Ich eröffne die Beratung. Das Wort für die SPDFraktion hat Herr Kollege Siebels. Bitte, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Landesraumordnung hat uns im Niedersächsischen Landtag geraume Zeit beschäftigt. Ich kann sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Ich glaube, dass wir mit dem heutigen Beschluss einer Stellungnahme zum LandesRaumordnungsprogramm das Verfahren - jedenfalls seitens des Landtages, seitens des Parlaments - abschließen können. Im Anschluss folgt ja die abschließende Kabinettsbefassung zu dem Thema.
Erlauben Sie mir, ganz kurz deutlich machen, worum es in den vergangenen Monaten und - so muss ich beinahe sagen - Jahren gegangen ist, nämlich insbesondere um den Knackpunkt Moor, wenn ich das so nennen darf.
Erstens. In dem ersten Entwurf, den die Landesregierung vorgelegt hatte, war vom Begriff „Moorentwicklung“ die Rede, was offensichtlich insbesondere in der Landwirtschaft zu dem Trugschluss geführt hat - auch das muss man sagen -, es sei die Absicht der Landesregierung, große Teile Niedersachsens unter Wasser zu setzen.
Zweitens war, Herr Kollege Hocker, die Frage der Kulisse umstritten: An welchen Stellen soll Torf geschützt werden, und wo soll das nicht der Fall sein?
Drittens war ein wesentlicher Punkt - darunter kann man das jedenfalls zusammenfassen - die Eigenentwicklung der Orte.
rinnen und Vertretern der Landwirtschaft, geführt. Ich kann sagen, dass wir - jedenfalls aus Sicht meiner Fraktion; auch für die Grüne-Fraktion gilt das - alle diese Knackpunkte als abgeräumt betrachten, meine Damen und Herren.
Dies gilt insbesondere auch für die hineinformulierte sogenannte Landwirtschaftsklausel, die deutlich macht, dass in den Bereichen, in denen Torf erhalten werden soll, trotzdem eine übliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung auch in Zukunft möglich sein soll.
Dies gilt auch für den Bereich - ich habe es gerade angesprochen -, dass wir nicht mehr von Moorentwicklung, sondern von Torferhalt sprechen, um das zu konkretisieren und deutlich zu machen, was sich eigentlich dahinter verbirgt.
Außerdem geht es darum, dass wir die Kulisse überarbeitet haben, sodass Areale, die nicht unter den Begriff „Torferhalt“ fallen sollen, im LandesRaumordnungsprogramm jetzt nicht mehr zu finden sind.
In diesem Zusammenhang muss ich deutlich darauf hinweisen, dass seitens der politischen Konkurrenz, wenn ich das so bezeichnen darf, auch ein wenig der Versuch unternommen wurde, falsch zu informieren,
weil nämlich die Kulisse, die dort raumordnerisch festgelegt worden ist, überhaupt niemals parzellenscharf sein kann. Das Heranzoomen - so lange, bis man auf das einzelne Grundstück guckt und sagt, da liegt jetzt ein Vorrang für den Torferhalt darauf, aber in Wirklichkeit befindet sich irgendein Gebäude an dieser Stelle - ist schon gar nicht zulässig und führt zu einer falschen Information. Aber sei‘s drum. Die Kulisse ist überarbeitet, konkretisiert und damit auch genauer geworden, meine Damen und Herren.
Außerdem ist das sogenannte NABU-IVG-Konzept eingeflossen - auch das möchte ich noch erwähnen -, wobei sich Naturschützer, also diejenigen, die sich insbesondere für den Erhalt der Moore starkmachen, und diejenigen, die Moore abbauen, nämlich die Torfabbauunternehmen, zusammengetan und gefragt haben: Wie können wir hier eigentlich zu einer gemeinsamen Linie finden?
