Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Der Standpunkt der FDP ist klar: Wir treten für eine vielfältige Gesellschaft ein, in der jeder seinen persönlichen Lebensentwurf leben kann. Das heißt, gleiche Pflichten müssen mit gleichen Rechten verbunden sein.

(Beifall bei der FDP)

Daher war es gerade die FDP, die als treibende Kraft dafür war, die verschiedenen Lebenspartnerschaften in vielen Rechtsgebieten gleichzustellen. Ich nenne nur das Beamtenrecht, das Soldatenrecht, das Richterrecht, die Erbschaftsteuer, die Grunderwerbsteuer und das BAföG. Hierbei hat, meine Damen und Herren, diese Bundesregierung mehr vorangebracht als Rote und Grüne jemals.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP] - Lachen bei den GRÜNEN - Zuruf)

- Immer mit der Ruhe!

Die Autoren des Grundgesetzes hatten aber gute Gründe, der Ehe eine ganz besondere Stellung zu geben. Eheleute nehmen Verantwortung füreinander wahr. Das tun heute aber auch gleichgeschlechtliche Paare. Sie sind auch bürgerliche Paare.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Frage bereits wichtige Entscheidungen getroffen. Der Bundesgesetzgeber wird nun tätig. Die schwarz

gelbe Koalition in Berlin hat letzte Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Gleichstellung der Lebenspartner beim Ehegattensplitting vorsieht. Die abschließende Lesung im Bundestag erfolgt noch in diesem Monat.

Es ist auch Realität, meine Damen und Herren, dass immer mehr Kinder in Verbindungen leben, bei denen keine Ehe geschlossen wird. Für mich ist Familie aber insbesondere dort, wo Kinder aufwachsen. Die gesellschaftliche Realität hat sich geändert. Darum muss sich auch das Recht ändern. Kinder sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und jeder, der Kinder hat, weiß, dass damit auch finanzielle Fragen einhergehen.

Man hat finanzielle Belastungen, die kinderlose Partnerschaften nicht haben. Es ist daher zwingend, dass die Gesellschaft Partnerschaften mit Kindern steuerlich entlastet, völlig unabhängig davon, welches Geschlecht die Partner haben.

Dabei kann es nicht um die Frage gehen, das Ehegattensplitting gegen eine Form des Familiensplittings auszuspielen. Hier sind Ergänzungen gefragt. Daher darf die in diesem Antrag geforderte Gleichstellung der Partnerschaftsentwürfe nicht die Endstation der Entwicklung sein. Der nächste Schritt muss die Entlastung und Gleichstellung aller sein, die sich um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Kinder kümmern und sorgen.

Es muss die Aufgabe des Staates sein, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass alle Verantwortungsgemeinschaften funktionieren können. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag als einen Schritt in die richtige Richtung zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Genthe. - Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Rühl das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Genthe, ich glaube, wir müssen noch einmal darüber reden, wer das Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 eingeführt hat. Das war nicht die FDP, sondern das war Rot-Grün.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, von diesem Landtag geht heute ein positives Signal für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren aus. Wir wollen die Diskriminierung von Homosexuellen endlich beenden. Wir wollen die Ehe öffnen, auch für diejenigen unter uns, deren Partner oder Partnerin dasselbe Geschlecht hat wie sie selbst. Wir wollen, dass diejenigen, die die gleichen Pflichten übernehmen, auch die gleichen Rechte kriegen. Nur das ist fair.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gehören im Deutschland des Jahres 2013 zur Lebenswirklichkeit, und das ist gut so.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dabei ist Homosexualität beileibe keine Modeerscheinung. Es hat sie immer gegeben, und es wird sie immer geben. Der Unterschied zu früher, der Punkt, an dem wir uns weiterentwickelt haben hin zu mehr Offenheit, zu mehr Toleranz und zu mehr Menschlichkeit, ist der, dass sich die Paare heute nicht mehr zu verstecken brauchen.

Für die meisten gleichgeschlechtlich orientierten Menschen ist es trotzdem mehr als schwer, sich erst einmal selbst mit der eigenen Orientierung auseinanderzusetzen und das dann auch noch nach außen zu tragen: Wie reagiert die Familie? Freunde? Kollegen? Wie reagieren die Eltern der Schüler, wenn es sich um eine Lehrerin oder einen Lehrer handelt? - Diese Sorgen sind nicht unberechtigt.

Ich glaube, wir alle wissen, wie das Thema Homosexualität an Stammtischen behandelt wird. Umso mehr ist es eine Verpflichtung für uns als Politik, denen, die wie alle anderen auch einfach nur ein ganz normales Leben führen wollen, unnötige Hürden aus dem Weg zu räumen und die Diskriminierung zu beenden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile mehrfach die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig erklärt, zuletzt vor knapp zwei Wochen in Bezug auf das Ehegattensplitting; Herr Dr. Genthe hat es erwähnt.

Ihnen wird nicht verborgen geblieben sein, dass wir als SPD das Ehegattensplitting grundsätzlich abschaffen wollen, weil es nicht mehr in unsere moderne Gesellschaft passt. Aber solange es das

Ehegattensplitting für die Ehe zwischen Mann und Frau gibt, muss es das Ehegattensplitting auch für Ehen zwischen Mann und Mann und zwischen Frau und Frau geben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, denen, die die gleichen Pflichten wie Eheleute haben, nicht auch die gleichen Rechte zuzugestehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Einen Moment, bitte, Frau Kollegin Rühl! - Lassen Sie eine Frage der Kollegin Schwarz zu?

Das ist meine zweite Rede. Ich würde sie, ehrlich gesagt, am liebsten einfach zu Ende führen.

