Protokoll der Sitzung vom 10.06.2016

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir haben es heute mit einer alten Bekannten zu tun - und das in doppeltem Sinn. Die Klosterkammer Hannover ist seit nunmehr fast 200 Jahren als staatliche Sonderbehörde zuständig für die Verwaltung von vier rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts. Etliche von Ihnen werden sich erinnern können, dass wir bereits in der vergangenen Wahlperiode intensive Diskussionen über die Modernisierung der Klosterkammer Hannover geführt haben.

Worum geht es? - Die Klosterkammer Hannover ist eine der ältesten und traditionsreichsten Behörden in Niedersachsen. Ihre Entstehung und ihre Ent

wicklung sind eng mit der niedersächsischen Geschichte verknüpft. Die von ihr verwalteten, aus mittelalterlichem Klostervermögen stammenden Stiftungen, der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, der Domstrukturfonds Verden, der Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg und das Stift Ilfeld, gelten als überkommene heimatgebundene Einrichtungen und sind deshalb verfassungsrechtlich geschützt.

Dass es bei dem vorliegenden Antrag um die Klosterkammer geht, ist nur vordergründig. Im Kern geht es um die Verwaltung des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds. Es ist anerkannt - wir haben deshalb auf eine besondere Feststellung verzichtet -, dass der AHK, also der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, eine Stiftung ist. Der Staatsgerichtshof hat diese Frage 1972 offengelassen. Inzwischen besteht aber allgemeiner Konsens darüber. Die Feststellung hat aber mehr als deklaratorischen Wert. Denn eine Stiftung ist wie eine Stiftung zu verwalten. Und die Klosterkammer leistet dies.

Das ist eine gute und erfolgreiche Konstruktion und braucht hier nicht debattiert zu werden. Sehr wohl ist darüber zu diskutieren, wie sie es tut. Die Klosterkammer Hannover ist ein Relikt absolutistischer Zeiten und heute in ihrer Verfasstheit etwas aus der Zeit gefallen.

Eine normale Landesbehörde wäre längst in ihren Führungs- und Entscheidungsstrukturen modernisiert worden. Aber die Klosterkammer ist nur der Form nach eine Landesbehörde. Der Sache nach ist sie Stiftungsverwaltung. In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob sie nach den modernen Standards einer Stiftungsverwaltung organisiert ist.

Dass die Verwaltung des AHK „auf eine den Erfordernissen der Zeit angemessene Art“ erfolgen soll, steht bereits in dem landesherrlichen Patent von 1818.

Meine Damen, meine Herren, die Klosterkammer untersteht der Dienst- und Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Aber ist eine Rechtsaufsicht ausreichend, und wer kontrolliert, ob die Sondervermögen dem „heimatlichen Interesse dienstbar“ gemacht werden, wie es Artikel 72 unserer Landesverfassung erfordert? Wer stellt fest, dass die Verantwortung für das historische Gütererbe des Landes wahrgenommen wird, wie es der Staatsgerichtshof 1972 festgestellt hat?

Nur der Rechtsaufsicht unterworfen und ohne jegliche Eigenkontrolle durch innere Organe wirkte sie

ungestört. Was die Klosterkammer tut, mag gut und legal sein. Immerhin erwirtschaftet und verwaltet die Klosterkammer Erträge von 40 Millionen Euro jährlich.

In der Verwaltung des AHK ist die Machtfülle des Präsidenten überbordend. Das mag der historischen Genese im Absolutismus geschuldet sein. Den Erfordernissen unserer Zeit hingegen entspricht ein System von checks and balances, das in der Demokratie ebenso grundlegend geworden ist wie in der Wirtschaft und eben auch bei Stiftungen. Dies fehlt dieser Stiftungsverwaltung. Es bedarf eines Systems interner gegenseitiger Kontrolle, einer Aufteilung der Entscheidungskompetenzen für das operative Geschäft und für die strategische Ausrichtung. Mit einem einfachen Beratungsgremium kommt man da nicht nach vorn.

Die Klosterkammer soll deswegen eine Binnenstruktur erhalten, die den Anforderungen an die treuhänderische Verwaltung eines großen Vermögens Genüge tut. Kern dieser Modernisierung ist ein mit Beschlusskompetenzen versehenes Steuerungs- und Kontrollgremium. Dieses Gremium soll zuständig sein für die strategischen Entscheidungen und für die Kontrolle der Stiftungsverwaltung. Es formuliert dann auch Handlungsprinzipien, die Grundsätze der Vermögensverwaltung und der Zweckerfüllung. Es beschließt den Wirtschaftsplan des Klosterfonds, bestellt die Wirtschaftsprüfer und entscheidet auch über die Entlastung.

