Protokoll der Sitzung vom 13.12.2016

Vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Die Redekontingente der Fraktionen sind weitestgehend erschöpft, in zwei Fällen leicht überschritten.

Mir liegt jetzt noch die Wortmeldung der Ressortministerin zum gesamten Einzelplan vor. Frau Ministerin Rundt hat das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Flüchtlingsbewegung im zweiten Halbjahr des letzten Jahres und in den ersten Monaten dieses Jahres und insbesondere die Flüchtlingsbewegung, die Richtung Kommunen gegangen ist, hat uns alle, insbesondere aber auch die Kommunen, vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Wir können rückblickend sicherlich sagen, dass es mit unglaublichem Engagement, mit unglaublicher Tatkraft - natürlich von Hauptamtlichen, vor allen Dingen aber auch von Ehrenamtlichen - gelungen ist, dass die vor Krieg und Terror geflüchteten Menschen versorgt werden konnten. Ich glaube, diese Hilfsbereitschaft begeistert uns alle bis heute.

Nach dem ersten Ankommen geht es jetzt aber darum, die Flüchtlinge auf dem Weg der Integration zu begleiten und ihnen eine Perspektive zu ermöglichen. Das Land fördert deshalb die Beratung von Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit sowie die allgemeine Integrationsberatung.

Die finanzielle Ausstattung der Richtlinie stellt sicher, dass alle zu uns kommenden Menschen landesweit und flächendeckend eine angemessene Beratung und Unterstützung erhalten können, um sich mit ihrem neuen Lebensumfeld, mit den Herausforderungen des Alltags hier auseinanderzusetzen, sich zurechtzufinden und ihre Zukunft planen zu können.

Aufgrund des besonderen Bedarfs erhöhen wir für die Jahre 2017 und 2018 die Mittel auf jährlich 10,825 Millionen Euro.

Die Zahl der aus ihrer Heimat geflüchteten Kinder und jungen Menschen ist seit dem letzten Jahr immens angestiegen. Ich glaube, wir können kaum ermessen, was es für diese Kinder bedeutet, allein die Flucht durchgestanden zu haben und hier in einer fremden Welt zu leben. Hier mussten wir natürlich die Ansätze für die Betreuung deutlich

erhöhen. Wir liegen im Jahr 2017 bei 278 Millionen Euro, und 2018 sind es 204 Millionen Euro.

Ich will auch hier ganz ausdrücklich die Gelegenheit nutzen zu sagen, dass es mit uns eine dauerhafte Absenkung der Jugendhilfestandards nicht geben wird.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir erleben im Moment, dass ein Teil der Bevölkerung Vertrauen in die Politik verliert. Es gibt eine gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die trotz insgesamt wirtschaftlich guter Situation keinen Arbeitsplatz findet oder die Schwierigkeiten hat, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen, oder sich um die Chancen sorgt, die ihre Kinder im Leben haben. Diese Menschen wenden sich teilweise von der Politik ab und erkennen gelegentlich auch nicht, dass wir uns für sie einsetzen und dafür arbeiten, dass es ihnen besser geht.

Es ist nun unsere Aufgabe, auch diese Menschen zu erreichen. Das heißt, wir müssen hier ebenfalls nach geeigneten Lösungen suchen.

Das Ziel der Politik im Allgemeinen und der Sozialpolitik im Besonderen muss es sein, sich genau für diese Menschen einzusetzen. Hier sehe ich auch den Anspruch, den ich an die Maßnahmen des Sozialministeriums stelle.

Wir werden in den Jahren 2017 und 2018 je 10 Millionen Euro für Projekte gegen Landzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung stellen. Denn trotz guter Wirtschaftslage, trotz deutlichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit und trotz Fachkräftemangels können nach wie vor viele langfristig Erwerbslose nicht von diesen positiven Beschäftigungstrends profitieren. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, der Regionaldirektion NiedersachsenBremen und den kommunalen Trägern wollen wir flächendeckend Projekte auflegen und öffentliche Beschäftigung fördern. Der Schwerpunkt unseres Hauses liegt darin, bei der Bewältigung der unterschiedlichen Vermittlungshemmnisse zu unterstützen, z. B. bei gesundheitlichen Einschränkungen, bei Sucht, bei Depressionen usw.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bereits im letzten Jahr haben wir die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau um 400 Millionen Euro aufgestockt. Diese Fördermittel werden sehr gut in Anspruch genommen. Der Bund wird für die Jahre 2017 und 2018 noch einmal 46,6 Millionen

Euro jährlich aufsatteln. Mit diesen zusätzlichen Mitteln des Bundes wollen wir die Zuschussförderung beginnen und Wohnungen insbesondere für Bezieher niedriger Einkommen fördern, vor allen Dingen aber auch den Bereich des barrierefreien Bauens. Bis 2019 stehen für soziale Wohnraumförderung mehr als 800 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel zur Verfügung.

