Ich möchte nämlich fortfahren - und damit auch zum Ende kommen - mit der Seite 181 des PwCGutachtens. Das ist das letzte Kapitel, überschrieben „Die Nachhaltigkeit der Länderfinanzen im Vergleich“. Der letzte Absatz lautet - ich bitte um Aufmerksamkeit -:
„Äußerst bemerkenswert ist die Entwicklung Niedersachsens. Nach Platz sechs in der Studie 2012, Platz drei in der Studie 2013, jeweils Platz vier in den Studien 2014 und 2015 erreicht das relativ finanzschwache Land in der aktuellen Studie mit einem von 101,3 % auf 103,3 % gestiegenen Nachhaltigkeitsindex sogar den zweiten Platz. Auch im Ländermodell belegt Niedersachsen mit einem Indexwert von 103,0 % den zweiten Rang. Das nochmals verbesserte Ergebnis beruht darauf, dass die eingesetzte Finanzmasse nach Zinsen und Versorgung von
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: 2013! Zu Zeiten von Herrn Möllring! - Gegenruf von Minister Peter-Jürgen Schneider: 2015! Lesen Sie es einmal selber nach!)
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. - Herr Schünemann, ich habe Ihre Wortmeldung zu einer Kurzintervention gesehen. Sie ist aber auf Ausführungen von Mitgliedern der Landesregierung nach unserer Geschäftsordnung nicht anwendbar. - Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Mohr das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die in dem PwC-Ranking gute Position Niedersachsens hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass jetzt, ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl, insgesamt 5 Milliarden Euro mehr Einnahmen pro Jahr zu Buche schlagen, als das ein Jahr vor der letzten Landtagswahl gewesen ist - 5 Milliarden Euro mehr! Und mit diesen 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen schaffen Sie es nicht, die Neuverschuldung auf null zu setzen. Das ist kein starkes Signal.
Jetzt also doch. Noch im Juni-Plenum - das ist ja gar nicht so lange her, vor ein paar Wochen also - diskutierten wir hier über einen CDU-Antrag, der die substanzielle Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise forderte. Von rot-grüner Seite - ich kann mich noch gut an den lebhaften Beitrag des Kollegen Hilbers und die Replik darauf erinnern - hagelte es Kritik an unserem Antrag. Unseriös und realitätsfremd sei unser Vorstoß. Das ist gerade mal sechs Wochen her. An den allgemeinen wirtschaftlichen, finanz- und haushaltspolitischen Rahmendaten hat sich seitdem nicht wirklich etwas geändert. Dass die Rahmenlage gut ist, haben wir erst heute Morgen wieder in der Regierungserklärung vernehmen können.
Das, was der Finanzminister und die Redner der Koalitionsfraktionen zuletzt im Juni-Plenum als unklug und unseriös benannten, nämlich die Entlastung der niedersächsischen Kommunen, ist nun Gegenstand genau dieser Gesetzesvorlage. Im Juni noch sagte Herr Finanzminister Schneider von ebendieser Stelle aus, dass man die Nettokreditaufnahme nicht absenken und die Kommunen nicht stärker entlasten könne, weil die Steuermehreinnahmen eben absehbar nur 1 % des gesamten Steueraufkommens ausmachen würden und der Minderaufwand bei den Zinsen bereits im Zuge der Haushaltsplanung weitgehend eingepreist sei. Nun haben Sie, ein paar Wochen nach Ihrer Ablehnung hier, einen Nachtragshaushalt vorgelegt, dessen Ausfluss u. a. auch diese Gesetzesänderung ist, mit der die Kommunen bei der Kostenpauschale um gut 300 Millionen Euro entlastet werden sollen. Die Pauschale wird, wie von uns gefordert, auf 10 000 Euro angehoben, und der Bemessungszeitraum wird auf das Vorjahr konzentriert, also aktueller, zeitnaher gestaltet.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Diese Schritte sind richtig, und diese Schritte sind wichtig. Die Liquiditätsentlastung der Kommunen, die die Hauptlast - das auch an die Adresse des Kollegen Heere, zu seinen finanzpolitischen Ausführungen eben - der Unterbringung und Integration vor Ort zu leisten haben und finanziell zu schultern haben, ist überfällig und wird von uns in der generellen Ausrichtung nicht kritisiert. Details der Gesetzesvorlage muss man sich sicherlich im Zuge der Ausschussberatung ansehen.
Was wir aber kritisieren, ist, dass Sie sich noch im Juni hier hingestellt und beschrieben haben, warum alles, was wir zum wiederholten Male beantragt haben, nicht geht, nicht gehen kann, um es dann, ein paar Wochen später, in fast der gleichen Form hier selbst vorzulegen.
Wie schon beim Nachtrag 2015 reagierten Sie auch beim Nachtragshaushalt 2016 spät; und das offenkundig nur aufgrund des massiven Drucks der kommunalen Spitzenverbände und der Opposition.
Wirklich kommunalfreundlicher Politik müsste es doch zumindest im Jahr 2016, in dem sich die Flüchtlingszahlen etwas entspannt haben, auch einmal vor der Lage möglich sein, etwas für die Kommunen zu tun und sich nicht nur fürs Hinterherlaufen selbst abzufeiern.
Die überfällige Entlastung der kommunalen Ebene finanzieren Sie laut Ihrer eigenen Übersicht - das ist auf Seite 10 der Präsentation des MF zum Nachtragshaushaltsplan - durch Steuermehreinnahmen, durch zusätzliche Bundesmittel für Integration und durch Zinsminderausgaben. Insgesamt kommen durch diese drei Positionen rund 678 Millionen Euro zusammen. Da ist auch noch Luft, um sich die Nettokreditaufnahme anzusehen.
Genau das, was der Finanzminister hier noch im Juni als völlig ungenügenden Ansatz kritisierte, was die Redner der Fraktionen von SPD und Grüne als unseriös bezeichneten, wird jetzt als Gegenfinanzierung der Entlastung herangezogen. Das merken Sie selber, oder?
„Selbst wenn im Saldo - auch aufgrund von Steuermehreinnahmen - tatsächlich im Moment etwas über sein sollte, müssen wir uns fragen: Ist es wirklich sinnvoll, diese Mittel jetzt anderweitig zu verplanen? Die Antwort kann nur lauten: Nein. Denn wir wissen nicht, wie sich dieses Jahr insbesondere bei dem Thema Geflüchtete entwickelt. Oder haben Sie eine Glaskugel…?“
Nein, Herr Kollege, die haben wir nicht, und die brauchen wir auch nicht. Wir stützen uns auf dieselben Steuerschätzungen wie Sie. Wir stützten uns auf dieselben Informationen, wir stützen uns auf dieselben Quartalsberechnungen, die wir im Haushaltsausschuss vorgestellt bekommen haben.
Am Ende sind Sie jetzt in diesem konkreten Punkt, was die Rückschlüsse und die politischen Resultate angeht, genau auf dem Level angekommen, den wir hier im Juni und auch in vorherigen Landtagsdebatten bereits mehrfach beantragt hatten,
nur dass Sie ein paar Monate länger brauchen und diese Maßnahmen vorher ins Reich oppositioneller Wunschträume verweisen. Wenn es jetzt angemessen und richtig ist, dann war Ihr Nein auf die selbst gestellte Frage nach der Sinnhaftigkeit im Juni-Plenum schlicht falsch, Herr Heere.
resse der Kommunen sei - was ich angesichts der teilweise dramatischen finanziellen Belastungen unserer Kommunen, welche uns auch die kommunalen Spitzenverbände verschiedentlich vor Augen geführt haben, schon fast zynisch fand -, wenn das Land weiter seine Rücklagen schone, um im Ernstfall zeitnah reagieren zu können, anstatt kurzfristig populistisch zu reagieren.
Wir wissen jetzt immerhin, was der Ernstfall ist. Der Ernstfall ist da: Am 11. September sind Kommunalwahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt die Grundausrichtung des Vorschlags, zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Kostenabgeltung an die Kommunen die Anzahl der Leistungsempfänger vom vorvergangenen Jahr auf das vergangene Jahr vorzuziehen. Auch das hatten wir bereits beantragt.
