Sehr geehrter Herr Kollege Grascha, wo finde ich in den heute von Ihnen vorgelegten Haushaltsänderungsanträgen die Mittel, um die Erhöhung der Anwärterbezüge und auch die Erhöhung in den Tabellen, die Sie gerade angesprochen haben, finanziell abzubilden?
Sehr geehrter Herr Kollege Heere, wir erarbeiten ja unsere Änderungsanträge für den Haushalt auf einer aktuellen Rechtsgrundlage. Da das in Ihrem Gesetz nicht auftaucht, lohnt es sich für uns an der Stelle nicht, es haushalterisch zu hinterlegen.
Wir werden diese Gesetzgebung gemeinsam mit den Verbänden noch einmal aufgreifen und werden dann zu deutlichen Verbesserungen kommen. Denn wir müssen im Wettbewerb um die besten Köpfe tatsächlich bestehen und müssen den öffentlichen Dienst entsprechend attraktiver machen.
Der Entschließungsantrag ist quasi wie Kai aus der Kiste gesprungen. Auf der Ziellinie der Beratungen im Ausschuss haben Sie einen Entschließungsantrag auf den Tisch gelegt, bei dem nicht nur wir uns, sondern sich übrigens auch die Verbände gefragt haben: Was soll das eigentlich? - Wir führen eine Gesetzesberatung durch, bei der man in ein Gesetz Änderungen einfügen und Änderungsanträge für das Gesetz schreiben kann, und Sie bringen einen Entschließungsantrag ein. Das hat also überhaupt nicht zueinander gepasst und hat
Dazu kommt, dass dieser Entschließungsantrag auch noch so verwirrend und interpretationsfähig formuliert ist, dass am Ende so viele Fragen offen geblieben sind, dass auch das Anlass zur Kritik war.
Dann haben Sie im weiteren Verlauf den Entschließungsantrag noch einmal verschlimmbessert und haben einen Änderungsvorschlag eingebracht. Sie sind da teilweise wieder zurückgerudert und sagen jetzt, die Landesregierung wird beauftragt, mit den und den Kriterien dieses Problem noch einmal anzugehen.
Wir sagen hier inhaltlich ganz klar: Natürlich sind auch wir dafür, mehr für die Kinder zu tun. Natürlich sind auch wir dafür, sich Gedanken darüber zu machen, ob der Kinderzuschlag hier tatsächlich erhöht werden kann. Wir sind aber dagegen, dass man das zulasten einer anderen Gruppe macht.
Die Ehe ist immer noch eine Institution, die in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt wird. Deswegen muss auch die Ehe entsprechend gefördert werden. Von daher sind wir dafür, dass der Kinderzuschlag stärker berücksichtigt wird. Aber das darf nicht zulasten einer anderen Gruppe passieren. Wir wollen nicht Menschen gegeneinander ausspielen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Es steht noch der Redebeitrag der Landesregierung aus. Herr Minister Schneider, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es Ihnen und mir ersparen, auf viele Details einzugehen, weil sie im Zuge der Debatte schon angesprochen worden sind.
Zunächst möchte auch ich mich dafür bedanken, dass das nach einer sehr intensiven Diskussion dann doch zu einem Ende geführt worden ist. Anderthalb Jahre sind ja eine Zeit, die genutzt werden konnte. Zwischendrin haben sich auch die einen und anderen Dinge neu ergeben.
Wir haben nun eine Neuregelung des Besoldungsrechts. Wir werden damit das Laufbahn- und Versorgungsrecht sowie das Besoldungsrecht endgültig in niedersächsisches Recht gegossen haben. Ziel ist es - das ist zwar angezweifelt worden, aber wir haben hier doch schon wichtige Elemente verankert -, die Wettbewerbsfähigkeit, Qualität und Attraktivität der öffentlichen Dienstes in Niedersachsen durch ein transparentes und sachgerechtes Besoldungsrecht weiter zu stärken.
Ich will jetzt nicht auf Details eingehen, sondern nur einen wichtigen Bestandteil des Gesetzes ansprechen. Das ist die Besoldungserhöhung um 2,5 % zum 1. Juni 2017 und um weitere 2 % zum 1. Juni 2018.
