Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich vermute, zu den gleichen Eingaben hat sich für die SPD-Fraktion der Kollege Watermann gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war Berichterstatter zu diesen Eingaben. Es ist richtig, dass darin eine Menge an Hinweisen gegeben worden ist, die die Situation aufgegriffen haben, die sich ergeben hat, als wir ganz viele Zufluchtsuchende in Niedersachsen, in Deutschland und auch in Bramsche hatten. Das Ministerium hat aufgelistet, wo Veränderungen herbeigeführt worden sind. Das ist ganz ausführlich dargestellt worden. Wenn man die Grundlagen des Petitionsrechts ernst nimmt - das tun wir -, dann kann man Eingaben zu einer Situation, die es nicht mehr gibt, nicht mit „Berücksichtigung“ bescheiden. Es wäre grotesk, wenn man so etwas täte.
Wir haben - das ist früher, zu Ihrer Zeit als Regierungsfraktionen, so gut wie nie vorgekommen -, weil die Dinge, die angesprochen und geändert wurden, ernst genommen werden, vorgeschlagen - so ist dann auch entschieden worden -, die Eingaben als Material zu nehmen, damit man sie für den Fall, dass wieder einmal eine solche Situation eintritt, als Grundlage hat. Dabei werden wir es belassen.
Ich würde Ihnen empfehlen, noch einmal genau darüber nachzudenken, wann man sich für welche Beschlussformel entscheidet. Ich glaube, die Petenten würden sich etwas veralbert vorkommen, wenn man ihnen mitteilen würde, dass die Eingaben berücksichtigt werden sollen, obwohl die Situation überhaupt nicht mehr so ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Ebenfalls zu dem Eingabekomplex Bramsche-Hesepe hat sich jetzt Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Abgeordnete, die in Bramsche wohnt und lebt und die LAB im Grunde schon ihr gesamtes Leben lang begleitet, kann ich nur sagen, dass insbesondere der Innenminister Boris Pistorius sehr schnell verschiedene Dinge angestoßen hat, die gerade in der Zeit, in der die Situation sehr angespannt war, sehr wichtig waren. Auch Herr Nacke war vor Ort. Wir hatten eine Bürgerversammlung, in der auch die Punkte, die in den Petitionen angesprochen worden sind, vorgetragen wurden. Es gab umfassende Fragenkataloge, die auch in einer Ratssitzung behandelt wurden. An dieser Ratssitzung hat auch der Innenminister teilgenommen. Die Fragen wurden umfassend beantwortet.
Es sind viele Dinge angestoßen worden. Es ging, wie auch in anderen Landesaufnahmebehörden, um die Unterbringungssituation. Es gibt eine Begegnungsstätte. Es gibt Kinderbetreuung. Die Kinder werden in Bramsche an den Grundschulen vor Ort beschult. Es wird an weiterführenden Schulen beschult. Alles ist aufgestockt worden. Jetzt sind sehr viele Ressourcen freigeworden. Wir gucken jetzt, wie wir mit Abordnungen arbeiten können.
Ich glaube, Sie werden den Petenten nicht gerecht, wenn Sie jetzt „Berücksichtigung“ beschließen. Die Petenten, mit denen ich in Kontakt stehe, wissen selber, dass es sehr gut läuft; auch mit dem neuen Leiter Herrn Dierker. Herr Lammerskitten weiß das.