Derzeit gibt es Überlegungen, jungen Familien, denen der Erwerb von Eigentum in den angespannten Wohnungsmärkten besonders schwer fällt, zu helfen. Der Vorschlag von Bundesbauministerin Hendricks, einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 20 000 Euro zu gewähren, ist dafür sehr geeignet. Ich hoffe sehr, dass die Bundes-CDU und Bundesfinanzminister Schäuble sich nicht weiter gegen diesen Plan sperren. Denn dieser würde helfen, nicht etwa der Vorschlag eines Landesbaukindergeldes, für das es keine seriöse Gegenfinanzierung gibt.

Wie in den Vorjahren stellt der Ansatz für die Zuweisungen an Gemeinden im quotalen System den größten Einzelposten im Einzelplan 05 dar. Dieser beträgt für das Jahr 2017 rund 1,9 Milliarden und für das Jahr 2018 rund 2 Milliarden Euro. Das sind Mittel, deren Verwendung - wie die Verwendung der Haushaltsmittel insgesamt - grundsätzlich auch in inklusiven Ansätzen gedacht werden muss.

Das vorgelegte Bundesteilhabegesetz wird sich ab 2017 gerade auf diese Position des Landeshaushaltes auswirken und Menschen mit Behinderungen verbesserte Teilhabe ermöglichen. Der Bundestag hat das Gesetz in entscheidenden Punkten geändert und nachgebessert:

So wird der Zugang zur Eingliederungshilfe bis 2022 weiter nach bisherigem Recht erfolgen. Bis 2018 werden Kriterien für den neuen Zugang ab 2023 beschlossen.

Der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe wird von derzeit 2 600 auf 5 000 Euro erhöht.

Assistenzleistungen, die im Zusammenhang mit dem Wohnen stehen, dürfen nicht gegen den Willen des oder der Leistungsberechtigten gemeinsam erbracht - also gepoolt - werden. Ein wirklicher Schritt für mehr Inklusion! Hier haben wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern noch viele positive Änderungen für die Menschen erreichen können.

Das Landesblindengeld ist für blinde Menschen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Mit diesem Nachteilsausgleich können sie ihr Leben und ihre

gesellschaftliche Teilhabe gestalten. Mit der Erhöhung des Haushaltsansatzes um 4 Millionen Euro können wir das Blindengeld einheitlich auf 375 Euro anheben. Für blinde Menschen, die sich in stationären Einrichtungen aufhalten, erfolgt eine Erhöhung um 87,50 Euro auf 187,50 Euro und damit auf ca. 50 % des Blindengeldes.

Wir verbessern die Situation in der Pflege in Niedersachsen. Zur Unterstützung der häuslichen Pflegesituation gewährt das Land nach den §§ 9 und 10 des Niedersächsischen Pflegegesetzes Trägern von ambulanten und teilstationären Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege Zuschüsse für Folgeaufwendungen aus betriebsnotwendigen Investitionen. Der Landeshaushalt sieht für diesen Zweck im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 47,59 Millionen Euro und für 2018 insgesamt 49,6 Millionen Euro vor. Das entlastet insbesondere die Pflegebedürftigen selber und ihre Angehörigen.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Investitionskostenförderungen wurde das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ aufgelegt. Zur Verbesserung der strukturellen Situation hat das Land Niedersachsen ab 2016 zunächst für drei Jahre die Förderrichtlinie „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ geschaffen. Hier werden jährlich rund 6,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Herr Dr. Matthiesen hat es erwähnt: Wir haben vieles andere getan. Wir haben eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Pflegekassen zur Vergütung von Pflegekräften abgeschlossen. Wir sind nun dabei, die Pflegestärkungsgesetze II und III umzusetzen. In Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag geht es gerade eben um eine Verbesserung der Personalausstattung in der stationären Pflege.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch im Bereich der Krankenhausförderung setzen wir einen politischen Schwerpunkt. Ich will hier noch einmal ein sehr klares Bekenntnis dieser Landesregierung insbesondere auch zu kleinen Krankenhäusern im ländlichen Raum abgeben. Es geht um die wohnortnahe Versorgung.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

Für die Krankenhausinvestitionsprogramme hat das Land einen Verpflichtungsrahmen von 359 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2019 aufgelegt.

