Editha Lorberg

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf eines Transparenzgesetzes, der von Rot-Grün auf den Weg gebracht worden ist. Ich muss sagen, das, was Sie, Frau Ministerin, hier über diesen Gesetzentwurf vorgetragen haben, zeigt deutlich, dass er weit hinter den Erwartungen zurückbleibt, die in der Bevölkerung vielleicht damit verbunden werden.
Nur der Koalitionsvereinbarung ist diese Torschlusspanik geschuldet, in der man diesen Gesetzentwurf noch schnell zusammengezimmert hat. Wortreich werden darin Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern geweckt, die kaum oder gar nicht zu erfüllen sind. Es mutet schon komisch an, dass ausgerechnet eine Landesregierung, die es dem Parlament gegenüber mit der Transparenz nicht unbedingt so ernst meint, nun von den untergeordneten Behörden genau das in dieser Form einfordert.
Worum geht es bei diesem Transparenzgesetz eigentlich? - Bürgerinnen und Bürger sollen künftig voraussetzungslos Anspruch auf Auskünfte und Informationen der öffentlichen Verwaltung erhalten. In der Regel sollen Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Wird es komplexer, kann es schon mal länger dauern.
So weit, so gut. Zum Nulltarif sind diese Auskünfte natürlich nicht zu bekommen. Die Gebührenhöhe soll sich nach dem Zeitaufwand richten. Das scheint mir die einzige wirklich vernünftige Regelung in diesem Gesetzentwurf zu sein. Denn zumindest kann man über die Gebühren dem Datenmissbrauch und dem unverhältnismäßigen Abfragen von Informationen zumindest ein Stück weit vorbeugen.
Was steckt aber wirklich hinter diesem Transparenzgesetz? - Zusammenfassend gesagt: Dieses Gesetz ist nichts anderes als ein riesiges Bürokratiemonster ohne nennenswerte Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Kommunen werden vor der großen Herausforderung stehen, dieses unnötige Gesetz umzusetzen. Das wird mehr personellen und administrativen Aufwand bedeuten. Ist dieser Aufwand aber auch verhältnismäßig? - Ich sage: Nein.
Entscheidend ist doch: Welche Informationen sollen künftig nicht herausgegeben werden? - Dazu findet man in diesem Gesetzentwurf einige Beispiele: Unter anderem personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können ausgeschlossen werden, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe dieser Daten widerspricht. Ist an dieser Stelle sichergestellt, Frau Ministerin, dass eine solche Widerspruchsmöglichkeit für die Dritten klar erkennbar ist?
Frau Ministerin, Sie sprechen von einem Bürgergesetz. Doch das, was Sie hier präsentiert haben, verdient den Namen ganz sicher nicht.
Das ist allenfalls Symbolpolitik auf dem Rücken unserer Kommunen.
Der weitaus größte Anteil der Informationen ist grundsätzlich über gesetzliche Bestimmungen von den Möglichkeiten einer Veröffentlichung oder einer Abfrage ausgenommen. Das verschweigen Sie hier. Die Mitarbeiter in unseren Behörden werden sich künftig mit den unzufriedenen und enttäuschten Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen müssen, weil diese Landesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, das Transparenz allenfalls verspricht, aber nicht bringt.
Meine Damen und Herren, schlimmer noch: Sie öffnen beispielsweise den sogenannten Wutbürgern Tür und Tor, die unserer Verwaltung mithilfe Ihres Gesetzes nur noch viel mehr Arbeit aufzwingen.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt hätte und statt eines Transparenzgesetzes eine umfassende Digitalisierungsstrategie für unsere Behörden auf den Weg gebracht hätte.
Ein modernes digitales Aktenmanagement und eine einfache öffentliche Bereitstellung von Dokumenten müssen unser Ziel sein. So können Arbeitsprozesse in der öffentlichen Verwaltung be
schleunigt, erleichtert und transparenter gemacht werden.
Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung sind die Ansätze für ein Informationsregister nicht zielführend. Hier bedarf es erheblicher Nachsteuerung. Das macht schon deutlich, dass Sie es erst auf dem Erlasswege überhaupt ermöglichen wollen.
Ach ja, über die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Abläufe soll künftig die Datenschutzbeauftragte wachen. Sie erhält dafür die zusätzliche Bezeichnung „Landesbeauftragte für Informationsfreiheit“.
Ich frage Sie, Herr Limburg: Wie passt das zusammen?
Einerseits ist sie Datenschutzbeauftragte, andererseits ist sie Beauftragte für Informationsfreiheit, und zwar in einer Person!
Sie soll künftig gegensätzliche Interessen vertreten, meine Damen und Herren.
Da können Sie sagen, was Sie wollen, Herr Limburg. Das bleibt die Quadratur des Kreises - und Sie haben es nicht begriffen!
Meine Damen und Herren, unsere Wissensgesellschaft und auch unsere Wirtschaft, lieber Herr Limburg, erwarten im Zeitalter digitaler Abläufe mehr von der Politik als das, was Sie hier bieten. Es wird Zeit für ein E-Government-Gesetz! Wir müssen sicherstellen, dass alle wichtigen Informationen zu öffentlichen Dienstleistungen und Vorschriften vernetzt werden und jederzeit abrufbar sind.
Sie haben viel Zeit ins Land gehen lassen, um diesen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Gelungen ist er Ihnen überhaupt nicht. Wir freuen uns schon sehr darauf, im nächsten Jahr in Niedersachsen endlich Verantwortung zu übernehmen
und dieses Land voranzubringen, insbesondere im Hinblick auf eine moderne und starke öffentliche Verwaltung. Die Digitalisierungsstrategie der CDU in Niedersachsen ist innovativer und hilft den Bürgern mehr als Ihr Gesetz.
Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung eignet sich nicht, um die Akzeptanz staatlichen Handelns in der Gesellschaft zu erhöhen. Ganz im Gegenteil, Sie gaukeln den Menschen Transparenz vor. Das muss zwangsläufig scheitern. Es bleibt auch bei diesem Gesetzentwurf wieder einmal zu sagen: Murks ist Murks!
Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „Ich kann in deinem Gesicht lesen wie in einem Buch“ oder „Ich brauche dich nur anzusehen und weiß, was du denkst oder fühlst“: Das oder Ähnliches hat vielleicht jeder von uns schon einmal gesagt, wenn er einem Menschen gegenüberstand und aus dem Gesicht erkennen konnte, was das Gegenüber denkt oder sagt.
Das Gesicht kann vieles zum Ausdruck bringen: Wut, Ärger, Unsicherheit, Angst, Freude, Frust, Glück, Zufriedenheit. Unsere Kommunikation geht nicht nur über das Sprechen, über das Schreiben oder über das Hören. Nein, sie geht auch über die Mimik. Besonders geschulte Ermittler beispielsweise nutzen die Mimik eines Menschen, um festzustellen, ob eine Person lügt oder die Wahrheit sagt. Man kann das Wesen und den Charakter aus der Mimik erkennen. Man kann in der Mimik auch sehen, was das Gegenüber plant und vorhat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für unseren Kulturkreis ist die Mimik ein ganz wichtiges Mittel der Verständigung.
Meine Damen und Herren, hin und wieder sehen wir in unserer offenen und kommunikativen Gesellschaft vollverschleierte Personen. Wir gehen in der Regel davon aus, dass sich unter Burka oder Niqab Frauen verbergen. Aber wer kann das schon mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, meine Damen und Herren?
Die Vollverschleierung wird in verschiedenen Formen gelebt. Sie wird überwiegend als religiös motiviert beschrieben. Als Frau finde ich es beispielsweise unerträglich, dass andere Frauen sogar von ihren Männern gezwungen werden, sich nur vollverschleiert in der Öffentlichkeit zu zeigen. Vollverschleierung ist für mich eine ungeheuerlich große Integrationsbremse.
Ich stelle auch die Frage: Passt Vollverschleierung überhaupt in unsere Gesellschaft? - Diese Frage beantworte ich mit Nein. Ich will hier nicht für einen Kompromiss in dieser Frage werben, sondern meine Meinung dazu ganz deutlich machen. Ich sehe, dass eine Vollverschleierung unzumutbare Situationen provoziert, und ich sehe, dass sie die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gefährdet und infrage stellt. Eine Identifikation, eine Identitätsfeststellung geht in erster Linie über das direkte Ansehen eines Menschen, indem man von Gesicht zu Gesicht erkennt, wer vor einem steht. Das ist weder mit Niqab noch mit Burka möglich.
Daher ist unser Gesetzentwurf zum Verbot der Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden eine logische und eine sehr konsequente Antwort auf Burka und Niqab. Ich will das gerne ein bisschen näher ausführen.
Seit einigen Jahren versucht man in Deutschland, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Vollverschleierung verbietet. In den Bundesländern wird dieses Thema sehr unterschiedlich diskutiert. In Europa gibt es Länder wie beispielsweise Frankreich, die schon eine ganz konsequente Haltung dazu haben, nämlich ein generelles Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit.
Unser Gesetzentwurf orientiert sich an einer verfassungskonformen Lösung, die vorsieht, dass die Vollverschleierung zunächst punktuell in öffentlichen Gebäuden des Landes und der untergeordneten Bereiche verboten wird. Der Göttinger Kirchenrechtler Professor Hans Michael Heinig hat unsere Auffassung dazu im Übrigen bestätigt. Er hält diese punktuellen Verbote für gerechtfertigt und verfassungskonform. Konkret heißt das, dass wir keine Vollverschleierung beispielsweise in Hochschulen, in Schulen, in Kitas, in Gerichten, in staatlichen Museen, in Schwimmbädern, in Turnhallen, in Verwaltungsgebäuden und in ähnlichen Einrichtungen wollen.
Allerdings wollen wir verschleierten Frauen den Zugang zu medizinisch erforderlichen Behandlun
gen in Krankenhäusern nicht verwehren. Wir wollen außerdem eine Gesichtsverhüllung aufgrund von sportlichen Aktivitäten, wie z. B. beim Fechten, nicht verbieten. Kulturellen Veranstaltungen und Theateraufführungen gegenüber wollen wir dieses Verbot ebenfalls nicht aussprechen.
Meine Damen und Herren, allen, die hinter einem Burkaverbot eine Verletzung der Menschenrechtskonvention befürchten, sei empfohlen, den Blick nach Frankreich zu richten. Denn dort wurde die Regelung nicht vom Europäischen Gerichtshof einkassiert. Das ist auch für die Diskussion hier bei uns sehr wichtig.
Meine Damen und Herren, seit 2011 haben wir in Niedersachsen im Niedersächsischen Beamtengesetz eine Regelung verankert, die es verbietet, dass Beamtinnen und Beamte ihre Gesichter verhüllen, es sei denn, dass medizinische oder dienstliche Notwendigkeiten das erforderlich machen. Dieses Verbot hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Man muss sich auch die Frage stellen, wie es um die Sicherheit im Straßenverkehr bei einer Vollverschleierung bestellt ist: Wird bei einer PkwFahrerin, die vollverschleiert den Blick nach hinten wagt, der tote Winkel nicht noch toter? - Ich weiß nicht, ob nicht auch diese Situation für eine sehr unsichere Rechtslage sorgt.
Ich weiß auch, liebe Kollegen von Rot-Grün, dass Sie argumentieren, dass es ja nur wenige gibt, die vollverschleiert in unserer Gesellschaft anzutreffen sind, und dass wir keinen Handlungsdruck haben. Wir sehen das anders. Eine Situation verschwindet nicht oder wird nicht geringer, wenn sie nicht häufig vorkommt. Die Vollverschleierung an sich gehört nicht zu unserer Kultur.
Ich fordere Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, auf: Nehmen Sie endlich auch die Sorgen der Menschen in unserem Land ernst! Denn die Sorge und auch die Angst vor vollverschleierten Personen können Sie nicht einfach übersehen. Verharmlosen Sie das Thema Vollverschleierung nicht! Lassen Sie uns in den Ausschussberatungen ohne ideologische Scheuklappen über unseren Gesetzentwurf diskutieren!
Meine Damen und Herren, es kann und darf nicht sein, dass Rot-Grün sich einem Gesetz verschließt, das mehr Sicherheit und Ordnung für unser Land bringen wird. Ich erkläre aus voller Überzeugung ein klares Nein zur Vollverschleie
rung - auch im Hinblick darauf, dass Frauen aktiv an unserer Gesellschaft teilnehmen sollen und sich nicht hinter Schleiern verbergen müssen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Nacke, sehen Sie es nicht auch als erforderlich an, dass der Ministerpräsident und der Innenminister dieser Debatte beiwohnen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Seit Monaten steht die Landesauf
nahmeeinrichtung in Braunschweig mit unfassbaren Vorgängen in den Schlagzeilen. Die Einrichtung ist mittlerweile ein trauriges Beispiel dafür, was eine Kultur des Schweigens, des Wegsehens und der fehlenden Führungskompetenz anrichten.
Allen hier im Hohen Haus dürfte der haarsträubende Umgang mit Frau Nadja N. bekannt sein. Da deckt eine wachsame Mitarbeiterin hundertfachen Sozialbetrug auf - und als Dankeschön wird sie vorzeitig freigesetzt, anstatt dieses Engagement zu würdigen und ihr eine Festanstellung zu geben.
Ein Engagement, das dem Land viel Geld gespart hätte, wäre die Leitung der LAB NI damals gegenüber den Betrügereien strikt vorgegangen.
Was ist los in dieser Landesaufnahmeeinrichtung in Braunschweig - einer Aufnahmeeinrichtung, aus der Mitarbeiter anonyme Schreiben an uns schicken müssen, um auf die dort herrschenden katastrophalen Zustände aufmerksam machen zu können? Nicht genug, dass die Leitung dieser Aufnahmeeinrichtung monatelang über die wachsenden Zahlen des Asylbetrugs Kenntnis hatte und nichts tat: Die Verantwortlichen haben tatenlos abgewartet und den Tätern weiterhin die Chance gelassen, sich unseren Staat zur Beute zu machen, meine Damen und Herren.
Beispielsweise wurde die Anschaffung eines Farbdruckers verweigert. Der hätte aber dazu beigetragen, dass die Mehrfachidentitäten noch deutlicher hätten aufgeklärt werden können.
Wir gehen im Moment von ungefähr 4 Millionen Euro ergaunerter Sozialhilfe aus - 4 Millionen Euro! Dass das erst die Spitze des Eisberges ist, ist uns klar. Aber, Herr Minister, wie hoch ist der Schaden mittlerweile tatsächlich?
Wer glaubt, dass im Frühjahr 2016 aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen ein Einschreiten der Aufnahmeeinrichtungsleitung nicht möglich war, der irrt, meine Damen und Herren. Fakt ist, dass der Anspruch der Landesregierung zu dem damaligen Zeitpunkt einfach ein unzureichender war. „Satt, sauber, trocken“ - das reicht nicht, wenn man Chaos und Kriminalität verhindern will!
Meine Damen und Herren, doch wer den Anspruch auf Sicherheit und Ordnung sucht - hier, bei dieser
Landesregierung, wird er ihn nicht finden: nicht 2015, nicht 2016 und immer noch nicht im Jahre 2017!
Kriminalität und Verbrechen gehören in dieser Aufnahmeeinrichtung in Braunschweig nach wie vor zum Alltag. Erst vor Kurzem musste der Leiter der Soko Zerm erneut in den Medien auf die drängenden Kriminalitätsprobleme in dieser Einrichtung hinweisen. Die schon erwähnten anonymen Schreiben über Vandalismus, Schlägereien und vieles mehr machen deutlich, wie verheerend die Zustände in dieser Einrichtung sind.
Meine Damen und Herren, die Landesaufnahmeeinrichtung in Braunschweig ist zu einem Sicherheitsrisiko für unser Land geworden. Der Minister antwortet auf diese Probleme mit purem Aktionismus: Er stattet die Vollzugsbeamten für die Abschiebung mit Uniformen aus. - Herr Minister, wenn das Ihre Reaktion auf die Fehler ist, die Sie in der Vergangenheit dort gemacht haben, dann ist das längst nicht genug. Jeder weiß, dass gerade in diesem sensiblen Bereich eine Uniformierung vielleicht nicht gerade das richtige Signal ist. Sie rüsten an der falschen Stelle auf. Das zeigt, wie undifferenziert und wie unsensibel Sie mit dieser Gesamtproblematik in Braunschweig umgehen.
Herr Pistorius, ergreifen Sie endlich wirkungsvolle differenzierte Maßnahmen! Schieben Sie endlich jeden sofort ab, der sich hier unrechtmäßig aufhält und durch Kriminalität auffällt! Greifen Sie den Vorschlag von Ihrem Landrat Reuter auf, der am vergangenen Freitag gefordert hat, dass Kriminelle nicht in den Kommunen auf ihre Abschiebung warten dürfen, weil Sie damit die Kommunen überfordern, sondern dass Sie diese Personen bis zu ihrer Abschiebung in den Einrichtungen des Landes belassen! Dann haben Sie vielleicht auch endlich einen Grund, ein bisschen schneller zu agieren als bisher. Wenn Sie, Herr Minister, das umsetzen, dann bringen Sie auch endlich die Frauen und Kinder gesondert unter, damit Übergriffe, wie sie immer wieder stattgefunden haben, nicht mehr stattfinden können.
Meine Damen und Herren, die Landesaufnahmeeinrichtung in Braunschweig ist wahrlich kein Vorzeigeobjekt dieser Landesregierung.
Hier wurde und wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr zugemutet, als vertretbar ist.
Betrug und Kriminalität, das ist hier an der Tagesordnung, Herr Heere.
- Ich zweifele nicht an dem Willen und Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Herr Heere, sondern ich zweifele an der Führung in dieser Einrichtung, und ich zweifele an der Fähigkeit dieser Landesregierung in dieser Frage!
Meine Damen und Herren, wie kann es sein, dass der Leiter dieser Aufnahmeeinrichtung und seine Stellvertreterin in sicherheitsrelevanten Fragen nicht sofort den Kontakt zur Landesregierung gesucht haben? Oder waren Wegsehen, Schweigen und Verharmlosen Teil einer Strategie, die nun Sie, lieber Herr Minister Pistorius, eingeholt hat? Wer trägt eigentlich die Verantwortung für alles das, was in Braunschweig passiert, wenn nicht Sie, Herr Pistorius?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LAB NI Braunschweig wehren sich bisher anonym; denn sie haben Angst, dass es ihnen am Ende so geht wie Nadja N.: von dieser Landesregierung jämmerlich im Stich gelassen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit ist ein Grundbedürfnis. Wir alle möchten in Sicherheit, geschützt und beschützt und möglichst ohne Sorgen und Ängste leben. Doch in einer Zeit, in der die Welt aus den Angeln geraten zu sein scheint, sind Terror, Gewalt und schwere Kriminalität längst in unserer direkten Lebensnachbarschaft, in unserem Lebensumfeld angekommen.
Da bekommt der Begriff „Sicherheit“ noch einmal eine ganz besonders große Bedeutung.
Doch wie steht es um die innere Sicherheit hier bei uns in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen? - Immer mehr Menschen, insbesondere Frauen, fühlen sich nicht mehr sicher. Die steigende Anzahl von Anträgen für den Erwerb des sogenannten Kleinen Waffenscheins spricht für sich. Da müssen doch alle Alarmglocken bei den politisch Verantwortlichen schrillen, meine Damen und Herren.
Ja, wir haben hier in Niedersachsen ein gutes und wirksames Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dieses Gesetz - abgekürzt SOG -, Polizeigesetz genannt, trägt die verantwortungsvolle Handschrift der CDU und war in den letzten
Jahren ein verlässlicher Pfeiler in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherheitslage in unserem Land hat sich verändert: hohe Kriminalitätsraten durch organisierte Banden, schwere Gewaltdelikte, brutale Übergriffe auf Frauen und traumatisierende Einbruchskriminalität. Zu allem Übel befinden wir uns in einer durch den islamistischen Terrorismus ausgelösten Bedrohungslage.
Es ist die zentrale Aufgabe der Landesregierung, auf diese veränderte Sicherheitslage zu reagieren, die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen zu schützen und dem Schutzbedürfnis der Menschen in unserem Land Rechnung zu tragen. Aber wie sieht nun die Realität aus? - Seit Monaten erleben wir, dass diese Landesregierung nicht in der Lage ist, sich den neuen und wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen Niedersachsens zu stellen und sie konsequent anzugehen.
Seit Monaten dümpelt ein halbherziger und mutloser Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung dahin.
Es ist ein Gesetzentwurf, dessen Inhalte sich darauf beschränken, unsere Polizei zu schwächen, ihr die tägliche Arbeit zu erschweren und ein Klima des Misstrauens und der Überwachung zu schaffen.
Dieser Entwurf, aber auch die zweite Vorlage des Entwurfs, waren von Anfang an eine sicherheitspolitische Bankrotterklärung dieser Landesregierung. Um es noch einmal mit den Worten von Landrat Reuter zu sagen: Murks bleibt Murks! - Diese Aussage wird nun scheinbar zur Überschrift Ihrer innenpolitischen Arbeit, Herr Minister. Das müssen wir wirklich feststellen. Das ist ganz bestimmt in keiner Weise das, was die Menschen hier in Niedersachsen von ihrer Landesregierung erwarten können.
Der Entwurf ist der Beleg dafür, dass dieser Innenminister aufgrund einer wackeligen Einstimmenmehrheit nicht in der Lage ist, seinem grünen Koalitionspartner klarzumachen,
dass die innere Sicherheit, die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen nicht an den ideologischen Träumereien der Grünen scheitern darf.
Meine Damen und Herren, Papier ist bekanntlich geduldig. Da wundert es uns auch nicht, dass Innenminister Pistorius zwar Anfang des Jahres Nachbesserungen im Gesetzentwurf angekündigt hat, aber bis heute nichts wirklich Brauchbares dazu geliefert hat.
Ebenfalls im Januar hat unserer CDU-Landesvorsitzender Dr. Bernd Althusmann ein Sieben-Punkte-Sicherheitskonzept vorgestellt.
Mit diesem Konzept wurde die - - -
- Nun hören Sie doch mal zu!
- Seien Sie doch nicht so aufgeregt! Ich weiß, dass Sie da sehr, sehr im Hintertreffen sind.
Mit diesem Konzept wurde der schweren Kriminalität und dem Terror der Kampf angesagt. Keine Verharmlosung mehr!
Keine ideologische Verblendung! Dieses Konzept war die Antwort auf die drängende Frage der Menschen hier in Niedersachsen: Wie schaffen wir endlich wieder Sicherheit und Ordnung hier bei uns im Land?
Nun hätte der Innenminister spätestens zu diesem Zeitpunkt Gas geben müssen, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich mit den veränderten Situationen befasst. Doch wieder nichts. Der Innenminister wartet ab und tönt mal hier und mal da über seine Pläne zur inneren Sicherheit. Aber er hinterlegt seine vollmundigen Bekundungen ganz bestimmt nicht so, wie er sie belegen müsste,
nämlich mit einem vernünftigen und weitreichenden Gesetzentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das konnten und wollten wir nicht länger hinnehmen. Nein, ich will es noch deutlicher sagen: Das durften wir nicht länger ansehen und hinnehmen; denn wir wollen vor die Lage kommen und nicht wie Sie immer hinterherlaufen.
- Nun hören Sie doch einfach einmal zu, Frau Piel.
- Sie sind doch auch nicht der Sicherheitskommissar, oder?
Danke.
So hat sich ein kleiner Mitarbeiterstab an die Arbeit gemacht. Es entstand ein Gesetzentwurf, der den Erfordernissen der Sicherheitsstruktur unseres Landes Rechnung trägt. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die an der Erarbeitung dieses Papieres Beteiligten.
Im Übrigen war es nicht nötig, das Rad in allen Punkten neu zu erfinden. Man muss nur einmal über die Landesgrenzen hinaussehen.
Viele Bundesländer haben schon hervorragende Punkte ausgearbeitet. Auch der Bund hat vorgelegt. Man muss nur einmal ein bisschen die Augen offenhalten. Dann bekommt man auch einen zielführenden Gesetzentwurf auf den Weg.
Meine Damen und Herren, unser CDU-Gesetzentwurf schließt vorhandene Regelungslücken und gibt unserer Polizei einen differenzierten Instru
mentenkasten an die Hand, Frau Polat. Der Schwerpunkt unseres Entwurfes liegt darauf, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zur Kontrolle von islamistischen Gefährdern und Schwerstkriminellen zu verbessern. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen einen wirkungsvollen Maßnahmenkatalog, der stufenweise greift und ein differenziertes Vorgehen ermöglicht.
Dieser Maßnahmenkatalog soll im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Anwendung finden. Wir wollen, dass unsere Sicherheitsbehörden künftig flexibel und fallgerecht vorgehen können.
Meine Damen und Herren, mit zusätzlichen Instrumenten wie Hausarrest, Kontaktverbot, Meldeauflagen - kontrolliert durch die elektronische Fußfessel - wollen wir für die Polizei bessere Bedingungen für die Beobachtung von Gefährdern und Schwerstkriminellen schaffen.
Denken wir nur einmal an den Fall Amri. Wie viel Leid hätte womöglich verhindert werden können, wenn das Instrument der Präventivhaft genutzt worden wäre.
Da kommt mir der Plan der Grünen schon wie blanker Hohn vor. Die Grünen möchten die Dauer der Dauer der Ingewahrsamnahme noch einmal verkürzen, nämlich auf ganze vier Tage. Wen wollen Sie damit abschrecken? Was wollen Sie damit erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen?
Das sind ja wohl - es wurde hier schon gesagt - ein wirkliches Sicherheitsrisiko und ein fatales Zeichen.
Zurzeit gibt es doch ausreichend viele Fälle, die geradezu nach der Notwendigkeit einer deutlichen Verlängerung der Präventivhaft schreien. Denken Sie nur einmal an die beiden Islamisten in Göttingen.