Vielen Dank, Frau Polat. - Zu einem anderen Komplex hat sich Kollege Kai Seefried für die CDU-Fraktion gemeldet. Dabei geht es um die
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Petitionsnummer ist schon genannt worden. Zu dieser einen Eingabe, die hier genannt worden ist, gibt es insgesamt noch 56 Folgesätze aus dem gesamten Land, mit denen sich die Einsender gegen die Änderung der Oberstufenverordnung in Niedersachsen aussprechen. Die Petitionen kommen aus Gymnasien, aus anderen Schulen, von Lehrerinnen und Lehrern, von Schülerinnen und Schülern sowie von Elternvertretern aus dem ganzen Land. Sie reichen von Haren an der Ems über Lingen, Verden und Hannover bis hin nach Hildesheim und Bad Harzburg und spiegeln ein Stück weit wider, wie im gesamten Land über die Veränderung der Oberstufenverordnung diskutiert wird. Diese Petitionen machen sehr deutlich, dass sich deren Einsender gegen den Bildungsabbau in Niedersachsen aussprechen.
Alle Petitionen sprechen sich dagegen aus, die verpflichtende zweite Fremdsprache im 11. Jahrgang abzuschaffen. Gerade das Erlernen von Fremdsprachen ist ein Markenkern gymnasialer Bildung. Das sichere Beherrschen einer zweiten Fremdsprache fördert die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in vielfältiger Art und Weise. Wenn Sie darüber nachdenken, die zweite Fremdsprache abzuschaffen, so ist dies ein massiver Einschnitt in die Fremdsprachenförderung. Außerdem wird damit auch der Anreiz gesenkt, noch eine dritte Fremdsprache lernen zu wollen. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler protestieren dagegen und wehren sich gegen den Bildungsabbau in Niedersachsen. Daher empfehlen wir für diese Petitionen „Berücksichtigung“.
Vielen Dank, Herr Kollege Seefried. - Zum gleichen Komplex, denke ich, hat sich für die Fraktion der SPD der Kollege Uwe Strümpel gemeldet. Herr Strümpel, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für SPD und Grüne möchte ich zu den erwähnten Eingaben wie folgt Stellung beziehen: Die Petitionen zur Streichung der zweiten Fremdsprache im 11. Jahrgang an Gymnasien - von zahlreichen
Lehrkräften eingereicht; Herr Seefried hat darauf hingewiesen - stammen schon vom September/Oktober 2015 und sind in der Zielsetzung unzutreffend formuliert. Entweder fehlt es an Aufklärung, oder es werden bewusst Fehlinformationen gegeben.
Tatsache ist: Die zweite Pflichtfremdsprache wird nicht gestrichen. Sie bleibt fester Bestandteil in der Einführungs- und in der Qualifikationsphase. Der Anhörungsentwurf sieht vor, dass die Belegung der zweiten Fremdsprache grundsätzlich verbindlich bleibt, für Schülerinnen und Schüler, die aus der Realschule/Oberschule in die 11. Klasse wechseln, ohnehin. Abweichend - ich betone: abweichend! - kann die Schule beschließen, von der Pflichtbelegung abzusehen und zusätzlich ein Wahlpflichtangebot einzurichten.
Eine sinnvolle Erweiterung also, um individuelle Kompetenzen zu stärken, ganz nach unserem Grundsatz: ermöglichen statt verordnen.
Insofern können alle Gymnasien - auch die Petenten - beruhigt sein. Die Gymnasien können vor Ort selbstständig entscheiden, und das ist ein Fortschritt. Wer das nicht will, kann bei der zweiten Fremdsprache umfassend bleiben.
Wir sollten Schule deutlich mehr als bisher von den Schülerinnen und Schülern aus betrachten. Ich habe hier immer wieder den Eindruck, dass es insbesondere der Opposition in erster Linie um Quantität und Erbsenzählerei, nicht aber um wirkliche Qualität geht.
Eine neue Option der Auswahl kommt den Schülerinnen und Schülern im Gegenteil entgegen. Aus Aufgabenfeldern können sie besondere Kompetenzen entwickeln oder stärken, z. B. Musik, darstellendes Spiel, Philosophie, Politik, Wirtschaft und Informatik. Außerdem schafft die Erweiterung motivierte Schülerinnen und Schüler, und motivierte Schülerinnen und Schüler steigern auch ihre Leistungsfähigkeit.
