Protokoll der Sitzung vom 10.06.2016

Ihre 10 Millionen Euro sind zu wenig. Wenn Sie nur das Niveau, das wir hier gemeinsam im 2. Nachtragshaushalt für 2015 beschlossen haben - 5 Millionen Euro für drei Monate -, halten wollten, dann hätten es für den Haushalt 2016 20 Millionen Euro sein müssen, wenn man den Betrag aus 2015 hochrechnet. Doch diesen Betrag haben Sie auf 10 Millionen Euro gekürzt. Das ist die Sachlage.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hillmer.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann und zur Ausschussüberweisung komme.

Federführend soll der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 51: Erste Beratung: Statistische Erhebungen von nicht individualisierten Funkzellenabfragen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5822

Zur Einbringung erteile ich dem Kollegen Oetjen von der FDP-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Oetjen!

Vielen Dank. - Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Strafverfolgungsbehörden können mithilfe der Funkzellenabfrage Verkehrsdaten abfragen, die durch Telekommunikationsdienstleister erhoben und gespeichert werden. Diese Abfrage ist gemäß § 100 g Abs. 3 der Strafprozessordnung zulässig, aber nur dann, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen und dies für die „Erforschung des Sachverhalts“ erforderlich ist „und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“. In einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache! - Das ist eine sehr hohe Hürde, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die in der Strafprozessordnung für die Funkzellenabfrage vorgesehen ist.

Aus verschiedenen Anfragen meiner Fraktion ist hervorgegangen, dass die Landesregierung derzeit keine Statistiken über den Einsatz dieser Maßnahme führt. Das heißt, wir wissen nicht, wann, warum, wie oft und mit welchem Erfolg die Polizei das Instrument der Funkzellenabfrage einsetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Politik haben der Polizei diese Eingriffsbefugnis gegeben, aber wir haben keine Möglichkeit und keine Informationen darüber, um zu beurteilen, ob dieses Instrument verhältnismäßig eingesetzt wird, und um zu erfahren, wie oft es eingesetzt wird. Ich glaube, dass wir als Politik hier wirklich einen Bedarf haben, um beurteilen zu können, ob die Funkzellenabfragen verhältnisgemäß eingesetzt werden.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Früher haben hier im Hause die Fraktionen von SPD und Grünen - das war in der vergangenen Legislaturperiode, als sie noch nicht die Mehrheit trugen - gefordert, dass eine solche Statistik eingeführt wird. Auf unsere Fragen, ob diese Landesregierung eine solche Statistik gerne führen möchte, hat mir das Innenministerium bislang immer geantwortet, man sehe nicht die Notwendigkeit dafür. Deswegen haben wir die Notwendigkeit gesehen, einen Antrag hierzu ins Parlament einzubringen; denn es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier, zu kontrollieren, ob solche Eingriffsbefugnisse wirklich verhältnisgemäß genutzt werden.

(Zustimmung bei der FDP)

Wir fordern daher, dass eine statistische Erfassung der nicht individualisierten Funkzellenabfragen eingeführt wird,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

in der folgende Daten enthalten sind:

- die Anzahl der beantragten und der genehmigten Funkzellenabfragen,

- die Aufschlüsselung nach Polizeibehörden,

- die zugrundeliegenden Straftatbestände bei der Beantragung,

- die Anzahl der betroffenen Telekommunikationsanschlüsse - ich erinnere daran, dass wir neulich in Osnabrück einen Fall hatten, in dem 14 000 Datensätze aufgrund einer vermeintlichen schweren Körperverletzung erhoben wurden - und

- die Dauer der Speicherung der jeweiligen Daten; denn sie werden so lange gespeichert, bis der Prozess, für den diese Daten erhoben worden sind, beendet ist.

Ebenfalls soll unserer Ansicht nach geprüft werden, ob eine Information der betroffenen Anschlussinhaber möglich ist. Ich weiß, dass in Berlin geprüft wird, ob eine Benachrichtigung per SMS möglich ist; denn es werden im Prinzip die Handynummern festgestellt, und man könnte die Anschlussinhaber durch eine SMS informieren. Ich bin aber vorsichtig; denn diese Information könnte zur Folge haben, dass man die erhobenen Daten länger speichert, damit man den Betroffenen am Ende eine SMS schicken kann. Ob das datenschutzrechtlich sinnvoll ist, sollten wir im Ausschuss diskutieren. Deswegen haben wir hierzu einen Prüfauftrag vorgesehen. Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Einer Berichterstattung im Norddeutschen Rundfunk konnte vor ein paar Tagen entnommen werden, dass sich die Zahl der Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren verfünffacht hat. In Mecklenburg-Vorpommern hat sie sich in den vergangenen fünf Jahren sogar versiebzehnfacht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen nicht, wie es in Niedersachsen aussieht, weil wir ja keine Statistik dazu haben. Aber ich gehe davon aus, dass die Entwicklung in Niedersachsen ähnlich verläuft.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde kürzlich eine Richtlinie durch das Landeskriminalamt vorgesehen, in der geplant worden war, dass auch auf potenziellen Routen von Straftätern Funkzellenabfragen durchgeführt werden können, also nicht nur dort, wo eine Straftat tatsächlich durchgeführt worden war - und in dem entsprechenden bestimmten Zeitraum -, sondern auch dort, wo jemand, der eine Straftat begangen hat, potenziell entlangfahren könnte. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich halte das für eine unverhältnismäßige Ausweitung der Funkzellenabfrage. Ich muss für die Freien Demokraten sagen: Eine solche Ausweitung darf es auf keinen Fall geben - weder in MecklenburgVorpommern noch hier bei uns in Niedersachsen!