Zusätzlich gibt es weitere Mittel aus dem sogenannten Strukturfonds: 47 Millionen Euro vom Bund und 47 Millionen Euro Gegenfinanzierung durch das Land.

Mit einer weiteren, dritten, Finanzierungssäule wollen wir den Investitionsstau, den wir beim Regierungswechsel übernommen haben, über ein Sondervermögen abbauen und für eine Zukunftssicherung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen sorgen. Das Sondervermögen dient der Umsetzung von Strukturmaßnahmen, dem Ausbau von medizinischen Zentren und schwerpunktmäßig der Stärkung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Wir werden hier insgesamt 1,357 Milliarden Euro für unsere Krankenhäuser zur Verfügung stellen können.

Wir stärken die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat, basierend auf ihrer Rechtsverpflichtung dazu, einen Strukturfonds zur Niederlassungsförderung aufgelegt. Das Land stellt in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 256 000 Euro zur Verfügung. Das betrifft zum einen die Unterstützung von Medizinstudierenden im praktischen Jahr ihrer Ausbildung; das Tertial bei einem Hausarzt ist dafür entscheidend. Zum anderen werden wir die niedersächsischen Kommunen - das ist vollständig neu - finanziell dabei unterstützen, eigene medizinische Versorgungszentren zu gründen.

Mit der Krankenhausfinanzierung und unseren Maßnahmen für die ambulante Behandlung, aber auch mit unseren nahezu flächendeckenden Gesundheitsregionen stärken wir gezielt die wohnortnahe und hochwertige medizinische Versorgung aller Menschen in Niedersachsen.

Vielleicht komme ich noch eben auf das Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“, ein schwerwiegendes Problem. Wesentliches Instrument im Bereich des Schutzes von Frauen vor Gewalt ist unsere Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Hier geht es um die Landesförderung von Frauenhäusern, Gewaltberatungsstellen und proaktiver Beratung durch Beratungs- und Interventionsstellen, die sogenannten BISS-Stellen. Auch 2017 erhalten 41 Frauenhäuser, 38 Gewaltberatungsstellen und 29 BISS-Stellen weiterhin eine Förderung. Dazu wird der Betrag 2017 und 2018 deutlich auf 8,65 Millionen Euro erhöht.

Sie sehen: Wir setzen uns für bezahlbares Wohnen, für gute Pflege, für echte Inklusion, für eine

hochwertige und erreichbare Gesundheitsversorgung ein. Wir tun alles, um die Armut zu bekämpfen. Wir fördern die Teilhabe aller Menschen in Niedersachsen und stärken die Chancengleichheit. Denn nur so können wir auch in Zukunft den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sicherstellen.

Den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums werde ich gerne weitergeben. Mir bleibt, meinerseits den Fraktionen zu danken, insbesondere den Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitikern, die in gutem Umgang miteinander hier ein gemeinsames Ziel vertreten, nämlich ein soziales Niedersachsen zu gestalten.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das war eine zeitliche Punktlandung, Frau Ministerin. Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Debatte über den Einzelplan des Ressorts von Frau Ministerin Rundt abgeschlossen.

Bevor es zum Wechsel im Sitzungsvorstand kommt, rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 29: Haushaltsberatungen 2017/2018 - Haushaltsschwerpunkt Inneres und Sport

Auch hier werden wir aufgrund der Vielzahl der Wortmeldungen drei bis vier Beratungsdurchgänge haben. Es liegt an den Rednerinnen und Rednern, ob sie im Rahmen der Redezeiten alle drankommen können.

Es beginnt die erste Rednerin der CDU-Fraktion. Frau Kollegin Edita Lorberg hat das Wort.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unsere innere Sicherheit, die Situation unserer Kommunen, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und die Steuerung der Zuwanderung bestimmen gegenwärtig die politische Debatte wie schon lange nicht mehr. Doch das spiegelt sich leider nicht in den halbherzigen Haushaltsbeschlüssen der rot-grünen Regierungsfraktion wider.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Sie haben wieder einmal die Chance verpasst, unser Land bei den wichtigen innenpolitischen Herausforderungen nachhaltig zu stärken und voranzubringen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)