Rainer Fredermann
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Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heutigen Debatte wird es sicherlich um Paragrafen, Notfallpläne und Gebühren gehen. Aber eines sollten wir dabei nicht vergessen: Im Katastrophenschutz geht es auch um Menschen - Menschen, die betroffen sind, und Menschen, die helfen.
Bevor ich also nun zum Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz komme, möchte ich mich - auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion - bei allen Helferinnen und Helfern der Feuerwehren, des THW, der Rettungsdienste, der Bundeswehr und der weiteren Organisationen für ihr Engagement ganz, ganz herzlich bedanken.
Wie wichtig dieses Engagement ist, haben wir erst im Sommer bei den Hochwasserlagen südlich von Hannover gesehen. Ich möchte auch da nicht die Nachbarn vergessen, die ja insbesondere ihren Nachbarn, die betroffen waren, unter die Arme gegriffen haben. Nachbarschaftshilfe kommt obendrauf und ist gerade in schwierigen Zeiten besonders wichtig.
Eines hat sich aber auch gezeigt: Es gab Probleme mit Blick auf die Abstimmung und die Zuständigkeiten, die sicherlich auch im MI noch aufgearbeitet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat uns über das gesamte Jahr begleitet: durch die Anhörung und die Beratungen zu dem Gesetzentwurf im Ausschuss, durch das Positionspapier des Niedersächsischen Landkreistages vom Februar, durch die konstituierende Sitzung des Landesbeirats für Katastrophenschutz im Juni, dessen Einrichtung auch von den Organisationen und Verbänden gefordert wurde, und natürlich durch die Hochwasserlagen im Sommer.
Gezeigt hat sich aber auch: Auch nach der Änderung dieses Gesetzes am heutigen Tag besteht weiter Handlungsbedarf, um den Zivil- und Katastrophenschutz zukunftsfähig aufzustellen. Hier ist nicht nur das Land Niedersachsen, sondern meines Erachtens auch der Bund gefordert.
Genau wie der NLT sehe ich dies aber auch für den Bereich Ausbildung und Fortbildung.
Ich erwarte von der künftigen Landesregierung, dass sie sich der Ausbildung der Katastrophenschützer stärker widmet, als dies derzeit an der NABK, der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz, der Fall ist. Sollte die CDU der nächsten Landesregierung angehören, werden wir uns dafür einsetzen. Alle Katastrophenschützer aus Niedersachsen sollen ohne finanziellen Aufwand an den Angeboten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz teilnehmen können.
Darüber hinaus werden wir eine Qualifizierungsoffensive zum Katastrophenschutz unter Einbeziehung der NABK starten. Um diese Forderungen umsetzen zu können, müssen wir natürlich auch an den Haushalt heran und die Mittel des Landes für den Katastrophenschutz deutlich erhöhen.
Meine Damen und Herren, ich bin erst seit Februar 2013 Mitglied dieses Hohen Hauses und kann daher natürlich nur auf diesen Zeitraum zurückblicken. Doch aus meiner Sicht ist dieser Gesetzentwurf einmalig. Ich habe in den letzten viereinhalb Jahren noch keine Anhörung erlebt, die sich so nachhaltig auf den Ursprungsgesetzestext ausgewirkt hat, wie es bei diesem Gesetzentwurf der Fall ist.
Während der Anhörung wurde von verschieden Seiten angeregt, die Einsatzführung durch das Land bei radioaktiven Lagen herbeizuführen. Damit verbunden ist, die Verpflichtung zur Aufstellung von externen Notfallplänen auf sämtliche kerntechnische Anlagen sowie auf atomare Zwischen- und Endlager zu erstrecken. Das Land verpflichtet sich im Fall einer kerntechnischen Katastrophe, die zentrale Leitung der Katastrophenbekämpfung zu übernehmen. Damit verbunden ist natürlich auch die landesweite Notfallplanung. Dieses, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht ja auch Sinn.
Insofern bedanke ich mich bei allen Organisationen, Kreisen, Verbänden und Experten, die an dieser Anhörung teilgenommen und ihre Expertise
eingebracht haben. Ich nehme an, Herr Kollege Bachmann wird meine Auffassung teilen.
Ich freue mich, dass alle Fraktionen bereit waren, die Expertenempfehlungen in dieses Gesetz aufzunehmen. Damit ist in Niedersachsen im Bereich der radioaktiven Lagen ein Paradigmenwechsel eingetreten. Damit haben wir meines Erachtens auch die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission des Bundes zur Nachbereitung des atomaren Unfalls in Fukushima umgesetzt.
Dieses neue Sicherheitsniveau bei kerntechnischen Unfällen ist natürlich auch mit Kosten für das Land verbunden. Und an den Summen - einmalig 14 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils ca. 6 Millionen Euro - kann man sehr leicht erkennen, welchen finanziellen Belastungen die Kreise eigentlich in den letzten Jahren beim Zivil- und Katastrophenschutz ausgesetzt waren. Es ist gut, dass das Land diese Kosten nun übernimmt.
Aufgrund des Doppelhaushalts 2017/2018 haben wir uns entschlossen, die Änderungen, die diesen Bereich betreffen, erst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen. Insofern wird das sicherlich in der nächsten Haushaltsberatung Thema werden.
Meine Damen und Herren, ich habe in Hannover zehn Jahre lang im Katastrophenschutz mitgemacht; deshalb weiß ich, wie wichtig Stabsübungen sind. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass bei der Weiterentwicklung der NABK auch das regelmäßige Üben der Stäbe mit den Kreisen und dem Land nicht unberücksichtigt bleibt. Denn nur dieses regelmäßige und nachhaltige Üben ermöglicht es uns, im Katastrophenfall wirklich schnell Entscheidungen zu treffen. Dies sollte bei all dem nicht außer Acht gelassen werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Sie wird aber, sofern sie der nächsten Landesregierung angehört, das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz grundlegend modernisieren. Dazu gehört auch eine transparente Aufgabenabgrenzung zwischen Polizeidirektionen und Innenministerium.
Ich habe zum ersten Teil des Gesetzes gesprochen, zu Artikel 1. Zu Artikel 1/1, der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, übergebe ich das Wort jetzt an meine Kollegin Angelika Jahns.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch im Namen der CDU-Fraktion bei allen Ehrenamtlichen, aber auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlichen Verwaltungen für ihren Einsatz bei der Integration der Flüchtlinge in Niedersachsen in den letzten Jahren ganz herzlich bedanken.
Ohne die Hilfe der vielen Ehrenamtlichen überall in unserem Land wären wir heute nicht so weit, wie wir es sind. Jedoch sind wir leider noch nicht so weit, wie wir es uns wünschen würden.
Bedanken möchte ich mich aber auch bei den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und den Kammern, die schnell bereit waren, entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen bzw. sich ihnen anzuschließen mit dem Ziel, auch die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt voranzubringen.
