Vielen Dank. - Seine erste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Deneke-Jöhrens, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Wenn es gestattet ist, stelle ich gleich zwei Fragen. Damit erspare ich der Ministerin einen Weg.
Erstens. Trifft die Aussage des Sozial- und Wohnungsbaudezernenten der Region Hannover zu, dass die Förderung des Landes für Wohnraum mit Mieten von 7 Euro pro Quadratmeter um 35 Cent pro Quadratmeter höher ist als die Förderung für
Zweitens. Trifft die Aussage des Sozial- und Wohnungsbaudezernenten der Region Hannover zu, dass Wohnungsbaugesellschaften die Miete für mittelbar belegte Wohnungen auf 7 Euro pro Quadratmeter erhöhen und die neu gebauten Wohnungen dann noch teurer ungebunden vermieten, was dazu führt, dass keine günstigen Sozialwohnungen - selbst im Bereich des Neubaus - mehr geschaffen werden? Können Sie uns dazu die Sichtweise der Landesregierung darstellen?
Frau Präsidentin! Diese Frage ist etwas schwer zu beantworten. Ich bestätige, dass eine Miete von 7 Euro pro Quadratmeter höher ist als eine von 5,40 Euro.
Aber die Frage, die dahinter stand, war: Wie sieht es eigentlich mit der mittelbaren Belegung aus? - Auch die mittelbare Belegung ist aus unserer Sicht ein sehr, sehr positives Instrument, das auch in den einzelnen Regionen durchaus positiv genutzt wird.
„Mittelbare Belegung“ heißt, dass die Wohnraumfördermittel in Anspruch genommen werden, dann aber die entsprechenden Belegungsbindungen nicht auf die zunächst geförderten Wohnungen, sondern auch auf andere geförderte Wohnungen, z. B. auf solche, für die die Mietpreisbindung ausläuft, weiter übertragen werden.
Ich halte das für einen sehr guten Weg. Ich weiß auch, dass sich Hannover sehr viel Mühe gibt und viel Arbeit macht, weil es eben nicht ausschließlich um die Frage der Miethöhe geht, sondern weil man auf diese Art und Weise eben auch erhebliche Anstrengungen unternimmt, Wohngebiete gemischt zu gestalten, nämlich Wohngebiete, die einmal ausschließlich mit geförderten Mitteln gebaut worden sind, teilweise auch zu nicht geförderten Bereichen zu machen, sodass eine entsprechende Durchmischung der Bevölkerung - einmal von Menschen mit kleinen Einkommen, die in geförderten Wohnungen wohnen, aber auch von
Menschen mit größeren Einkommen, die dann eben in nicht geförderten Wohnungen direkt in der Nachbarschaft wohnen - gegeben ist. Ich halte das, so muss ich sagen, für ein sehr gutes Konzept.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir fahren fort. Ihre erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Joumaah, CDU-Fraktion. Bitte, Frau Kollegin!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe folgende Frage: Wir haben ja gehört, dass auch für anerkannte Asylbewerber dringend Wohnraum benötigt wird. Wie beurteilt die Landesregierung die Praxis, auch Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern auf die Kommunen zu verteilen?
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dies ist eine Frage, die sich nicht auf den Bereich der Wohnraumförderrichtlinie bezieht und dementsprechend nicht beantworten lässt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir fahren fort. Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Mundlos, CDU-Fraktion. Bitte!
Frau Ministerin, ich hätte gern ganz präzise gewusst, wie viele Wohnungen - allgemeiner Mietwohnungsneubau - effektiv in den Jahren 2014 und 2015 und auch im Jahr 2016 bewilligt worden sind. Wie viele sind also ganz genau in diesem Zeitraum bewilligt worden?
Frau Präsidentin! Frau Mundlos, ich würde es noch einmal ganz präzise sagen. Wir haben eine Tabelle, nach der wir im Jahr 2014 1 415 geförderte Wohnungen hatten, davon 346 im Bereich des Eigentums und 1 069 im Bereich der Mietwohnungen, 2015 waren es 1 046 Wohnungen, davon 253 im Bereich des Eigentums und 793 im Bereich des Mietwohnungsbaus. Im Jahr 2016 - Stand 31. Juli 2016 - haben wir 1 053 Wohnungen, davon 128 im Eigentum und 925 im Bereich des Mietwohnungsbaus.
