Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Asendorf das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wasser- und Bodenverbände in Niedersachsen führen ein breites Spektrum an öffentlichen Aufgaben aus, die uns so selbstverständlich geworden sind, dass ich die Gelegenheit nutzen möchte, uns die Bedeutung ihrer Arbeit noch einmal vor Augen zu führen.
Da haben wir z. B. die Verbände der Siedlungswirtschaft. Sie sorgen im ländlichen Raum für die Trinkwasserversorgung von rund der Hälfte der Bürgerinnen und Bürger und auch für die Abwasserbeseitigung. Oder die Deichverbände. Ich bin auf einer Warft geboren, und deswegen weiß ich sehr wohl - das Land liegt unter null -, wie wichtig es ist, dass es die Deichverbände gibt, die immerhin 800 km lange Küstendeiche ertüchtigen und erhalten und auch für den Hochwasserschutz im Binnenland zuständig sind.
Diese Küstenschutzverbände stammen bereits aus dem 12. und 13. Jahrhundert. Ich habe einen schönen Spruch aus dieser Zeit gelesen: Entweder wir ersaufen im Salzwasser, oder wir ersaufen im Süßwasser. - Das zur Bedeutung der Verbände dort.
Die Unterhaltungsverbände sind für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Wasser- und Bodenverbänden, die für die Unterhaltung der restlichen 130 000 km Gewässer dritter Ordnung verantwortlich sind. Sie beschäftigen sich also mit dem Zuviel an Wasser, aber auch mit dem Zuwenig an Wasser und mit der Qualität des Wassers und der Gewässer.
Selbst der ländliche Wegebau und die Abfallbeseitigung gehören zu den Aufgaben. Ebenso leisten sie wichtige Beiträge im Naturschutz.
Bei meiner Arbeit vor Ort im Rat in Laatzen konnte ich Einblicke in die Arbeit des Wasserverbands Mittlere Leine gewinnen, z. B. anlässlich der Gewässerschauen, die übrigens nicht überall ge
macht werden. Die Vertreter der Kommunen, die Bewirtschafter, Naturschutzverbände werden eingeladen, und bei uns findet das Ganze auch noch regelmäßig im November statt, immer bei Wind, Nässe und Kälte. Der Verband macht vorbildliche Projekte, um Landwirtschaft, Naturschutz und Gewässerschutz unter einen Hut zu bringen. Für das Projekt Ihmeaue-Renaturierung hat der Verband 2012 die Auszeichnung „Niedersächsische Bachperle“ gewonnen, ein umfangreiches, kreatives und innovatives Gemeinschaftsprojekt zwischen Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landwirtschaft.
Stellvertretend für die vielen engagierten Verbände möchte ich an dieser Stelle dem Vorstand Herrn Baumgarte und dem Geschäftsführer Herrn Hüper für ihren Einsatz danken.
Es bleibt festzuhalten: In den Verbänden wird wertvolle und gute Arbeit geleistet. Aber wir können die Kritik des Landesrechnungshofes nicht ignorieren, die festgestellt hat, dass sich der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband mit Aufgaben befasst hat, die nicht durch das Wasserverbandsgesetz gedeckt waren, und dass Beiträge ihrer Mitglieder eben nicht immer effektiv und verantwortungsvoll eingesetzt worden sind. Der Landesrechnungshof hat daraufhin empfohlen, die Unabhängigkeit der Prüfstelle beim Wasserverbandstag abzusichern und die Prüftiefe zu verbessern. Ich danke Umweltminister Wenzel, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahresbericht 2014 aufgreift. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Kollegin Asendorf. - Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Bäumer das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat bei dem Wort „Bürgerinitiativen“ meistens so ein gewisses Bild vor Augen. Aber eigentlich handelt es sich bei den Verbänden, über die wir heute sprechen, um den Keim, um die Urkernzelle der Bürgerinitiativen, weil sich in all die
sen Verbänden schon vor Jahrhunderten Menschen zusammengeschlossen haben, die erkannt haben, dass da eine Aufgabe ist, die gelöst werden muss. Dann haben Sie Hand- und Spanndienst oder Geld zusammengelegt und gesagt: Wir schaffen das gemeinsam. - Aus dieser Zeit rühren all die Verbände her, von denen vorhin die Rede war.