Unser Gesetzentwurf fordert eine Präventivhaft von bis zu 18 Monaten.
Meine Damen und Herren, es kann doch im Ernst niemand gegen die Möglichkeit einer möglichst langen Ausweitung des Präventivgewahrsams sein, wenn es um Personen geht, die terroristische Anschläge planen. Wie wollen Sie das den Opfern der Terroranschläge bzw. deren Hinterbliebenen klarmachen?
Meine Damen und Herren, unser Entwurf enthält eine Neufassung der Regelung über die offene Videoüberwachung. Wenn es eine entsprechende Gefährdungsanalyse gibt, müssen wir u. a. Orte überwachen können, an denen Menschenansammlungen stattfinden. Außerdem wollen wir für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten eine rechtliche Grundlage für die Videodokumentation mit sogenannten Bodycams durchsetzen. Die Einsatzmöglichkeiten hierfür wollen wir ausweiten.
Wir wollen auch die Telekommunikationsüberwachung ausdehnen und die Quellen-TKÜ zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung einführen. Wir wollen die Möglichkeit zur offenen Observation von Gefährdern einführen. Und wir wollen eine Entschädigungsregelung für unbeteiligte Dritte einführen, die aufgrund von polizeilichen Maßnahmen unbeabsichtigt Schaden genommen haben.
Unser Gesetzentwurf greift aber auch bei häuslicher Gewalt und bei Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Auch in diesen beiden Punkten besteht ein dringender Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, zu Beginn meiner Ausführungen habe ich auf die Versäumnisse der rotgrünen Landesregierung hingewiesen. Vier Jahre lang haben diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nichts getan, um die Polizei nachhaltig zu stärken und um ihr zusätzliche Befugnisse zu geben. Der Fall Safia S. macht deutlich, wie sehr Ihre Politik die Sicherheitsbehörden verunsichert und geschwächt hat.
Sie haben die Aussteigerprogramme für Islamisten gestrichen! Sie haben Moscheekontrollen katego
risch abgelehnt! - Um nur einige Beispiele zu nennen, Frau Piel.
Herr Minister, Sie laufen der Sicherheit hinterher, müssen dabei Hürden überspringen, die Ihnen die Grünen in den Weg stellen. Sie sind noch meilenweit vom Ziel entfernt. Es mag an den Grünen liegen,
aber als SPD-Minister können Sie sich an der einen oder anderen Stelle sicherlich auch einmal durchsetzen. Länderkollegen von Ihnen machen das ja im Augenblick deutlich.
Auch wenn es für Sie bitter sein muss: Nehmen Sie sich endlich die Sicherheit in unserem Land zu Herzen, und warten Sie nicht noch länger ab! Das moderne und zielführende Sicherheitsgesetz der CDU liegt nun vor. Wir haben gern Ihre Arbeit gemacht, Herr Minister. Wenn es mal wieder eng wird, dann fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen immer gern.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss, die dann auch zeigen werden, ob Sie es mit der Sicherheit in Niedersachsen wirklich ernst meinen oder ob Sie bei Ihren Sonntagsreden bleiben, die Sie seit Monaten halten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der NDR berichtete am 22. Januar 2017 über mehrere Hundert Fälle von Sozialleistungsbetrug am Standort Braunschweig der Landesaufnahmebehörde (LAB).
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde warf in der Sendung der Leitung des Standortes der LAB vor, dass von ihr gesammelte Hinweise auf Sozialbetrug ignoriert wurden. Sie hatte zusammen mit einer Kollegin zunächst im Januar 2016 30 Fälle und später im Mai 520 Fälle von mutmaßlichem Sozialbetrug durch Asylbewerber in Ordnern zusammengestellt. Diese sollen sich mehrfach mit unterschiedlichen Namen und leicht verändertem Aussehen als Asylbewerber registriert und Leistungen bezogen haben. Die Leitung des Standortes soll ihr dies später untersagt haben und sie angewiesen haben, die Unterlagen in den Keller zu bringen. Ihre direkten Chefs sollen gesagt haben, dass man nichts damit tun werde.
Sie wandte sich an die Polizei. Am 25. Mai 2016 wurde sie wegen „nicht autorisierten Verhaltens“ zwei Wochen vor dem Ablauf ihres befristeten Arbeitsverhältnisses freigestellt. Der NDR fragt in seiner Berichterstattung, ob die Behörde nicht wollte, dass diese Fälle aufgedeckt werden.
Das Innenministerium bestreitet die im NDR gemachten Vorwürfe im Wesentlichen. Demnach habe es Fehler bei der Kommunikation gegeben. Man hätte sich außerdem ein anderes Vorgehen gewünscht. Eine Vertuschung der Fälle sei aber zu keinem Zeitpunkt angestrebt worden. In einer
Pressekonferenz bezifferte das Innenministerium den durchschnittlichen Schaden je Fall auf 15 000 bis 20 000 Euro.
In der Unterrichtung des Innenausschusses am 27. Januar 2017 trug die Landesregierung vor, dass der Standortleiter damit Probleme gehabt habe, dass alle gesammelten Fälle ausschließlich Sudanesen betroffen hätten. Er befürchtete demnach den Vorwurf, diese vorzuverurteilen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer wurde im Innenministerium zu welchem Zeitpunkt von wem über welche Details des Sachverhaltes informiert?
2. Welche Anweisungen hatte die Mitarbeiterin im Februar 2016 von wem im Zusammenhang mit den von ihr gefundenen Verdachtsfällen erhalten?
3. Was weiß die Landesregierung über den Aufenthaltsort der mutmaßlichen Täter in den 520 Verdachtsfällen des Sozialleistungsbetruges?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Wurden alle hier angesprochenen Fälle von Sozialhilfebetrug in der LAB NI in Braunschweig begangen, haben also die Mehrfachregistrierungen ausschließlich in Braunschweig stattgefunden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: In welchen Landesaufnahmebehörden hat es noch weitere Betrugsfälle gegeben, die Sie hier eben angesprochen haben, Herr Minister?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wann hat Herr Minister Pistorius oder sein Staatssekretär Kenntnis von den Sozialhilfebetrugsfällen in Braunschweig oder in anderen - - -
- Nein, das ist noch gar nicht beantwortet worden!
