Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab: Herr Hilbers, Herr Grascha, Sie sind wie immer inkonsistent. Erst rattern Sie in ewigen Lamentos herunter, was in
der rot-grünen Finanzpolitik alles falsch gemacht wurde, um dann aber zu behaupten, wir würden all das machen, was Sie eigentlich schon immer gefordert haben. Inkonsistenter geht es nicht. Aber wenn das so ist, werden Sie dem Nachtragshaushalt im nächsten Monat sicherlich zustimmen. Darauf freue ich mich schon.
Die rot-grüne Landesregierung zeigt jedenfalls, dass wir auch in weiterhin wechselhaften Zeiten handlungsfähig sind und auf Entwicklungen reagieren können. Ich will nicht auf alles im Bereich der Entlastung der Kommunen und der Integration der Geflüchteten eingehen. Dazu wird gleich mein Kollege Onay unter dem nächsten Tagesordnungspunkt reden. Wichtig ist: Mit diesem Nachtragshaushalt werden noch im Jahr 2016 mehr als 1 Milliarde Euro direkt an die Kommunen ausgezahlt. Das ist eine finanziell gute Nachricht von dieser Landesregierung an die Kommunen in Niedersachsen.
Die Kommunen brauchen das Geld. Sie tragen große Lasten für Unterbringung und Versorgung sowie für viele Integrationsmaßnahmen.
In der Debatte heute Morgen ist auf den von PwC konstatierten Finanzierungsüberschuss der Kommunen im Vergleich zum Land verwiesen worden; Herr Grascha hat das eben wiederholt. Dabei sollte aber eines nicht vergessen werden: Auch dies ist zum Teil Verdienst dieser Landesregierung; denn sie hat entsprechende Bundesmittel sehr zuverlässig an die Kommunen weitergereicht, diverse eigene Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen durchgeführt, und sie ist nicht, wie andere Länder, auf die Idee gekommen, die Verbundquote zu reduzieren. Stattdessen sind beträchtliche eigene Mittel für die Entlastung der Kommunen bereitgestellt worden. Der im September zu diskutierende Haushaltsentwurf 2017/2018 wird diesbezüglich weitere Maßnahmen aufzeigen. Auf diese Art und Weise sorgt Rot-Grün für die Zukunftsfähigkeit auf allen Ebenen, ganz besonders auch kommunal.
Herr Grascha, Sie sagen, der Finanzierungsüberschuss laut PwC betreffe sämtlich Kommunen. Auf der anderen Seite seien die Kommunen aber so arm, und sie alle bräuchten Entlastung. Das passt genauso wenig zusammen wie Ihr Vorwurf, alles sei falsch, den Sie ebenfalls erhoben haben, zu
(Christian Grascha [FDP]: Die PwC- Studie ist vor der Flüchtlingskrise ge- macht worden! Was Sie erzählen, ist totaler Unsinn!)
Herr Hilbers, wenn Sie behaupten, die gesamte Entlastung komme vom Bund, dann erinnere ich Sie noch einmal daran, dass Schäuble pro Asylbewerber zunächst nur fünf Monate lang 670 Euro zahlt. Das sind 3 350 Euro. Mit diesem Nachtrag verbuchen wir nun entsprechende Spitzabrechnungen vom Bund, die deutlich über diese Abschlagszahlungen hinausgehen. Warum? Weil das BAMF niemals in fünf Monaten mit den Verfahren fertig wird. Das war ja die Annahme, weshalb man nur fünf Monate zahlen wollte. Jetzt bekommen wir mehr Geld. Aber selbst wenn man diese Nachzahlungen mit einrechnet, kommt man lange nicht auf die Summe, die das Land den Kommunen von sich aus zahlt. Mit diesem Nachtragshaushalt sind das 10 000 Euro.
Wenn man es insgesamt berechnet, ergibt sich: Von 1,9 Milliarden Euro, die Sie jetzt im Nachtragshaushalt finden, die Niedersachsen für die Integration von Flüchtlingen aufwendet, kommen gerade einmal 595 Millionen Euro vom Bund. Wenn Sie sich zusätzlich anschauen, dass Zusagen, die Schäuble für den Doppelhaushalt gemacht hat und die wir dort eingebucht haben, nur für 2017 und 2018 und nicht darüber hinaus gelten, dann sehen Sie doch: Das Land kommt seiner Verantwortung nach, und die Kommunen können sehr froh sein, dass der Finanzminister dieses Landes nicht Wolfgang Schäuble, sondern PeterJürgen Schneider heißt. Genauso ist es!
Ich komme noch einmal auf die von Ihnen angesprochene Frage zurück, ob man gleichzeitig die Nettokreditaufnahme reduzieren sollte. Mit den oben genannten Maßnahmen sind Steuermehreinnahmen und Zinsminderausgaben höchst sinnvoll angelegt, deutlich besser als bei Ihren Vorschlägen, liebe Opposition. Sie nehmen wieder einmal stoisch nur die Nettokreditaufnahme in den Blick. Würde man Ihnen und Ihren Anträgen, die ja im Haushaltsausschuss vorliegen, folgen, dann könnten wir viele sinnvolle Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen nicht durchführen und die Integrationsmaßnahmen nicht verstärken.
