Es gibt einen Beschluss der Innenministerkonferenz. Den werden wir demnächst wieder diskutieren. Ich habe deutlich gemacht, welchen Aussagewert die Zahlen haben, sowohl aktuell als auch in Zukunft. Man kann sich darüber unterhalten, wem das nutzt und wem das schadet. Die Aussagekraft solcher Daten ist jedenfalls außerordentlich beschränkt. Ich vermag nicht zu sagen, wie die Zahlen tatsächlich am Ende des Jahres aussehen und welche Aussagekraft darin in Bezug auf einen Vergleich zum Jahre 2015 liegt.
- Wie ich auf die Frage antworte, Herr Hillmer, müssen Sie immer noch mir überlassen; vielen Dank für die Freundlichkeit.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Was sind Sie angefasst, Herr Pistorius! Was sind Sie dünnhäutig! Ganz schwaches Nervenkostüm!)
Verehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest: Die Frage ist nicht beantwortet worden.
Es handelt sich bei der heutigen Veröffentlichung der Zahlen offenbar um einen einmaligen Vorgang, um unangenehmen weiteren Fragen zu entgehen. Deswegen konkret die Nachfrage: Bekommen wir in Zukunft die unterjährigen Zahlen, ja oder nein, Herr Minister?
(Jörg Bode [FDP]: Was ist denn das für eine Antwort? - Jens Nacke [CDU]: Wollen wir mal wetten, dass Sie das nicht entscheiden? - Weitere Zurufe - Unruhe)
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten. - Jetzt stellt die nächste Zusatzfrage wiederum der Kollege Focke. Bitte sehr!
Ich frage Sie deshalb vor dem Hintergrund, dass Sie unterjährige Zahlen herausgeben, wie in der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/4655 vom 20. Oktober 2015 geschehen, in der Sie Quartalszahlen zu Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund veröffentlicht haben -
- gerne -, und zwar mit detaillierten Einzelheiten aus jedem Landkreis: Wie begründen Sie es, dass Sie die Zahlen von Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund für jeden Landkreis, für jede kreisfreie Stadt in jedem Einzelfall hier quartalsweise bzw. unterjährig zur Verfügung stellen, wenn es aber um Einbruchszahlen geht, hier sehr großmütig erklären - ich will nicht ein unparlamentarisches Wort benutzen -: „Das entscheide ich zu gegebener Zeit“?
Warum machen Sie hier einen Unterschied, was rechtsextreme Straftaten auf der einen Seite und Einbrüche in unserem Land auf der anderen Seite angeht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antwort gebe ich Ihnen gerne. Die Anfrage, die Sie zitiert haben, bezieht sich auf politisch motivierte Kriminalität.
Dazu gibt es keinen IMK-Beschluss, wie mit den Statistiken umzugehen ist. Bei der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik gibt es solche Beschlüsse.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage das für Verfassungsbruch zuständige Ressort der Landesregierung, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, aufgrund der Tatsache, dass in unserer Landesverfassung geregelt ist, dass die Landesregierung Anfragen von Abgeordneten unverzüglich und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten hat, und der Innenminister auf die Frage des Kollegen der CDU, ob unterjährige Daten künftig in den Ausschüssen dargelegt werden, geantwortet hat - Zitat -, er entscheide das zu gegebener Zeit,
(Heiner Schönecke [CDU]: Gutsher- renart! - Weitere Zurufe von der CDU - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
und auf Nachfrage erklärt hat, dass es zu diesem konkreten Bereich keinen Beschluss der IMK gebe, zu anderen Bereichen aber schon Beschlüsse der IMK gebe, die eine Beantwortung quasi als nicht zulässig erscheinen lassen:
Hat die Landesregierung tatsächlich die Rechtsauffassung, dass es vom Goodwill des Innenministers oder von Beschlüssen einer für uns nicht kon
trollierbaren und überhaupt nicht bindenden Innenministerkonferenz abhängt, dass Anfragen von Abgeordneten des Landtages beantwortet werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Soweit sich irgendjemand in diesem Hohen Hause Ihrer Einschätzung anschließen sollte, dass sich die Landesregierung in dieser Frage verfassungswidrig verhält,
Frau Präsidentin! Mit Ihrer Erlaubnis und um den Hintergrund meiner Frage darzustellen, zitiere ich den Artikel 24 Abs. 3 unserer Verfassung: