„Die Landesregierung braucht dem Verlangen nicht zu entsprechen, soweit dadurch die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung wesentlich beeinträchtigt würden oder zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Inte
Ich frage die Landesregierung: Wird die Funktionsfähigkeit der Landesregierung beeinträchtigt? Entstehen dem Land oder dem Bund Nachteile, oder werden schutzwürdige Interessen Dritter verletzt? - Ich bitte um Begründung, warum Sie hier nach Goodwill antworten und nicht so, wie Sie eigentlich müssen!
Ich habe doch Ihre Anfrage beantwortet. Stellen Sie erneut eine Frage nach den Informationen, die Sie haben wollen! Dann werden wir sehen, wie wir darauf reagieren.
Heute habe ich Ihre Frage beantwortet. Sie streiten sich gerade und regen sich über etwas auf, was gar nicht Gegenstand der heutigen Debatte ist. Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass der Innenminister auf meine Frage, ob es vom Goodwill des Innenministers oder von Beschlüssen der Innenministerkonferenz abhängt, ob Anfragen von Landtagsabgeordneten beantwortet werden
oder nicht, und dass dies eigentlich in der Verfassung klar anders geregelt ist, gesagt hat, wenn wir der Meinung wären, dass dies von ihm verfassungswidrig gehandhabt worden wäre, würde sich diese Landesregierung in guter Gesellschaft mit der Vorgängerregierung von CDU und FDP befinden, frage ich den Innenminister ganz konkret, da Sie diese Aussage hier getroffen haben: Wann in der Zeit von 2003 bis 2013 hat welcher Abgeordnete der Landesregierung diese Fragen gestellt, die nicht beantwortet wurden? Worauf berufen Sie sich bei Ihrer Antwort?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich bedauerlich, dass man alles wiederholen muss: Die CDU stellte mit Uwe Schünemann den damaligen niedersächsischen Innenminister. Auf die Mündliche Frage 39 des Abgeordneten Heiner Bartling, Drucksache 15/2310, wurden die unterjährigen Zahlen u. a. mit dem Hinweis darauf nicht genannt, dass sich die Innenministerkonferenz im Dezember 2002 darauf verständigt hat, die PKS nur einmal jährlich zu veröffentlichen. - Ich glaube, das sollte als Antwort genügen.
Vielen Dank. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Focke. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Begründung der Landesregierung, ob sie dem Parlament antwortet oder nicht bzw. ob dieses Parlament Antworten bekommt, wenn der Minister dies zu gegebener Zeit entscheidet, offensichtlich auf eine Entscheidung der Innenministerkonferenz zurückgeht - wobei der Ministerpräsident bei dem vorigen Tagesordnungspunkt gesagt hat, dass dies kein bindendes Gremium sei -,
frage ich die Landesregierung: Stehen Sie oder steht die Innenministerkonferenz über unserer Verfassung?
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Bode. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, wenn Sie zugeben, dass Sie nicht über der Verfassung stehen, warum beantworten Sie dann die Fragen nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, ich beantworte doch alle Fragen! Ich habe alle Fragen zur Kriminalstatistik beantwortet!
Sie stellen mir die Frage, wie ich bei der nächsten Anfrage reagiere. Das würde ich gerne zu gegebener Zeit entscheiden. Heute habe ich geantwortet. Damit bin ich den Pflichten der Exekutive nachgekommen. Sie haben Ihre Anfragen beantwortet bekommen. Wo ist das Problem?
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Jens Nacke [CDU]: Vielleicht le- sen Sie einmal mein Schreiben von letz- ter Woche zu der Anfrage!)
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Bode.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius und Herr Ministerpräsident Weil, das ist jetzt eine Antwort gewesen, die schon aufmerken lässt.
Vor dem Hintergrund Ihrer Antwort, dass Sie gesagt haben: „Ich habe ja eben etwas gesagt. Ich habe eben etwas geantwortet. Damit bin ich den Pflichten aus der Verfassung nachgekommen“, frage ich: Ist Ihnen bewusst, dass in der Verfassung nicht steht, dass Sie den Pflichten entsprochen haben, wenn Sie irgendetwas antworten, sondern dass in der Verfassung steht, dass Sie umfassend, vollständig und wahrheitsgemäß antworten müssen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob wir gerade in unterschiedlichen Welten unterwegs sind.