Ich rechne es Ihnen auf der Basis einer ganz einfachen Zahl vor. Im Nachtrag sind Mehrausgaben in Höhe von 558 Millionen Euro ausgewiesen. Sie fordern jetzt, stattdessen auf 480 Millionen Euro Schulden zu verzichten. Damit blieben gerade einmal 70 bis 80 Millionen Euro übrig. Das heißt, anstelle von Ausgaben für die Integration und zur Entlastung der Kommunen in Höhe von 560 Millionen Euro zur Verfügung zu haben, wären bei Ihnen nur noch 80 Millionen Euro übrig. Das ist Ihre Politik. Wir gehen einen anderen Weg.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Johanne Modder [SPD]: Entlas- tung der Kommunen! - Christian Grascha [FDP]: Wer hat denn das ge- fordert? Keiner! Sie erzählen völligen Unsinn!)
Vielen Dank, Herr Kollege. - Es gibt eine Kurzintervention auf Ihre Ausführungen. Herr Kollege Hilbers, bitte!
Frau Präsidentin! Herr Heere, weil Sie darauf Bezug genommen haben, will ich Ihnen aus dem PwC-Bericht vorlesen:
„einen bereinigten Finanzierungsüberschuss von 119 Euro je Einwohner erzielt, was deutlich über dem Durchschnitt der alten Flächenländer liegt. Dieser Überschuss wurde jedoch fast ausschließlich auf kommunaler Ebene erwirtschaftet, die Landesebene trug 2 Euro je Einwohner bei.“
Das ist Ihre finanzielle Leistung. Das kann nicht darauf beruhen, dass Sie Geld an die Kommunen transferiert haben; denn im Jahr 2015 haben Sie das noch gar nicht gemacht. Das haben Sie in diesem Jahr gemacht.
Nun will ich Ihnen noch etwas zu den Schulden sagen. Ich habe nicht nur die Schulden in den Blick genommen, sondern auch das strukturelle Defizit, und ich habe Ihnen gesagt: Sie haben in den vergangenen Jahren 710 Millionen Euro mehr
Schulden gemacht, um sie anschließend zu parken und damit Wahlgeschenke und die schwarze Null zu finanzieren. Das strukturelle Defizit haben Sie erhöht.
Jetzt sage ich Ihnen: Das geht schon auf. Sie können nämlich in diesem Jahr die Rücklage dazu verwenden, die Nettokreditaufnahme auf null zu setzen. Dann müssten Sie allerdings im Jahr 2017 bzw. 2018 mehr konsolidieren, was Sie nicht wollen. Nur, das wäre richtig und ist das, was Sie tun müssten. Sie müssten in den kommenden Jahren konsolidieren. Dann könnten Sie in diesem Jahr die Rücklage nutzen, um die Kredite auf null zu setzen.
Das geht schon auf. Aber das wollen Sie nicht, weil Sie jetzt gebunkerte Kreditermächtigungen haben, die Sie nutzen wollen, um Wahlgeschenke zu verteilen und Ihre schwarze Null, die nichts anderes ist als vorgetäuscht, die strukturell nicht unterlegt ist, ins Feld zu führen, um sich damit womöglich loben zu lassen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen, weil wir diese Dinge offenlegen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hilbers, einen Satz habe ich mir besonders gemerkt. Sie haben gerade ernsthaft behauptet, im Jahr 2015 sei vom Land überhaupt nichts an die Kommunen weitergereicht worden. Warum haben wir denn für 2015 zwei Nachtragshaushalte gemacht? Mit beiden Nachtragshaushalten sind die Kommunen durch das Land essenziell entlastet worden. Zum Teil sind auch Bundesmittel durchgeflossen; das will ich überhaupt nicht bestreiten.
Aber zu behaupten, wir hätten an der Stelle ein Minus und hätten nichts gemacht - Entschuldigung; das muss ich ernsthaft zurückweisen.
- Sie haben einfach behauptet, wir hätten an der Stelle nichts weitergegeben. Das muss ich deutlich zurückweisen. Diese Landesregierung und die die
Landesregierung tragenden Fraktionen haben schon im Jahr 2015 nennenswert auf die Flüchtlingskrise reagiert und haben Maßnahmen ergriffen, um die Kommunen zu unterstützen. Natürlich ist das positive Finanzierungssaldo der Kommunen auch Folge davon, dass wir nennenswerte Mittel zur Entlastung der Kommunen weitergegeben haben.
Da können Sie doch nicht hingehen und sagen, das sei alles aus Zauberhand entstanden. Nein, diese Landesregierung hat einen guten Beitrag geleistet und wird die Kommunen weiterhin bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützen. Das zeigt sie auch mit diesem Nachtragshaushalt und dem Doppelhaushalt, den wir dann im nächsten Monat auf die Tagesordnung bekommen. Genauso geht es. Vielen Dank dafür!
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das war doch eine Vorauszahlung, die Sie nicht verbuchen durften, weil das über den Kreistag geht!)
Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6043
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt geht es um die Umsetzung dessen, was wir gerade beraten haben, nämlich um die Veränderung des Aufnahmegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes. Ich gehe gleich im Einzelnen darauf ein.
Zunächst ein Hinweis zum Aufnahmegesetz: Die Belastungssituation der Kommunen haben wir gerade ausführlich besprochen. Ich habe mich auch sehr über die Lobpreisungen von Herrn Hilbers und Herrn Grascha in diesem Punkt gefreut, die gesagt haben, dass ich das Richtige mache - wenn auch ein bisschen spät. Aber das ist im Leben häufiger so.
- Aber Sie haben anerkannt, dass das richtig ist und dass wir uns ausgesprochen kommunalfreundlich bewegen.