(Reinhold Hilbers [CDU]: 5 000 woll- ten Sie haben! - Gudrun Pieper [CDU]: Die sind aber nicht alle bewil- ligt worden!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe folgende Frage: Frau Schröder-Köpf hat ja den Vorschlag gemacht, Asylsuchende aus nicht sicheren Herkunftsländern in Landeswohnheimen unterzubringen. Wäre das für die Landesregierung ein vernünftiger Vorschlag, um den anerkannten Asylbewerbern vor Ort mehr Wohnraum zur Verfügung stellen zu können?
Frau Präsidentin! Liebe Frau Joumaah, die Förderung von Wohnheimen ist aus den Mitteln der Wohnraumförderung nicht möglich.
Vielen Dank. - Wir fahren fort. Seine erste Zusatzfrage stellt nun Herr Kollege Fredermann, CDUFraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In Niedersachsen gibt es ja, wie wir wissen, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Beabsichtigt die Landesregierung, über Investitionskostenzuschüsse oder über eine zeitliche Befristung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten die Bauherren zu fördern?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich habe bereits umfänglich ausgeführt, dass es um mehr als 800 Millionen Euro geht, die wir - auch für ländliche Gebiete - zur Verfügung stellen. Insofern sind die von Ihnen gefassten Gemeinden damit gleichzeitig antragsberechtigt.
Ich hatte auch ausgeführt, dass es künftig nicht mehr, wie es zurzeit noch der Fall ist, um zinslose Darlehen gehen wird, sondern dass dann auch Tilgungszuschüsse möglich sind. Diese Möglichkeit eröffnen uns die zusätzlichen Mittel, die uns der Bund zur Verfügung stellt, sodass es ein weiteres Anreizsystem in diesem Bereich geben wird.
Das Thema Steuern habe ich ebenfalls bereits behandelt. Ich hatte mit Bedauern festgestellt, dass es nach dem jetzigen Stand der Diskussion auf der Bundesebene dabei zu keiner besonderen Förderung von Investoren kommen wird, die nochmals zusätzliche Anreize gerade für den Bereich des bezahlbaren Wohnraums für Bezieher kleiner Einkommen möglich macht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin mit der Antwort nicht ganz zufrieden. Deshalb frage ich nach.
Im Vordergrund steht immer wieder die Förderung. Ich möchte aber wissen, wie viele bezahlbare Mietwohnungen beim Neubau tatsächlich bewilligt worden sind, nicht wie viele gefördert worden sind. Das ist, glaube ich, ein entscheidender Unterschied.
Die Zahl der bewilligten Wohnungen und die der geförderten - wir fördern natürlich nur, was bewilligt worden ist - hatte ich Ihnen eben genannt. Präziser kann ich es nicht sagen.
Was Sie offensichtlich wissen wollen, ist, wie es im Bereich der Baugenehmigungsverfahren vor Ort jeweils aussieht. Dazu kann ich Ihnen im Moment leider keine Auskunft erteilen, weil dieser Bereich in die örtliche Zuständigkeit fällt.
Ansonsten kann ich sagen: Die Wohnungen, die ich Ihnen genannt habe, werden deshalb gefördert, weil sie bewilligt worden sind.
Vielen Dank. - Wir fahren fort. Seine zweite Zusatzfrage stellt Herr Kollege Hilbers für die CDUFraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben hier mehrfach angeführt, dass Sie es bedauern, dass es zu keiner steuerlichen Förderung kommt. Nun gab es ja einen Entwurf des Bundesministeriums, der darauf abzielt, steuerliche Anreize in unterversorgten Gebieten einzuführen.
Wie hat sich denn Niedersachsen bezüglich der daraus resultierenden Steuerausfälle und im Hinblick darauf, diese steuerlichen Anreize wirklich zu setzen, positioniert? - Mit Bedauern allein ist es nicht getan. Wie haben Sie sich ganz konkret in diesen Gesprächen verhalten?