Ich bin froh und dankbar, dass sich die Zivilgesellschaft und die Institutionen bei der Integration so ins Zeug gelegt haben. Es wurde viel initiiert, sodass man den Eindruck gewinnen konnte, jeder macht sein eigenes Ding. Geschuldet war das sicherlich dem Umstand, dass am Anfang vonseiten des Landes nicht so viel kam und die Menschen vor Ort sich selbst helfen wollten.
Leider haben wir in den letzten Monaten den Eindruck gewonnen, dass die Landesregierung vielfach nicht mehr mit Begeisterung an die Aufgaben herangeht. Und ich habe auch den Eindruck, sie glaubt, die Integration sei schon gelaufen. Auf diesen Punkt komme ich später noch einmal zurück.
Während der Unterrichtung im Innenausschuss - für die ich mich ganz herzlich bedanke - konnten wir erfahren, dass zu einigen Punkten des FDPAntrags schon etwas auf den Weg gebracht wurde. Das will ich auch gar nicht infrage stellen. Erledigt ist der Antrag jedoch noch lange nicht.
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Kollegen aus den anderen Fachausschüssen bedanken, die mit ihrem Input und entsprechenden Aussagen dafür gesorgt haben, dass wir noch
einen anderen Blick auf die Situation bekommen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Angriffe von gestern sage ich gleich, dass ich mich in meinen Ausführungen nicht mit allen Forderungen des Antrages beschäftigen werde. Das heißt aber nicht, dass diese weniger wichtig sind bzw. schon in Gänze durch die Landesregierung erledigt wurden.
Ich möchte mich hier auf den ersten Punkt des Antrags konzentrieren - den Frau Schröder-Köpf in ihrem Beitrag leider gar nicht angesprochen hat -, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich für einen stärkeren Ausbau der Sprachlernklassen einzusetzen.
Die CDU hat bereits Ende April eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit dem Titel „Fährt Kultusministerin Heiligenstadt die Sprachförderung an Schulen zurück?“ eingereicht. Bis heute wurde diese Anfrage durch die Landesregierung nicht beantwortet.
Gestern kam noch die Bitte um weitere Fristverlängerung für die Beantwortung. Die Anfrage scheint im Ministerium und in den Parteien für erhebliche Unruhe gesorgt zu haben. Trotz der Ankündigung bei der SPD-Klausurtagung drückt sich die Landesregierung weiterhin vor ihrer Beantwortung.
Die Kultusministerin hat hier, wie schon in vielen anderen Bereichen, aus unserer Sicht Chaos angerichtet.
Erst werden den Schulen die Stunden gestrichen, um so künstlich die Statistik zur Unterrichtsversorgung zu schönen. Dann, als der Druck noch höher wird, soll es weitere Stunden geben. Das Chaos ist perfekt, und niemand weiß mehr, was eigentlich Sache ist.
Meine Damen und Herren, ich bin beileibe kein Kultusminister. Minister schon gar nicht, und Experte erst recht nicht; das werde ich auch nie werden.
- Kann man werden, muss man aber nicht!
Die Bitte um Fristverlängerung zeigt jedoch eines: Die Landesregierung hat scheinbar jeglichen Überblick über diese Situation verloren.
Das Anschreiben der Staatssekretärin an die Schulen in der letzten Woche muss den Schulleitungen vor diesem Hintergrund wie ein schlechter Witz vorgekommen sein. Man könnte fast von der Krönung sprechen.
Ich finde es unverfroren, bei den Sprachfördermaßnahmen zunächst künstlich zu kürzen, nur um dort in der letzten Minute doch nicht zu kürzen, sondern umzuschwenken. Geschuldet ist dies sicherlich auch den Protesten in zahlreichen Regionen wie Nienburg, Hameln und am Mühlenberg in Hannover. Das macht deutlich, dass eine erfolgreiche Integration an unseren Schulen mehr Sprachförderung braucht und nicht weniger.
Und nicht nur wir, sondern auch die Abgeordneten auf der linken Seite des Hauses betonen doch immer, Integration beginnt mit der Sprache und die Sprache ist der Schlüssel zur Integration.
- Wenn es drauf ankommt, kneifen sie! Genau!
Das Erlernen der deutschen Sprache braucht eben seine Zeit, und diese Zeit sollten wir den Sprachförderklassen auch lassen. Dort muss ausgebaut werden!
Ich möchte noch kurz auf die Beratungen im Sozialausschuss eingehen und zwei Punkte in den Raum stellen, die Dr. Matthiesen angesprochen hat.
Was passiert in der Praxis mit dem Förderprogramm? - Soweit wir das erkennen können, steht dort vieles noch am Anfang. Das wurde auch in der Unterrichtung sehr deutlich. Somit sind noch nicht - wie Herr Onay es gerade in den Raum gestellt hat - alle Flüchtlinge versorgt. Das ist in Gänze nämlich nicht der Fall.
Eine zweite Frage blieb unbeantwortet: Gibt es Überlegungen der Landesregierung, die Personalkosten für hauptamtliche Koordination zu fördern, wer auch immer die Koordination übernimmt?
Wir wünschen uns von der Landesregierung, dass die Kommunen finanziell entlastet werden, damit die Arbeit, die bei der Integration hauptsächlich vor Ort getragen wird, auch finanziell berücksichtigt wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU-Fraktion unterstützen den Antrag der FDPFraktion und wünschen uns auch Ihre Unterstützung. Denken Sie an gestern! Da forderten Sie die Landesregierung auf, etwas zu tun, was sie bereits erledigt hatte, heute können Sie die Landesregierung dazu auffordern, etwas zu leisten, was sie noch nicht zu Ende gebracht hat.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Dass wir diesen Antrag behandeln, ist gut; denn er macht gar keinen Sinn. Damit hängt auch zusammen, dass sich der Kollege Oetjen so in Rage geredet hat. Ich muss ihn jetzt aber leider korrigieren; denn: Auch mit der Sicherheit im Straßenverkehr wollte sich Rot-Grün fast ein Jahr lang nicht beschäftigen - also nicht nur mit der Einbruchskriminalität nicht. Dieser Antrag ist nämlich vom 9. August und wurde im Ausschuss vier
mal von der Tagesordnung genommen. Es hat Sie eigentlich gar nicht interessiert, was mit diesem Antrag los ist.
Nein danke, ich fange ja gerade erst an.
Und weil Sie gemerkt haben, dass dieser Antrag im Prinzip substanzlos ist, kommen Sie heute mit illegalen Autorennen um die Ecke, liebe Kollegin. Darüber haben wir in all den zurückliegenden Beratungen aber nie gesprochen, und das war auch nicht Inhalt der Unterrichtungen.
Die Unterrichtungen waren kurz und knapp. Herr Kollege Oetjen hat ja gerade beschrieben, wie es mit den Vergleichen war: In Deutschland 41 Getötete auf 1 Million Unfälle im Jahr, in den Niederlanden und in Schweden je 28, in Großbritannien und Norwegen jeweils 29. Argumentiert wurde: In diesen Ländern ist das Bußgeld höher, und deswegen gibt es dort weniger Verkehrstote.