Nach unserem Vorschlag besteht das Gremium aus bis zu zwölf Personen. Darunter sollten sich Personen befinden, die von den Fraktionen im Niedersächsischen Landtag genannt worden sind, Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sachkundige und erfahrene Personen aus anderen Bereichen, z. B. aus den Bereichen der Kultur und der Zivilgesellschaft, aber auch Vertreter der Evangelisch-lutherischen Landeskirche und der katholischen Kirche in Niedersachsen.

Wichtig ist dabei aber weniger, wer in diesem Gremium sitzt, sondern mehr, dass die Mitglieder verstehen, dass sie Treuhänder einer Stiftung sind.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, wir erkennen den Modernisierungsprozess in der Klosterkammer an, den es seit vielen Jahren gibt und nicht erst, seit unser ehemaliger Landtagskollege Biallas seinen Dienst angetreten hat. Aber auch dies braucht hier nicht debattiert zu werden. Zu erwähnen ist jedoch,

dass ein Modernisierungsprozess, der durch ein beschließendes Gremium begleitet wird, eine größere Dimension und ein anderes Tempo haben wird.

Ich will unsere Erwartungen an zwei Beispielen verdeutlichen, an der kulturellen Bildung, die die Klosterkammer auch zu betreiben hat, und an der öffentlichen Wertschätzung, die es zu erringen gilt. In beiden Fällen hat bereits 1972 der Staatsgerichtshof festgestellt, dass der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds als heimatgebundene Einrichtung historische und kulturelle Belange zu vertreten hat und dass er sich deshalb in einer wechselseitigen Beziehung zur Bevölkerung befindet.

Wir bezeichnen das heute modern als kulturelle Bildung. Auch darüber reden wir hier häufig. Es geht darum, das historische Kulturgut nicht lediglich zu erhalten, sondern es in seiner kulturellen Bedeutung zu vermitteln. Davon ist zu wenig zu sehen. Das sollte sich ändern.

Nicht zuletzt kommt es bei einer Stiftung auch darauf an, Gutes zu tun und dafür auch öffentliche Wertschätzung zu erlangen. Dafür muss man aber entsprechend auftreten. Die Erfordernisse der Zeit sind andere geworden. Die Klosterkammer muss aus ihrer Wahrnehmungsnische heraustreten; auch als Institution.

Ich denke, für das Gremium, das wir anstreben, gibt es einiges zu tun.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir in dieser Wahlperiode die Modernisierung der Klosterkammer entscheidend voranbringen könnten. Sie hat es verdient. Schließlich wird sie 2018 200 Jahre alt und sollte spätestens dann auf Höhe ihrer optimalen Leistungsfähigkeit und Wertschätzung aufgestellt und zukunftsfähig gerüstet sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Lesemann. - Jetzt hat das Wort für die FDP-Fraktion Kollegin Almuth von Below-Neufeldt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte von hier aus Herrn Hesse von

der Klosterkammer begrüßen. Schön, dass Sie da sind.

Meine Damen und Herren, mit Interesse habe ich den vorliegenden Antrag gelesen. Ich muss sagen, dass ich etwas verwundert war. Aber der von meiner Kollegin Frau Dr. Lesemann verwendete Begriff „Machtfülle“ erhellt vielleicht ein wenig die Absichten.

„Modernisieren der Klosterkammer“ - das kommt ganz schlank daher. Aber eine solche Überschrift hat natürlich Wirkung, Wirkung auf alle die, die bereits die erste Modernisierung in der letzten Legislaturperiode miterlebten, und natürlich auch auf diejenigen hochrangigen Persönlichkeiten des von der Vorgängerregierung eingesetzten Kuratoriums. Es arbeitet. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die gute Arbeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es kurz machen. Ich erwarte eine umfassende Unterrichtung durch die Landesregierung im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, und ich erwarte eine sehr umfassende Bewertung des Antrages durch den GBD.

Eines wissen wir hier im Plenum doch ganz genau: Jede Modernisierung, jede Änderung hinsichtlich der Stellung und Befugnisse der Klosterkammer müssen einerseits dem Stiftungszweck und andererseits der Verfassung entsprechen. Ich bin auf die weiteren Beratungen gespannt.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat jetzt der Kollege Jörg Hillmer, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat Vertrauen in die Klosterkammer Hannover, in die Mitarbeiter, in die Arbeit des Präsidenten und auch in die Arbeit des Kuratoriums. Ich frage mich: Was treibt Sie von SPD und Grünen an, einen solchen Antrag zu stellen? - Der Präsident der Klosterkammer, HansChristian Biallas, hat in den letzten Jahren bereits viel frischen Wind in die Klosterkammer gebracht und Strukturen erneuert.

