Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5929
- Einen Moment, bitte, Herr Minister! - Es wäre hilfreich, wenn die Gespräche, die hier geführt werden, außerhalb des Plenarsaals stattfinden könnten, damit wir im Plenarsaal Ruhe haben. - Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Landesregierung einem Wunsch des Landtages und des Landesrechnungshofes nach.
Die landesrechtlichen Vorschriften über die Rechnungsprüfung bei Wasser- und Bodenverbänden sollen ergänzt werden. Die neuen Vorschriften beschreiben die Arbeit der speziellen Rechnungsprüfungsstelle für Wasserverbände deutlicher und praxisnäher als bisher. Im Ergebnis wird hier die Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel gestärkt.
Die Wasser- und Bodenverbände erfüllen bekanntlich wichtige öffentliche Aufgaben insbesondere in den Bereichen Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung, öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Sie sind deshalb durch Bundesrecht als Körperschaften des öffentlichen Rechts konstituiert, und sie sind ähnlich wie eine
Gemeinde zur Selbstverwaltung befugt. Gemäß der Landeshaushaltsordnung gelten die Regularien der öffentlichen Finanzwirtschaft für die Wasserverbände entsprechend einschließlich der Prüfungsbefugnis durch den Rechnungshof.
Ein vertrauenswürdiger Umgang mit öffentlichen Mitteln wird in Deutschland u. a. durch neutrale Prüfinstanzen gewährleistet, die regelmäßig das Handeln der Exekutivorgane durchleuchten. Entsprechend den Rechnungsprüfungsämtern der - - -
Einen Moment, bitte, Herr Minister! - Es tut mir leid, aber ich muss für Ruhe im Plenarsaal sorgen. - Genau, Herr Dr. Hocker, Sie waren gemeint. Aber auch die Gespräche hier vorne, Herr Grascha, stören.
Entsprechend den Rechnungsprüfungsämtern der niedersächsischen Kommunen besteht in Niedersachsen eine spezielle Prüfstelle für Wasserverbände, die der Gesetzgeber beim Wasserverbandstag angesiedelt hat.
Der Rechnungshof hat sich dafür ausgesprochen, die neutrale Stellung dieser speziellen Prüfstelle ausdrücklich im Gesetz klarzustellen sowie weitere Bestimmungen zur Stärkung der Kontrollfunktion vorzusehen. Diesem Wunsch, der vom Finanzausschuss des Landtags unterstützt wurde, hat die Regierung mit dem vorliegenden Entwurf entsprochen. Die sachliche Unabhängigkeit der Prüfstelle für Wasserverbände soll künftig ausdrücklich geregelt werden, so wie es hinsichtlich der kommunalen Rechnungsprüfungsämter bereits heute der Fall ist.
Daneben wird die Prüfstelle ermächtigt, in bestimmten gravierenden Fällen Erkenntnisse über Rechtsverstöße auf direktem Wege auch an die Behörde weiterzugeben, die die Rechtsaufsicht über einen Verband ausübt. Hier gilt es, die Balance zu wahren zwischen der Rücksichtnahme auf
das Vertrauensverhältnis zwischen Prüfer und Geprüften einerseits und natürlich dem Interesse, gewichtige Rechtsverstöße nicht folgenlos bleiben zu lassen, andererseits.
Die neuen Vorschriften ermächtigen den Wasserverbandstag als Träger der Prüfstelle ausdrücklich, in einer Satzung auch Einzelheiten zu regeln. Die Satzung ist mit dem Umweltministerium abzustimmen. Auch hier müssen Transparenz und Rechtsklarheit gewährleistet sein.
Der Gesetzentwurf spricht erstmals die Einbeziehung von privatrechtlichen Wirtschaftsprüfungsunternehmen und die Prüfungsmaßnahmen an. Die Vorschrift orientiert sich stark an Bestimmungen des Kommunalrechts für Eigenbetriebe der Kommunen. Insbesondere auf den Gebieten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung machen viele Verbände von der Möglichkeit Gebrauch, nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen. Anforderungen des Kapitalmarktes zwingen diese Verbände dazu, die Dienste von Wirtschaftsprüfern in Anspruch zu nehmen.
Der Gesetzentwurf sieht hier eine Arbeitsteilung vor, das aber ausdrücklich, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden. Aus Kreisen der Verbände wurde zum Teil auch der Wunsch geäußert, der Gesetzgeber möge ihnen das Recht geben, sich von der Kontrolle der Prüfstelle komplett zu befreien und die Prüfung allein einem selbst gewählten privaten Prüfer anzuvertrauen. Diesem Wunsch sind wir nicht gefolgt. Er steht im Widerspruch zu der grundlegenden Zielrichtung der Gesetzesänderung.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir Ihnen hiermit einige grundlegende Regeln an die Hand geben, die es ermöglichen, hier für mehr Transparenz und auch für die notwendige Kontrolle zu sorgen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Landesregierung gleich zu Beginn meiner Rede dafür danken, dass sie diese Vorlage verfasst hat. Ich denke, das ist ein sehr konsensfähiger Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz.
Dieser Entwurf hat zum Inhalt, die Tätigkeit der Prüfstelle beim Wasserverbandstag rechtlich konkreter zu fassen. Der Minister hat es ja ausführlich dargestellt.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz auf die Historie eingehen. Der Gesetzentwurf geht auf eine Empfehlung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zurück, der nach der Prüfung der Jahre 2006 bis 2012 eines Wasserverbandes in der Mängelliste u. a. aufgeführt hat, dass die Prüfstelle beim Wasserverbandstag und das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Maßnahmen für eine wirksame Aufsicht und eine angemessene Prüftiefe treffen müssten.
