Wer jetzt an der Abstimmung teilnehmen möchte, nimmt bitte Platz. Ich bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei der Abstimmung den Plenarbereich zu verlassen. - Danke schön.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1
und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4710 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde mit deutlicher Mehrheit gefolgt.
Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/5888 nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 45: Abschließende Beratung: Hochschulfreiheit für Niedersachsen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4954 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/5802 neu
Wir treten in die Beratung ein. Für die FDPFraktion hat erneut Frau Kollegin Almuth von Below-Neufeldt das Wort. Bitte, Frau Kollegin!
Bevor Sie beginnen, Frau Abgeordnete, bitte ich das Plenum, die sich einstellende Abendstimmung nicht im Plenarsaal stattfinden zu lassen. Es ist wirklich sehr unruhig, und es ist unfair, wenn einige schon in Feierabendstimmung sind, während Rednerinnen und Redner zu vorgerückter Stunde hier Anträge zu vertreten und Reden zu halten haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über alle Kolleginnen und Kollegen, die noch hier sind.
Es geht nämlich um ein total wichtiges Thema. Es geht um Hochschulfreiheit für Niedersachsen. Wir Freien Demokraten haben ein Positionspapier eingebracht, und wir sind froh, dass wir es als Ganzes eingebracht haben. Auch wenn gerade eine Hochschulgesetznovelle durch die Landesregierung erfolgte, war es wichtig, nicht scheibchenweise für mehr Hochschulfreiheit zu sorgen, sondern im Ganzen zu argumentieren.
Das Papier stieß allerdings bei Rot-Grün auf keinerlei Begeisterung, sondern auf totale Ablehnung. Das ging so weit, dass unser Antrag gleich in der ersten Sitzung ohne inhaltliche Auseinandersetzung abgeschmettert und vom Tisch gefegt wurde. Der Ältestenrat hat aber entschieden, dass der Antrag noch einmal in den Ausschuss kam. Dafür bin ich dankbar. Dennoch wurde durch den ganzen Vorgang das Klima für eine Befassung mit unseren Thesen und Forderungen mehr als deutlich: Hoch lebe die letzte NHG-Novelle! Kein Platz für eine andere Zukunft der Hochschulen, kein Gedanke daran! Rot-Grün bestimmt das Thema und niemand sonst!
Immerhin konnte eine schriftliche Anhörung stattfinden. Dabei gab es zwei sehr bemerkenswerte Antworten, nämlich keine Antworten: keine Antwort von der Hochschulrektorenkonferenz und keine Antwort von der Stiftungsuniversität Leuphana. Das mag jeder interpretieren, wie er möchte. Ich stelle fest, dass zurzeit Rot-Grün verhindert, sich überhaupt mit einem Mehr an Hochschulfreiheit zu beschäftigen.
Aber warten wir ab! Vielleicht ergeben sich irgendwann wieder andere Mehrheiten, und dann kann der Faden wieder aufgenommen werden. Ich bleibe dabei: Wir brauche mehr Freiheiten für die Hochschulen.
Dass der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht feststellt, dass die Stiftungshochschulen eine ihrer Zielsetzungen - mehr Stiftungsvermögen einzuwerben - verfehlt hätten, lässt aufhorchen. Der Landeshaushalt wird belastet. Nicht sachgemäß ist laut Landesrechnungshof die Verantwortlichkeit ausgeübt worden.
Gerade bei der so wichtigen Bauherreneigenschaft, meine Damen und Herren, mahnte der Landesrechnungshof zur Vorsicht. Ausschlaggebend dafür waren die Vorgänge um das Zentralgebäude von Libeskind an der Leuphana. Die Bauherreneigenschaft, meine Damen und Herren, ist aber ein ganz wichtiger Punkt beim Thema Hochschulfreiheit.
Attestiert hat die Landesregierung den Stiftungshochschulen überaus erfolgreiche Lehre und Forschung. Ob jedoch an dem vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Evaluationsgedanken zur Überprüfung der Stiftungshochschulen festgehalten wird, bleibt abzuwarten. Da werden wir nachfragen. Nachfragen werden wir Freien Demokraten auch, was die Stellenbesetzungsverfahren in den Hochschulen angeht.
Wir bleiben also dran. Hochschulfreiheit können wir auch im heutigen politischen Klima in homöopathischen Dosen weiterentwickeln. Das werden wir tun.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Um es kurz zu machen und das Wesentliche vorwegzunehmen: Dieser Antrag zum Thema „Hochschulfreiheit in Niedersachsen“ ist ein klassischer Rohrkrepierer. So muss ich das nun einmal feststellen. Nicht einmal die CDU, die sonst immer ganz treu an der Seite der FDP agiert, konnte sich für dieses Anliegen erwärmen. Das ist auch kein Wunder; denn die Inhalte dieses Antrages sind obsolet und völlig aus der Zeit gefallen.