Das Problem bei dieser Argumentation ist aber Folgendes: Zum einen ist die Verkehrsdichte in diesen Ländern eine andere. Zum anderen gibt es Länder, in denen das Bußgeld höher ist, aber leider auch die Anzahl der Unfalltoten. Von daher können diese beiden Aspekte auch nicht miteinander verknüpft werden.
Ich bin fest davon überzeugt: Bevor wir uns über die Höhe der Bußgelder unterhalten - die werden ja in Berlin festgelegt -, sollte noch einmal untersucht werden, wie es überhaupt zu diesen Unfällen mit Todesopfern kommt.
Sicherlich kann die Höhe eines Bußgeldes zu Verhaltensänderungen führen. Ich glaube jedoch, dass sich die meisten Unfallverursacher vorher keine Gedanken darüber machen, wie hoch die Bußgelder sind, die sie anschließend zu tragen haben. Die Ursachen sind sicherlich etwas anderer
Natur. Ich glaube, das ist letztendlich der jeweiligen Situation geschuldet.
Meines Erachtens hängt die Häufigkeit der Unfälle insbesondere auf den Autobahnen von der Verkehrsdichte wie z. B. den Staus und dem damit verbundenen zähflüssigem Verkehr und dann wiederum freien Verkehrsabschnitten zusammen, wo die Autofahrer dann versuchen, die vermeintlich verlorene Zeit wieder aufzuholen. Ich glaube also, ein großer Anteil an der Schuld für diese Verkehrsunfälle liegt in dem Zeitdruck, den sich die Menschen selbst machen.
Den Spruch „Herr Wachtmeister, geben Sie mir doch mal schnell ein Ticket, ich muss weiter!“ hat sicherlich jeder Polizist schon gehört. Was meines Erachtens noch hinzukommt, sind der gestiegene Egoismus und die Gereiztheit bei den Autofahrern. Auch das muss man berücksichtigen. Aber das allein kann ich mit Bußgeldern leider nicht regeln. Da muss man andere Dinge berücksichtigen.
Aus meiner Sicht könnten wir in Niedersachsen dieses Thema etwas lockerer angehen, wenn wir Entlastung auf den Autobahnen schaffen würden.
Schauen Sie bei der A 2 und auf die A 7 auf den Verkehr, der dort steht, nicht fährt! Uns fehlt hier die Entlastung dieser Autobahnen durch zusätzlichen Ausbau bzw. durch den Bau von Entlastungsstrecken wie die A 39, die Sie permanent behindern.
Sicherlich muss man insbesondere die LkwFahrer - das haben wir ja auch vor Ort auf der A 2 erlebt - darauf kontrollieren, ob sie ihre Fahrzeiten einhalten, ob sie die Tempomaten und die Abstandsautomatik einschalten. All das könnte zu einer Verhaltensänderung führen.
Was bei der Unterrichtung auch herauskam - und die Frage konnten Sie uns nicht beantworten -: Wer kann uns eigentlich sagen, welches Bußgeld wirkungsvoll wäre? Wann tut ein Bußgeld wirklich weh?
Letztendlich - das ist aber sicherlich die größte Herausforderung - kann uns auch niemand sagen, wie das Einkommen festgestellt werden soll und in welcher Höhe das Ticket oder der Strafzettel in der Praxis dann ausgestellt werden soll, wenn man
nicht weiß, wie hoch das Einkommen des zu Bestrafenden ist.
Also: Es bleiben mehr Fragen als Antworten aus der Unterrichtung übrig.
Ich habe am Anfang gesagt: Es wird Zeit, dass wir darüber beraten. Wie gesagt, im August 2016 haben wir darüber hier im Landtag beraten, und die Landesregierung hat im Oktober eine Bundesratsinitiative zur Reformierung des Bußgeldsystems und zu einer Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeldverordnung in Berlin gestartet. Das heißt, Ihr Antrag war ab Oktober eigentlich überflüssig.
Das Ganze, was wir hier heute veranstalten, hätten wir schon im Oktober beenden können, wenn Sie Ihren Antrag zurückgezogen hätten, weil er sich erledigt hat.
Ich glaube, letztendlich hatte Ihr Antrag nur den Zweck, die Bundesratsinitiative von Rot-Grün zu flankieren, und Sie, Frau Janssen-Kucz, versuchten, das heute mit dieser irren Story von den Autorennen aufzupeppen.
Danke schön.
Herr Präsident, ich gebe Ihnen nachher meine Visitenkarte, damit Sie wissen, wie ich heiße.
Liebe Frau Janssen-Kucz, bei dem Antrag, den wir hier gerade beraten, führen Sie trotzdem eine Vermengung durch; denn die Autoraserei ist ein anderer Straftatbestand. Der fällt unter die Rubrik „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“, hat also mit diesem Antrag nichts zu tun. Sie versuchen nur - wie gesagt -, das hier aufzupeppen.
An beide gerichtet: Das Absetzen von Punkten von den Tagesordnungen ist nun einmal Fakt. Wenn mir aber etwas wichtig ist - ich kann das ja nur für mich selber sagen -, hätte ich doch spätestens beim zweiten oder dritten Mal gesagt: Lasst uns
mal einen anderen Punkt von der Tagesordnung nehmen und nicht gerade den; denn der ist uns wichtig, den möchten wir gern heute beraten.
So ist meine Einstellung dazu. Wenn Sie eine andere haben, ist das auch in Ordnung.
Lieber Kollege Becker, ich will erst einmal den sachlichen Teil abarbeiten.
Was beinhaltet Ihr Antrag, was in der Bundesratsinitiative der Landesregierung noch nicht enthalten ist? Das ist die Frage, auf die ich eine Antwort erwarte. Wenn darin nichts Neues steht, ist dieser Antrag überflüssig. Punkt!
Jetzt kommen wir zu der persönlichen Betroffenheit: Ich fühle mich von Ihnen durch Ihre Ausführung im letzten bzw. vorletzten Satz persönlich angegriffen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich das Wortprotokoll anschauen, mit was Sie mich und Herrn Oetjen hier in Verbindung gebracht haben. Das ist eine Unverschämtheit. Das will ich ehrlich sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Bezug nehmend auf Ihre Antwort von eben, frage ich Sie: Weshalb lässt sich dann bei einer präzisen Altersfeststellung kein Geld sparen?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf das Thema „Altersfeststellung“ zurück. Ich hoffe, Sie stimmen mit mir darin überein, dass Abgeordnete, Minister, aber auch alle anderen, die in diesem Land politisch Verantwortung tragen, die Aufgabe haben, das Geld der Steuerzahler beisammenzuhalten und damit sorgsam umzugehen. Insofern frage ich Sie: Warum wollen wir kein System nutzen, auch wenn es nicht perfekt ist? - Denn wir haben doch die Aussicht, Geld zu sparen und es sinnvoller einzusetzen, als wenn wir im Moment keine Altersfeststellung vornehmen.
