Am Ende rudert der Staat dann wieder zurück und versucht, zu retten, was noch zu retten ist. Aufgrund der Gefahren solcher Entwicklungen ist so etwas mit der CDU-Landtagsfraktion nicht zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vorhin bereits von einer möglichst drogenfreien Gesellschaft gesprochen. Wir sollten uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir dieses Ziel z. B. durch eine noch bessere Aufklärungsarbeit und effektivere Handlungsmöglichkeiten für Polizei und Justiz erreichen können. Ihr Antrag bietet hierfür keine praktikablen Lösungen an.
Wir sollten aber auch den Innenausschuss, dessen Aufgabenbereich aus unserer Sicht mit betroffen ist, diesen Antrag mitberaten lassen.
Wenn wir mit dem Thema verantwortungsbewusst umgehen - ich behaupte, das machen wir -, kann die Message an die jungen Menschen nur lauten: Finger weg vom Drogenkonsum! Keine Macht den Drogen!
Vielen Dank, Herr Meyer. - Es liegt jetzt eine Kurzintervention vor. Herr Kollege Limburg, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Meyer, Sie haben hier gerade der FDP unterstellt, sie würde mit dem Antrag suggerieren, Cannabis sei harmlos. Das haben weder Herr Dr. Birkner noch der Kollege Pantazis hier in irgendeiner Form in den Raum gestellt. Nein, keiner sagt: Kiffen ist harmlos.
Die Kernfrage ist eine andere, Herr Kollege Meyer. Die Kernfrage ist, ob es in einem Rechtsstaat angemessen und richtig ist, diesem Problem, dem Drogenkonsum, mit dem schärfsten Schwert des Rechtsstaates, dem Strafrecht, zu begegnen.
Herr Meyer, wenn Sie sich das Betäubungsmittelgesetz mit seinen Strafvorschriften einmal anschauen, werden Sie feststellen, dass der § 29 BtMG bei normaler Druckweise eine ganze DIN-A4-Seite füllt mit dem verzweifelten Versuch, jede irgendwie denkbare Variante des Besitzes, der Weitergabe, des In-Berührung-Kommens mit Cannabis in irgendeiner Form unter Strafe zu stellen; § 29. Das ist nur der erste von insgesamt vier Paragrafen, die sich allein mit der Bestrafung von Betäubungsmittelbesitz und -konsum in Deutschland beschäftigen. Meine Damen und Herren, das kann nicht richtig und angemessen sein.
Herr Meyer, die Botschaft ist nicht, dass Drogen harmlos sind. Die Botschaft ist, dass diese Gesellschaft einen Irrweg geht, wenn sie es mit der strafrechtlich bewehrten Sanktionierung versucht.
Die Kernfrage ist hier doch: Haben Sie, Herr Meyer, recht, oder hat der frühere UNO-Generalsekretär Kofi Annan recht mit seinem Fazit „Die Prohibition ist gescheitert“? - Ich meine, Herr Annan hat recht.
Herr Kollege Limburg, ich kann nur schwerlich bewerten, wer recht hat und wer nicht. Dazu besitze ich auch nicht die Fachkompetenz.
Wir kommen einfach zu einer Abwägung; der Kollege Birkner sprach es an. Wir finden nicht, dass man etwas legalisieren muss, nur weil man feststellt, dass man ihm mit dem Strafgesetzbuch nicht Herr wird. Wie wollen Sie denn dann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei Wohnungseinbrüchen oder bei Diebstählen verfahren? Wollen Sie die entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch abschaffen? Das kann doch nicht das Ziel Ihrer Arbeit sein.
Vielen Dank. - Jetzt hat sich der Kollege Thomas Schremmer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich an den letzten Punkt anschließen. Herr Meyer, wenn Sie mit dem Auto rasen oder die anderen Dinge tun, die Sie gerade genannt haben, dann bringen Sie andere Menschen in Gefahr.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig! - Jörg Hillmer [CDU]: Das ist das Krite- rium? Das ist ja abenteuerlich!)
Ob ich das tue oder nicht, darf ich selbst entscheiden. Das ist mein grundgesetzlich verbürgtes Recht. Beim Rasen mit dem GTI sieht das schon ein bisschen anders aus.
Kollege Schremmer, Entschuldigung! Ich muss Sie gleich am Anfang unterbrechen. Herr Meyer würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Sie sagten, dass Sie sich mit dem Konsum von Cannabis oder Alkohol nur selbst gefährden. Aber wie halten Sie es denn damit, wenn Sie nach dem Konsum von Cannabis oder Alkohol am Straßenverkehr teilnehmen? Sehen Sie darin keine Gefährdung anderer?
(Helge Limburg [GRÜNE]: Hier wird der Konsum zusätzlich bestraft! Ohne Straßenverkehr! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Zuerst einmal die Antwort auf Herrn Meyer: Das ist ein völlig anderer Fall. Selbstverständlich kann es eine Gefährdung von anderen nach sich ziehen, wenn ich nach dem Konsum von Alkohol oder Cannabis am Straßenverkehr teilnehme. Ich würde sogar sagen, das gilt sogar auch dann, wenn ich im Auto Tabak konsumiere.
Deswegen fordert die FDP in ihrem Antrag ja auch ausdrücklich, Grenzwerte für Cannabis einzuführen, wenn es denn sozusagen frei zugänglich ist. Sie hingegen versuchen offensichtlich, den Cannabiskonsum zu diskreditieren. Den Antrag haben Sie vermutlich gar nicht gelesen.
Worum geht es? - Es geht um Prävention! Es geht um Aufklärung. Es geht um Stärkung von Selbstwirksamkeit. Es geht um Vernunft der Konsumen
ten, und es geht um Konsumsicherheit. All das leistet ein Verbot nachweislich nicht, wie man z. B. im Görlitzer Park in Berlin sehen kann.
Cannabis ist wie alle Drogen eine, deren Konsum negative Auswirkungen haben kann. Deshalb hat man sich entschlossen, es zu verbieten. Die gesellschaftliche Realität zeigt jedoch, dass 2,5 Millionen Menschen in Deutschland es dennoch regelmäßig konsumieren. Man kann also nicht sagen, dass das Verbot in irgendeiner Weise erfolgreich ist. Es führt lediglich dazu, dass es eine massive Schwarzmarktaktivität ohne jeglichen Verbraucher- und Jugendschutz gibt. Im Jugendschutz kommt das Wort Cannabis überhaupt nicht vor.
Wir haben vorhin schon gehört, dass viel Geld in die Strafverfolgung investiert wird - jährlich 150 000 Verfahren bei geringem Konsum. Man könnte sagen, das Schädlichste an Cannabis ist seine Kriminalisierung.
Ich sage es jetzt einmal bewusst ein bisschen provokant: Das Verbot von Cannabis ist ungefähr genauso sinnvoll wie das seinerzeitige Verbot in der DDR, Westfernsehen zu schauen. Das hat ja auch nichts gebracht.