haben: Wir wollen einen neuen Politikstil in Niedersachsen. Wir wollen weg von dem obrigkeitsstaatlichen Stil, der hier viel zu lange betrieben wurde.
Wir wollen eine Verwaltung, die dem Bürger auf Augenhöhe begegnet, die den Dialog sucht. Wir wollen im besten Sinne mehr Demokratie wagen.
Zu mehr Demokratie gehören eben auch mehr Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz. Die Menschen in unserem Land sollen endlich freien Zugang zu den Informationen von niedersächsischen Behörden bekommen, im Land und in den Kommunen.
Entgegen aller Befürchtungen hat das auch in den anderen Bundesländern - wir haben eben gehört, die meisten anderen Bundesländer und auch europäische Nachbarländer haben ein solches Gesetz - nicht zu einem großen Verwaltungsaufwand geführt. Im Gegenteil: Der Nutzen - nämlich ein Zugewinn von Offenheit gegenüber den Bürgern - überwiegt den sehr überschaubaren Aufwand bei Weitem.
Ich glaube, dass unsere niedersächsischen Behörden so gut arbeiten, dass sie sich vor den Augen der Menschen in unserem Land nicht verstecken müssen.
setz einführen wollen, das noch über den hier vorliegenden Entwurf hinausgeht. Herr Limburg hat es eben dargestellt: Wir werden dadurch - und das ist der entscheidende Punkt, an dem wir die bisherige Praxis vom Kopf wieder auf die Füße stellen, und zwar zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger - den Aktendeckel öffnen.