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mittlerweile wissen wir: Alles, was zu digitalisieren ist, wird auch digitalisiert. Diese Entwicklung stellt Verwaltung, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger vor große technologische Herausforderungen. Die Firmen und Verwaltungen müssen die entsprechenden ITSysteme vorhalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Gegenzug verlangen die Unternehmen von ihren Kunden vermehrt, den zur Verfügung gestellten Onlinezugang auch zu nutzen.
Grundvoraussetzung dafür ist natürlich, dass die Kundin bzw. der Kunde über einen Internetzugang verfügt und den Umgang mit ihm beherrscht. Eine hohe Erwartungshaltung hat sich in den letzten Jahren auf beiden Seiten aufgebaut. Letztendlich passt das jedoch vielen Kunden nicht.
Was die Verwaltung von den Bürgerinnen und Bürgern, ihren Kundinnen und Kunden also, erwartet, kann man nicht so einfach zusammenfassen. Das ist sehr unterschiedlich zu betrachten. Teilweise scheint der Wunsch zu bestehen, dass Bürgerinnen und Bürger doch bitte die Rathäuser und Ämter aufsuchen; denn es soll ja kein Arbeitsplatz verlorengehen. Andererseits gibt es aber auch positive Entwicklungen in Richtung der Digitalisierung in den Verwaltungen.
Viele Bürgerinnen und Bürger erwarten auf der anderen Seite, dass sie ihre Aufträge bei Unternehmen und Behörden jederzeit online abgeben können. Da sind die Unternehmen und Behörden aber mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit unterwegs, was natürlich schade ist, weil das für den Kunden störend ist.
Meine Damen und Herren, nicht nur aus meiner Sicht vollzieht Rot-Grün mit seinem Antrag nur das nach, was diese Landesregierung - Herr Schmidt hat hier schon angesprochen, was hier beschlossen wurde - eigentlich schon auf den Weg gebracht hat. Dies bestätigt letztendlich auch die schriftliche Unterrichtung durch die Landesregierung, die uns als Vorlage 1 zu diesem Antrag vorliegt. Darin steht aber auch ganz deutlich, dass die Landesregierung bei diesem Thema erst am Anfang steht. Daher hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, mit Ihren Forde
rungen in diesem Antrag die Latte ruhig etwas höher legen dürfen, damit er überhaupt Sinn macht.
Bürgernah, modern und sicher ist eine Verwaltung in der digitalen Welt doch nur, wenn sie die nötigen Voraussetzungen geschaffen hat, um diesen Anspruch auch zu erfüllen. Dafür muss dementsprechend mehr getan werden.
Wir brauchen ein Onlineportal für Bund, Land und Kommunen.
Aus der Sicht der CDU muss Niedersachsen mit dem Bund, den Ländern und den Kommunen alles dafür tun, dass dieses eine Onlineportal auf den Weg gebracht wird und dass die Bürgerinnen und Bürger und auch die Unternehmen in Niedersachsen die Möglichkeit erhalten, alle Behördengänge über dieses eine Portal abzuwickeln.
An dieser Stelle möchte ich vom Kunden sprechen, der nicht unterscheidet - und dies auch gar nicht will -, ob er mit dem Bund, mit dem Land oder mit seiner Kommune in Kontakt tritt. Das ist ihm nämlich letztendlich gleich. Wichtig ist: Er hat ein Anliegen, und er möchte wissen, dass das auch sofort erledigt wird. Dafür ist es wichtig, dass es nur einen Zugang gibt. Wenn es diesen nicht gibt, muss sich der Kunde im schlechtesten Fall auf mehreren Homepages anmelden und sich jeweils einem Identifizierungsverfahren unterziehen, die vielleicht auch nicht aufeinander abgestimmt sind. Da ist also viel zu tun.
Der Punkt ist doch: Wenn der Kunde erst einmal frustriert ist, weil er sich ständig überall neu anmelden muss, wird er sein Anliegen am Ende doch nicht mehr online abgeben wollen, sondern er wird wieder auf die herkömmliche Art vorgehen, was eigentlich nicht im Sinne von Verwaltung und Unternehmen ist.
Ein einheitliches System, ein einheitlicher Standard für Bund, Land und Kommunen muss von der Landesregierung angegangen werden. Dieser Punkt gehört in diesen Forderungsantrag!
Was will die Landesregierung? - Sie will eine Genossenschaft gründen, die die Zusammenarbeit der Landes- und Kommunalverwaltung mit einem eigenen Rechenzentrum organisieren soll. Was
ergibt das aus meiner Sicht? - Neue Posten, die zu verteilen sind!
Es sind Schnittstellenprobleme zu erwarten, da wir dann in Niedersachsen nämlich eine Insellösung aufbauen, die aber unter Umständen nicht kompatibel zum Portal anderer Bundesländer und des Bundes ist. Es wäre nämlich totaler Quatsch, wenn wir hier eine Insellösung aufbauen würden.
Eine wichtige Voraussetzung, Herr Schmidt, für Bürgerfreundlichkeit, Modernität und Sicherheit ist die Leistungsfähigkeit des Netzes. Wenn wir wollen, dass die digitale Verwaltung erfolgreich ist, dann muss der Breitbandausbau vorangetrieben werden, und das nicht nur mit dem Ziel von 50 Mbit/s. Das ist viel zu gering.
Herr Schmidt, fragen Sie mal Ihren Wirtschaftsminister!
Dieser Standard von 50 Mbit/s ist nicht zukunftsfähig. Wir wissen doch aus unseren eigenen Erfahrungen, wie groß der Durst nach Leistungsfähigkeit des Netzes ist und wie rasant sich die Anforderung an Leistungsfähigkeit entwickelt hat. Hinzu kommt, dass viele Endgeräte gar nicht die versprochene Leistungsfähigkeit bringen.
Dieser Netzausbau muss insbesondere auch den ländlichen Raum mit einbeziehen; denn wenn die Leistung nicht stimmt, müssen Büros, Verwaltungen und vielleicht auch Unternehmensstandorte verlegt werden, nämlich an die Stellen, wo die nötige Leistungsfähigkeit im Netz gegeben ist. Das bedeutet Landflucht. Dieser Mangel an Leistungsfähigkeit wird zum Hemmschuh für unsere Wirtschaft und für unseren Mittelstand. Daran muss die Landesregierung arbeiten.
Ganz klar, auf Ihren Zettel muss mit drauf: Wir brauchen eine Gigabit-Initiative und eine 5-G-Initiative. Sie sollten Ihre Landesregierung auffordern, diesen Weg zu beschreiten.
Mit der Vorlage haben wir viel Papier bekommen, auch über Leitlinien und „Digitales Niedersachsen“ wurde gesprochen. Sinngemäß heißt es darin: Wir sind auf einem guten Weg. - Das hat mich an mein Berufsleben erinnert: Wenn ich meinem damaligen Chef gesagt hätte, dass wir auf einem guten Weg sind, hätte er mir gezeigt, wo die Tür ist, und gesagt: Wir sprechen uns zu anderer Zeit wieder. - Damit will ich sagen: Nicht reden - handeln!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon angeklungen: Nach anderthalb Jahren Beratung kommen wir endlich zur Abstimmung über den FDP-Antrag bzw. über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses.