In der Folge gab es dann im September 2014 einen Landtagsbeschluss - Sie alle erinnern sich sicherlich noch genau daran - unter dem Tagesordnungspunkt „Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012“, in dem festgehalten wird - ich zitiere -:
„Der Ausschuss fordert vom Umweltministerium und von der Prüfstelle des Wasserverbandstages, die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Verbesserungen hinsichtlich der Prüfung und der Verbesserung der Rechtsaufsicht zu beachten.“
Die Umsetzung der Hinweise des Landesrechnungshofes und des Landtages findet sich jetzt hier in dem vorliegenden Entwurf.
Es sind im Wesentlichen die drei Punkte, die der Minister soeben vorgestellt hat. Ich mache es kurz. Es geht darum, erstens die Unabhängigkeit der Prüfstelle abzusichern, zweitens abzusichern, dass bei einem schwerwiegenden Rechtsverstoß die Prüfstelle befugt ist, die Aufsichtsbehörde unmittelbar zu unterrichten, und es soll drittens geregelt werden, dass die Prüfsatzung des Wasserverbandstages mit der Rechtsaufsicht, also mit dem Umweltministerium, abgestimmt sein soll.
Meine Damen und Herren, ich hatte ursprünglich vor, auf die einzelnen Punkte näher einzugehen. Ich erspare uns allen das jetzt; denn der Minister hat es ausgeführt. Ich glaube, es ist an dieser Stelle nicht nötig, diese Punkte doppelt zu erläutern. Ich möchte aber meinen Dank an die Landesregierung wiederholen, dass sie diesen Entwurf vorgelegt hat.
Vielleicht noch ein paar Worte zu den Wasserverbänden. Wir regeln hier nur einen wirklich ganz kleinen Teil der Aufgaben der Wasserverbände. Die haben ja ein viel größeres, breiteres Aufgabenspektrum: den Schutz vor Hochwasser, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, grundsätzlich die öffentliche Wasserversorgung, die Bewirtschaftung des Grundwassers und vieles mehr. Es ist gut und richtig - und wir sind dankbar dafür -, dass die Wasserverbände diese Aufgaben so hervorragend ausführen.
Zu dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren: Wie es bei Gesetzesvorhaben üblich ist, werden wir im Ausschuss sorgfältig beraten, ob die gefundenen Formulierungen den Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechen oder ob es hier noch anderweitigen Regelungsbedarf gibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Rakow, die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände ist für unser Bundesland ganz besonders wichtig; sie genießen unser vollstes Vertrauen. Die Wasserverbände leisten seit vielen Jahrhunderten einen Beitrag für unser Gemeinwohl, den der Einzelne nie leisten könnte, den der Staat, den auch das Land nicht leisten könnte.
Deswegen sind wir ganz besonders daran interessiert, dass die Verbände tatsächlich effiziente und wirkungsvolle Strukturen besitzen. Wir sind deswegen für die Empfehlungen des Landesrechnungshofs sehr dankbar, weil der Politik häufig
genug ins Stammbuch geschrieben wird, dass erstens mit Steuergeldern sparsam umzugehen ist oder - ganz konkret wie in diesem Fall - dass bestimmte gesetzliche Regelungsbedarfe existieren. Denn das Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz hat bislang nur unzureichend die Unabhängigkeit der Prüfstelle gewährleistet. Wir glauben, dass auch die Beauftragung eines externen, eines dritten Wirtschaftsprüfers ausdrücklich die Position und die Rolle der Prüfstelle unterstützen würde, und können uns auch diesem Ansinnen anschließen.
Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat sich mit seinen richtigen Hinweisen und Empfehlungen nicht nur einmal mehr als maßgebliche Kontrollinstanz für Landesgesetzgebung hervorgetan, sondern er hat auch deutlich gemacht, dass es ihm wichtig ist, dass eine konkrete Trennung zwischen dem operativen Geschäft und der Kontrolle dieses operativen Geschäfts auch bei unseren Wasserverbänden ein Anliegen ist. Deswegen möchte ich den Landesrechnungshof bei dieser Gelegenheit ausdrücklich ermutigen, diese Trennung von Entscheidungen und ihrer Kontrolle auch bei anderen landespolitisch relevanten Fragestellungen einzufordern.
Wenn z. B. in Aurich die über die Baugenehmigung für Windkraftanlagen entscheidende Körperschaft, nämlich der Landkreis, gleichzeitig von den Genehmigungen, die er selber erteilt, profitiert, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann hat dies mit effizienter Kontrolle leider überhaupt nichts zu tun.
Das Prinzip der Gewaltenteilung, meine Damen und Herren, zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Gesellschaft, in der Politik ebenso wie in der Wirtschaft. Das sollte für die Kontrolle der Regierung durch das Parlament ebenso gelten wie für die effektive Arbeit der Prüfstelle gegenüber den Verbänden. Die Trennung von genehmigender Behörde auf der einen Seite und dem Betreiber auf der anderen Seite muss gewahrt sein. Mit Blick auf die Energiewende und auf den Landkreis Aurich haben wir bei Letzterem noch erheblichen Nachholbedarf.