(Beifall)

Genauso sehen wir es bei der Adoption. Es gibt in unserer Gesellschaft mittlerweile so viele verschiedene Formen von Familien: Es gibt verheiratete und unverheiratete Eltern, es gibt Alleinerziehende, es gibt Patchworkfamilien in jeder Form, mit homosexuellen und mit heterosexuellen Eltern, es gibt Familien mit adoptierten und mit leiblichen Kindern - und Kombinationen von allem.

Warum maßt man sich an zu sagen: „Eine lesbische Frau kann zwar selbst ein Kind bekommen, und ein schwuler Mann kann zwar ein Kind zeugen und erziehen, aber adoptieren dürfen sie keines.“? - Im Mittelpunkt muss doch immer einzig und allein das Kindeswohl stehen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

Wenn sich ein gleichgeschlechtliches Paar nach reiflicher Überlegung für eine Adoption entschieden hat und sich dafür entschieden hat, einen kleinen Menschen bei sich aufwachsen zu lassen, dessen leibliche Eltern ihn nicht bei sich behalten können oder wollen, und wenn das zuständige Jugendamt das Ganze prüft und entscheidet: „Jawohl, bei diesem Paar ist das Kind hervorragend aufgehoben.“, wer sind dann wir, dass wir sagen: „Das wollen wir nicht, weil uns die sexuelle Ausrichtung nicht passt.“?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, ich weiß, dass diese Frage eine sehr schwierige für Sie ist und dass die Ehe zwischen Mann und Frau ein elementarer Bestandteil Ihres konservativen Weltbildes ist. Aber dadurch, dass wir die gleichgeschlechtliche Ehe mit der herkömmlichen Ehe gleichstellen, nehmen wir niemandem etwas weg. Die Ehe zwischen Mann und Frau wird nicht abgeschafft, und sie wird nicht geschwächt, sondern lediglich erweitert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ein großer Konservativer, Lord Salisbury, ehemals Premierminister, hat einmal gesagt, es sei das Wesen des Konservativismus, Veränderungen zu verzögern, bis sie harmlos geworden seien. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDUFraktion, gleichgeschlechtliches Leben in der Bundesrepublik des Jahres 2013 ist gesellschaftliche Realität. Schwule und Lesben, die miteinander leben und füreinander einstehen wollen, sind ein Teil dieser Gesellschaft. Die Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften ist harmlos. Sie brauchen diesen Fortschritt also nicht zu verzögern.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Rühl. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Kollegin Ross-Luttmann das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich eingangs ganz herzlich für die konstruktive Diskussion im Rechtsausschuss, aber auch hier im Plenum bei der Aktuellen Stunde bedanken; denn wir müssen uns über eines im Klaren sein: Wir reden hier über Menschen, die gleichgeschlechtlich zusammenleben wollen. Wir stellen uns die Frage: In welchen Bereichen müssen wir noch zur rechtlichen Gleichstellung kommen?

Wir sollten davon ausgehen, dass es sich niemand aussucht, schwul zu sein. Wir wissen, dass niemand, der schwul ist, es sich leicht macht, sich zu seinem Schwulsein zu bekennen, und wir wissen, dass viele Menschen auch heute noch aus ganz

unterschiedlichen Gründen ein großes Problem haben, sich zu ihrem Schwulsein zu bekennen. Manchmal sind das auch familiäre Gründe, wenn beispielsweise Familien in einer Ehe zusammenleben und einer von beiden Partnern erkennt, dass er schwul ist: Wie soll er sich verhalten? Wie soll er sich dazu bekennen? Wie gelingt es dann, seine kleine Familie auch noch halbwegs zusammenzuhalten? - Viele Fragen, ein sehr, sehr schweres, ein sehr, sehr ernstes Thema.

Angesichts der jüngsten Proteste in Frankreich, als Hunderttausende auf die Straßen gingen, um gegen Hollandes Gesetz zu protestieren, glaube ich, dass wir hier im Landtag gut beraten sind, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft nicht gespalten wird, dass es in der Gesellschaft keinen Bruch gibt, sondern dass Schwulsein, Homosexualität und das Zusammenleben in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft als etwas völlig Selbstverständliches und nichts Unnatürliches angesehen wird.

(Beifall bei der CDU, bei den GRÜ- NEN und bei der SPD)

In diesem Sinne hat der Landtag 2007 eine Entschließung verabschiedet, in der er die Landesregierung aufgefordert hat, ein Gesetz zur Gleichstellung vorzulegen. Dieses Gesetz ist vorgelegt und auch verabschiedet worden. Damit ist deutlich gemacht worden, dass der Landtag ernst gemacht hat mit dem, wozu er selbst die Gesetzgebungsbefugnis hat.

Darüber hinaus beinhaltet Ihr Antrag eine Forderung an den Bund. Wenn man sich anschaut - Herr Genthe hat es ausgeführt -, in welchem Rahmen der Bund jetzt schon deutliche Verbesserungen für homosexuelle Lebenspartnerschaften geschaffen hat, dann bleiben nach meinem Kenntnisstand nur noch die beiden Bereiche Ehe und Adoptionsrecht über.

Nun sind wir eine große Volkspartei, und auch in der Gesellschaft ist dieses Thema immer noch umstritten. Wir haben in unserer Fraktion sehr lange darüber diskutiert, weil wir uns auf der einen Seite völlig einig sind, dass niemand jemanden diskriminieren möchte, weil wir uns völlig einig sind, dass das verfassungsrechtlich abgesicherte Gleichheitsgebot auch für jeden und jedermann gilt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)