Bevor ich auf die Inhalte eingehe, möchte ich mich ganz herzlich bei allen Verbänden und Institutionen bedanken, die an der Anhörung teilgenommen haben. Sie haben uns wichtige Impulse für unsere Beratungen gegeben, sie haben uns aber auch an der einen oder anderen Stelle in unseren Auffassungen bestärkt. Im Kern sind sich - sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite - alle einig: Bei den Gründungen in Niedersachsen muss sich etwas bewegen. Es muss wieder zu mehr Neugründungen in Niedersachsen, aber auch in ganz Deutschland kommen.
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal bei Frau Dr. Andretta und den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die gute Gesprächsrunde zur Erarbeitung eines gemeinsamen Antrags. Zu einem solchen ist es zwar nicht gekommen, aber im Kern sind wir uns alle einig. Wir wollen, dass sich etwas bewegt, haben aber unterschiedliche Ansätze. So ist das eben.
Meine Damen und Herren, Deutschland ist, wie wir alle wissen, ein rohstoffarmes Land. Wir brauchen Ideen und Innovationen, um wirtschaftlich voranzukommen. Diese Ideen und Innovationen kom
men aber nicht nur aus den bestehenden Unternehmen. Wichtig sind deshalb immer wieder neue Impulse durch neue Gründungen. Unternehmensgründungen wirken positiv. Sie sind der Motor einer modernen und innovativen Volkswirtschaft, sie erhöhen den Druck auf die bestehenden Unternehmen, und sie stärken den Wettbewerb um die besten Ideen und letztendlich auch um die besten Köpfe.
Dagegen stehen eine zu große Risikoscheu potenzieller Gründer - aber auch potenzieller Kreditgeber - sowie eine unzureichende Wertschätzung fehlgeschlagener Gründungen durch unsere Gesellschaft. Wir alle möchten eine neue Gründerkultur in Niedersachsen - aus unserer Sicht sowohl im Umfeld der niedersächsischen Hochschulen als auch aus dem Mittelstand heraus.
Die CDU-Landtagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass mit gezielten landespolitischen Maßnahmen die Rahmenbedingungen für ein gründungsfreundliches Klima in Niedersachsen geschaffen werden können und müssen. Unser Antrag umfasst zehn Punkte, die die Gründerkultur stärken sollen, ohne in ein unrealistisches „Wünsch-dir-was“-Konzert zu münden. Es geht bei diesem Thema nicht um die Anzahl der Spiegelstriche, sondern um die Inhalte. Weniger ist hier viel mehr. Denn schließlich wissen wir aus den Erfahrungen der letzten vier Jahre, dass sich die Landesregierung sehr leicht im Klein-Klein verzettelt, wenn sie zu viele Bälle in der Luft halten soll.
Wichtig ist uns auch: In unseren Forderungen schielen wir nicht nur nach Berlin, sondern beziehen uns vor allem auf Niedersachsen. Hier muss unsere Landesregierung aktiv werden. Niedersachsen muss auf eigenen Beinen stehen und darf nicht an der Hand von Berlin laufen.
Lassen Sie mich auf einzelne Punkte eingehen.
Wie kommt es eigentlich zu Neugründungen? - Meines Erachtens beginnt alles in der Schule. Wenn man dort nichts über Wirtschaft erfährt, wenn dort niemand aufzeigt, dass man sich auch selbständig machen kann, wenn dort ständig vermittelt wird, „Abitur ist alles“ oder „Such dir einen Job im Büro!“, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass niemand auf die Idee kommt, sich selbständig zu machen und damit letztendlich sein eigener Herr zu werden. Das fehlt bei uns, und deshalb müssen wir in der Schule ansetzen.
Aus unserer Sicht geht es darum, die Lehrpläne des Unterrichtsfachs „Wirtschaft“ an Haupt-, Real- und Oberschulen sowie des Unterrichtsfachs „Politik-Wirtschaft“ an Gymnasien und den Berufsbildenden Schulen um die Aspekte Unternehmertum und Existenzgründung zu erweitern. Wir wünschen uns Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen - an einigen Schulen in Niedersachsen gibt es sie schon -, um jungen Gründern Mut zu machen. Kurz gesagt: Wir brauchen einen besseren Wirtschaftsunterricht.
Wir wissen, die Schüler informieren sich immer früher über ihre Zukunftsaussichten, sie überlegen sich immer früher, welchen beruflichen Weg sie einschlagen wollen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Praktika anzubieten, um Einblicke in Berufe zu ermöglichen, sondern auch zu zeigen, dass eine Existenzgründung ein Ziel sein könnte.
Wir wünschen uns, dass Studiengänge wie der Masterstudiengang „Mittelständische Unternehmensführung“ in Hannover ausgebaut werden und die Verankerung vergleichbarer Angebote an den anderen niedersächsischen Hochschulen geprüft wird. Ganz wichtig sind für uns auch Mentoring und passgenaue Förder- und Beratungsprogramme, sodass den Studierenden auch aus dem Hochschulumfeld Impulse gegeben werden.
Wenn sich junge Menschen mit dem Gedanken an eine Existenzgründung tragen, ist es wichtig, die Förderkulissen so zu gestalten, dass auch ein Scheitern erlaubt ist.
Auch beim zweiten und dritten Versuch einer Neugründung sollte Unterstützung gegeben sein. Wir müssen Mut machen, indem wir klarstellen, dass ein Scheitern erlaubt ist.
Wir können zwar versuchen, ein frühzeitiges Scheitern zu vermeiden, aber wir können es nicht verhindern. Wir können Werkzeuge wie ein Gründungscoaching zur Verfügung stellen und Berichts- und Dokumentationspflichten abschaffen, zumindest für die ersten Jahre. Herr Grascha hat es eben bereits angesprochen: Die Unternehmensgründer sollen sich erst einmal um ihre Gründung kümmern können und sich nicht um den Papierkram kümmern müssen. Und ein Coaching - das wissen wir alle - ist letztendlich auch ein wesentli
ches Instrument für den Unternehmenserfolg. Dies müssen wir den Unternehmensgründern auch an die Hand geben. Für das erste Jahr der Gründung sollten, wie gesagt, die bürokratischen Belastungen abgeschafft werden. In dieser Zeit sollten sie sich auf die Gründung konzentrieren können.
In der Anhörung zeigten sich die Kammern und Arbeitgeberverbände sehr offen für dieses Thema. Aus unserer Sicht sollten zur Unterstützung potenzieller Gründer an die IHK-Bezirke angelehnte Gründerzentren mit regionalen bzw. branchenspezifischen Schwerpunkten geschaffen werden. So etwas gibt es z. B. bereits in Garbsen. Ich glaube, das können wir für Niedersachsen flächendeckend ausweiten.
Wir müssen auch genau schauen, warum erfolgversprechende Gründungen scheitern. Vielleicht ist zum Teil das Beratungsangebot nicht praxistauglich, vielleicht mangelt es auch an zu wenig Eigenkapital. Daher brauchen wir Gründerzentren, um das Beratungsangebot zu erweitern.