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Wir als Parlament insgesamt sollten aus diesem Grund überlegen, ob wir eine Richtlinie auflegen,

in der wir einen klareren Rahmen für die Nutzung der Funkzellenabfrage setzen. Ich hoffe, dass wir zu einem Konsens auf Basis unseres Antrags kommen, dass wir als Parlament, um eine Eingriffsbefugnis beurteilen zu können, tatsächlich die Daten brauchen, wie oft diese Eingriffsbefugnis genutzt wurde, und dass wir dann, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in einem engen datenschutzrechtlichen Rahmen regeln, wann die Funkzellenabfrage tatsächlich eingesetzt werden darf. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Meta Janssen-Kucz [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Nun hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Janssen-Kucz das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Funkzellenabfragen sollen Straftaten aufgeklärt werden. Funkzellenabfragen sind umstritten; denn es werden Informationen von Mobiltelefonen und anderen Mobilfunkendgeräten in einem gewissen Zeitraum in einem bestimmten Bereich erhoben. Der Radius reicht von 100 m bis hin zu einigen Kilometern. Die Problemlage ist, dass alle Menschen, die in dieser Funkzelle des Mobilfunknetzes angemeldet sind, ebenfalls still und heimlich mit überwacht werden - egal, ob diese Personen unter den genannten § 100 g Abs. 3 der Strafprozessordnung fallen oder nicht.

Eigentlich sind die Voraussetzungen, nach denen eine sogenannte Funkzellenabfrage durchgeführt werden darf, hoch. Die Abfrage ist nach der Strafprozessordnung nur zulässig, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen bzw. wenn Maßnahmen für „die Erforschung des Sachverhalts“ erforderlich ist „und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“. Die Funkzellenabfrage bedarf der richterlichen Anordnung, die schriftlich und mit Begründung erfolgen muss, steht also unter Richtervorbehalt.

Aber, meine Damen und Herren, die Erfolge sind umstritten. Auf der anderen Seite stehen die unbeteiligten Bürger und Bürgerinnen, in deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ohne ihr Wissen eingegriffen wird. Es kann jeden einzel

nen von uns hier treffen, der sich in diesem Radius befindet.

Auch in Niedersachsen wird diese Maßnahme angewendet. Wir kennen den Fall aus Osnabrück. Es kommt - wie so häufig - zu einem Konflikt zwischen Straftatenaufklärung und den Bürgerrechten aller Bürger und Bürgerinnen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich finde, wir sollten den Antrag der FDP unter diesen Gesichtspunkten auf eine statistische Darstellung nicht individualisierter Funkzellenabfragen im Fachausschuss diskutieren. Im Rahmen einer Anhörung sollten wir uns umfangreich über die geplante statistische Erfassung der Funkzellenabfrage seitens des Bundes informieren. Dort ist, wie ich heute erfahren habe, endlich ein Gesetz verabschiedet worden. Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten sieht neben der eigentlichen Vorratsdatenspeicherung u. a. auch eine statistische Erfassung der Funkzellenabfrage vor. Die Statistik ist erstmals für das Berichtsjahr 2018 vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung unterliegt dem Justizministerium des Bundes.

Ich finde, es macht Sinn, dass der Bund eine einheitliche Lösung vorgibt, damit dann auch die Statistiken unter den Ländern vergleichbar sind.

Meine Damen und Herren, wir sollten, wie der Kollege Oetjen angeregt hat, ergänzend aber auch über eine Richtlinie mit konkreten Kriterien zur Anwendung der Funkzellenabfrage nachdenken, immer mit dem Ziel, dass der Gebrauch der Funkzellenabfrage eingeschränkt und nicht weiter ausgeweitet wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich freue mich auf die gemeinsamen konstruktiven Beratungen und die Anhörung.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es gibt eine Kurzintervention auf Sie. Herr Kollege Oetjen, bitte! - Alle anderen darf ich um Aufmerksamkeit bitten.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst für den konstrukti

ven Beitrag der Kollegin bedanken, aber dann auf einen Aspekt im Zusammenhang mit der vom Bund ab 2018 geplanten Statistikpflicht zu sprechen kommen.

Nach meinem Kenntnisstand soll in der Statistik nur erhoben werden, wie oft eine Funkzellenabfrage durchgeführt wird. Aber, verehrte Frau Kollegin Janssen-Kucz, Kollege Limburg, um zu beurteilen, ob die Anwendung dieses Instruments verhältnismäßig war, müssen wir auch wissen, auf welcher Grundlage die Funkzellenabfrage durchgeführt wurde. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass wir eine über die Statistik des Bundes hinausgehende eigene Statistik brauchen.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Janssen-Kucz antwortet Ihnen. Bitte!