Ich darf für die CDU-Landtagsfraktion sagen, dass die Zusammenarbeit mit dem Wasserverbandstag als Zusammenschluss all dieser Verbände in all den Jahren, in denen wir damit zu tun hatten, immer sehr gut war. Wir nehmen den Wasserverbandstag als jemanden wahr, der ein sehr guter Ratgeber ist. Ich freue mich auch in den kommenden Jahren auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Wasserverbandstag und seinen Vertretern.
Der Gesetzentwurf, den wir zu beraten haben, ist in der Tat sehr überschaubar. All das Wichtige, was dazu gesagt werden musste, haben meine Vorredner vorhin gesagt. Aber ich will ebenso wie der Kollege Dr. Hocker die Gelegenheit nutzen und uns ermahnen, dass wir vielleicht manchmal ein wenig zurückschauen: Warum sind diese Verbände gegründet worden? Was war ihre Aufgabe? Führen manche Dinge, die wir heute beschließen, nicht dazu, dass sie diese Aufgabe gar nicht mehr richtig wahrnehmen können, wobei es dann Konflikte zwischen Natur und Mensch gibt und wir manchmal Gefahr laufen, der Natur mehr Recht zu geben als dem Menschen? - Ich habe da zwei Fälle vor Augen.
Der erste Fall: In meinem Wahlkreis gibt es einen Bach und ein Haus an diesem Bach. Im Keller dieses Hauses stand über vier Monate lang Wasser, weil sich der zuständige Verband nicht in der Lage sah, die Sohle des Grabens auszubaggern, weil Naturschutzbelange dagegen sprachen. Ich sage Ihnen ganz deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn Naturschutz schon so weit führt, dass Menschen Wasser im Keller haben, dann muss man darüber nachdenken, ob das alles in Ordnung ist.
Ich habe einen zweiten Fall vor Augen - der Kollege Clemens Lammerskitten kennt den auch -: Auf dem Kartoffelacker eines Landwirts im Wahlkreis von Clemens Lammerskitten stand Wasser. Keiner der Beteiligten sah sich in der Lage, dafür zu sorgen, dass es abfließen konnte.
Da frage ich Sie mit aller Deutlichkeit: Was gewichten wir höher, den Naturschutz oder die Fähigkeit
Wenn wir über den Wasserverbandstag und über die Wasserverbände reden, dann steht es uns gut zu Gesicht, auch über diese Dinge nachzudenken. Vor Jahrhunderten wären die Menschen nicht darauf gekommen, Möbel im Keller oder Kartoffeln auf dem Acker kaputtgehen zu lassen, weil das Wasser nicht abfließen konnte.
Wir empfinden die Arbeit der Verbände als wichtig. Wir werden uns in aller Ausführlichkeit und Gelassenheit mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Seitens der CDU-Landtagsfraktion sage ich konstruktive Beratungen zu. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir sind damit am Ende der Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.
Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016 (Nachtragshaushalts- gesetz 2016) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6042 neu
Meine verehrten Damen und Herren! Auf ihrer Haushaltsklausur vor den Sommerferien, am 19. und 20. Juni, hat die Landesregierung ein Paket beschlossen, bestehend aus dem Nachtragshaushalt 2016, dem Doppelhaushalt 2017/2018 und der Mipla 2016 bis 2020. Das Paket - das werden Sie gleich hören - kann sich insgesamt sehen lassen.
Ich freue mich im Übrigen schon auf die Beratungen im September, wenn ich den Doppelhaushalt, der natürlich ein anderes Volumen haben wird, einbringen darf. Er wird für 2018 eine schwarze Null vorsehen. Die schwarze Null - meine Damen und Herren, das hat der Herr Ministerpräsident heute Morgen schon gesagt - steht erstmals in der Geschichte des Landes Niedersachsen - im 70. Jahr der Existenz des Landes - in einem Haushalt.