Wir brauchen auch - Frau Dr. Andretta hat es angesprochen - ein Venture-Capital-Gesetz, das endlich attraktive Rahmenbedingungen für Wagniskapital schafft. Aber nicht nur Gründer müssen etwas wagen, meine Damen und Herren, sondern auch Kreditgeber. Wir brauchen mehr Risikokapital in Deutschland.
Meine Damen und Herren, wir sind davon überzeugt, dass Gründer, wenn die Forderungen aus unserem Antrag umgesetzt werden, mehr emotionale Rückendeckung erhalten. Wir machen damit deutlich, dass sie weitere Chancen haben, innovative Ideen umzusetzen.
Aber auch potenzielle Unternehmensnachfolger dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren.
Es wäre doch schade, wenn gut laufende Unternehmen geschlossen werden müssten, weil sich niemand findet, der bereit ist, sie weiterzuführen. Auch daran müssen wir arbeiten.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, jungen Gründern die Angst vor dem Sprung in die Selbständigkeit zu nehmen, oder diese zumindest zu
reduzieren. Ich möchte noch einmal für unseren Antrag werben: Er ist kurz, aber gut.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie sprachen davon: Niedersachsen ist das Land der Ideen und Innovationen. So steht das auf den Schildern an den Autobahnen. Aber diese Landesregierung möchte jetzt „Niedersachsen. Klar.“ als Claim haben. Werden dann die Innovationen und Ideen verschwinden?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen des Maßregelvollzugs und den Ausländerbehörden dahin gehend, dass z. B. der richtige Zeitpunkt der Bekanntgabe von belastenden ausländer- bzw. aufenthaltsrechtlichen Verfügungen abgestimmt wird?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni haben wir hier gemeinsam eine Entschließung verabschiedet, in der wir ein Zeichen für die
Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in diesem Land setzen wollten, was gute Ausbildung angeht.
Leider finden wir in diesem Haushaltsentwurf wenig davon wieder.
Alle Parteien wünschen sich für das Übungszentrum der NABK in Scheuen eine beschleunigte Planung des zweiten Bauabschnitts
und seine Realisierung im Anschluss an den ersten Abschnitt.
Im August dieses Jahres wird Herr Dr. Götz in der Celleschen Zeitung zum Projekt zitiert. Im zweiten Bauabschnitt soll mit 20 Millionen Euro im Jahr 2018 und weiteren 20,4 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 der weitere Ausbau des Trainings- und Technikzentrums Scheuen realisiert und die Baumaßnahmen in Loy abgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf spricht hier aber eine andere Sprache. Mit dem wirklichen Beginn der Planungen für den Ausbau können wir danach frühestens Ende 2018, Anfang 2019 rechnen. Herr Dürr hat das heute Morgen noch einmal auf den Punkt gebracht: Im Haushalt 2018 sind sage und schreibe 100 000 Euro - 100 000 Euro! - eingestellt, und in 2017 findet sich kein einziger Cent, geschweige denn ein Euro. Es wird also nichts von dem, was wir hier gefordert haben, rechtzeitig umgesetzt.
Meine Damen und Herren, ganz ehrlich: Wir und die Öffentlichkeit werden an dieser Stelle meines Erachtens für dumm verkauft. Die CDU-Fraktion freut sich aber trotzdem, dass die Landesregierung in ihrer politischen Liste auf einige unserer Forderungen eingeht.
- Dann nehmen wir das für die Fraktionen.
Es ist aber umso besser, dass wir uns da wenigstens einig sind.
Das ist zum einen die Einführung der Heilfürsorge für die Landesbeamten der Fachrichtung Feuerwehr, und das ist zum anderen die Absenkung der Altersgrenze in Anlehnung an die Berufsfeuerwehren. Damit ist die Chance gegeben, dass die Arbeitsplätze an der NABK attraktiver werden und weniger Kameraden wechseln.
Auf das brennendste Thema aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht die Landesregierung im Stellenplan endlich ein. Leider kommt das, wie wir finden, ein Jahr zu spät. Wir haben bereits im Frühjahr 2015 thematisiert, dass hier viel zu wenig Lehrgänge zur Verfügung stehen. Wir hoffen, dass die Ausweitung der Stellen dazu führt, dass endlich der Stau an Ausbildungslehrgängen bei den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden beseitigt wird. Wir werden das beobachten, Herr Minister, und nachfragen, ob es Ihnen gelingt, den Wunsch, 2018 bei 100 % zu sein, umzusetzen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz hat sich in den letzten 20 Jahren bewährt - so steht es im Gesetzentwurf. Dieser Aussage schließe ich mich gerne an, ebenso den wesentlichen Inhalten der Begründung. Herr Bachmann hat ja eben darauf hingewiesen, dass wir alle uns im Ausschuss bei dieser Thematik sehr einig waren; insofern wird sich vieles in den Redebeiträgen sicherlich wiederholen.
Grundsätzlich hätte sich die CDU-Fraktion auch einen viel umfangreicheren Gesetzentwurf vorstellen können - besonders mit Blick auf die auch von Herrn Bachmann angesprochenen Neuregelungen im Bereich der Vergabe bei den Rettungsdienstleistungen. Darüber müssen wir sicherlich in Bälde noch reden.
Auch über die Einführung einer Experimentierklausel in das Gesetz sollten wir schnellstmöglich sprechen; denn die Herausforderungen, vor denen die Rettungsdienste in der heutigen Zeit stehen - ich nenne insbesondere den demografischen Wandel -, gebieten eine solche Diskussion; sie ist meines Erachtens zwingend erforderlich.
Meine Damen und Herren, im Juni 2016 hat die CDU-Landtagsfraktion zu einem Fachgespräch zum Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz eingeladen. Der einhellige Wunsch der Organisationen und Verbände war eine schnellstmögliche Beschlussfassung über den Entwurf des Rettungsdienstgesetzes - geht es hier doch um das Herstellen von Rechtssicherheit bei der Besetzung der Rettungswagen mit mindestens einem Notfallsanitäter bzw. einer Notfallsanitäterin. Wichtig
ist hier insbesondere - das hat Herr Bachmann eben auch schon angesprochen - die Übergangsfrist für die Rettungsassistentinnen und -assistenten, die zum Glück bis in das Jahr 2022 reicht. Auch die angesprochene Konkretisierung der Rettungsmittel schafft Klarheit.
Meine Damen und Herren, wir finden es trotzdem schade, dass dieser Gesetzentwurf erst so spät den Weg in die Beratung gefunden hat; denn die Verbandsanhörung fand schon im Frühjahr statt, und die CDU-Fraktion hat - wie angesprochen - schon im Juni die Beratung zu dem Thema aufgenommen. Sicherlich, die Sommerferien lagen dazwischen, aber nichtsdestotrotz ist die Einbringung ziemlich spät erfolgt. Das hat unnötigen Druck auf den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und auf das Ministerium erzeugt.
An der Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und beim Ministerium bedanken, die insbesondere beim Thema Datenschutz relativ schnell die nötige Abstimmung herbeigeführt und zu einer Einigung gefunden haben. Das hat letztendlich dazu geführt, dass wir uns alle einig sind und diesem Entwurf zustimmen werden. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, wie erschüttert sich der Minister über das vermeintliche Schicksal der Mitarbeiter zeigte, frage ich die Landesregierung: Welche Gedanken hat sich die Landesregierung vor der Zustimmung über die Konsequenzen gemacht, die die Inhalte des Bund-Länder-Finanzausgleiches für das Personal der Landesbehörde für Straßenbau haben würden? Welche Gedanken hat sich die Landesregierung über das Schicksal dieser Mitarbeiter gemacht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Minister im Moment viel erzählt, was er alles machen will, aber dabei nicht in die Tiefe geht, frage ich: Welche Strukturmaßnahmen wird die Landesregierung bei der Landesbehörde für Straßenbau vornehmen, damit die zahlreichen Projekte, die der neue Bundesverkehrswegeplan ermöglicht, unverzüglich zur Baureife geführt werden können?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der von Ihnen ausgehandelten Hängepartie, welchen Zeitpunkt und welche Eckpunkte die Landesregierung mit der Bundesregierung auszuhandeln beabsichtigt.
Die zweite Frage: Wie wird sich dies auf die anstehenden Planungen für den Bundesverkehrswegeplan auswirken?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In Niedersachsen gibt es ja, wie wir wissen, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Beabsichtigt die Landesregierung, über Investitionskostenzuschüsse oder über eine zeitliche Befristung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten die Bauherren zu fördern?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich muss zu den Investitionskostenzuschüssen nachfragen: Wie viel Geld stellt das Land - nicht aus Bundesmitteln, sondern das Land! - zur Verfügung?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor gut sieben Monaten haben wir hier im Plenarsaal das erste Mal über diesen Antrag gesprochen. Für uns wider Erwarten hat Herr Schminke großes Entgegenkommen signalisiert nach dem Motto: Alle sollen mitgenommen werden. - Knapp eine Woche später konnten wir uns im Wirtschaftsausschuss schnell auf eine Anhörung schriftlicher Art einigen. Eine Beratung gab es nicht, Herr Schminke. Bis dahin war alles gut.
Es schien möglich zu sein, dass alle Fraktionen zu einem gemeinsamen Beschluss kommen könnten. Dann aber kam die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 12. August, in der uns Herr Schminke und Herr Will deutlich klarmachten, dass sie eine sofortige Abstimmung über den Antrag ohne eine weitere Diskussion wünschten und wir als Opposition hier ja sowieso nichts zu melden hätten.
Herr Schminke tat eben so, als wenn wir den Antrag dreimal beraten hätten. Im Prinzip war das am 12. August die einzige Beratung dieses Antrags. Ich frage mich ganz ehrlich, warum wir die Verbände gebeten haben, Stellungnahmen abzugeben, wenn das Abstimmungsergebnis schon am Anfang feststand.
Ich finde das schon ziemlich selbstherrlich, was Sie hier abziehen, liebe Kollegen.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den Verbänden, Genossenschaften, Vereinigungen, der Umwelthilfe, dem TÜV, den Innungen und den Gewerkschaften für ihre zum Teil sehr ausführlichen und differenzierten Stellungnahmen bedanken. Wie immer gab es unterschiedliche Ansätze in den Beurteilungen, die es jedem von uns ermöglichten, Argumentationen in der eigenen Sache zu finden.
Ich glaube, zwei Punkte bleiben unstrittig.
Erstens sind nicht in jedem Fall Nachrüstungen an den Maschinen möglich, und eine Nachrüstung verursacht Kosten. Das hat zur Folge, dass insbesondere kleinere Unternehmen Wettbewerbsnachteile haben.
Zweitens. Keiner möchte, dass Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz krank werden. Es gab in der Anhörung jedoch unterschiedliche Ansätze, und zwar vom Partikelfilter für alle bis hin zu der Aussage: keine Verschärfung nötig.
Vor diesem Spannungsbogen, dass noch keine Verursacheranalyse vorgenommen wurde, gibt es eben auch keine belastbaren Erkenntnisse über die Feinstaubemissionen von Baumaschinen. Daher haben wir dies in unserem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und FDP mit eingepflegt.
Für uns zeigt der Antrag der Grünen und der SPD einen gangbaren Weg zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes auf. Aber: Wir halten es für sinnvoll und notwendig, dass der Landtag die Landesregierung zusätzlich beauftragt, die Verursacheranalyse durchzuführen sowie Entstehungsprozesse und Emissionskonzentrationen von Feinstäuben an Baumaschinen als Entscheidungshilfe und Diskussionsgrundlage aufzubereiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind bei Ihnen, wenn es darum geht, Initiativen für den Bundesrat zur Förderung von Partikelfiltern anzustoßen und zu unterstützen. Wir sind bei Ihnen, wenn wir moderne und schadstoffarme Baumaschinen und mobile Geräte bei innerstädtischen Baustellen präferieren. Doch wir verlassen die Gemeinsamkeiten, wenn Ausnahmen so restriktiv
gefasst werden, dass dies dem Mittelstand die Luft zum Atmen nimmt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gern ins Detail der Anträge gehen. Gerade bei dem Abschnitt über Baustellen in öffentlicher Hand wirken die Formulierungen Ihres Antrags sowie der Änderungsantrag von CDU und FDP ähnlich. In der Werbung hieß das mal: Riesig sind die Unterschiede nicht, aber fein. - Denn die von uns geforderten Korrekturen haben ganz erhebliche Auswirkungen. Durch die Ergänzung des Wortes „überwiegend“ stellen wir sicher, dass der Modernisierungsdruck für den Mittelstand nicht überhandnimmt und sich Unternehmen finanziell nicht übernehmen müssen, um überhaupt für öffentliche Aufträge infrage zu kommen.
Zudem wollen wir den Weg für technische Lösungen jenseits von Partikelfiltern öffnen, soweit dadurch eine vergleichbare Emissionsreduktion bei deutlich geringeren Kosten realisiert werden kann. Auch würde ich mich mit Blick auf den Bundesrat freuen, wenn wir hier als Ziel eine Ausrichtung der Förderung auf kleine und mittelständische Unternehmen hinbekommen würden.
Meine Damen und Herren, nochmals: Was dem Antrag von SPD und Grünen völlig fehlt und einen Änderungsantrag notwendig macht, ist die Akzeptanz des Erkenntnisdefizits. Es liegen schlichtweg zu wenige Daten über die Feinstaubemissionen von Baumaschinen vor. Von daher wollen wir den Antrag um diese entsprechende Passage ergänzen. Wir wollen eine belastbare Verursacheranalyse für Feinstäube durchführen lassen, um Quellen eindeutig benennen zu können.
