die mit der Vertragswirtschaft von Herrn Bode so gut gefahren sind, dass sie alles tun, um die Neuregelung zu verhindern. Das endete in der letzten Woche mit der bekannten Lobbyarbeit des GVN über einen Antrag an den Ältestenrat, den Tagesordnungspunkt zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs von der Tagesordnung zu nehmen.
Ich stelle fest: Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, in der Lobbyisten die Arbeitsweise des Parlaments bestimmen.
Meine Damen und Herren, wir verwahren uns gegen solche Störungen und Eingriffe in den geordneten Parlamentsablauf.
Damit allerdings nicht genug: Da wir das Gesetz nun abschließend beraten, stellt der GVN-Geschäftsführer plötzlich 16 Fragen, die er jahrelang, als die Landesregierung um Mitarbeit bat, nicht gestellt hat. Die Absicht ist eindeutig und durchsichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben als Fraktion ab Juni fünf Regionalkonferenzen in Niedersachsen durchgeführt. Über 60 Teilnehmer aus den 140 geladenen Unternehmen haben daran teilgenommen und ihre Fragen gestellt, beantwortet bekommen und weitere Anregungen gegeben, obwohl GVN-Vertreter zum Boykott aufgerufen hatten; auch das muss man hinzufügen.
Wer sich so verhält, muss irgendwann seinen Mitgliedsfirmen erklären, weshalb man jeden Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren aufgegeben hat und lieber Fundamentalopposition betreibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ausdrücklich das konstruktive Verhalten des VDV Niedersachsen - neben vielen anderen Verbänden - hervorheben. Er hat wichtige Hinweise sowohl in der Anhörung als auch auf den Regionalkonferenzen gegeben. Vieles davon ist in den Gesetzentwurf mit eingeflossen, z. B. das Berücksichtigen weiterer aufwachsender Leistungen aus dem Haushaltsjahr 2015.
Gleiches gilt für die überaus konstruktive und nach vorn gerichtete Einstellung der zukünftigen kommunalen Aufgabenträger bei der Gesetzesberatung, aber auch bereits jetzt bei der Vorbereitung der Umsetzung des Gesetzes ab Januar 2017. Ich will aus der Pressemitteilung vom 18. Oktober des NLT zitieren. Dort heißt es:
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) begrüßt die Absicht der Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag, schon in der kommenden Woche den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung zu beschließen. ‚Alle Argumente sind vorgetragen, zusätzliche Erkenntnisse in den nächsten Wochen nicht mehr zu erwarten. Mit der Verabschiedung
des Gesetzes wird der Verunsicherungskampagne einzelner privater Verkehrsunternehmen der Boden entzogen. Das ist gut so‘, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.“
Ein Blick auf die bisherigen Ausgleichszahlungen verdeutlicht nach Auffassung des NLT, dass es in der Vergangenheit an Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit gefehlt hat. ‚Weite Teile des Landes sind benachteiligt worden. Offenbar hat das undurchsichtige Verfahren der Vergangenheit einzelne Betriebe bevorteilt, die sich nun gegen die Neuregelung wenden. …‘“
Ich rate der GVN-Spitze: Kehren Sie um! Es ist noch nicht zu spät. Machen Sie einen Neuanfang mit den neuen Aufgabenträgern und dem Land Niedersachsen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in weiten Bereichen Niedersachsens haben sich die zukünftigen Aufgabenträger längst mit den Verkehrsunternehmen in intensiven Gesprächen auf den Tag 1. Januar 2017 vorbereitet, um das Gesetz zügig umsetzen zu können.
Nun zur Opposition. Nicht ein einziger inhaltlicher Antrag wurde von Ihnen als Änderungsvorschlag eingebracht. Sie haben sich einer inhaltlichen Mitarbeit an dem Gesetzentwurf ausdrücklich verweigert.
(Widerspruch bei der CDU - Karl- Heinz Bley [CDU]: Wir haben einen Antrag dazu! - Karsten Heineking [CDU]: Das ist eine Frechheit!)
Bei der Beratung des Tariftreue- und Vergaberechts des Landes Niedersachsen haben Sie noch einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dazu sage ich: Respekt! - Anregungen sind damals sogar in das Gesetz der Regierungsfraktionen aufgenommen worden. Hier war es Arbeitsverweigerung pur.
Meine Damen und Herren, Sie haben erklärt, dass FDP und CDU einzelnen Gesetzesteilen zustimmen würden. In diesem Fall kann ich Herrn Bode ausnahmsweise loben. Er hat in den Beratungen darauf hingewiesen, dass er sowohl der Säule 2 mit den zusätzlichen 20 Millionen Euro als auch dem Gesetzesteil für den Bereich des Zweckver
bandes Braunschweig zustimmt, wie es dann auch erfolgte, allerdings dem Gesetz insgesamt die Zustimmung versagt.