Damit gelingt uns der Ausgleich zwischen der Haushaltskonsolidierung auf der einen Seite und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie der Fortsetzung unserer Reformpolitik auf der anderen Seite.
Der Nachtragshaushalt, also der erste Teil des Pakets, zu dem ich jetzt komme, ist Bestandteil einer Gesamtstrategie. Wir stellen mit dieser Strategie unter Beweis, dass wir nicht nur sparsam wirtschaften können, sondern auch die Flüchtlingssituation finanzpolitisch meistern, die das Land wie die Kommunen vor große Aufgaben gestellt hat.
Dieser Nachtrag, meine Damen und Herren, ist nicht nur ein Flüchtlingsnachtrag - das werden Sie gleich an den Zahlen hören -, sondern auch ein Kommunalnachtrag. In Zahlen: 2015 erhielten die niedersächsischen Kommunen rund 534 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Mit dem Nachtrag wollen wir den Kommunen, verglichen mit dem Grundhaushalt, zusätzlich 631 Millionen Euro geben. Allein die zusätzliche Unterstützung ist also schon 100 Millionen Euro höher als das, was wir im ganzen vergangenen Jahr gezahlt haben.
Der wesentliche Teil dieser Erhöhung entfällt auf die Kostenabgeltungspauschale. Das wird im nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal zu besprechen sein. Letzten Endes ist der nächste Tagesordnungspunkt das Haushaltsbegleitgesetz zu diesem Nachtragshaushalt. Insofern wäre es sicherlich ganz sinnvoll gewesen, das in einem Rutsch zu beraten. Aber wenn das der Landtag so will, müssen wir es halt aufteilen, müssen wir es zweimal bereden.
Jetzt nur ganz kurz: Wir verändern den Berechnungszeitraum; dazu kann ich nachher noch etwas sagen. Wir erhöhen die Pauschale jetzt schon - anders als verabredet - auf 10 000 Euro pro Kopf.
Die Kommunen werden eine Vorauszahlung von mehr als 250 Millionen Euro erhalten. Das kann ich jetzt schon sagen. Im Entwurf steht noch: mindestens 250 Millionen Euro. Das ist das, was wir eingeplant haben. Inzwischen kennen wir die Zahlen für 2015, die wir zum Zeitpunkt der Nachtragsverabschiedung noch nicht kannten. Sie fallen so aus, dass wir für die reguläre Bedienung 31 Millionen Euro weniger brauchen. Die werden wir in eine Erhöhung der Vorauszahlung für 2017 und 2018 einplanen und damit bei den im Nachtragshaushalt stehenden, Ihnen vorliegenden 856 Millionen Euro Erstattung der Kommunen im Sinne der Kopfpauschale bereitstellen.
Das ist noch nicht alles. Unsere Kommunalfreundlichkeit hat damit noch nicht das Ende erreicht. Es kommen noch einmal 50 Millionen Euro für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer dazu. Dann haben wir dort 190 Millionen Euro.
Wenn wir diese beiden Positionen - Kopfpauschale und die landläufig als „umA“ bezeichnete Gruppe - zusammenzählen, stellen wir fest, dass wir mit dem Haushalt und dem Nachtrag 2016 mehr als 1 Milliarde Euro an die niedersächsischen Kommunen geben werden - mehr als 1 Milliarde!
Wenn wir die beim Land verbleibenden Ausgaben, insbesondere natürlich die Ausgaben für die Erstaufnahmeeinrichtungen, mit diesem Betrag zusammenzählen, kommen wir auf 1,9 Milliarden Euro für den Bereich Flüchtlinge. Das ist eine Steigerung um mehr als das Zehnfache gegenüber 2014, dem Jahr vor der großen Flüchtlingswelle.
Vom Bund werden wir in diesem Jahr 595 Millionen Euro bekommen, also ein knappes Drittel der Gesamtausgaben und deutlich weniger als das, was wir an die Kommunen zahlen. Es wird immer gerne das Märchen von den klebrigen Fingern verbreitet. Aber das, was wir vom Bund bekommen, ist nur etwa die Hälfte von dem, was wir an die Kommunen zahlen.