Man sollte meinen, an der FDP sei vorbeigegangen, dass wir uns im vergangenen Jahr intensiv mit einer Novelle des Hochschulgesetzes befasst haben. Aber Frau von Below-Neufeldt ist eben darauf eingegangen. Sie hatte schon bemerkt,
Nichtsdestoweniger sind einige Punkte des Antrages bereits als erledigt zu betrachten, beispielsweise die Themen „Unternehmensgründungen aus Hochschulen heraus“, „Alumni-Kultur“, „Stärkung von Promotionen“ und „Wissenstransfer“. Auch die Ausweitung der Bauherreneigenschaft ist bereits möglich. Da ist vorgearbeitet worden.
Vieles von dem, was die FDP fordert, lehnen wir aber aus grundsätzlichen Überzeugungen ab, zumal wenn es beispielsweise darum geht, Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken, die wir gerade erst mit der Hochschulgesetznovelle gestärkt haben. Aber auch die mit dem Entschließungsantrag verfolgte Abkehr von der Geltung von Besoldungsordnungen lehnen wir ab. Wir stehen für das Leitbild demokratisch legitimierter Hochschulen in staatlicher Verantwortung, die sich zu sozialen Prinzipien bekennt.
Die FDP verfolgt, dem widersprechend, eine Stärkung der unternehmerischen Hochschule. Die lehnen wir ab.
Zum Antrag wurde schließlich eine schriftliche Anhörung vereinbart, deren Ergebnis als peinlich für das Anliegen der FDP zu bezeichnen ist.
Einige der zur Stellungnahme Eingeladenen haben sich nicht einmal inhaltlich mit dem Antrag beschäftigt. Die Landeshochschulkonferenz hat es unter Hinweis auf eine anstehende Plenarsitzung der Landeshochschulkonferenz abgelehnt, eine Stellungnahme vorzulegen. Die Leuphana Universität sah sich überhaupt nicht zu einer Stellungnahme in der Lage. Es ist schon ziemlich ungewöhnlich, dass wir solche Ergebnisse bei einer Anhörung haben.
Der DGB lehnt den Antrag ab, da er weder die Situation der Studierenden noch die der Beschäftigten verbessere. Der DGB stehe für „Lehre und Forschung … unter demokratisch legitimierter Kontrolle“. Diesem Ansinnen widerspreche der FDPAntrag, weil er im Gegensatz dazu vorsehe, wenige Personen an den Hochschulen mit mehr Macht auszustatten, so der DGB. Im Übrigen stellte er fest, dass - ich darf zitieren - die FDP de facto die Verwendung und Kontrolle über mehr als 2,3 Milliarden Euro für die niedersächsischen Hochschulen aus der Hand der gewählten Volksvertretung geben wolle. Das widerspricht natürlich völlig sozi
Die Landes-ASten-Konferenz ist gegen den Antrag und begründet das in einer sechsseitigen dezidierten Stellungnahme. Zwar spreche die FDP wichtige Themen an, die Analysen würden jedoch die Überzeugung und Errungenschaften der Studierenden, der Gewerkschaften und von Wissenschaftlern komplett in ihr Gegenteil verkehren.
Wer unterstützt nun diesen Antrag überhaupt? - Das hat Frau von Below-Neufeldt nicht erwähnt. Es gibt tatsächlich jemanden, der ihn unterstützt. Wir alle fragen uns: Wer mag das sein? - Wen wundert es: Als Kronzeuge wird der Kanzler der Uni Köln aufgerufen. Das ist kein geringerer als der ehemalige Staatssekretär des vom Freidemokraten Andreas Pinkwart von 2005 bis 2010 geführten nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministeriums.
Allerdings kommentiert er nur 8 von insgesamt 14 Forderungspunkten, die Sie aufgestellt haben. Das ist ja nun kein gutes Ergebnis.
Es ist schon traurig: Am Ende des Tages kam die einzige Unterstützung für die FDP von der FDP. Aber es ehrt Frau von Below-Neufeldt, dass sie das niederschmetternde Ergebnis der Anhörung nicht schönredet - das hat sie auch eben nicht getan -, sondern eingesteht. Aber wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank, Frau Dr. Lesemann. - Für die CDUFraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Jörg Hillmer.