Ich frage präzise nach dem Minister und nach dem Staatssekretär, wann diese beiden Personen Kenntnis von den Sozialhilfebetrugsfällen, von der Existenz der Akten erhalten haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung nach den Ausführungen des Ministers, ob Herr Minister Pistorius die
Aussagen der Mitarbeiterin Nadja N. für unglaubwürdig hält.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Hat die Polizei im Februar 2016 Kontakt zu dem Leiter der LAB Braunschweig aufgenommen, oder war es umgekehrt, und welche Details wurden in diesem Kontakt vereinbart und besprochen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig, dass unsere Gesellschaft Zuwanderung braucht und dass darin eine Chance für die Zuwandernden und für die aufnehmende Gesellschaft liegen kann. Richtig ist aber auch, dass Zuwanderung Regeln und Steuerung braucht, damit die aufnehmende Gesellschaft nicht überfordert wird und gegebenenfalls sogar mit Ablehnung auf Zuwanderung reagiert.
Das deutsche Einwanderungsrecht ist eines der liberalsten der Welt, so sagt es die OECD. Darauf können wir einerseits stolz sein, andererseits müssen wir aber auch die unterschiedlichen Formen der Zuwanderung sehr präzise benennen und ebenso präzise umsetzen und immer wieder den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen anpassen.
Die Regelungen der Zuwanderung sind im Aufenthaltsgesetz und im Asylgesetz aufgeführt, hinzukommen noch Regelungen der EU und internationale Abkommen.
Meine Damen und Herren, diese unterschiedlichen Regelungen sind in ihrer jetzigen Form so komplex, dass sie selbst für Fachleute häufig unübersichtlich und unverständlich sind. Damit haben Zuwanderungswillige eine ganz große Problematik vor sich, um überhaupt durch den Dschungel der Behördensprache und der vielen verschiedenen Regelungen durchzusteigen.
Hier möchten wir als CDU ein Dachgesetz schaffen, so wie wir es auch auf unserem Bundesparteitag beschlossen haben, durch das eine bessere Übersichtlichkeit erreicht und eine verantwortungsvolle Steuerung gewährleistet wird. Eine Zuwanderung von qualifizierten Personen in den Arbeitsmarkt kann den Wohlstand unserer Gesellschaft stärken, aber nur, wenn die Zuwandernden beispielsweise ausreichend Zeit haben, um auch in
die Altersvorsorge einzahlen zu können - nichts wäre fataler, als wenn wir Zuwanderung fördern und am Ende die Zugewanderten in der Altersarmut einen ganz schrecklichen Lebensabend verbringen müssten -; nur so können unsere Sozialsysteme geschützt, aber auch unterstützt werden.
Zuwanderung auf Zeit kann auch sinnvoll sein. Denken wir beispielsweise an Praktika oder ans Studium. Das kann sehr von Vorteil sein. Kontakte können für die Forschung, für die Wirtschaft, für die Sprache und für die Kultur geknüpft werden. All das kann von sehr großer Bedeutung sein.
Eine zeitlich begrenzte Zuwanderung aufgrund von Engpässen, beispielsweise in der Gastronomie oder auch in den Pflegebereichen, kann auch sehr zielführend sein und sollte auf jeden Fall Berücksichtigung finden. Wir sehen allerdings ein Problem darin, dass die Gehaltsgrenzen bei der Blue Card noch weiter gesenkt werden könnten; denn das könnte dazu führen, dass ein steigender Druck bei den Arbeitnehmern hervorgerufen wird. Das kann nicht in unserem Interesse sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir müssen kritischer mit dem Thema Zuwanderung umgehen, als Sie es hier in Ihrem Antrag getan haben.
Ich sagte bereits eingangs, dass man die aufnehmende Gesellschaft nicht überfordern darf. Das gilt insbesondere auch für die Bereiche des Wohnungsmarktes und der Integration. Daher müssen wir aufpassen, wenn wir weltweit als Einwanderungsland werben wollen, dass wir überhaupt die Grundlagen für einen vermehrten Zuzug schaffen. Denn nur so ist die Akzeptanz in der aufnehmenden Gesellschaft zu erreichen.
Ein Punktesystem, wie es beispielsweise in Kanada gilt und mittlerweile auch zurückgefahren wird, hat sich nicht bewährt, das lehnen wir ab. Vielmehr müssen wir einfache und verständliche Parameter schaffen, die ein Punktesystem entbehrlich machen und eine intelligente Zuwanderung ermöglichen.
So genannte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme darf hingegen keine Option sein. Hier muss man frühzeitig dafür sorgen, dass das verhindert wird, da das über kurz oder lang zu einem gesellschaftlichen Kollaps führen könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass auch Menschen zu uns kommen, die bei uns Schutz und Sicherheit suchen. Die dafür erforderliche Anerkennung humanitärer Gründe und das damit erwirkte Bleiberecht sollten nicht im Zuge einer gesteuerten Zuwanderung, wie oben beschrieben, diskutiert werden. Humanität braucht eigene Grundlagen und kann kaum gesteuert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn auch viele Punkte in dem FDP-Antrag durchaus Charme haben, umsetzbar sind und einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten, finden sich doch auch einige Punkte, denen wir so nicht folgen können. Ich bin mir sicher, dass wir hier in diesem Hohen Hause über die Zuwanderung noch häufiger diskutieren und sprechen werden.
Bei diesem Antrag ist es uns nicht gelungen, auf einen Nenner zu kommen. Gleichwohl - wie gesagt - stimmen wir vielen Punkten zu, aber einigen auch nicht. Aus diesem Grunde wird sich die CDUFraktion bei der Abstimmung über diesen Antrag enthalten.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Kristina Schröder, Bundestagsabgeordne
te und ehemalige Familienministerin, hat in einem Redebeitrag zur Handlungsfähigkeit und Handlungswilligkeit unseres Rechtsstaates Folgendes gesagt:
„Wir gehören zu dem glücklichen Teil der Weltbevölkerung, der in einem Rechtsstaat lebt.“
Weiter führt sie aus:
„Zum Rechtsstaat gehört allerdings auch die Durchsetzung des Rechts. Und an dieser Stelle müssen wir aufpassen. Ich habe den Eindruck, dass wir mit der Durchsetzung von Recht in Deutschland ein zunehmendes Problem haben.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich teile den Eindruck von Frau Dr. Schröder. Denn das, was hier in Niedersachsen bezüglich der Sozialhilfebetrugsfälle in der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig gerade passiert - was in über 500 Fällen ans Tageslicht kommt -, ist mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates nicht mehr vereinbar.
Als die eiligst einberufene Pressekonferenz zu diesen Sozialhilfebetrugsfällen stattfand - der Herr Minister war persönlich anwesend -, glaubte man noch an eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Doch weit gefehlt! Der Innenminister, flankiert von Mitarbeitern seines Hauses, versuchte, abzulenken und eine unvollständige Chronologie aufzuzeigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das, was der Minister in diesem chronologischen Verlauf nicht gesagt hat, ist allerdings der Schlüssel zur Wahrheit in diesen Betrugsskandalen. Was haben Sie, Herr Minister, zu verheimlichen?