Zudem haben wir in dem Entwurf des neuen Landes-Raumordnungsprogramms auch die IGEKs, die vor Ort dazu führen sollen, dass es eine Kompromisslösung in Bezug auf Moorschutz und
Torfabbau geben soll, verankert und konkretisiert, und zwar mit dem Ziel - dies will ich noch deutlich machen -, dass der Torfabbau planmäßig auslaufen soll, dass wir gleichzeitig - dies haben wir an anderer Stelle im Haushalt verankert - an Ersatzstoffen forschen wollen und dass er so lange an den Stellen, an denen das vorgesehen ist, kontrolliert abgebaut werden kann.
In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal auf die Problemstellung IGEKs hin. Es geht nicht an, dass ein IGEK sozusagen völlig ziellos und ohne irgendeinen zeitlichen Rahmen einfach vor sich hin wabert. Vielmehr muss ein IGEK auch das Ziel haben, dass es zu einem Abschluss gebracht wird und dann am Ende klar ist, an welcher Stelle Flächen renaturiert werden und an welcher Stelle Moore geschützt werden, aber auch an welcher Stelle Torf weiterhin kontrolliert abgebaut werden kann.
In unserer Stellungnahme seitens der roten und der grünen Fraktionen sind wir noch auf verschiedene Punkte eingegangen, die im Verlauf der Diskussion eine Rolle gespielt haben. Ich möchte nur einen Punkt nennen, weil dazu ein gesonderter Antrag der CDU-Fraktion vorliegt, nämlich die Frage der Deponiekapazitäten. Wir glauben, dass wir dieses Thema durch die Formulierungen in unserer Stellungnahme eigentlich als abgeräumt betrachten können.
Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, dass ich jetzt noch ein, zwei Worte zu dem vorliegenden Entwurf einer Stellungnahme der CDU-Fraktion verliere. Ich glaube, die FDP-Fraktion hat keinen eigenen Entwurf eingebracht. Aber die CDUFraktion hat das getan. An verschiedenen Punkten kann man das jedenfalls politisch als umstritten betrachten. Da sind wir unterschiedlicher Meinung.
Ich möchte einen Punkt herausgreifen, weil der gerade in Bezug auf die Debatte, die wir bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt geführt haben, von Relevanz ist, nämlich wenn es um die Frage von Recht und Gesetz geht. Da schlägt die CDUFraktion in der Nr. 4 ihrer Stellungnahme - in dem Entwurf ist das nachzulesen - vor - ich zitiere wörtlich aus dem Antrag der CDU-Fraktion -:
„Die Erweiterung alteingesessener, mittelständisch geführter Betriebe ist zulässig, soweit das Beeinträchtigungsverbot Beachtung findet.“
Darüber haben wir uns schon im Ausschuss unterhalten. Ich habe deutlich darauf hingewiesen, dass dies nach meiner festen Überzeugung - ich bin kein Jurist; aber so einfache Sachen mögen dem einen oder anderen doch geläufig sein - verfassungswidrig sein dürfte. Daraufhin hat der Vertreter der CDU-Fraktion im Ausschuss mir entgegnet - wenn ich das aus dem vorläufigen Protokoll zitieren darf -:
„Auch wenn der Vorschlag der CDU-Fraktion möglicherweise rechtlich angreifbar sei, so habe die Fraktion der CDU jedoch zumindest den Versuch unternommen, eine Lösung des Problems herbeizuführen.“
Das ist eine interessante Sicht der Dinge: Es verstößt zwar gegen die Verfassung. Aber wir haben wenigstens versucht, irgendeine Lösung da hineinzuschreiben. - Sei‘s drum!