- Das galt nicht für die CDU. Sie hat nur für die zweite Säule gestimmt und hat sich bei der Regelung für Braunschweig enthalten, obwohl sie sich gemeinsam mit der FDP vor den Oberbürgermeistern der Region bei einem Treffen hier im Landtag zum Anwalt der Region erklärt hat und von uns die Zustimmung für zusätzliches Geld für die Gesamtregion gefordert hat. Um das zu verwirklichen, habe ich bereits damals den Oberbürgermeistern gesagt: Verlasst euch auf 69 Stimmen von RotGrün! Die habt ihr dafür.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Wir haben für den benachteiligten Teil Niedersachsens im Bereich des Zweckverbandes Braunschweig zusätzlich 30 Millionen Euro für die Entwicklung eines zeitgemäßen ÖPNV bereitgestellt, und das jährlich.
Meine Damen und Herren, mit 90 Millionen Euro in der ersten Säule, 20 Millionen Euro zusätzliches Geld in der zweiten Säule und 30 Millionen Euro für den Bereich des Zweckverbandes Braunschweig haben wir erheblich mehr Geld in die Mobilität in Niedersachsen gegeben.
Was dabei besonders wichtig ist: Die Säule 1 wird nicht für Rückflüsse an das Land genutzt. Das überschießende Geld bleibt den Regionen für weitere ÖPNV-Projekte und deren weiteren Ausbau erhalten. Damit werden wir die Schülerverkehre mit Bus und Bahn und den gesamten ÖPNV weiter ausbauen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich mich insbesondere beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die fachlich gute Begleitung der Gesetzesberatung bedanken. Das war zwar und bleibt ihr Job, aber unter erheblich erschwerten Bedingungen. Wer den GBD in seiner Funktion infrage stellt, sollte sich die Frage stellen, ob er an diesem Gesetz überhaupt konstruktiv mitwirkt. Damit, dass Sie nicht ernsthaft mitgewirkt haben, haben Sie das bewiesen.
Danke, Herr Kollege. - Auf Ihre Rede gibt es den Wunsch einer Kurzintervention durch den Kollegen Bley. Herr Kollege Bley, bitte sehr! 90 Sekunden!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zur Klarstellung ein paar Sätze zu den Ausführungen von Herrn Will sagen.
Ich glaube, dass wir alle gemeinsam die große Sorge haben, dass die Kommunalisierung unsere Kommunen zu hart trifft, wenn die Mittel anschließend zurückgefordert werden. Die Rückzahlungen, die im Raum stehen, sind das eine Thema. Wir haben uns generell deswegen nicht für diesen Weg entscheiden können.
Wir haben aber abweichend davon, was Sie gerade gesagt haben, zugestimmt, die Mittel aus der zweiten Säule einzusetzen. Wenn Sie das nicht mitbekommen haben, können Sie es im Protokoll nachlesen. Wir haben uns nicht gegen die Mittel für den Zweckverband „Großraum Braunschweig“ gewehrt. Wir haben ausdrücklich gesagt, dass wir dem zustimmen können, aber darauf hingewiesen, dass es in Niedersachsen mehrere Regionen gibt, deren Bedarf zumindest geprüft werden muss, und dass es einer differenzierten Darstellung bedarf.
Das war unsere Forderung. Lesen Sie das im Protokoll nach! Wir haben generell nicht gegen die Mittel für Braunschweig gestimmt. Wir haben gegen das Gesamtkonzept gestimmt, aber nicht gegen die Mittel für Braunschweig. Wir wollen auch
andere Regionen beleuchtet haben. Diese Mühe haben sich die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen nicht gemacht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bley, Sie haben gerade gesagt, Sie seien im Grunde genommen gegen die Kommunalisierung, weil sie zu viele Risiken mit sich bringe.
Stellen wir doch einmal gemeinsam fest, dass der Teil, der über den Finanzausgleich gegeben wird, um Schülerbeförderung zu finanzieren, vom gleichen Aufgabenträger erledigt wird! Das machen die Landkreise, die Regionen und die Zweckverbände. Sie geben das Geld an die Verkehrswirtschaft. Die haben die Erfahrung, das Know-how und das Personal dafür. Das ist doch nichts Neues! Jetzt geht es um die restlichen 25 %, um die Rabattierung dieser Fahrkarten. Es ist schon ein starkes Stück, das den Kommunalos nicht zuzutrauen.
Meine Damen und Herren, ich will ein zweites Stichwort aufgreifen. Sie haben es wieder mit Nebelkerzen versehen. Der ersten Säule haben Sie nicht zugestimmt. Die 90 Millionen Euro wollten Sie in dieser Verteilung auch nicht. Der zweiten Säule - mehr Geld, aber ohne konkrete Bedingungen - haben Sie zugestimmt. Bei der Abstimmung über den Gesetzesteil zu Braunschweig haben Sie sich enthalten. Was ist das denn? Ist das Zustimmung? - Das ist Enthaltung. Am Ende haben Sie den gesamten Gesetzentwurf mit Nein beschieden, sodass Sie nicht zu den Förderern der Regionen und des ländlichen Raumes in Niedersachsen gehören.