CDU und FDP vertreten schon lange nicht mehr eine zeitgemäße anerkannte Pädagogik, die die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt. Im Mittelpunkt unserer Pädagogik sollte immer die Qualität stehen.
Die Eingaben wenden sich gegen eine Maßnahme, die überhaupt nicht vorgesehen ist. Insofern verstehe ich auch Herrn Seefried nicht. Deshalb für SPD und Grüne ganz klar: „Sach- und Rechtslage“ mit entsprechender Aufklärung der Petenten.
Vielen Dank, Herr Kollege Strümpel. - Mir liegt jetzt eine Wortmeldung von Jan-Christoph Oetjen von der FDP-Fraktion vor. Ich denke, zu Angelegenheiten der Kommunalverfassung. Bitte!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Petition, zu der ich sprechen möchte, geht es um den § 41 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dort ist das Mitwirkungsverbot an Abstimmungen der politischen Gremien geregelt. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass Ratsmitglieder einer Gemeinde an einer Abstimmung teilgenommen haben, die ihnen möglicherweise die Grundlage für einen persönlichen Vorteil geschaffen hat. Dieser persönliche Vorteil ist nicht unmittelbar entstanden, sondern nur mittelbar. Wir halten es aber trotzdem für geboten, dass § 41 insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Fälle in Niedersachsen, in denen Windenergiestandorte ausgewiesen werden, deutlich verschärft wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Uns kommen regelmäßig Fälle auf den Tisch, in denen § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes nicht greift, weil der Vorteil für die beteiligten Ratsmitglieder eben nicht unmittelbar einsetzt, sondern nur durch eine weitere Entscheidung, die getroffen werden muss, auch wenn die Grundlage für den persönlichen Vorteil schon durch die erste Entscheidung gelegt wird. Mir sind Beispiele bekannt, dass Personen, die Anteile an einer Bürgerenergiegenossenschaft halten, an einer Abstimmung teilgenommen haben, mit der dieser Bürgerenergiegenossenschaft kommunale Flächen zugewiesen worden sind. Sie durften trotzdem mitstimmen, weil sie kein Vorstandsmandat in dieser Bürgerenergiegenossenschaft hatten.
dafür sorgen müssen, dass kommunale Mandatsträger gar nicht erst ins Geschmäckle kommen, an solchen Abstimmungen teilzunehmen. Insofern plädieren wir bei dieser Petition für „Erwägung“.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu den strittigen Eingaben liegen mir nicht vor.
Wir stimmen nun also über diejenigen Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie - Sie kennen das - einzeln bzw. bei gleichem Sachverhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Zunächst zu den laufenden Nrn. 23 bis 79 der Eingabenübersicht: Das sind die Eingabe 02264/11/17 und sämtliche Folgesätze 1 bis 56. Diese Eingaben betreffen die Streichung der verpflichtenden zweiten Fremdsprache im 11. Jahrgang an Gymnasien.
Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, die auf „Berücksichtigung“ lauten. Wer diesen Änderungsanträgen seine Stimme geben möchte, der hebe bitte die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt worden.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: „Sach- und Rechtslage“. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Ausschussempfehlung angenommen worden.
Meine Damen und Herren, es folgt die laufende. Nr. 86 der Eingabenübersicht, Eingabe 02349/11/17, betr. Anpassung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, insbesondere § 41, Mitwirkungsverbot.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, der auf „Erwägung“ lautet. Wer sich der FDP und diesem Änderungsantrag anschließen möchte, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Ent
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: „Sach- und Rechtslage“. - Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit so angenommen worden.
Es folgen die laufenden Nrn. 113 bis 175. Hier geht es insbesondere um die Eingabe 02386/11/17 und sämtliche Folgesätze - Nrn. 1 bis 66 -, betr. Auswirkungen der Erstaufnahmeeinrichtung Bramsche-Hesepe für das öffentliche Leben.