Was ist seit Februar 2016 tatsächlich in der LAB NI passiert? - Von Ihnen, Herr Minister, und aus Ihrem Hause hört man nur etwas von Pannen und von Missverständnissen. Ja, es wurde sogar von vergossener Milch gesprochen - das könne man ohnehin nicht ändern. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Wo leben wir denn?
Und wenn die Lage noch so turbulent ist, müssen die Sicherheit und die Ordnung und das Einhalten und auch die Umsetzung unseres Rechts gewährleistet sein, ohne Wenn und Aber. Dafür, dass das geschieht, Herr Minister, müssen Sie Verantwortung übernehmen.
Es ist interessant, dass bei der Unterrichtung im Innenausschuss am vergangenen Freitag - der Innenminister war nicht persönlich anwesend - ein ganz neuer Aspekt in den Raum gestellt wurde, nämlich der des Rassismusvorwurfes; Herr Birkner hat es schon gesagt. Wenn man glaubt, dass man nicht nur gegen eine einzelne Gruppe, die in einer so großen Anzahl in dieser LAB NI untergebracht war, ermitteln könne: Warum hat man denn dann nicht alle anderen Volksgruppen genauso und unverzüglich geprüft? - Das ist auch nicht passiert. Gar nichts ist passiert. Bis zum Sommer ist gar nichts passiert. Das müssen wir aufklären.
Ich hoffe, dass wir uns in Bezug auf den Umgang mit der Mitarbeiterin Nadja N. in diesem Hohen Hause alle einig sind. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass man diese Frau, die diesen Stein ins Rollen gebracht und die wirklich alles getan hat, damit Betrugsfälle aufgedeckt werden, auf diese Art und Weise frühzeitig freigestellt hat. So geht man mit Menschen nicht um, Herr Minister!
Unklar ist und bleibt, wer wann über welche Vorfälle informiert wurde und wie jemand, der informiert wurde, darauf reagiert hat. Es gibt eine Soko Zerm. Warum hat diese Soko Zerm - wenn sie denn dafür eingerichtet worden ist, allen Delikten und allen Straftaten im Zusammenhang mit Flüchtlingen nachzugehen - nicht eingegriffen? Wer hat dies entschieden, und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage?
Der bisherige Schaden, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist immens. Mehrere Millionen Euro Steuergelder sind hier schlicht weg. Das Vertrauen in einen wehrhaften Staat ist wirklich erschüttert, und das nicht nur bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nein, auch in der Bevölkerung hier bei uns im Land.
Meine Damen und Herren, „satt, sauber, trocken“ ist eine Sache. Aber wenn es darum geht, eine Einrichtung zu führen, muss man auch darauf achten, dass Recht und Gesetz eingehalten werden.
Denn das ist die Grundlage dafür, dass alles in einem vernünftigen Prozess abgearbeitet werden kann.
Herr Minister, wir erwarten eine lückenlose Aufklärung um die Hintergründe dieses Sozialhilfebetruges. Es spricht schon Bände, dass sich Mitarbeiter anonym an uns wenden in der Hoffnung, dass sich etwas ändert,
dass endlich etwas ans Tageslicht kommt, das diese Betrugsfälle und den Vandalismusvorwurf nach außen deutlich macht.
Meine Damen und Herren, das sind nämlich die Mitarbeiter, die während der schwierigen Zeit in der LAB ihren harten Dienst geleistet haben und dabei erfahren mussten, dass ihre persönliche Traumatisierung niemanden interessiert hat. Das ist ein Skandal, wie er schlimmer nicht sein kann!
Wir werden noch in dieser Woche Akteneinsicht fordern, damit endlich die Hintergründe aufgeklärt werden.
Ich kann mich den Worten von Herrn Dr. Birkner nur anschließen: Eine Entschuldigung an Frau Nadja N. ist mehr als überfällig. Ich hoffe, dass da endlich etwas passiert. So ein Umgang ist skandalös - wie der gesamte Fall.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unsere innere Sicherheit, die Situation unserer Kommunen, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und die Steuerung der Zuwanderung bestimmen gegenwärtig die politische Debatte wie schon lange nicht mehr. Doch das spiegelt sich leider nicht in den halbherzigen Haushaltsbeschlüssen der rot-grünen Regierungsfraktion wider.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Sie haben wieder einmal die Chance verpasst, unser Land bei den wichtigen innenpolitischen Herausforderungen nachhaltig zu stärken und voranzubringen.
Ich möchte mich zunächst mit unseren niedersächsischen Kommunen und der Zuwanderung befassen. Die anderen Bereiche werden von meinen Kollegen Thomas Adasch, Adrian Mohr und Rainer Fredermann angesprochen.
Meine Damen und Herren, zu Beginn dieser Wahlperiode sagte Innenminister Pistorius: Höre auf die Kommunen, und du tust gut daran. - Wohl wahr! Doch warum, Herr Minister, haben Sie Ihre eigenen Worte so schnell vergessen?
Der Ausspruch ist ja richtig. Er steht aber in immer stärkerem Gegensatz zu der Praxis der Landesregierung in diesen Fragen. Die beiden ehemaligen Oberbürgermeister Weil und Pistorius haben die kommunale Ebene rasch vergessen, haben sich weit davon entfernt.
Wir konnten es in der letzten Woche im Rundblick lesen: Ein aktuelles Beispiel dafür, wie die Kommunen ignoriert werden, ist die dritte Kraft in den Krippen. Das Land drängt die Kommunen mit einer Anschubfinanzierung in neue finanzielle Verpflichtungen.
Auch bei Gesetzentwürfen interessieren Sie sich anscheinend nicht für die Meinung der Kommunen. Da ist das Besoldungsgesetz zu nennen, aber auch der plötzliche und überraschende Änderungsvorschlag zur breiten Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens. Dieser Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht und ignoriert die guten Erfahrungen der Kommunen mit der Abschaffung.
Auch wurden Änderungen im Kommunalverfassungsrecht gegen den Widerstand der Kommunen durchgesetzt. Zunächst schwächten Sie die Hauptverwaltungsbeamten mit der Kürzung der Amtszeit, dann kam die unnötige Wiedereinführung der Stichwahl, zuletzt der Zwang zur Einsetzung der Gleichstellungsbeauftragten ohne volle Kostenerstattung und die Schwächung der Räte zugunsten angeblich besserer Bürgerbeteiligung. Die Warnungen der Kommunen interessieren Sie nicht im Geringsten.