Im Juni-Plenum sagte der in dieser Sachfrage im Detail kundige Kollege Heere übrigens Folgendes dazu:
„Und warum stellen wir immer noch auf die Zahlen des vorvergangenen Jahres ab? - Weil die Statistik einfach nicht schneller ist. Sie sollten einmal die Realitäten berücksichtigen und nicht immer nur irgendwelche Vorwürfe in den Raum stellen, die uns schlecht aussehen lassen, aber nichts mit der Realität zu tun haben.“
Genau das, was angeblich statistisch unmöglich war, was eben der Finanzminister auf meine Rückfrage ausdrücklich bestätigt hat, dass es geht und dass es gemacht wird, war Ausdruck unserer „Realitätsferne“. Jetzt wird es jedoch gemacht. Ich finde, das ist ein Zeichen dafür, wie absurd die Diskussion im Juni teilweise gelaufen ist.
Es zeigt auch, wie richtig unser Weg war. Meine Punkte davor waren vielleicht eher politisches Scharmützel zwischen einer aktiven Opposition, die selbst Vorschläge einbringt, und einer etwas langsameren Regierungsseite.
Diesen Punkt, den ich eben angesprochen habe, halte ich für die Koalitionsfraktionen einfach nur für peinlich, weil er schön belegt, wie Sie hier bei den wichtigen Debatten im Niedersächsischen Landtag fachlich des Öfteren Nonsens vortragen. Wir las
Wir merken das! Wir merken das auch an, und auch von dieser Stelle aus, weil das exemplarisch zeigt, wie Sie versuchen, unsere Anträge, die wir hier Haushalt für Haushalt, Nachtragshaushalt für Nachtragshaushalt, Plenum für Plenum einbringen mit geschwurbelten Formulierungen zu verunmöglichen und kaputtzureden, obwohl sie umzusetzen sind und Sie es dann anschließend selber machen. - So nicht! Wir werden uns gleichwohl zu diesem Punkt konstruktiv an der Ausschussberatung beteiligen.
Vielen Dank, Herr Kollege Mohr. - Für die SPDFraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Renate Geuter das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jetzt zur Beratung stehende Gesetzentwurf sieht die Änderung des Aufnahmegesetzes und des niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes vor und setzt somit die aus dem Nachtragshaushaltsentwurf 2016 eingearbeiteten Beschlüsse um. Er ist - darauf hat der Herr Finanzminister hingewiesen - mit einem Haushaltsbegleitgesetz vergleichbar. Damit können wir nahtlos an die Diskussion zum letzten Tagesordnungspunkt anschließen. Wir hätten die Punkte sinnvollerweise auch gemeinsam beraten können.
Mir gibt das die Gelegenheit, an dieser Stelle noch einmal auf das einmalige Volumen von 631 Millionen Euro hinzuweisen, das mit diesem Maßnahmenpaket zusätzlich den Kommunen zugutekommt. Wir halten unsere Versprechen ein und nehmen die Verantwortung gegenüber den Kommunen wahr. Meinen Vorredner möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Möglichkeiten, dies zu tun, erst nach Abschluss der Gespräche mit dem Bund ergeben haben. Von daher brauchte es nicht Ihres unvollkommenen Antrages, sondern wir handeln dann, wenn es nötig und geboten ist.
(Ulf Thiele [CDU]: Warum denn solche Tiefschläge, Frau Geuter? Das ist doch sonst gar nicht so Ihre Art!)
Die Kostenpauschale konnten wir auf 10 000 Euro erhöhen. Darüber ist schon gesprochen worden. Es bleibt entsprechend dem Wunsch der Kommunen auch bei einer Kostenpauschale anstatt einer Spitzabrechnung.
Wir sind der festen Überzeugung, dass diese 10 000 Euro für die meisten niedersächsischen Kommunen gut ausreichen werden. Wir wissen aber, dass eine Kostenpauschale wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen immer unterschiedliche Auswirkungen haben wird und haben muss.
Alle Kosten - das erscheint mir sehr wichtig - konnten gegenfinanziert werden, ohne die sonstige Aufgabenerledigung des Landes zu vernachlässigen und ohne unseren Konsolidierungspfad zu verlassen.
Es ist nämlich nachweislich auch im großen Interesse der Kommunen, dass sie im Bereich der Landesaufnahmebehörde und der Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend Plätze zur Verfügung halten, damit bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Kommunen genügend Vorlaufzeit bleibt. Es ist also nicht im Interesse der Kommunen, wenn wir im Sinne des Antrages der Fraktion der CDU da jetzt einsparen; denn Prognosen im Bereich der zukünftigen Flüchtlingszahlen sind bekanntlich im Moment kaum möglich. Wir fahren - um Minister Schäuble zu zitieren - weiterhin auf Sicht.