Ich will das, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, noch weiter konkretisieren, weil diese Formulierung und dieser Fall, wenn man das so bezeichnen darf, im Niedersächsischen Landtag schon in der Vergangenheit zu Anfragen geführt haben. Es gibt eine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Ina Korter aus der vergangenen Wahlperiode, als Schwarz-Gelb in Niedersachsen regiert hat. Damals hat es offensichtlich die Absicht gegeben, einen fast gleichlautenden Satz in das Landes-Raumordnungsprogramm 2008 - das war die damals gültige Version, die später noch einmal novelliert worden ist - aufzunehmen. Es gibt einen Unterschied, nämlich in der alten Fassung hieß es noch „ausnahmsweise“. Dies findet sich in der jetzigen Variante in dem Antrag der CDU-Fraktion nicht mehr.
„würde die drei raumordnerischen Ziele Kongruenz-, Konzentrations- und Integrationsgebot außer Kraft setzen und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen.“
Mit anderen Worten: Es wäre ein Verstoß gegen Artikel 3 der Verfassung. - Diese Antwort ist von niemand Geringerem unterzeichnet als einer Astrid Grotelüschen, die ja in der CDU-Fraktion bis heute
Damit will ich zum Abschluss nur deutlich machen: Wenn alle Themen abgeräumt sind - so ist das beim Landes-Raumordnungsprogramm aus meiner Sicht nachweisbar der Fall -, dann versteigt sich die CDU-Fraktion darin, verfassungswidrige Anträge zum Landes-Raumordnungsprogramm hier im Niedersächsischen Landtag zu stellen. Das, meine Damen und Herren, sollte Ihnen wirklich zu denken geben.
Wenn Sie zu Recht und Gesetz zurückfinden wollen, dann stimmen Sie der Stellungnahme zu, die Rot-Grün eingebracht hat. Der Niedersächsische Landtag ist dann, was das Verfahren angeht, jedenfalls an dieser Stelle durch. Ich glaube, wir haben hier eine gute Arbeit geleistet.
Vielen Dank, Herr Siebels. - Nun hat das Wort für die CDU-Fraktion Herr Kollege Deneke-Jöhrens. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Postfaktisch“ ist das Wort des Jahres 2016. Ich muss sagen: Die Landesregierung war ihrer Zeit weit voraus, als sie das Landes-Raumordnungsprogramm eingebracht hat.
Denn die Macht des Postfaktischen finden wir leider auch in Ihrem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LandesRaumordnungsprogramm Niedersachsen.
Die rot-grüne Landesregierung - da bin ich gar nicht bei Herrn Siebels - hat bei der Erarbeitung der Änderungsverordnung zum LROP sehr deutlich gezeigt, dass hier rein ideologische Vorstellungen die Feder geführt haben. Es ist sehr realitätsfern und hat keine Lösungsansätze für eine zukunftsfähige Entwicklung unseres schönen Niedersachsens aufgezeigt. Das ist die Wahrheit.
In den Beratungen, Herr Siebels, haben wir Ihre Mienen und die Ihrer sozialdemokratischen Kollegen verfolgen können, die Bände gesprochen haben. Sie konnten einem schon fast leidtun, als breite Wählerschichten, eine Vielzahl der sozialdemokratischen Landräte und Bürgermeister, die komplette Riege der Kommunalverbände und die öffentliche Berichterstattung den Entwurf in der Luft zerrissen haben. Es hatte sich festgesetzt: Die können es nicht. Der Landwirtschaftsminister kann es nicht.
Mehr als 8 000 Stellungnahmen haben dazu geführt, dass Sie Ihren ersten Entwurf einsammeln mussten. Sie haben weitere Entwürfe vorgelegt. Wir halten jedoch auch den nunmehr vorgelegten Vorschlag, den jetzigen Entwurf für ungeeignet, um den Herausforderungen in unserem schönen Flächenland Niedersachsen vor allem bezüglich der ländlichen Entwicklung, der Entwicklung des Einzelhandels und der Landwirtschaft gerecht zu werden.
(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Da sind Sie aber ziemlich allein! - Gegen- rufe von der CDU: Nein, nein! - Hans- Joachim Janßen [GRÜNE]: Ach, es sind noch welche da!)