Damit wird im Jahrestakt eine Erhöhung in einer Größenordnung vorprogrammiert, die - so denken wir - unter Berücksichtigung der niedrigen Inflation und auch mit Blick auf aktuelle Tarifabschlüsse sicherstellt, dass der öffentliche Dienst in Niedersachsen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhat.
Herr Minister, einen Moment! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, schön, dass Sie alle noch anwesend sind, und gleich wird es auch eine Abstimmung geben. Aber wichtig ist, dass dem Redner zugehört wird. Ich finde, das hat Minister Schneider allemal verdient. Ich bitte, die Randgespräche einzustellen. Nehmen Sie bitte auch alle Platz, sodass wir jetzt die Zielgerade gut miteinander schaffen!
In dieser Woche hat das Tarifarchiv - so heißt diese Institution - des Deutschen Gewerkschaftsbundes die durchschnittliche Tarifsteigerung dieses Jahres bekannt gegeben. Sie lag - das war nun Zufall - tatsächlich bei 2,5 %.
Wir werden das prüfen. Das haben wir das letzte Mal auch gemacht. Herausgekommen ist, als wir das mit dem Tarifbeschluss abgeglichen haben, dass brutto die Angestellten etwas besser da standen und netto die Beamten besser da standen. Deswegen hat es da auch keine Diskussion gegeben.
Ich erkläre hier noch einmal: Selbstverständlich wird man im Lichte der Tarifabschlüsse - der wichtigste Abschluss ist natürlich der des öffentliches Dienstes; er ist aber nicht der einzige, den man betrachten muss - prüfen, ob diese Festlegungen am Ende Bestand haben. Gegebenenfalls sind dann Nachjustierungen nötig.
In dem Zusammenhang gestatten Sie mir eine grundsätzliche Bemerkung zur öffentlichen Debatte um das Ganze.
Die Festlegung der Beamtenbesoldung, meine Damen und Herren, ist Sache des Gesetzgebers, in unserem Fall also des Niedersächsischen Landtages. Es ist Ihre Sache. Wer dies für antiquiert hält - die Diskussion gibt es ja -, muss - jedenfalls ist das meine Beurteilung - konsequenterweise die Abkehr vom Berufsbeamtentum fordern. Tariffreiheit auf der einen Seite und Festhalten an den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums - so heißt es im Grundgesetz -, das ist jedenfalls so nicht miteinander vereinbar. Wir haben es hier mit einem anderen System zu tun, im Übrigen einem System, das darauf ausgerichtet ist, die angemessene Beteiligung sicherzustellen.
Die Beträge, die dabei herauskommen, sind durchaus beachtlich. Der Landeshaushalt wird aus der ersten Stufe ab 1. Juni mit 133 Millionen Euro zusätzlich belastet. Für 2018 - das sattelt dann ja obendrauf - liegt dann die Anpassung bei 335 Millionen Euro. Die volle Jahreswirkung haben wir dann in 2019 mit 411 Millionen Euro. Mit den beiden Stufen setzen wir also Personalkostensteigerungen von 411 Millionen Euro - etwa einer halben Milliarde - in Gang. Das ist nicht so ganz wenig. Ich denke, das kann sich gut sehen lassen.
Zu den einzelnen Punkten - Stellenobergrenzenregelung, Zulagenwesen etc. pp. - möchte ich jetzt nichts mehr sagen,
sondern die verbleibenden zwölf Sekunden nutzen, um Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir insoweit nicht vor.
Ich würde so mit Ihnen verfahren wollen, dass ich jetzt die Einzelberatung respektive die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 46 und 47 durchführe.
Danach habe ich eine persönliche Bemerkung unseres Kollegen Ansgar-Bernhard Focke vorgemerkt. Damit werden wir es dann geschafft haben. Bitte bleiben Sie für den Kollegen Focke noch anwesend. Ich denke, das hat er verdient.
Artikel 1. - Hier gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für diese ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung wurde beschlossen.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Empfehlung wurde beschlossen.
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung wurde beschlossen.
Artikel 3/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung wurde beschlossen.
Artikel 3/2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung wurde beschlossen.
Artikel 3/3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung wurde beschlossen.
Artikel 3/4. - Hier gibt es wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung wurde beschlossen.
Artikel 3/5. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung wurde beschlossen.
Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig beschlossen. Also wurde die Änderungsempfehlung beschlossen.