Wir wollen wissen, wie die Feinstäube zueinander im Verhältnis stehen, um die Bedeutung der durch Baumaschinen verursachten Belastungen klar benennen zu können. Wir wollen, dass diese Informationen so aufgearbeitet werden, dass Behörden, Kommunen, Nutzer und Hersteller eine vernünftige Entscheidungsbasis erhalten. Dieses Vorgehen hat den Vorzug, dass es alle Beteiligten mitnimmt und Akzeptanz schafft.
Das Bauhandwerk ist stark mittelständisch geprägt, wie wir wissen. Die Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und bilden aus. Daher haben wir ihnen gegenüber eine hohe Verantwortung und dürfen ihnen nicht die Arbeitsgrundlage entziehen. Die zu frühe Festlegung auf Partikelfilter nach dem
aktuellen Stand der Technik löst keine Probleme, sondern verschärft und verlängert sie.
Der besonders teure Einbau von Partikelfiltern in Spezialmaschinen - wenn er überhaupt möglich ist - hemmt die Investitionskraft der Unternehmen auf Jahre hinaus. Es wäre tragisch, wenn eine spätere Verursacheranalyse ergeben würde, dass hier von uns die falschen Weichenstellungen vorgenommen worden sind. Geben Sie uns gemeinsam die nötige Zeit, eine vernünftige Datenbasis zu erheben und dann in Ruhe die notwendigen Lehren zu ziehen! Wählen Sie den feinen Unterschied! Stimmen Sie für unseren Antrag!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die die Debatte am Livestream beobachten! Ganz herzlich begrüße ich vor Beginn meiner Rede den Geschäftsführer des Landesfeuerwehr
verbandes und seine Kameraden hier im Plenarsaal.
An dieser Stelle möchte ich gleich das einbringen, was ich mir eigentlich fürs Ende aufsparen wollte: Ich möchte mich im Namen der CDU-Fraktion bei allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ganz herzlich für ihr Engagement für Niedersachsen und die Allgemeinheit bedanken.
Meine Damen und Herren, vor über einem Jahr, am 26. Mai 2015, hat die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem Antrag „Fehlende Lehrgänge für Niedersachsens Feuerwehren - Das Land muss mehr tun!“ auf die unzureichende Lehrgangsversorgung an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz hingewiesen. Bis November letzten Jahres mussten wir warten, bis sich Rot-Grün mit dem Antrag „Gute Ausbildung für Niedersachsens Feuerwehren“ der Sache annahm.
Zwischenzeitlich wurde dann noch vorübergehend der Lehrbetrieb der NABK in Celle aufgrund der Belegung der Schule mit Flüchtlingen eingestellt. Meine Damen und Herren, diese Entscheidung stieß nicht nur bei den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden auf großes Unverständnis. Man hätte doch genauso gut die Steuerakademie belegen können. Aber in dieser Situation fehlte es innerhalb des Landeskabinetts anscheinend an der notwendigen Unterstützung für unseren Innenminister.
Unsere Große Anfrage „Wie steht es um die Feuerwehr in Niedersachsen?“ haben wir aus zwei Gründen gestellt.
Erstens ist es wichtig, dass Diskussionen auf Basis von gesicherten Daten und Erkenntnissen geführt werden.
Zweitens wollen wir mit den gelieferten Daten der Landesregierung und den sie tragenden Parteien den von uns bereits erkannten dringenden Handlungsbedarf aufzeigen.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen Kameradinnen und Kameraden dafür bedanken, dass sie das dem Innenministerium fehlende Datenmaterial geliefert haben.
Wir wissen, das hat Arbeit gemacht. Also herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
Im Frühjahr sahen sich einige meiner Kollegen mehrfach zu Unrecht dem Vorwurf ausgesetzt, wir würden mit dieser Anfrage Arbeit an die Wehren geben und sie damit behindern. Es hat sich jedoch gezeigt: Nicht jeder Kreis hat seine Feuerwehr gleich schnell in die Beantwortung der Fragen einbezogen. Einige haben da wohl etwas langsamer gearbeitet als andere.
Ich will auch nicht verschweigen, dass es Stimmen aus den Feuerwehren gab, die sich - vielleicht nicht ganz zu Unrecht - gewünscht hätten, dass das Innenministerium nicht nur durchgesteuert, sondern auch eigene Erkenntnisse eingebunden und damit die Belastung der Wehren vor Ort reduziert hätte.
Ehrlich gesagt: Ich wünschte mir, dass das Innenministerium die Datenerfassung auf Basis dieser Großen Anfrage künftig zeitnah selbst fortschreibt und eventuell ein laufendes Berichtssystem entwickelt. Das würde das Ehrenamt zusätzlich entlasten.
Eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt die Antwort der Landesregierung in Gänze sehr deutlich: Es war richtig und wichtig, die Fragen zu stellen. Die Arbeit hat sich somit gelohnt.
Meine Fraktion hat sich von der Beantwortung der Großen Anfrage zur Lage der Feuerwehr auch Anzeichen dafür erwartet, dass die Landesregierung den Umfang der Herausforderung erkannt und eine umfassende Strategie entwickelt hat. Diese Erwartungen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wurden jedoch nachhaltig enttäuscht. Statt konkreter Vorschläge setzt Rot-Grün auf Prosa und Modellprojekte, die wenig kosten und die Chance eröffnen, wichtige Fragen auf die nächste Wahlperiode zu verlagern - oder gar auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Diese unbeantworteten Herausforderungen sind es aber, die den Feuerwehrkameraden fortwährend wachsenden Unmut entwickeln lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist richtig und wichtig, Kinder- und Jugendfeuerwehren aufzubauen und auszubauen, Menschen mit Migrationshintergrund gezielt anzu
sprechen und Frauen zur aktiven Mitarbeit in der Feuerwehr zu animieren. Dies ist jedoch nicht das Verdienst dieser Landesregierung. Ich bin der CDU-geführten Landesregierung dankbar, dass sie diese Grundlage im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im Jahr 2012 gelegt hat.
Ganz besonders hat mich beim Studium der Antwort gefreut - da bin ich wahrscheinlich nicht allein -, dass sich die Kinderfeuerwehren so überragend entwickelt haben. Hoffentlich gelingt es vor Ort, diese Kinder in die Jugendfeuerwehr zu übernehmen, die im Augenblick etwas stagniert, und darüber hinaus dem aktiven Dienst weiteren Schub zu verleihen.
Wirkliche Fortschritte und eigene Ideen sind selbst nach mehr als drei Jahren Regierung dieser Koalition noch nicht sichtbar. Dabei hatten Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, im Wahlkampf und direkt nach dem Regierungsantritt deutlich gemacht, dass Sie für Nachbesserungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz seien. Das habe für Sie große Bedeutung. Liebe Kolleginnen und Kollegen: Davon habe ich bis heute nichts gemerkt.
In den letzten Monaten hatte ich das Gefühl, dass unser Innenminister nicht unbedingt ein Freund der Wehren ist.
- Ich hatte das Gefühl, dass er nicht unbedingt ein Freund der Feuerwehren ist. Bis auf Herrn Bachmann kümmert sich aus meiner Sicht in dieser Koalition niemand um die Feuerwehren.