Auf Initiative von Herrn Biallas und Frau Professor Wanka aus ihrer Funktion als Niedersächsische

Ministerin für Wissenschaft und Kultur hat die Klosterkammer seit 2013 ein Kuratorium mit anerkannten Persönlichkeiten, die wir für umfassend befähigt halten. Von Frau Professor Wanka eingesetzt, gehören dazu als Vorsitzender Valentin Schmidt, Präsident des Kirchenamtes der EKD a. D., als stellvertretende Vorsitzende Renate von Randow, Äbtissin des Klosters Wienhausen, und viele andere mehr. Ich will Ihnen die Namen ersparen. Wenn Sie den rundblick gelesen haben, haben Sie die übrigen Mitglieder dort finden können. Viele, viele anerkannte Persönlichkeiten aus der Mitte der Gesellschaft.

Was steht im aktuell gültigen Erlass vom 3. Dezember 2012 von Frau Wanka? - Ich möchte das einmal mit dem vergleichen, was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen. Dort steht z. B.: Das Kuratorium besteht aus bis zu zwölf Mitgliedern. Dazu gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem die Stiftungsaufsicht führenden Ministerium, dem MF und dem ML sowie weiterhin bis zu neun weitere sachkundige Mitglieder. Genannt werden: Evangelisch-lutherische Landeskirche, katholische Kirche Niedersachsen, Calenberg-Grubenhagensche Landschaft.

Ich frage Sie: Was haben Sie gegen so renommierte Persönlichkeiten? - Sie brauchen Platz. Die Frage ist: Für wen? - Im bisher gültigen Erlass steht: Die Mitglieder nach Satz 1 - das sind die neun weiteren sachkundigen Mitglieder - dürfen nicht einer gesetzgebenden Körperschaft oder der Landesregierung angehören. - Dieser Satz fehlt in Ihrem Antrag völlig. Sie fordern: „von den im Landtag vertretenen Fraktionen benannte Personen“. Sie wollen Platz schaffen für eigene Günstlinge.

(Beifall bei der CDU)

Die Not muss groß sein, sich vor Ablauf der Regierungszeit noch schnell ein paar Posten zu besorgen. Das ist gegenüber der Institution Klosterkammer und den ehrbaren Persönlichkeiten im Kuratorium unwürdig.

Meine Damen und Herren, das Thema Klosterkammer ist auch juristisch sensibel. Die Klosterkammer gibt es bereits seit 1818. Sie ist weitaus älter als das Land Niedersachsen und unsere Landesverfassung. Sie fußt auf älteren Rechtsvorschriften, die wir auch heute noch beachten müssen. Insofern ist ein Eingriff in die Konstitution der Klosterkammer nur mit allergrößter Sensibilität möglich. Wir werden in der Beratung großen Wert auf eine ausführliche rechtliche Würdigung Ihrer Änderungsabsichten durch den Gesetzgebungs-

und Beratungsdienst des Landtages und Verfassungsrechtler legen.

Meine Damen und Herren, was meinen Sie eigentlich mit den Formulierungen, die Sie gewählt haben? Was meinen Sie mit „Handlungsprinzipien“? Was meinen Sie mit „Grundsätzen der Vermögensverwaltung und Zweckerfüllung“? - Es ist nicht erkennbar, welchem angeblichen Missstand Sie mit Ihrem Antrag abhelfen wollen. Sie greifen mit nebulösen Absichten in eine anerkannte Institution ein, die über ein anerkanntes Kuratorium, einen anerkannten Präsidenten und eine kompetente Verwaltung verfügt.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das weckt unsere Skepsis. Wir werden im Fachausschuss sehr umfänglich über diesen Antrag beraten, es sei denn, Sie unterbinden das mit Ihrer Mehrheit.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hillmer. - Auf Ihre Rede hin hat sich Frau Dr. Lesemann, SPD-Fraktion, zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte, 90 Sekunden!

Herr Hillmer, Sie zeigen hier wieder einmal, wie fantasielos Sie in Ihrem Denken sind und wie eingegrenzt das Ganze funktioniert. Sie können sich nur vorstellen, dass man Günstlingswirtschaft betreiben will. Das würden Sie vielleicht machen, unsere Absicht ist das aber nicht.