Wenn der politische Deal zwischen der NORD/LB und der Bremer Landesbank im nächsten Jahr tatsächlich Schule machen sollte, dann droht uns mit der HSH Ungemach. Schon jetzt stehen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in der Pflicht, 10 Milliarden Euro an Garantien auszuzahlen. Im nächsten Jahr stehen die Übernahme bzw. der Verkauf der HSH an. Wenn dieser politische Deal zum Vorbild werden sollte, dann müssen wir uns im nächsten Jahr darüber unterhalten, ein wirtschaftliches Risiko von der NORD/LB abzuwenden.
Sie bereiten den Deal mit der HSH offensichtlich schon vor. Wenn das dann mit den politischen Freunden von Rot und Grün genauso läuft, dann droht in der Tat Ungemach für die NORD/LB.
Vielen Dank, Herr Grascha. - Auch vonseiten der CDU gibt es den Wunsch nach zusätzlicher Redezeit nach § 71 Abs. 3. Auch für Sie zwei Minuten, Herr Kollege Schönecke.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen und für die CDU-Fraktion möchte auch ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht der Begründung zustimmen, sondern nur dem Staatsvertrag.
Sehr geehrter Herr Minister Schneider, was Sie vorgelesen haben, zeigt, wie nah Dichtung und Wahrheit beieinander sind. Sie hätten natürlich auch formulieren können: Der Staatsvertrag hat Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Landes. Das ist uns allen doch klar. Wir werden hier im Niedersächsischen Landtag doch wohl nicht so blauäugig sein, zu glauben, dass die Formulierung, die Sie haben hier hineinschreiben lassen, der Wirklichkeit entspricht.
Vielen Dank, Herr Schönecke. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die allgemeine Beratung schließen kann.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde das Gesetz gegen die Stimmen der FDP mit großer Mehrheit beschlossen. Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 46: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3512 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/7012 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7081
Tagesordnungspunkt 47: Abschließende Beratung: Familienzuschlag umbauen, Kinder in den Mittelpunkt stellen - Antrag der Fraktion der SPD
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6820 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/7063
Sie haben heute Morgen schon eine gute Kondition bewiesen. Ich muss Ihnen sagen, dass Sie zu diesen beiden Punkten noch 24-mal abstimmen müssen.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen.
Wir kommen zur Beratung, wohlgemerkt: beide Punkte zusammen. Zuerst hat sich für die SPDFraktion Kollegin Geuter gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zu beschließende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechtes hat ein einheitliches und rechtssicheres Besoldungsgesetz als Landesgesetz zum Ziel. Denn seit 2006 sind als Folge der Föderalismusreform die Länder selbst für die Regelung der Beamtenbesoldung und der Versorgung sowie für das gesamte Versorgungsrecht zuständig.
Die Beamtenbesoldung ist ein wesentlicher Teil der durch das Beamtenrecht seitens des Dienstherrn zu sichernden amtsangemessenen Alimentation. In diesem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf berücksichtigen wir die Rechtsentwicklung und höchstrichterliche Rechtsprechung und insbesondere die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes zur sogenannten Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht mit der Umstellung vom Besoldungsdienstalter auf ein Erfahrungsstufensystem. Die
maßgeblichen Vorschriften der Besoldung knüpfen damit nicht mehr an das Lebensalter, sondern an berufliche Erfahrung an.
Die vorhandenen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter werden in diejenige Erfahrungsstufe übergeleitet, die ihrer ehemaligen Besoldungsdienstaltersstufe entspricht. Damit ist vollständiger Bestandsschutz für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger gewährleistet.
Der lange Zeitraum zwischen der Einbringung des Gesetzentwurfs und dieser abschließenden Beratung ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass es zwischen den Beteiligten ein intensives Ringen um rechtssichere Formulierungen gegeben hat. Daher nutze ich an dieser Stelle die Gelegenheit, mich nicht nur beim Ministerium, sondern besonders auch beim GBD zu bedanken, der uns mit mehreren Vorlagen und in vielen Sitzungen intensiv bei den Beratungen unterstützt hat.
Im Laufe dieser Zeit hat sich auch die bundesweite Rechtsprechung zu dem Themenbereich der Umstellung auf Erfahrungsstufen verfestigt. Dies ist in einem Änderungsantrag berücksichtigt worden, mit dem der Gesetzentwurf um die rückwirkende Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen ab dem 1. September 2011 ergänzt wurde und die auch eine rückwirkende Günstigkeitsprüfung beinhaltet.
Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Regelungen, die ich hier nicht abschließend aufzählen kann. Ich will nur zwei Beispiele nennen.
Das ist zum einen die Streichung der Stellenobergrenzen im kommunalen Bereich. Damit kommen wir einem vielfach geäußerten Wunsch der Kommunen nach.
Als sich abzeichnete, dass das Besoldungsgesetz zum Jahresende verabschiedet werden kann, sind aus Gründen der Rechtssystematik auch die ab dem Haushaltsjahr 2017 vorgesehene Wiedereinführung der Heilfürsorge und die Verbesserung bei den Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten bei der Polizei eingefügt worden.
Es ist auch die für 2017 und 2018 vorgesehene Besoldungserhöhung von insgesamt 4,5 % in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar nach einer intensiven Überprüfung, wie Sie der Geset
zesbegründung entnehmen können. Damit wird sowohl eine Weichenstellung zugunsten der Einkommensverbesserung der Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger im Jahrestakt nach der letzten Erhöhung zum 1. Juni 2016 getroffen als auch Planungssicherheit für den Landeshaushalt geschaffen.
Wer in diesem Zusammenhang von einem Besoldungsdiktat spricht, der verkennt, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 verbindliche Parameter vorgegeben hat, die abzuprüfen sind, um nachzuweisen, dass die vorgesehenen Bezügeanpassungen den Vorgaben des Gerichts zum Alimentationsprinzip entsprechen. Diese Vorgaben sehen als wesentliche Orientierungsgrundlage die Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst, aber auch den landesspezifischen Verbrauchspreisindex vor. Das bedeutet natürlich in der Konsequenz, dass nach Tarifabschlüssen, wenn sie deutlich von den geplanten Besoldungserhöhungen abweichen sollten, immer auch eine neue Prüfung folgen muss, ob die Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation noch eingehalten sind. Damit wird deutlich, dass es keinen Anlass für die Besorgnis gibt, die Beamtinnen und Beamten könnten von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden.
Auch wenn die rechtlichen Vorgaben bei dieser Form der Besoldungserhöhung eingehalten wurden, sehe ich durchaus auch die Notwendigkeit, intensiv miteinander darüber zu sprechen, wie die Beteiligung der Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten im Vorfeld der Entscheidungsfindung zur Besoldungserhöhung noch verbessert werden kann.
In vielen Gesprächen ist das Anliegen an uns herangetragen worden, bei den Kinderzuschlägen im Besoldungsrecht zu Verbesserungen zu kommen. Wir sehen auch die Notwendigkeit, darüber nachzudenken, die Zuschläge für die ersten und zweiten Kinder möglicherweise an die Zuschläge für die dritten und vierten Kinder anzugleichen.
Wir haben daher prüfen lassen, in welcher Form der bestehende Verheiratetenzuschlag so weiterentwickelt werden kann, dass er in Zukunft eher an das Vorhandensein von Kindern anschließt wird. Wir haben aber feststellen müssen, dass bei diesem Thema so viele Einmalaspekte zu berücksichtigen sind, um zu einer Regelung zu kommen, die
alle Vorgaben der Verfassung berücksichtigt - einschließlich des Schutzes von Ehe und Familie -, dass klar war, dass wir bis zum Ende des Verfahrens nicht zu einer rechtssicheren Lösung kommen würden. Wir werden aber weiter mit großer Sorgfalt an einer Lösung arbeiten, um sie hier zu einem späteren Zeitpunkt einzubringen.
Die Antwort auf die Frage, wie es uns gelingen kann, die Wettbewerbsfähigkeit, Qualität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes deutlich zu verbessern, wird weiter eine zentrale Herausforderung für uns bleiben. Denn bekanntlich ist Niedersachsen auch wegen der Entscheidungen aus vergangenen Legislaturperioden im Bereich der Beamtenbesoldung im bundesweiten Vergleich eher im hinteren Bereich zu finden.
Die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume zu erarbeiten, um zu strukturellen und nachhaltigen Verbesserungen im Bereich der Beamtenbesoldung zu kommen, ist angesichts des Anteils der Personalkosten am Landeshaushalt sicherlich nicht einfach. Aber es ist auf jeden Fall notwendig, dass wir uns dieser Herausforderung stellen.