Im Gesetzentwurf wollen Sie auch das Ministerium ermächtigen, Auftragswerte so zu verändern, um die Beschleunigung und Vereinfachung der Vergabeverfahren bei der beschränkten und freihändigen Vergabe festzulegen. Ich kann sagen: Die bewährte und erfolgreiche CDU/FDP-Landesregierung hat hier beim Wertgrenzenerlass positive Weichen gestellt. Ich danke dafür. Die Konjunkturpakete konnten so schnell umgesetzt werden.
Dafür ein ausdrückliches Dankeschön, das wir in Zukunft unter der neuen Landesregierung mit Sicherheit nicht mehr so haben werden.
Beim Thema Nachunternehmerregelung und Kontrollen müssen unbürokratische und praktikablere Regeln gelten. Ich meine, dass uns das gelingen sollte.
Die Regelung der Präqualifikation bei den Nachweisen der Eignung der Unternehmen, die vom Landtag mit den Stimmen der CDU und der FDP im Jahre 2011 beschlossen wurde, hat sich bewährt und sollte fortgesetzt werden.
Bei der Wertung von unangemessen niedrigen Angeboten bei einer Abweichung von 10 % zum nächst höheren Angebot müssen die Umstände geprüft werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte schon heute kritisch anmerken, ob das Landesvergabegesetz nicht wie bisher ab einem Auftragswert von 30 000 Euro, sondern schon ab 10 000 Euro gelten muss.
Ich sehe es ebenfalls als kritisch an, ob das Landesvergabegesetz für alle Dienstleistungsaufträge im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gelten muss.
Bevor wir uns von der CDU-Fraktion festlegen, möchten wir die Anhörung abwarten. Sicherlich werden wir hier einige Sichtweisen mit einfließen lassen, um dann ein Landesvergabegesetz für alle Menschen in Niedersachsen, für Wirtschaft und Arbeitnehmer, zu erreichen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete König das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Allein schon der Titel zeigt auf, was für ein Gesetz das sein soll:
Vorgaben, Maßnahmen, Vorschriften, Einschränkungen, Anordnungen, Bevormundungen - alles in 16 Paragrafen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Ein Gesetz mit Vorschriften - oh, wie schlimm! - Wei- tere Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Als nach dem Rüffert-Urteil das alte Vergabeverfahren geändert werden musste - einer der wesentlichen Punkte war das Tariftreuegesetz mit den Allgemeinverbindlichkeitsbereichen des Lohnes -, haben wir ein schlankes, praktikables Gesetz gemacht, das sowohl kommunal- als auch branchenspezifisch hoch anerkannt war und mit dem alle sehr zufrieden waren.
Wichtig dabei - das kommt hier überhaupt nicht zur Geltung - war die klare Vorgabe, dass die VOB/VOL in die NGO eingebracht werden sollte,
(Wiard Siebels [SPD]: Die NGO gibt es gar nicht mehr! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Sie meint das Kommunalverfassungsgesetz!)
also Grundlage für eine veränderte Form und vonseiten der Bauwirtschaft schon seit Langem gefordert. Auf Basis dieser Verordnung konnte ein kurzes, prägnantes Gesetz erarbeitet werden, das sowohl vor Missbrauch im Baubereich schützt als auch Handwerksbetrieben Sicherheit gewährt und Bürokratie minimiert.
Die Veränderungen gegenüber dem noch in Teilen bestehenden Gesetz sind in erster Linie die von der EU zu Recht kritisierten örtlichen Tariftreueregelungen, die eine allgemeinverbindliche Anwendung vermissen ließen. Dieser Punkt zu § 3 wurde angepasst. Somit ist die Allgemeinverbindlichkeit aufgenommen und gilt auch für Nachfolgevergaben bzw. für Subunternehmen.
Was nun jedoch daraus gemacht wurde oder auch verschlimmbessert wurde, ist jenseits einer vernünftigen Umsetzbarkeit. Vielmehr wird eine weitaus größere Verlagerung in kommunale Unternehmen erfolgen; denn vieles von dem, was jetzt gefordert wird, ist schlichtweg nicht umsetzbar.
Ich greife einfach einmal etwas heraus, und zwar den ÖPNV. Vor der Tariftreue muss sich diese Branche überhaupt nicht fürchten. Die Verkehrsbranche ist schließlich mit ver.di in Einklang und hat vereinbart, dass Lohn- und Tarifverträge seit 1999 in der Nachwirkung bestehen und als alleiniger Tarifvertrag in Anlehnung an den TV-N bestehen.
(Wiard Siebels [SPD]: Seit 1999! Um Gottes willen! - Gerd Ludwig Will [SPD]: Sie haben keine Ahnung! - Ronald Schminke [SPD]: 14 Jahre ohne Nachwirkung, keinen neuen Ta- rifvertrag! - Glocke des Präsidenten)
Moment bitte, Frau König! - Herr Kollege Schminke, Frau Kollegin König hat nun das Wort. Ich bitte um etwas Ruhe.
Allerdings betätigen sich die Unternehmen nicht ausschließlich im öffentlichen Segment. Sie bedienen sich in einem Mischbetrieb, bestehend aus
Linienverkehren, Schülerverkehren, Reise- und Gelegenheitsverkehren, Krankenbeförderung und im Taxi- und Mietwagengeschäft. Somit müssen wir nämlich darauf achten, dass nicht rechtswirksam zustande gekommenen nachwirkenden Tarifverträgen die vom Verfasser gewollte Verbindlichkeit entzogen wird. Wir bekommen dann nämlich auf Dauer einen vom Gesetzgeber ausgesuchten landesweiten Branchentarifvertrag.
Selbst das Bundesarbeitsgericht betonte in seiner ständigen Rechtsprechung, dass nachwirkende Tarifverträge unabhängig von ihrer Dauer ihre rechtliche Wirksamkeit nicht verlieren dürfen. Was wird also passieren? - Kommunen werden möglichst wenig selbst vergeben und sich damit aus der Verantwortung ziehen; denn wenn das Gesetz so angewendet würde, wären nach vorsichtiger Schätzung ca. 28 Millionen Euro höhere Personalkosten aufzuwenden. Diese Mittel fehlen dann nämlich den Projekten.
Im ÖPNV z. B. würden durchschnittlich ungefähr 500 000 Euro je Aufgabenträger in Niedersachsen, also Stadt und Landkreis, an Belastung entstehen, ohne dass es auch nur eine einzige qualitative Verbesserung gäbe.
Dabei gibt es heute schon Aufgabenträger, die sich weigern, entstandene Mehrkosten aus Personalkosten, Kraftstoffen, Versicherungen, Wartungen etc. auszugleichen.
Wir sollten also genau prüfen, was dieses Gesetz letztlich verursacht, und uns über die Konsequenzen klar werden. Deswegen freue ich mich ganz
besonders auf die Anhörung, die wir demnächst haben. Danach werden wir sehen, wie wir mit dem Gesetz umzugehen haben.