Der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nun die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - Frau Eilers, Frau Twesten und Herrn Brinkmann -, nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt dann der Sitzungsvorstand.
Ich frage jetzt, ob noch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Saal ist, der oder die noch nicht gewählt hat. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Das Wahlergebnis wird in Kürze bekanntgegeben. Ich unterbreche die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die am Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - Frau Eilers, Frau Twesten und Herr Brinkmann - sowie Frau Vizepräsidentin Frau Dr. Andretta, Herr Vizepräsident Bachmann und ich die Stimmen auszählen.
Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegeben wurden 136 Stimmen, davon 136 gültige, keine ungültige. 126 Mitglieder des Landtags haben mit Ja und 6 mit Nein gestimmt. 4 Mitglieder des Landtags haben sich der Stimme enthalten.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 137 Mitgliedern beträgt 69. Die Zweidrittelmehrheit von 136 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 91. Mit Ja haben 126 Mitglieder des Landtags gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Dr. von der Beck ist wiedergewählt.
Der Herr Ministerpräsident wird dem Gewählten gleich in der Mittagspause im Büro des Landtagspräsidenten die Ernennungsurkunde aushändigen. Die nach dem Gesetz vorgeschriebene Vereidigung ist dann als erster Tagesordnungspunkt nach unserer Mittagspause vorgesehen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie nach der Mittagspause im Plenarsaal wieder recht herzlich begrüßen.
Tagesordnungspunkt 7: Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Mitgliedes des Staatsgerichtshofes
Ich bitte das wiedergewählte stellvertretende Mitglied des Staatsgerichtshofes Herrn Dr. von der Beck, nach vorne zu kommen und vor das Präsidium zu treten. Ich werde das Gleiche tun, da wir dann technisch besser aufgestellt sind.
Sehr geehrter Herr Dr. von der Beck, der Eid, den Sie gleich vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofes als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorgeschriebenen Eid in vollem Wortlaut zu leisten. - Ich darf zunächst alle Kolleginnen und Kollegen bitten, sich vom Platz zu erheben. - Ich gebe die Eidesformel bekannt. Sie lautet:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Der Eid kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Staatsgerichtshofgesetzes mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.
Herr Dr. von der Beck, ich bitte Sie nun, zu mir zu kommen - was Sie bereits getan haben - und den Eidestext zu sprechen. Bitte sehr!
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
amt im Namen des Landtages ganz herzlich gratulieren. Ich spreche natürlich die Glückwünsche aller anwesenden Kolleginnen und Kollegen aus.
Mögen Sie - soweit gefordert - an den Entscheidungen des Staatsgerichtshofes entscheidend und erfolgreich, richtungsweisend für uns alle mitwirken. Wir sind im Parlament immer bemüht, dem Staatsgerichtshof möglichst wenig Arbeit zukommen zu lassen.
Dann und wann - auf welchem Wege auch immer - wird aber der Ratschluss der Judikative gebraucht. Und dafür haben wir den Staatsgerichtshof. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen dabei eine glückliche Hand und Gottes Segen.