Bedauerlicherweise reicht die Zeit nicht aus. Deshalb will ich mich auf die wichtigsten Punkte beschränken, die widerspiegeln, was Sie in den letzten Jahren angestellt haben.
Bevor ich das tue, will ich noch darauf hinweisen, dass die Wiedereinführung der Stichwahl ein wichtiges Signal ist. Die Synchronisierung der Amtszeiten ist ein Vorhaben, welches von allen Regierungsfraktionen, der gesamten Landesregierung und den sie tragenden Parteien getragen wird, weil es richtig ist, die Demokratie stärkt und das Ehrenamt eben nicht schwächt, meine Damen und Herren.
Ja, meine Damen und Herren, die Kritik der kommunalen Spitzenverbände haben wir vernommen. Wir haben mit ihnen darüber gesprochen und genau zugehört. Am Ende war es so, wie es in solchen Situationen oft der Fall ist. Auch wenn man am Ende unterschiedlicher Meinung bleibt, kann es trotzdem ein vernünftiger Dialog gewesen sein. Das war es in diesem Fall. Die kommunalen Spitzenverbände werden mir sicher recht geben, wenn ich sage: Im Umfeld dieser Diskussion war es al
Lassen Sie mich eine weitere Bemerkung machen. Gestern Abend, aber auch in anderen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde und wird mir immer wieder ein Eindruck gespiegelt, und zwar ganz unabhängig davon, mit wem ich bei den Spitzenverbänden rede: Was an dieser Landesregierung vor allem und unter anderem geschätzt wird
- von den kommunalen Spitzenverbänden und von den Vertretern der kommunalen Ebene -, ist die Tatsache, dass wieder auf Augenhöhe und mit Respekt voreinander gesprochen wird.
Eines kommt hinzu und ist bereits angesprochen worden: Welche Landesregierung hat denn in den letzten zehn Jahren unzähligen kommunalfeindlichen Gesetzen auf Bundesebene zugestimmt und die Rolle als Anwalt der Kommunen damit schändlich verletzt? - Das waren nicht wir. Das war die von CDU und FDP geführte Landesregierung der letzten zehn Jahre.
Wenn wir gerade über Eiszeit, Vertrauen und Dialog sprechen: Wer hat denn den kommunalen Spitzenverbänden zweimal versprochen, die kommunale Besoldungsverordnung anzupassen? Wer war das denn? - Das war die alte Landesregierung. Zwei Ministerpräsidenten haben das meines Wissens in Gesprächen zugesagt. Die kommunalen Spitzenverbände sind bis heute darüber enttäuscht, dass das nicht so gekommen ist. Wir befinden uns mit ihnen in Gesprächen, um das jetzt endlich nachzuholen. Wir werden demnächst hoffentlich Ergebnisse haben.
Der Zukunftsvertrag ist eine Fehlkonstruktion, meine Damen und Herren. Sie von CDU und FDP haben Ihre Ansätze durch die Bank nicht umgesetzt. Sie wollten Fusionen, Sie wollten Aufgabenverlagerungen. Am Ende nutzt der Zukunftsvertrag einer Reihe von Kommunen bei der eigenen Entschuldung - das ist wahr -, aber der landespolitische Ansatz ist komplett in die Hose gegangen.
Ich will hinzufügen: Der Deckel, den wir jetzt anheben, weil wir sagen, dass die Kommunen auf das, was ihnen zugesagt wird, vertrauen können müssen, wurde von der damaligen Landesregierung, von Herrn Möllring, einseitig auf den Topf gelegt, indem er den Forderungskaufvertrag mit der NORD/LB auf das Jahr 2029 begrenzt hat. Hätte Herr Möllring das nicht getan, hätte mein Vorgänger frühzeitig Sorge dafür getragen, müssten wir jetzt nicht die Scherben zusammenfegen, die Sie uns mit dem Zukunftsvertrag hinterlassen haben.
Ich bleibe dabei: Der Zukunftsvertrag ist eine Fehlkonstruktion. Wir reparieren Ihre handwerklichen Fehler, damit die Kommunen auch in Zukunft Vertrauen fassen können.
Insofern bleibt festzuhalten, dass auch für dieses Beispiel gilt: Wir reden nicht über Kommunen, wir reden mit Kommunen. Wir reden nicht über Kommunalpolitik, wir reden mit den Kommunen über deren Ausgestaltung. Deswegen lautet das Fazit: Viel Sommer, wenig Winter und schon lange keine Eiszeit.
Jede Fraktion bzw. jeder Redner hat eine Redezeit von fünf Minuten, die nicht überschritten werden sollte. Es gibt die alte Vereinbarung, dass die Landesregierung ebenfalls fünf Minuten redet - nicht mehr und nicht weniger - und dass durch eine Überschreitung keine zusätzlichen Redezeiten ausgelöst werden.
Es gibt aber den Wunsch nach einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung. Die Regeln hierzu sind allgemein bekannt: Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich Frau Meta Janssen-Kucz bitten möchte, sich zu entschuldigen.
Ich habe in der Aktuellen Stunde sehr deutlich gesagt, dass alle drei kommunalen Spitzenverbände gegen die Verkürzung der Amtszeit sind. Frau Janssen-Kucz hat mir sinngemäß vorgehalten, ich würde meinem Ehemann das Wort reden.
Ich will an der Stelle eines klar betonen: Die Fraktion der Grünen spricht immer von Gleichberechtigung. Sie spricht immer davon, dass Mann und Frau die Chance haben sollen, Karriere zu machen. Aber es kann ja wohl nicht sein, dass dann, wenn es gelungen ist, dass Mann und Frau Karriere machen, man hier im Landtag in Sippenhaft genommen und unterstellt wird, dass man dem Ehemann das Wort redet.
(Widerspruch bei der SPD - Detlef Tanke [SPD]: Nicht überdrehen! - Zu- ruf von der SPD: Sippenhaft ist etwas ganz anderes! - Weitere Zurufe - Un- ruhe - Glocke des Präsidenten)
(Mustafa Erkan [SPD]: Wer im Glas- haus sitzt - - -! - Widerspruch bei der CDU - Gegenrufe von der CDU: Das ist genau das! - Schnösel! - Weitere Zurufe von der CDU)
Aber es ist schon erstaunlich, welchen Stil Sie hier im Landtag pflegen, wie Sie hier miteinander umgehen.
Ich lese in Tageszeitungen sehr häufig, dass Sie, Frau Modder, es bedauern, dass der Ton im Landtag rauer geworden ist.
Aber wenn ich jetzt in Ihre Reihen schaue, dann muss ich feststellen, dass es auch aus anderen Ecken kommt.
(Johanne Modder [SPD]: Darf ich Sie mal daran erinnern, wie Ihre Fraktion mit Mitgliedern meiner Fraktion um- geht?)