So sollen die Kommunen angeblich die Einführung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ablehnen. Das
tun sie aber gar nicht. Die Kommunen lehnen vielmehr das überbürokratische Modell ab, das ihnen der Innenminister vorgeschlagen hat. Dass es anders geht, zeigt Baden-Württemberg. Eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge, wie sie dort angestrebt wird, befürworten auch unsere Kommunen in Niedersachsen ausdrücklich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Bewältigung des großen Zuzuges von Flüchtlingen im letzten Jahr befinden wir uns zurzeit in der anspruchsvollen Phase, die bleibeberechtigten Personen zu integrieren. Wir haben allerdings auch die vordringliche Aufgabe, diejenigen zurückzuführen, die nicht bleiben dürfen. Bei beiden Herausforderungen sieht die Landesregierung schlecht aus. Sie verweigert sich Maßnahmen zur Integration, die bei den Grünen unpopulär sind. Ich will nur die Wohnsitzauflage nennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können von den Menschen, die wir aufnehmen, durchaus etwas erwarten, und wir müssen ihnen auch deutlich sagen, was wir erwarten.
In Bayern beispielsweise gibt es Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge. In Köln werden vor allem männliche Flüchtlinge über die Formen des Umgangs zwischen Frauen und Männern aufgeklärt. So etwas vermissen wir hier in Niedersachsen.
Sie verhindern nicht, dass es in bestimmten Wohngebieten zur Ballung von Flüchtlingen kommt, wodurch die Integration massiv behindert wird.
- Lassen Sie das bitte sein! Das ist unverschämt!
In den 90er-Jahren gab es eine Wohnsitzauflage für Aussiedler. Mir sagen Menschen, die damals davon betroffen waren, heute, wie gut ihnen diese Auflage getan hat, wie gut sie für ihre eigene Integration war. Warum übernehmen Sie diese guten Erfahrungen nicht?
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Politik, dass die Zuwanderung gesteuert wird. Das bedeutet: Wer nicht bleiben darf, muss gehen. - Wir setzen in unserem Haushaltsentwurf zusätzlich Geld ein, um vorzugsweise die freiwillige Rückkehr zu fördern, aber auch um - wenn erforderlich - Abschiebungen durchzuführen.
Meine Damen und Herren, mit Sorge beobachten wir, dass bis September 2016 die Zahlen der freiwilligen Rückkehrer und auch der Abgeschobenen deutlich gesunken sind. Gleichzeitig stieg die Zahl der abgelehnten Asylbewerber an. Das macht deutlich, dass Sie nicht mit der gebotenen Konsequenz vorgehen.
Diese Landesregierung hat ein Problem, das geltende Zuwanderungsrecht umzusetzen.
- Daran wird auch ein Einwanderungsgesetz nicht viel ändern, Frau Polat.
Ganz deutlich wird das an dem noch immer geltenden Rückführungserlass. Auch damit haben Sie die Kommunen massiv geschwächt und die Durchsetzung des geltenden Rechts verhindert.
Meine Damen und Herren, Rot-Grün hat ein Problem, das Asylrecht den Herausforderungen durch die jetzigen Gegebenheiten anzupassen. Niedersachsen gehört auch bei der Einstufung sicherer Herkunftsländer zur Blockadefront; wir alle erinnern das noch sehr genau.
Meine Damen und Herren, letzten Endes stehen SPD, Grüne und ihr Innenminister Pistorius für eine Innenpolitik des Wegsehens. Das ist nicht gut für unser Land. Darum muss zum Wohle der innenpolitischen Situation in Niedersachsen dieser Doppelhaushalt der letzte sein, den diese rotgrüne Landesregierung zu verantworten hat!
Im Namen des Arbeitskreises „Innen und Sport“ und insbesondere der Sprecherin, meiner lieben Kollegin Frau Jahns, danke ich allen Beteiligten, die sich so intensiv in die Haushaltsberatungen eingebracht haben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Klaus Krumfuß, die Beratung dieses Antrags hat so viel Zeit in Anspruch genommen, da
wäre es auf paar Minuten mehr nicht angekommen. Deine Gesundheit ist viel wichtiger. Darum beeile dich beim nächsten Mal nicht so; denn wir brauchen dich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kaum zu glauben: Nun ist dieser Antrag nach mehr als drei Jahren endlich so weit, dass er in diesem Hohen Hause einstimmig - so hoffe ich - entschieden werden kann. Ich möchte an dieser Stelle einen ganz kleinen Rückblick auf die Zeit des Petitionswesens wagen.
In allen 17 Wahlperioden des Niedersächsischen Landtages hat es Petitionen gegeben. In der ersten Wahlperiode - man höre und staune - sind schon 2 213 Eingaben beraten worden. Mit Stand vom 21. November 2016 - jetzt in unserer laufenden 17. Legislaturperiode - haben wir bereits 5 974 Eingaben. Wir werden sicherlich noch über 6 000 kommen - davon bin ich überzeugt -; denn wir haben ja noch mehr als ein Jahr Zeit. Einen wirklichen Run auf das Petitionswesen hatten wir in der 14. Wahlperiode mit 9 115 Eingaben zu verzeichnen. - Diese Zahlen schließen jeweils die Folgesätze zu einer Eingabe mit ein, so es solche gegeben hat.
Bis zur 14. Wahlperiode wurden die Eingaben immer in den Fachausschüssen beraten. Damit war Niedersachsen das Schlusslicht unter allen Bundesländern. Wir hatten noch keinen Petitionsausschuss, der sich direkt und ausschließlich mit der Bearbeitung von Eingaben befasst hat. Das hat sich ab der 15. Wahlperiode geändert. Es war auch nicht so ganz einfach, die Mitglieder der Fachausschüsse davon zu überzeugen, dass der Petitionsausschuss mit den Eingaben genauso verantwortungsvoll umgehen wird wie die Fachausschüsse. In der Praxis hat sich Gott sei Dank aber schnell gezeigt, dass das sehr gut funktioniert. Die Fachausschüsse werden vom Petitionsausschuss - meist auch einmütig - mit einbezogen, wenn es denn erforderlich wird.
Damals gab es noch für jede Eingabe nur einen einzelnen Berichterstatter. Das hat sich aber als ineffizient erwiesen, da wir jede Eingabe im Ausschuss sehr ausführlich beraten mussten und es vorher keinerlei Abstimmungen gab. Hinzu kam, dass zu dieser Zeit auch sehr viele Eingaben aus dem Asylrecht im Petitionsausschuss bearbeitet wurden. Das hat sich dann mit Einführung der Härtefallkommission aber soweit erledigt.